Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/229)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/229)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/442
21. Wahlperiode 10.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 21/229 –
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United
Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
A. Problem
Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die Lage in Libanon in den
vergangenen Monaten stabilisiert. Am 8. Februar 2025 wurde eine neue Regierung
gebildet, welcher das libanesische Parlament am 26. Februar 2025 das Vertrauen
aussprach.
Zugleich bleiben die Herausforderungen enorm. Seit 2019 befindet sich Libanon
in einer Finanz- und Wirtschaftskrise. Dringender Handlungsbedarf besteht im
Hinblick auf Elitenstraflosigkeit, Korruption und die Präsenz militanter
nichtstaatlicher Gruppierungen wie der Hisbollah sowie im Bereich des
Wiederaufbaus. Der Schaden, der durch die am 8. Oktober 2023 begonnene militärische
Auseinandersetzung zwischen der Hisbollah und Israel verursacht wurde, beträgt
laut Berechnungen der Weltbank 11 Milliarden US-Dollar. Seit Beginn der
Auseinandersetzung kamen mehr als 4.000 Personen in Libanon ums Leben.
Am 27. November 2024 ist eine durch die USA vermittelte zunächst 60-tägige
Waffenruhe zwischen der libanesischen Hisbollah und Israel in Kraft getreten.
Die israelische Regierung kritisiert allerdings, dass die Hisbollah diese
Vereinbarung nicht einhalte und macht den endgültigen Abzug ihrer Truppen von der
Bedingung abhängig, dass die LAF die volle Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet
erlangt. Daher sind die israelischen Streitkräfte (IDF) an fünf strategischen
Punkten („Forward Operation Bases“, FOB) im Südlibanon verblieben. Die
libanesische Regierung sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, den vollständigen
Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und die eigenen Streitkräfte in
ausreichender Anzahl in das Gebiet südlich des Litani-Flusses zu verlegen, um dort
die Sicherheitskontrolle zu übernehmen und Waffenfunde der Hisbollah zu
vernichten, während gleichzeitig Kapazitäten entlang der libanesisch-syrischen
Grenze gebunden sind. Darüber hinaus muss die LAF auch Aufgaben zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung übernehmen.
Die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte bleibt aus Sicht der
antragsstellenden Bundesregierung deshalb von herausragender Bedeutung, nicht zuletzt
durch die Aktivitäten der UNIFIL-Friedenstruppen, die unter anderem die
Ausbildung der LAF-Soldatinnen und -Soldaten unterstützen und zentrale Aufgaben
in der Überwachung des Mandatsgebiets übernehmen.
Die Bundesregierung beantragt daher die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“
(UNIFIL) mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2026. Für
Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in
Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im
Rahmen von UNIFIL kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten
anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach
Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden
rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Gemäß Beschluss des Sicherheitsrates der VN ist UNIFIL unter anderem
beauftragt, die libanesische Regierung – auf deren Ersuchen – bei der Sicherung der
libanesischen Grenzen und Einreisepunkte zu unterstützen. Im Rahmen dieses
Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende
Aufgaben: 1. Seegestützte Aufklärung und Überwachung innerhalb des durch die VN
festgelegten Einsatzgebietes von UNIFIL sowie auf Grundlage eines Ersuchens
von Libanon an UNIFIL ein Beitrag zur Luftraumüberwachung über dem
gesamten Libanon; 2. Seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und
Küstengewässer; 3. Kontrolle des Seeverkehrs im festgelegten maritimen Einsatzgebiet; 4.
Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall; 5. Abriegelungsoperationen innerhalb des
maritimen Einsatzgebietes.
Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das
Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer
Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch
die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer
Gewalt zum Schutz eigener und anderer UNIFIL-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das
Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
Das Einsatzgebiet von UNIFIL umfasst zu Lande das Gebiet südlich des Litani-
Flusses, westlich der Grenze zu Syrien und nördlich der „Blauen Linie“ sowie das
Seegebiet vor der libanesischen Küste, bestehend aus den libanesischen
Küstengewässern sowie einem Seeraum bis etwa 50 Seemeilen westlich der
libanesischen Küste. Hinzu kommt der Luftraum über beiden Gebieten. Darüber hinaus
ist der Einsatz deutscher Kräfte im Rahmen der Führung des UNIFIL-
Flottenverbandes, der militärischen Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte zur
Unterstützung der VN beim Wiederaufbau und bei der Entwicklung von Libanon
auf dem gesamten Hoheitsgebiet von Libanon möglich. Auf Grundlage des
Ersuchens der Regierung von Libanon an UNIFIL um seegestützte Seeraum- und
Luftraumüberwachung über Libanon mit Schwerpunkt auf der seewärtigen Sicherung
der libanesischen Küste und der Küstengewässer werden deutsche Kräfte auf See
sowie für Ausbildungsvorhaben mit der libanesischen Marine eingesetzt.
Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des
Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens
bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates genutzt werden.
B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und
Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/229 anzunehmen.
