Unterbringung von Asylbewerbern sowie von Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetzes bzw. sonstiger Personen mit Flucht und Asylhintergrund in Bundesliegenschaften (Kasernen) - aktueller Ist-Stand und sicherheitsrelevante Aspekte
Text
Unterbringung von Asylbewerbern sowie von Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetzes bzw. sonstiger Personen mit Flucht und Asylhintergrund in Bundesliegenschaften (Kasernen) - aktueller Ist-Stand und sicherheitsrelevante Aspekte
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3180
21. Wahlperiode 10.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörg Zirwes, Hannes Gnauck, Thomas Ladzinski, Kurt
Kleinschmidt, Kai-Uwe Ziegler, Mirco Hanker, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin,
Stefan Henze und der Fraktion der AfD
Unterbringung von Asylbewerbern sowie von Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bzw. sonstiger Personen mit Flucht und
Asylhintergrund in Bundesliegenschaften (Kasernen) – Aktueller Ist-Stand und
sicherheitsrelevante Aspekte
Für die praktische Unterbringung von Asylbewerbern sowie von Personen mit
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) greifen
Länder und Kommunen weiterhin auf Bundesliegenschaften zurück,
insbesondere auf Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA),
darunter ehemalige Kasernen. Beispielhaft hat die Landesregierung Schleswig-
Holstein erklärt, dass die Nutzung der ehemaligen Rantzau-Kaserne in
Boostedt zur Unterbringung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen über den
31. Dezember 2024 hinaus fortgeführt wird und die Kapazität von rund 2 500
auf ca. 1 250 Plätze reduziert wird (www.schleswig-holstein.de/DE/landesregie
rung/ministerien-behoerden/VIII/Presse/PI/2024/240626_VIII_verwaltungsver
einbarung_boostedt.html, Zugriff am 5. November 2025).
Parallel dazu steigt der infrastrukturelle Bedarf der Bundeswehr. Nach Angaben
des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) sollen im Rahmen des
Infrastrukturprogramms von BImA und Bundeswehr bis 2031 76 neue
Unterkunftsgebäude für Soldatinnen und Soldaten entstehen (www.bundeswehr.de/d
e/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/aktuelles/solda
tenunterkuenfte-eigenbau-5961670, Zugriff am 5. November 2025).
Militärische Liegenschaften können ganz oder teilweise als militärische
Sicherheitsbereiche ausgewiesen sein. Diese Bereiche unterliegen besonderen
Zugangs- und Schutzbestimmungen. Das Betreten ist nur Personen gestattet,
die hierzu ausdrücklich befugt worden sind (§ 2, Absatz 2 des Gesetzes über
die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer
Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile
Wachpersonen (UZwGBw); vgl. www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/__
2.html, Zugriff am 5. November 2025).
Vor diesem Hintergrund ist es für die parlamentarische Kontrolle in den Augen
der Fragesteller von besonderer Bedeutung, zu klären, ob Länder oder
Kommunen Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber oder Personen nach § 24
AufenthG auf Bundesliegenschaften (Kasernen) bzw. sonstige Personen mit
Flucht- und Asylhintergrund ganz oder teilweise innerhalb solcher militärischer
Sicherheitsbereiche betreiben oder ob die Unterbringung räumlich davon
getrennt erfolgt.
Darüber hinaus ist für sie relevant, welche Auswirkungen solche Nutzungen
auf die Infrastruktur- und Stationierungsplanung der Bundeswehr haben und
welche vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung dieser Liegenschaften
existieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Liegenschaften des Bundes (insbesondere Kasernen und ehemalige
Kasernen der Bundeswehr), die sich im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) befinden, werden derzeit zur Unterbringung
von Ausländern genutzt (bitte je Standort für die Bezeichnung der
Liegenschaft, die Nutzer Land oder Kommune, die Rechtsgrundlage Miet-,
Nutzungs- oder Gestattungsvertrag, die Kapazität und aktuelle Belegung in
absoluten Zahlen, den Anteil volljähriger männlicher Personen in Prozent
sowie als absolute Zahl, eine Aufschlüsselung nach Statusgruppen
Asylbewerber [Asylgesetz (AsylG)], Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG,
Geduldete [§ 60a AufenthG] und sonstige Ausländer mit Aufenthaltstitel
[AufenthG] angeben)?
2. Welche Auswirkungen hat die Fremdnutzung dieser Liegenschaften auf die
Liegenschafts- und Infrastrukturplanung der Bundeswehr im Zuge der
Zeitenwende?
3. Wie lange laufen die Verträge mit Ländern bzw. Kommunen, und wann
stehen die Standorte wieder vollständig für militärische Zwecke zur
Verfügung (bitte je Standort nach Vertragsende, Kündigungsoptionen,
Rückgabefristen aufschlüsseln)?
4. Befinden sich Unterbringungsbereiche in aktiven
Bundeswehrliegenschaften innerhalb militärischer Sicherheitsbereiche (wenn ja, bitte die
Regelungen zum Zugang, zur Sicherheit und Bewachung benennen)?
5. Welchen Bedarf an Unterkunftskapazitäten in Kasernen für
Wehrdienstleistende erwartet die Bundeswehr ab 2026 jährlich vor dem Hintergrund des
Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-
Modernisierungsgesetz), und in welchem Umfang sind derzeit
Unterkunftsplätze durch untergebrachte Ausländer blockiert, die ab 2026 für
Wehrdienstleistende benötigt werden?
Berlin, den 27. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Daniel Zerbin (Kleine Anfrage)
- asked ← Hannes Gnauck (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörg Zirwes (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay-Uwe Ziegler (Kleine Anfrage)
- asked ← Kurt Kleinschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirco Hanker (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Henze (Kleine Anfrage)
- asked ← Sven Wendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Ladzinski (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Hannes Gnauck
- authored ← Jörg Zirwes
- part_of_vorgang → Unterbringung von Asylbewerbern sowie von Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetzes bzw. sonstiger Personen mit Flucht (Kleine Anfrage)