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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/229)

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 21/442 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/229) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/442 21. Wahlperiode 10.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/229 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) A. Problem Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die Lage in Libanon in den vergangenen Monaten stabilisiert. Am 8. Februar 2025 wurde eine neue Regierung gebildet, welcher das libanesische Parlament am 26. Februar 2025 das Vertrauen aussprach. Zugleich bleiben die Herausforderungen enorm. Seit 2019 befindet sich Libanon in einer Finanz- und Wirtschaftskrise. Dringender Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf Elitenstraflosigkeit, Korruption und die Präsenz militanter nichtstaatlicher Gruppierungen wie der Hisbollah sowie im Bereich des Wiederaufbaus. Der Schaden, der durch die am 8. Oktober 2023 begonnene militärische Auseinandersetzung zwischen der Hisbollah und Israel verursacht wurde, beträgt laut Berechnungen der Weltbank 11 Milliarden US-Dollar. Seit Beginn der Auseinandersetzung kamen mehr als 4.000 Personen in Libanon ums Leben. Am 27. November 2024 ist eine durch die USA vermittelte zunächst 60-tägige Waffenruhe zwischen der libanesischen Hisbollah und Israel in Kraft getreten. Die israelische Regierung kritisiert allerdings, dass die Hisbollah diese Vereinbarung nicht einhalte und macht den endgültigen Abzug ihrer Truppen von der Bedingung abhängig, dass die LAF die volle Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet erlangt. Daher sind die israelischen Streitkräfte (IDF) an fünf strategischen Punkten („Forward Operation Bases“, FOB) im Südlibanon verblieben. Die libanesische Regierung sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, den vollständigen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und die eigenen Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das Gebiet südlich des Litani-Flusses zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen und Waffenfunde der Hisbollah zu vernichten, während gleichzeitig Kapazitäten entlang der libanesisch-syrischen Grenze gebunden sind. Darüber hinaus muss die LAF auch Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung übernehmen. Die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte bleibt aus Sicht der antragsstellenden Bundesregierung deshalb von herausragender Bedeutung, nicht zuletzt durch die Aktivitäten der UNIFIL-Friedenstruppen, die unter anderem die Ausbildung der LAF-Soldatinnen und -Soldaten unterstützen und zentrale Aufgaben in der Überwachung des Mandatsgebiets übernehmen. Die Bundesregierung beantragt daher die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2026. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von UNIFIL kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Gemäß Beschluss des Sicherheitsrates der VN ist UNIFIL unter anderem beauftragt, die libanesische Regierung – auf deren Ersuchen – bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte zu unterstützen. Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: 1. Seegestützte Aufklärung und Überwachung innerhalb des durch die VN festgelegten Einsatzgebietes von UNIFIL sowie auf Grundlage eines Ersuchens von Libanon an UNIFIL ein Beitrag zur Luftraumüberwachung über dem gesamten Libanon; 2. Seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer; 3. Kontrolle des Seeverkehrs im festgelegten maritimen Einsatzgebiet; 4. Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall; 5. Abriegelungsoperationen innerhalb des maritimen Einsatzgebietes. Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer UNIFIL-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. Das Einsatzgebiet von UNIFIL umfasst zu Lande das Gebiet südlich des Litani- Flusses, westlich der Grenze zu Syrien und nördlich der „Blauen Linie“ sowie das Seegebiet vor der libanesischen Küste, bestehend aus den libanesischen Küstengewässern sowie einem Seeraum bis etwa 50 Seemeilen westlich der libanesischen Küste. Hinzu kommt der Luftraum über beiden Gebieten. Darüber hinaus ist der Einsatz deutscher Kräfte im Rahmen der Führung des UNIFIL- Flottenverbandes, der militärischen Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte zur Unterstützung der VN beim Wiederaufbau und bei der Entwicklung von Libanon auf dem gesamten Hoheitsgebiet von Libanon möglich. Auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Libanon an UNIFIL um seegestützte Seeraum- und Luftraumüberwachung über Libanon mit Schwerpunkt auf der seewärtigen Sicherung der libanesischen Küste und der Küstengewässer werden deutsche Kräfte auf See sowie für Ausbildungsvorhaben mit der libanesischen Marine eingesetzt. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates genutzt werden. