Frieden im Libanon nachhaltig sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5499)
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Frieden im Libanon nachhaltig sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5499)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6680
21. Wahlperiode 24.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Cansu Özdemir, Lea Reisner, Desiree Becker,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5499 –
Frieden im Libanon nachhaltig sichern
A. Problem
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass der langjährige Konflikt zwischen
Israel und der Hisbollah im Libanon im April 2026 erneut eskaliert sei. Am 8.
April habe die israelische Armee im Rahmen der Operation „Eternal Darkness“
innerhalb kurzer Zeit über hundert mutmaßlich mit der Hisbollah verbundene Ziele
in Beirut, im Bekaa-Tal und im Süden des Landes angegriffen. Auslöser seien
Raketenangriffe der Hisbollah auf Nordisrael am 2. März 2026 im Kontext
vorangegangener israelisch-US-amerikanischer Angriffe auf Iran sowie einer sich
anschließenden regionalen Eskalationsdynamik mit wechselseitigen Reaktionen
verbündeter Akteure gewesen. In der Folge sei es insbesondere im Süden des
Libanon neben Luftangriffen auch zu Bodenoperationen israelischer Streitkräfte
gekommen.
Israel wolle im Südlibanon eine Pufferzone errichten, um seine Grenze vor
Hisbollah zu sichern. Nach dem Waffenstillstand im November 2024 habe Israel
Grenzgebiete zerstört, um faktisch Sperrzonen zu schaffen. Die Regierung plane,
diese künftig auch formell als Sperrgebiete auszuweisen und räumlich
auszuweiten. Im Kontext der Schaffung einer Pufferzone würden Räumungsbefehle erteilt,
von denen Hunderttausende betroffen seien. Auch würden Pflanzengifte
versprüht, um zu verhindern, dass die Zivilbevölkerung zurückkehre.
Nach den Angaben der antragstellenden Fraktion befürchten libanesische
Offizielle einen Verstoß gegen die UN-Resolution 1701, die nach dem Krieg von 2006
einen Waffenstillstand zwischen Israel und der Hisbollah festschreibe, den
Rückzug israelischer Truppen hinter die sogenannte „Blue Line“ vorsehe, die
Stationierung der libanesischen Armee im Süden stärke und eine entmilitarisierte Zone
südlich des Litani-Flusses etabliere. Auch werde die Sorge vor einer neuen
Langzeitbesatzung geäußert.
Parallel dazu würden im Rahmen internationaler Vermittlungsbemühungen
Gespräche über eine Waffenruhe zwischen den USA und Iran geführt, die von
mehreren Staaten unterstützt worden seien. Als Ergebnis dieser Verhandlungen sei am
8. April 2026 eine zweiwöchige Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran
verkündet worden. Während der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif
erklärt habe, diese Waffenruhe schließe auch den Libanon ein, würden Israel und
die USA diese Einordnung zurückweisen.
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sind die Entwicklungen Teil einer seit
Jahren anhaltenden Konfliktdynamik, die regelmäßig in Eskalationen münde und
eine anhaltende Gewaltspirale erzeuge, unter der insbesondere die
Zivilbevölkerung leide. Dabei komme es auch zu Angriffen auf dichtbesiedelte Wohngebiete
vor allem in Südlibanon und Beirut. Die humanitäre Lage habe sich erheblich
verschärft: Seit März 2026 seien über 2.000 Menschen getötet, mehr als 6.500
verletzt und mehr als eine Millionen Menschen vertrieben worden. Auch auf
israelischer Seite sei es zu Todesopfern infolge von Angriffen der Hisbollah
gekommen. Der libanesische Staat bemühe sich um die Stärkung seines
Gewaltmonopols, könne den Einfluss der Hisbollah bislang jedoch nur begrenzt
zurückdrängen.
Laut antragstellender Fraktion kann dieser Konflikt militärisch nicht gelöst
werden. Die fragile Sicherheitslage für die United Nations Interim Force in Lebanon
(UNIFIL), deren Stellungen wiederholt angegriffen worden seien, werfe
grundlegende Fragen zur Schutzfähigkeit des Einsatzes auf. Während Israel und die USA
den UNIFIL-Einsatz ablehnten, spreche sich die libanesische Regierung für eine
Fortsetzung internationaler Präsenz unter Leitung der Vereinten Nationen aus.
Diplomatische Bemühungen sowie der Ausbau humanitärer Hilfen und die
Unterstützung der Zivilgesellschaft kämen zu kurz.
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion stehen die militärischen
Operationen in klarem Widerspruch zum Völkerrecht, insbesondere zu Artikel 2 Absatz
4 der UN-Charta, sowie den Regeln des humanitären Völkerrechts. Zudem
berührten sie die Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der
Europäischen Union und Israel, dessen Aussetzung vor diesem Hintergrund zu
prüfen sei.
Laut antragstellender Fraktion ist Deutschland als Rüstungsexporteur und
politischer Partner Israels und des Libanons mitverantwortlich, sowohl für den Konflikt
und dessen Eskalation als auch für die Suche nach einer Lösung und Deeskalation.
