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Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen (Antwort zu Drs. 21/3475)

dip / drucksache 20.01.2026 · WP 21 · 21/3732 · Antwort · Original ↗

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Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen (Antwort zu Drs. 21/3475) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3732 21. Wahlperiode 20.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Thoden, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3475 – Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundeministerium der Verteidigung mit: „Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzt daher die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) aus.“ (vgl. www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaft en-6035758). Nach Informationen der Fragesteller betrifft der Umwandlungsstopp bundesweit zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Hinzu kommen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und die nun – entgegen früherer Entscheidungen – nicht aus der Nutzung genommen werden. Nach der Wahrnehmung der Fragesteller sind zivile Nutzungen teilweise weit fortgeschritten oder es besteht beispielsweise enormer Bedarf an Wohnraum, der durch die Konversionen gewonnen werden soll(te), eine Umwandlung zu militärischer Nutzung ist deswegen nach ihrer Ansicht politisch falsch oder schwer möglich. Nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen handelt es sich um folgende Liegenschaften in NRW: 1. ehemalige belgische Kaserne Brasseur, Kölner Straße 262, 51149 Köln, 2. ehemalige Bergische Kaserne, Knittkuhler Straße 2, 40629 Düsseldorf, 3. ehemalige Niederrheinkaserne, Kaldenkirchener Straße 131, 41065 Mönchengladbach, 4. ehemalige Kaserne / Munitionsdepot / Zufahrtsstraße Gürzenich-Wald, derzeitige Geflüchtetenunterkunft, Im Eichenbruch 201, 52355 Düren, 5. ehemalige Blücher-Kaserne, Hoher Heckenweg 284, 48149 Münster, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  6. ehemalige britische Catterick-Kaserne, Detmolder Straße 440, 33605 Bielefeld,  7. ehemalige britische Rochdale-Kaserne, Oldentruper Straße 65, 33604 Bielefeld,  8. ehemalige britische Harewood-Kaserne, Saarstraße 2, 32049 Herford,  9. ehemalige britische Dempsey-Kaserne, Husarenstraße 1, 33098 Paderborn, 10. ehemalige belgische Kanaal-van-Wessem-Kaserne, Hiddingser Weg 125, 59494 Soest, 11. ehemaliges NATO Hauptquartier JHQ, Queens Avenue 114ff, 41179 Mönchengladbach, 12. ehemalige britische Mansergh-Barracks, Mansergh Barracks 1, 33332 Gütersloh, 13. ehemaliges belgisches Camp Reine Astrid, Phönixstraße, 52249 Eschweiler, 14. ehemaliges belgisches Camp Altenrath, Alte Kölner Straße 1, 53842 Troisdorf, 15. ehemalige britische Francisca Barracks / Forstwald-Kaserne, Stockweg 10, 47804 Krefeld, 16. ehemalige Militärliegenschaft Javelin Barracks, Roermonder Straße 40, 41372 Niederkrüchten, 17. ehemaliger Flugplatz Gütersloh (Princess Royal Barracks), Princess Royal Barracks 269, 33334 Gütersloh, 18. ehemaliger Übungsplatz Haltern-Lavesum, 45721 Haltern am See, 19. ehemaliger Flugplatz Rheine / NIKE-Stellung, Ohner Damm 46, 48432 Rheine, 20. ehemaliges britisches Militärgelände, „NAAFI-Gelände“ / Sportplatzgelände, Jagdweg 3/75, 33605 Bielefeld, 21. ehemaliger Wegberger Militärkomplex, Am Rickelrather Weg 35, 41179 Mönchengladbach, 22. ehemaliges Munitionsdepot Reichshof, Mohrenbacher Straße K53, 51580 Reichshof, 23. ehemaliger Standortübungsplatz Aaper Wald, Grütersaaper Weg, 40213 Düsseldorf, 24. ehemaliges Militärpolizeigelände, Lipper Hellweg 243, 33605 Bielefeld, 25. Standortübungsplatz Ahlen, Frielicker Weg 211, 59073 Hamm, 26. ehemaliges „Gut Denkmal“ an der Zähringerallee in 32425 Minden, 27. ehemaliges Gerätehauptdepot Selm-Bork, Auf der Koppel 100, 59379 Selm, 28. ehemaliges Munitionslager Wellersberg, Herderstraße 2, 57072 Siegen und 29. ehemalige Standortschießanlage, Im Elsensiepen 15, 58640 Iserlohn. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.  1. Inwiefern kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführte Liste im Einzelnen bestätigen? Die Bundesregierung kann die in der Vorbemerkung des Fragestellers aufgeführte Liste bestätigen.  2. Welche zukünftigen Nutzungen – auch nach der Zuführung zur „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ sind für die betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein- Westfalen geplant oder angedacht, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.  3. Wann wurden welche Gespräche mit welchen Ergebnissen mit den betroffenen Kommunen der aufgeführten Liegenschaften in Nordrhein- Westfalen geführt, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat? Nach Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Mönchengladbach u. a. im November 2025 konnte eine mit allen Beteiligten einvernehmliche Lösung erzielt werden. Es wurde vereinbart, dass die Liegenschaft „ehem. Niederrheinkaserne“ (Ziffer 3) zur Konversion freigegeben und die Liegenschaft „ehem. NATO-Hauptquartier JHQ“ (Ziffer 11) zwischen der Bundeswehr, dem Zoll und dem Land Nordrhein-Westfalen (für Landespolizei, Erstaufnahmeeinrichtung und Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige) aufgeteilt wird. Das Moratorium für den „ehem. Wegberger Militärkomplex“ (Ziffer 21) bleibt uneingeschränkt erhalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.  4. Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und wie will die Bundesregierung mit der jeweils derzeitigen zivilen Nutzung umgehen? Die genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und sind teilweise zur zivilen Zwischennutzung, wie beispielsweise für Lagerzwecke, Filmstudios oder Rennteststrecken an Dritte verpachtet. Die Betroffenheit der jeweiligen Liegenschaft vom Moratorium und auch eine ggf. darauffolgende Aufnahme der Liegenschaft in die strategische Liegenschaftsreserve stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den bestehenden zivilen Nutzungen. Laufende Verträge sollen nach Möglichkeit in der Regel nicht gekündigt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.  5. Welche Gespräche im Zusammenhang mit dem „Operationsplan Deutschland“ gab es (mit Kommunen, Landesregierungen, Regierungspräsidien, der Bevölkerung) jeweils und welche sind jeweils geplant oder jeweils vorgesehen im Zusammenhang mit jeweils den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat? Vorrangig wird eine zukünftige Nutzung der genannten Liegenschaften im Hinblick auf ihre Zweckdienlichkeit für den erforderlichen Aufwuchs der Streitkräfte zu bewerten sein. Daneben können perspektivisch auch Aspekte zur Umsetzung des OPLAN DEU eine Rolle spielen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche auf Arbeitsebene mit Kommunen, Landesregierungen, Regierungspräsidien, Bevölkerung über eine Nutzung der genannten Liegenschaften im Hinblick auf den „Operationsplan Deutschland“ besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.  6. Welche militärische Planung (beispielsweise die Aufstellung von Brigaden der Bundeswehr, aber auch andere) liegt der Liste der betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein- Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, zugrunde? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.  7. Inwiefern sollen vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls eine Reihe der Liegenschaften, die nun mit dem Moratorium der Bundesregierung für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, beispielsweise zuvor durch belgische oder britische Truppen genutzt wurden, die betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Liste der aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, jeweils der Bundeswehr oder auch anderen NATO-Staaten zur Verfügung gestellt werden (bitte die mögliche Nutzung durch Bundeswehr oder Armeen jeweils welcher anderen NATO- Staaten auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen Gaststreitkräfte grundsätzlich bei ihrem Infrastrukturbedarf.  8. Wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, jeweils umgehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  9. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer (militärischen) Nutzung ist bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, zu rechnen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. 10. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der aufgeführten betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, informieren? Die Bundesregierung wird den Verteidigungsausschuss und den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages anlassbezogen zum weiteren Verlauf der Konversion von Liegenschaften weiterhin informieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. 11. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die jeweilige Bevölkerung vor Ort sind geplant oder anvisiert, für die jeweilige Umwandlung der betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat? Öffentliche Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant und fänden im Bedarfsfall anlassbezogen statt. 12. Welche jeweilige Fläche haben die betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und wie setzt sich diese Fläche jeweils zusammen? Zu Ziffer 1: 10,23 ha Zu Ziffer 2: 24,99 ha Zu Ziffer 3: 9,26 ha Zu Ziffer 4: 152,11 ha Zu Ziffer 5: 3,76 ha Zu Ziffer 6: 24,44 ha Zu Ziffer 7: 8,92 ha Zu Ziffer 8: 7,98 ha Zu Ziffer 9: 14,97 ha Zu Ziffer 10: 22,07 ha Zu Ziffer 11: 373,83 ha Zu Ziffer 12: 38,60 ha Zu Ziffer 13: 36,78 ha Zu Ziffer 14: 40,80 ha Zu Ziffer 15: 16,36 ha Zu Ziffer 16: 676,13 ha Zu Ziffer 17: 132,63 ha Zu Ziffer 18: 686,60 ha Zu Ziffer 19: 141,22 ha Zu Ziffer 20: 5,30 ha Zu Ziffer 21: 56,60 ha Zu Ziffer 22: 57,82 ha Zu Ziffer 23: 199,31 ha Zu Ziffer 24: 4,22 ha Zu Ziffer 25: 14,89 ha Zu Ziffer 26: 17,18 ha Zu Ziffer 27: 38,82 ha Zu Ziffer 28: 11,00 ha Zu Ziffer 29: 8,81 ha Mit Ausnahme der Liegenschaft zu Ziffer 26 setzen sich die Flächen aller Liegenschaften rein militärisch zusammen. Die Liegenschaft zu Ziffer 26 hat eine rein landwirtschaftliche Zusammensetzung. 13. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen [möglichen] Umweltbelastungen aufführen)? Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt. Zu Ziffer 1 bis 7, 9 bis 21, 24, 27 bis 28: Altlastenrisiko und Kampfmittelrisiko wurden festgestellt Zu Ziffer 8 und 29: Altlastenrisiko wurde festgestellt Zu Ziffer 22 bis 23 und 26: Kampfmittelrisiko wurde festgestellt Zu Ziffer 25: Altlastenrisiko und Kampfmittelrisiko wurden nicht festgestellt Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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