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/229 anzunehmen. Berlin, den 4. Juni 2025 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Jürgen Hardt Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Boris Mijatović Berichterstatter Cansu Özdemir Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Gerold Otten, Aydan Özoğuz, Boris Mijatović und Cansu Özdemir I. Überweisung Der Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 7. Sitzung am 22. Mai 2025 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die Lage in Libanon in den vergangenen Monaten stabilisiert. Am 8. Februar 2025 wurde eine neue Regierung gebildet, welcher das libanesische Parlament am 26. Februar 2025 das Vertrauen aussprach. Zugleich bleiben die Herausforderungen enorm. Seit 2019 befindet sich Libanon in einer Finanz- und Wirtschaftskrise. Dringender Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf Elitenstraflosigkeit, Korruption und die Präsenz militanter nicht-staatlicher Gruppierungen wie der Hisbollah sowie im Bereich des Wiederaufbaus. Der Schaden, der durch die am 8. Oktober 2023 begonnene militärische Auseinandersetzung zwischen der Hisbollah und Israel verursacht wurde, beträgt laut Berechnungen der Weltbank 11 Milliarden US-Dollar. Seit Beginn der Auseinandersetzung kamen mehr als 4.000 Personen in Libanon ums Leben. Am 27. November 2024 ist eine durch die USA vermittelte zunächst 60-tägige Waffenruhe zwischen der libanesischen Hisbollah und Israel in Kraft getreten. Die israelische Regierung kritisiert allerdings, dass die Hisbollah diese Vereinbarung nicht einhalte und macht den endgültigen Abzug ihrer Truppen von der Bedingung abhängig, dass die LAF die volle Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet erlangt. Daher sind die israelischen Streitkräfte (IDF) an fünf strategischen Punkten („Forward Operation Bases“, FOB) im Südlibanon verblieben. Die libanesische Regierung sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, den vollständigen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und die eigenen Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das Gebiet südlich des Litani-Flusses zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen und Waffenfunde der Hisbollah zu vernichten, während gleichzeitig Kapazitäten entlang der libanesisch-syrischen Grenze gebunden sind. Darüber hinaus muss die LAF auch Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung übernehmen. Die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte bleibt aus Sicht der antragsstellenden Bundesregierung deshalb von herausragender Bedeutung, nicht zuletzt durch die Aktivitäten der UNIFIL-Friedenstruppen, die unter anderem die Ausbildung der LAF-Soldatinnen und -Soldaten unterstützen und zentrale Aufgaben in der Überwachung des Mandatsgebiets übernehmen. Die Bundesregierung beantragt daher die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2026. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von UNIFIL kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Gemäß Beschluss des Sicherheitsrates der VN ist UNIFIL unter anderem beauftragt, die libanesische Regierung – auf deren Ersuchen – bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte zu unterstützen. Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: 1. Seegestützte Aufklärung und Überwachung innerhalb des durch die VN festgelegten Einsatzgebietes von UNIFIL sowie auf Grundlage eines Ersuchens von Libanon an UNIFIL ein Beitrag zur Luftraumüberwachung über dem gesamten Libanon; 2. Seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer; 3. Kontrolle des Seeverkehrs im festgelegten maritimen Einsatzgebiet; 4. Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall; 5. Abriegelungsoperationen innerhalb des maritimen Einsatzgebietes. Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer UNIFIL-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. Das Einsatzgebiet von UNIFIL umfasst zu Lande das Gebiet südlich des Litani-Flusses, westlich der Grenze zu Syrien und nördlich der „Blauen Linie“ sowie das Seegebiet vor der libanesischen Küste, bestehend aus den libanesischen Küstengewässern sowie einem Seeraum bis etwa 50 Seemeilen westlich der libanesischen Küste. Hinzu kommt der Luftraum über beiden Gebieten. Darüber hinaus ist der Einsatz deutscher Kräfte im Rahmen der Führung des UNIFIL-Flottenverbandes, der militärischen Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte zur Unterstützung der VN beim Wiederaufbau und bei der Entwicklung von Libanon auf dem gesamten Hoheitsgebiet von Libanon möglich. Auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Libanon an UNIFIL um seegestützte Seeraum- und Luftraumüberwachung über Libanon mit Schwerpunkt auf der seewärtigen Sicherung der libanesischen Küste und der Küstengewässer werden deutsche Kräfte auf See sowie für Ausbildungsvorhaben mit der libanesischen Marine eingesetzt. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates genutzt werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Berlin, den 4. Juni 2025 Jürgen Hardt Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Boris Mijatović Berichterstatter Cansu Özdemir Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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