Auch würden u. a. deutsche Militärbasen von den USA genutzt. Daraus ergebe
sich die Notwendigkeit, die Stabilisierung des Libanon sowie internationale
Deeskalationsinitiativen konsequenter zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung
u. a. auf, 1. sich auf EU- und UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften
Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und umfassende
diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalations-verhandlungen
unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen; 2. alle
Kriegsparteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Beendigung
militärischer Kampfhandlungen aufzurufen und internationale Untersuchungen
möglicher Kriegsverbrechen durch UN und Internationalen Strafgerichtshof aktiv zu
unterstützen; 3. die von Israel geplante Pufferzone ausdrücklich abzulehnen;
4. alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region unverzüglich
auszusetzen sowie jede militärische Nutzung deutscher Infrastruktur durch
Konfliktparteien zu untersagen und dem Deutschen Bundestag umfassend und regelmäßig
darüber zu berichten; 5. humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in der Region
deutlich und unbürokratisch auszuweiten sowie den sicheren und ungehinderten
Zugang für humanitäre Hilfe und UN-Organisationen in Konfliktgebieten
sicherzustellen; 6. Geflüchtete aus der Region wirksam zu schützen, insbesondere durch
einen Abschiebestopp in betroffene Länder, erleichterte Asylverfahren und die
verstärkte Aufnahme besonders Schutzbedürftiger, insbesondere durch Erteilung
humanitärer Visa; 7. zivile Konfliktprävention, Entwicklungszusammenarbeit
und Wiederaufbauprogramme im Libanon und in der Region langfristig
auszubauen und strukturell zu verankern; 8. Programme zur Stärkung von
Zivilgesellschaft, Frauen und Friedensinitiativen in der Region gezielt zu fördern und
finanziell auszubauen; 9. sich für ein EU-weites Vorgehen einzusetzen, das die
Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens bei nachgewiesenen schweren
Menschenrechts-verletzungen ermöglicht; 10. internationale
Abrüstungsinitiativen zu unterstützen und sich für langfristige Perspektiven einer weltweiten
Reduzierung und Abschaffung von Massenvernichtungswaffen einzusetzen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5499 abzulehnen.
Berlin, den 24. April 2026
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Paul Ziemiak
Berichterstatter
Dr. Alexander Wolf
Berichterstatter
Aydan Özoğuz
Berichterstatterin
Luise Amtsberg
Berichterstatterin
Cansu Özdemir
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Paul Ziemiak, Dr. Alexander Wolf, Aydan Özoğuz, Luise
Amtsberg und Cansu Özdemir
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/5499 in seiner 74. Sitzung am 23. April 2026 beraten
und dem Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass der langjährige Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah im
Libanon im April 2026 erneut eskaliert sei. Am 8. April habe die israelische Armee im Rahmen der Operation „Eternal
Darkness“ innerhalb kurzer Zeit über hundert mutmaßlich mit der Hisbollah verbundene Ziele in Beirut, im
Bekaa-Tal und im Süden des Landes angegriffen. Auslöser seien Raketenangriffe der Hisbollah auf Nordisrael am
2. März 2026 im Kontext vorangegangener israelisch-US-amerikanischer Angriffe auf Iran sowie einer sich
anschließenden regionalen Eskalationsdynamik mit wechselseitigen Reaktionen verbündeter Akteure gewesen. In
der Folge sei es insbesondere im Süden des Libanon neben Luftangriffen auch zu Bodenoperationen israelischer
Streitkräfte gekommen.
Israel wolle im Südlibanon eine Pufferzone errichten, um seine Grenze vor Hisbollah zu sichern. Nach dem
Waffenstillstand im November 2024 habe Israel Grenzgebiete zerstört, um faktisch Sperrzonen zu schaffen. Die
Regierung plane, diese künftig auch formell als Sperrgebiete auszuweisen und räumlich auszuweiten. Im Kontext
der Schaffung einer Pufferzone würden Räumungsbefehle erteilt, von denen Hunderttausende betroffen seien.
Auch würden Pflanzengifte versprüht, um zu verhindern, dass die Zivilbevölkerung zurückkehre.
Nach den Angaben der antragstellenden Fraktion befürchten libanesische Offizielle einen Verstoß gegen die UN-
Resolution 1701, die nach dem Krieg von 2006 einen Waffenstillstand zwischen Israel und der Hisbollah
festschreibe, den Rückzug israelischer Truppen hinter die sogenannte „Blue Line“ vorsehe, die Stationierung der
libanesischen Armee im Süden stärke und eine entmilitarisierte Zone südlich des Litani-Flusses etabliere. Auch
werde die Sorge vor einer neuen Langzeitbesatzung geäußert.
