Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen (Antwort zu Drs. 21/3475)
Text
Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen (Antwort zu Drs. 21/3475)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3732
21. Wahlperiode 20.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Thoden, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3475 –
Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine
zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundeministerium der Verteidigung mit: „Das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzt daher die Umwandlung
von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung
(Konversion) aus.“ (vgl. www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaft
en-6035758). Nach Informationen der Fragesteller betrifft der
Umwandlungsstopp bundesweit zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die
sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
befinden. Hinzu kommen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch
betreibt und die nun – entgegen früherer Entscheidungen – nicht aus der
Nutzung genommen werden.
Nach der Wahrnehmung der Fragesteller sind zivile Nutzungen teilweise weit
fortgeschritten oder es besteht beispielsweise enormer Bedarf an Wohnraum,
der durch die Konversionen gewonnen werden soll(te), eine Umwandlung zu
militärischer Nutzung ist deswegen nach ihrer Ansicht politisch falsch oder
schwer möglich.
Nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen handelt es sich um
folgende Liegenschaften in NRW:
1. ehemalige belgische Kaserne Brasseur, Kölner Straße 262, 51149 Köln,
2. ehemalige Bergische Kaserne, Knittkuhler Straße 2, 40629 Düsseldorf,
3. ehemalige Niederrheinkaserne, Kaldenkirchener Straße 131, 41065
Mönchengladbach,
4. ehemalige Kaserne / Munitionsdepot / Zufahrtsstraße Gürzenich-Wald,
derzeitige Geflüchtetenunterkunft, Im Eichenbruch 201, 52355 Düren,
5. ehemalige Blücher-Kaserne, Hoher Heckenweg 284, 48149 Münster,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
20. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
6. ehemalige britische Catterick-Kaserne, Detmolder Straße 440, 33605
Bielefeld,
7. ehemalige britische Rochdale-Kaserne, Oldentruper Straße 65, 33604
Bielefeld,
8. ehemalige britische Harewood-Kaserne, Saarstraße 2, 32049 Herford,
9. ehemalige britische Dempsey-Kaserne, Husarenstraße 1, 33098
Paderborn,
10. ehemalige belgische Kanaal-van-Wessem-Kaserne, Hiddingser Weg 125,
59494 Soest,
11. ehemaliges NATO Hauptquartier JHQ, Queens Avenue 114ff, 41179
Mönchengladbach,
12. ehemalige britische Mansergh-Barracks, Mansergh Barracks 1, 33332
Gütersloh,
13. ehemaliges belgisches Camp Reine Astrid, Phönixstraße, 52249
Eschweiler,
14. ehemaliges belgisches Camp Altenrath, Alte Kölner Straße 1, 53842
Troisdorf,
15. ehemalige britische Francisca Barracks / Forstwald-Kaserne,
Stockweg 10, 47804 Krefeld,
16. ehemalige Militärliegenschaft Javelin Barracks, Roermonder Straße 40,
41372 Niederkrüchten,
17. ehemaliger Flugplatz Gütersloh (Princess Royal Barracks), Princess
Royal Barracks 269, 33334 Gütersloh,
18. ehemaliger Übungsplatz Haltern-Lavesum, 45721 Haltern am See,
19. ehemaliger Flugplatz Rheine / NIKE-Stellung, Ohner Damm 46, 48432
Rheine,
20. ehemaliges britisches Militärgelände, „NAAFI-Gelände“ /
Sportplatzgelände, Jagdweg 3/75, 33605 Bielefeld,
21. ehemaliger Wegberger Militärkomplex, Am Rickelrather Weg 35, 41179
Mönchengladbach,
22. ehemaliges Munitionsdepot Reichshof, Mohrenbacher Straße K53,
51580 Reichshof,
23. ehemaliger Standortübungsplatz Aaper Wald, Grütersaaper Weg, 40213
Düsseldorf,
24. ehemaliges Militärpolizeigelände, Lipper Hellweg 243, 33605 Bielefeld,
25. Standortübungsplatz Ahlen, Frielicker Weg 211, 59073 Hamm,
26. ehemaliges „Gut Denkmal“ an der Zähringerallee in 32425 Minden,
27. ehemaliges Gerätehauptdepot Selm-Bork, Auf der Koppel 100, 59379
Selm,
28. ehemaliges Munitionslager Wellersberg, Herderstraße 2, 57072 Siegen
und
29. ehemalige Standortschießanlage, Im Elsensiepen 15, 58640 Iserlohn.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Darüber
hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/2953 verwiesen.