Berlin, den 4. Juni 2025
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Aydan Özoğuz
Berichterstatterin
Boris Mijatović
Berichterstatter
Cansu Özdemir
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Gerold Otten, Aydan Özoğuz, Boris
Mijatović und Cansu Özdemir
I. Überweisung
Der Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 7. Sitzung am 22. Mai 2025 beraten und zur
federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die Lage in Libanon in den vergangenen Monaten stabilisiert. Am
8. Februar 2025 wurde eine neue Regierung gebildet, welcher das libanesische Parlament am 26. Februar 2025
das Vertrauen aussprach.
Zugleich bleiben die Herausforderungen enorm. Seit 2019 befindet sich Libanon in einer Finanz- und
Wirtschaftskrise. Dringender Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf Elitenstraflosigkeit, Korruption und die Präsenz
militanter nicht-staatlicher Gruppierungen wie der Hisbollah sowie im Bereich des Wiederaufbaus. Der Schaden,
der durch die am 8. Oktober 2023 begonnene militärische Auseinandersetzung zwischen der Hisbollah und Israel
verursacht wurde, beträgt laut Berechnungen der Weltbank 11 Milliarden US-Dollar. Seit Beginn der
Auseinandersetzung kamen mehr als 4.000 Personen in Libanon ums Leben.
Am 27. November 2024 ist eine durch die USA vermittelte zunächst 60-tägige Waffenruhe zwischen der
libanesischen Hisbollah und Israel in Kraft getreten. Die israelische Regierung kritisiert allerdings, dass die Hisbollah
diese Vereinbarung nicht einhalte und macht den endgültigen Abzug ihrer Truppen von der Bedingung abhängig,
dass die LAF die volle Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet erlangt. Daher sind die israelischen Streitkräfte
(IDF) an fünf strategischen Punkten („Forward Operation Bases“, FOB) im Südlibanon verblieben. Die
libanesische Regierung sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, den vollständigen Abzug der israelischen
Truppen zu erwirken und die eigenen Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das Gebiet südlich des Litani-Flusses zu
verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen und Waffenfunde der Hisbollah zu vernichten, während
gleichzeitig Kapazitäten entlang der libanesisch-syrischen Grenze gebunden sind. Darüber hinaus muss die LAF
auch Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung übernehmen.
Die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte bleibt aus Sicht der antragsstellenden Bundesregierung deshalb
von herausragender Bedeutung, nicht zuletzt durch die Aktivitäten der UNIFIL-Friedenstruppen, die unter
anderem die Ausbildung der LAF-Soldatinnen und -Soldaten unterstützen und zentrale Aufgaben in der Überwachung
des Mandatsgebiets übernehmen.
Die Bundesregierung beantragt daher die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
„United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni
2026. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die
Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von UNIFIL kann der Einsatz von deutschem
Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der
für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Gemäß Beschluss des Sicherheitsrates der VN ist UNIFIL unter anderem beauftragt, die libanesische Regierung
– auf deren Ersuchen – bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte zu unterstützen. Im
Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: 1.
Seegestützte Aufklärung und Überwachung innerhalb des durch die VN festgelegten Einsatzgebietes von UNIFIL sowie
auf Grundlage eines Ersuchens von Libanon an UNIFIL ein Beitrag zur Luftraumüberwachung über dem
gesamten Libanon; 2. Seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer; 3. Kontrolle des Seeverkehrs
im festgelegten maritimen Einsatzgebiet; 4. Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall; 5.
Abriegelungsoperationen innerhalb des maritimen Einsatzgebietes.
Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung
militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts
und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum
Schutz eigener und anderer UNIFIL-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung
bleibt unberührt.
Das Einsatzgebiet von UNIFIL umfasst zu Lande das Gebiet südlich des Litani-Flusses, westlich der Grenze zu
Syrien und nördlich der „Blauen Linie“ sowie das Seegebiet vor der libanesischen Küste, bestehend aus den
libanesischen Küstengewässern sowie einem Seeraum bis etwa 50 Seemeilen westlich der libanesischen Küste. Hinzu
kommt der Luftraum über beiden Gebieten. Darüber hinaus ist der Einsatz deutscher Kräfte im Rahmen der
Führung des UNIFIL-Flottenverbandes, der militärischen Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte zur
Unterstützung der VN beim Wiederaufbau und bei der Entwicklung von Libanon auf dem gesamten Hoheitsgebiet
von Libanon möglich. Auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Libanon an UNIFIL um seegestützte
Seeraum- und Luftraumüberwachung über Libanon mit Schwerpunkt auf der seewärtigen Sicherung der
libanesischen Küste und der Küstengewässer werden deutsche Kräfte auf See sowie für Ausbildungsvorhaben mit der
libanesischen Marine eingesetzt. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu
Zwecken des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des
jeweiligen Staates genutzt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 2. Sitzung
am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner
2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/229
in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in
seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/229 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme.
Berlin, den 4. Juni 2025
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Aydan Özoğuz
Berichterstatterin
Boris Mijatović
Berichterstatter
Cansu Özdemir
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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