Parallel dazu würden im Rahmen internationaler Vermittlungsbemühungen Gespräche über eine Waffenruhe
zwischen den USA und Iran geführt, die von mehreren Staaten unterstützt worden seien. Als Ergebnis dieser
Verhandlungen sei am 8. April 2026 eine zweiwöchige Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran verkündet
worden. Während der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif erklärt habe, diese Waffenruhe schließe auch
den Libanon ein, würden Israel und die USA diese Einordnung zurückweisen.
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sind die Entwicklungen Teil einer seit Jahren anhaltenden
Konfliktdynamik, die regelmäßig in Eskalationen münde und eine anhaltende Gewaltspirale erzeuge, unter der insbesondere
die Zivilbevölkerung leide. Dabei komme es auch zu Angriffen auf dichtbesiedelte Wohngebiete vor allem in
Südlibanon und Beirut. Die humanitäre Lage habe sich erheblich verschärft: Seit März 2026 seien über 2.000
Menschen getötet, mehr als 6.500 verletzt und mehr als eine Millionen Menschen vertrieben worden. Auch auf
israelischer Seite sei es zu Todesopfern infolge von Angriffen der Hisbollah gekommen. Der libanesische Staat
bemühe sich um die Stärkung seines Gewaltmonopols, könne den Einfluss der Hisbollah bislang jedoch nur
begrenzt zurückdrängen.
Laut antragstellender Fraktion kann dieser Konflikt militärisch nicht gelöst werden. Die fragile Sicherheitslage
für die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL), deren Stellungen wiederholt angegriffen worden
seien, werfe grundlegende Fragen zur Schutzfähigkeit des Einsatzes auf. Während Israel und die USA den UNI-
FIL-Einsatz ablehnten, spreche sich die libanesische Regierung für eine Fortsetzung internationaler Präsenz unter
Leitung der Vereinten Nationen aus. Diplomatische Bemühungen sowie der Ausbau humanitärer Hilfen und die
Unterstützung der Zivilgesellschaft kämen zu kurz.
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion stehen die militärischen Operationen in klarem Widerspruch zum
Völkerrecht, insbesondere zu Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, sowie den Regeln des humanitären Völkerrechts.
Zudem berührten sie die Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union
und Israel, dessen Aussetzung vor diesem Hintergrund zu prüfen sei.
Laut antragstellender Fraktion ist Deutschland als Rüstungsexporteur und politischer Partner Israels und des
Libanons mitverantwortlich, sowohl für den Konflikt und dessen Eskalation als auch für die Suche nach einer
Lösung und Deeskalation. Auch würden u. a. deutsche Militärbasen von den USA genutzt. Daraus ergebe sich die
Notwendigkeit, die Stabilisierung des Libanon sowie internationale Deeskalationsinitiativen konsequenter zu
unterstützen.
Vor diesem Hintergrund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung u. a. auf, 1. sich auf EU- und
UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und
umfassende diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalationsverhandlungen unter
Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen; 2. alle Kriegsparteien zur Einhaltung des humanitären
Völkerrechts und zur Beendigung militärischer Kampfhandlungen aufzurufen und internationale Untersuchungen
möglicher Kriegsverbrechen durch UN und Internationalen Strafgerichtshof aktiv zu unterstützen; 3. die von Israel
geplante Pufferzone ausdrücklich abzulehnen; 4. alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region
unverzüglich auszusetzen sowie jede militärische Nutzung deutscher Infrastruktur durch Konfliktparteien zu untersagen
und dem Deutschen Bundestag umfassend und regelmäßig darüber zu berichten; 5. humanitäre Hilfe für die
Zivilbevölkerung in der Region deutlich und unbürokratisch auszuweiten sowie den sicheren und ungehinderten
Zugang für humanitäre Hilfe und UN-Organisationen in Konfliktgebieten sicherzustellen; 6. Geflüchtete aus der
Region wirksam zu schützen, insbesondere durch einen Abschiebestopp in betroffene Länder, erleichterte
Asylverfahren und die verstärkte Aufnahme besonders Schutzbedürftiger, insbesondere durch Erteilung humanitärer
Visa; 7. zivile Konfliktprävention, Entwicklungszusammenarbeit und Wiederaufbauprogramme im Libanon und
in der Region langfristig auszubauen und strukturell zu verankern; 8. Programme zur Stärkung von
Zivilgesellschaft, Frauen und Friedensinitiativen in der Region gezielt zu fördern und finanziell auszubauen; 9. sich für ein
EU-weites Vorgehen einzusetzen, das die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens bei
nachgewiesenen schweren Menschenrechtsverletzungen ermöglicht; 10. internationale Abrüstungsinitiativen zu unterstützen
und sich für langfristige Perspektiven einer weltweiten Reduzierung und Abschaffung von
Massenvernichtungswaffen einzusetzen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Auswärtigen Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5499 in seiner 26. Sitzung am 24. Juni 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Stimmenenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Berlin, den 24. Juni 2026
Paul Ziemiak
Berichterstatter
Dr. Alexander Wolf
Berichterstatter
Aydan Özoğuz
Berichterstatterin
Luise Amtsberg
Berichterstatterin
Cansu Özdemir
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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