1. Inwiefern kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller aufgeführte Liste im Einzelnen bestätigen?
Die Bundesregierung kann die in der Vorbemerkung des Fragestellers
aufgeführte Liste bestätigen.
2. Welche zukünftigen Nutzungen – auch nach der Zuführung zur
„strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ sind für die betroffenen
(und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-
Westfalen geplant oder angedacht, die die Bundesregierung nun mit dem
Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung
entzogen hat?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
3. Wann wurden welche Gespräche mit welchen Ergebnissen mit den
betroffenen Kommunen der aufgeführten Liegenschaften in Nordrhein-
Westfalen geführt, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für
die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?
Nach Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt
Mönchengladbach u. a. im November 2025 konnte eine mit allen Beteiligten
einvernehmliche Lösung erzielt werden. Es wurde vereinbart, dass die Liegenschaft „ehem.
Niederrheinkaserne“ (Ziffer 3) zur Konversion freigegeben und die
Liegenschaft „ehem. NATO-Hauptquartier JHQ“ (Ziffer 11) zwischen der
Bundeswehr, dem Zoll und dem Land Nordrhein-Westfalen (für Landespolizei,
Erstaufnahmeeinrichtung und Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige)
aufgeteilt wird. Das Moratorium für den „ehem. Wegberger Militärkomplex“
(Ziffer 21) bleibt uneingeschränkt erhalten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
4. Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den betroffenen (und, soweit
bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die
Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von
Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und wie will die
Bundesregierung mit der jeweils derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?
Die genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben und sind teilweise zur zivilen Zwischennutzung, wie
beispielsweise für Lagerzwecke, Filmstudios oder Rennteststrecken an Dritte
verpachtet.
Die Betroffenheit der jeweiligen Liegenschaft vom Moratorium und auch eine
ggf. darauffolgende Aufnahme der Liegenschaft in die strategische
Liegenschaftsreserve stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den bestehenden
zivilen Nutzungen. Laufende Verträge sollen nach Möglichkeit in der Regel
nicht gekündigt werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
5. Welche Gespräche im Zusammenhang mit dem „Operationsplan
Deutschland“ gab es (mit Kommunen, Landesregierungen,
Regierungspräsidien, der Bevölkerung) jeweils und welche sind jeweils geplant oder
jeweils vorgesehen im Zusammenhang mit jeweils den betroffenen (und,
soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen,
die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion
von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?
Vorrangig wird eine zukünftige Nutzung der genannten Liegenschaften im
Hinblick auf ihre Zweckdienlichkeit für den erforderlichen Aufwuchs der
Streitkräfte zu bewerten sein. Daneben können perspektivisch auch Aspekte zur
Umsetzung des OPLAN DEU eine Rolle spielen. Eine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher geführter Gespräche auf Arbeitsebene mit Kommunen,
Landesregierungen, Regierungspräsidien, Bevölkerung über eine Nutzung der genannten
Liegenschaften im Hinblick auf den „Operationsplan Deutschland“ besteht
nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt.
6. Welche militärische Planung (beispielsweise die Aufstellung von
Brigaden der Bundeswehr, aber auch andere) liegt der Liste der betroffenen
(und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-
Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die
Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, zugrunde?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
7. Inwiefern sollen vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls eine Reihe
der Liegenschaften, die nun mit dem Moratorium der Bundesregierung
für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen
hat, beispielsweise zuvor durch belgische oder britische Truppen genutzt
wurden, die betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Liste der
aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung
nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der
zivilen Nutzung entzogen hat, jeweils der Bundeswehr oder auch anderen
NATO-Staaten zur Verfügung gestellt werden (bitte die mögliche
Nutzung durch Bundeswehr oder Armeen jeweils welcher anderen NATO-
Staaten auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
Die Bundesregierung unterstützt aufgrund von völkerrechtlichen
Verpflichtungen Gaststreitkräfte grundsätzlich bei ihrem Infrastrukturbedarf.
8. Wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen
Nutzung bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten)
Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem
Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung
entzogen hat, jeweils umgehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
9. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer
(militärischen) Nutzung ist bei den betroffenen (und, soweit bestätigt,
aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung
nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der
zivilen Nutzung entzogen hat, zu rechnen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
10. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und
zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und
wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der aufgeführten
betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in
Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für
die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat,
informieren?
Die Bundesregierung wird den Verteidigungsausschuss und den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages anlassbezogen zum weiteren Verlauf der
Konversion von Liegenschaften weiterhin informieren.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
11. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die jeweilige
Bevölkerung vor Ort sind geplant oder anvisiert, für die jeweilige
Umwandlung der betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften
in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem
Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung
entzogen hat?
Öffentliche Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant und fänden
im Bedarfsfall anlassbezogen statt.
12. Welche jeweilige Fläche haben die betroffenen (und, soweit bestätigt,
aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die
Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von
Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und wie setzt sich diese Fläche
jeweils zusammen?
Zu Ziffer 1: 10,23 ha
Zu Ziffer 2: 24,99 ha
Zu Ziffer 3: 9,26 ha
Zu Ziffer 4: 152,11 ha
Zu Ziffer 5: 3,76 ha
Zu Ziffer 6: 24,44 ha
Zu Ziffer 7: 8,92 ha
Zu Ziffer 8: 7,98 ha
Zu Ziffer 9: 14,97 ha
Zu Ziffer 10: 22,07 ha
Zu Ziffer 11: 373,83 ha
Zu Ziffer 12: 38,60 ha
Zu Ziffer 13: 36,78 ha
Zu Ziffer 14: 40,80 ha
Zu Ziffer 15: 16,36 ha
Zu Ziffer 16: 676,13 ha
Zu Ziffer 17: 132,63 ha
Zu Ziffer 18: 686,60 ha
Zu Ziffer 19: 141,22 ha
Zu Ziffer 20: 5,30 ha
Zu Ziffer 21: 56,60 ha
Zu Ziffer 22: 57,82 ha
Zu Ziffer 23: 199,31 ha
Zu Ziffer 24: 4,22 ha
Zu Ziffer 25: 14,89 ha
Zu Ziffer 26: 17,18 ha
Zu Ziffer 27: 38,82 ha
Zu Ziffer 28: 11,00 ha
Zu Ziffer 29: 8,81 ha
Mit Ausnahme der Liegenschaft zu Ziffer 26 setzen sich die Flächen aller
Liegenschaften rein militärisch zusammen. Die Liegenschaft zu Ziffer 26 hat eine
rein landwirtschaftliche Zusammensetzung.
13. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der betroffenen (und,
soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen,
die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion
von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und inwiefern gibt
es dabei besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den
jeweiligen [möglichen] Umweltbelastungen aufführen)?
Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt.
Zu Ziffer 1 bis 7, 9 bis 21, 24, 27 bis 28: Altlastenrisiko und Kampfmittelrisiko
wurden festgestellt
Zu Ziffer 8 und 29: Altlastenrisiko wurde festgestellt
Zu Ziffer 22 bis 23 und 26: Kampfmittelrisiko wurde festgestellt
Zu Ziffer 25: Altlastenrisiko und Kampfmittelrisiko wurden nicht festgestellt
Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht
definiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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