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Frieden im Libanon nachhaltig sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5499)

dip / drucksache 24.06.2026 · WP 21 · 21/6680 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Frieden im Libanon nachhaltig sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5499) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6680 21. Wahlperiode 24.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Cansu Özdemir, Lea Reisner, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5499 – Frieden im Libanon nachhaltig sichern A. Problem Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass der langjährige Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon im April 2026 erneut eskaliert sei. Am 8. April habe die israelische Armee im Rahmen der Operation „Eternal Darkness“ innerhalb kurzer Zeit über hundert mutmaßlich mit der Hisbollah verbundene Ziele in Beirut, im Bekaa-Tal und im Süden des Landes angegriffen. Auslöser seien Raketenangriffe der Hisbollah auf Nordisrael am 2. März 2026 im Kontext vorangegangener israelisch-US-amerikanischer Angriffe auf Iran sowie einer sich anschließenden regionalen Eskalationsdynamik mit wechselseitigen Reaktionen verbündeter Akteure gewesen. In der Folge sei es insbesondere im Süden des Libanon neben Luftangriffen auch zu Bodenoperationen israelischer Streitkräfte gekommen. Israel wolle im Südlibanon eine Pufferzone errichten, um seine Grenze vor Hisbollah zu sichern. Nach dem Waffenstillstand im November 2024 habe Israel Grenzgebiete zerstört, um faktisch Sperrzonen zu schaffen. Die Regierung plane, diese künftig auch formell als Sperrgebiete auszuweisen und räumlich auszuweiten. Im Kontext der Schaffung einer Pufferzone würden Räumungsbefehle erteilt, von denen Hunderttausende betroffen seien. Auch würden Pflanzengifte versprüht, um zu verhindern, dass die Zivilbevölkerung zurückkehre. Nach den Angaben der antragstellenden Fraktion befürchten libanesische Offizielle einen Verstoß gegen die UN-Resolution 1701, die nach dem Krieg von 2006 einen Waffenstillstand zwischen Israel und der Hisbollah festschreibe, den Rückzug israelischer Truppen hinter die sogenannte „Blue Line“ vorsehe, die Stationierung der libanesischen Armee im Süden stärke und eine entmilitarisierte Zone südlich des Litani-Flusses etabliere. Auch werde die Sorge vor einer neuen Langzeitbesatzung geäußert. Parallel dazu würden im Rahmen internationaler Vermittlungsbemühungen Gespräche über eine Waffenruhe zwischen den USA und Iran geführt, die von mehreren Staaten unterstützt worden seien. Als Ergebnis dieser Verhandlungen sei am 8. April 2026 eine zweiwöchige Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran verkündet worden. Während der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif erklärt habe, diese Waffenruhe schließe auch den Libanon ein, würden Israel und die USA diese Einordnung zurückweisen. Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sind die Entwicklungen Teil einer seit Jahren anhaltenden Konfliktdynamik, die regelmäßig in Eskalationen münde und eine anhaltende Gewaltspirale erzeuge, unter der insbesondere die Zivilbevölkerung leide. Dabei komme es auch zu Angriffen auf dichtbesiedelte Wohngebiete vor allem in Südlibanon und Beirut. Die humanitäre Lage habe sich erheblich verschärft: Seit März 2026 seien über 2.000 Menschen getötet, mehr als 6.500 verletzt und mehr als eine Millionen Menschen vertrieben worden. Auch auf israelischer Seite sei es zu Todesopfern infolge von Angriffen der Hisbollah gekommen. Der libanesische Staat bemühe sich um die Stärkung seines Gewaltmonopols, könne den Einfluss der Hisbollah bislang jedoch nur begrenzt zurückdrängen. Laut antragstellender Fraktion kann dieser Konflikt militärisch nicht gelöst werden. Die fragile Sicherheitslage für die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL), deren Stellungen wiederholt angegriffen worden seien, werfe grundlegende Fragen zur Schutzfähigkeit des Einsatzes auf. Während Israel und die USA den UNIFIL-Einsatz ablehnten, spreche sich die libanesische Regierung für eine Fortsetzung internationaler Präsenz unter Leitung der Vereinten Nationen aus. Diplomatische Bemühungen sowie der Ausbau humanitärer Hilfen und die Unterstützung der Zivilgesellschaft kämen zu kurz. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion stehen die militärischen Operationen in klarem Widerspruch zum Völkerrecht, insbesondere zu Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, sowie den Regeln des humanitären Völkerrechts. Zudem berührten sie die Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel, dessen Aussetzung vor diesem Hintergrund zu prüfen sei. Laut antragstellender Fraktion ist Deutschland als Rüstungsexporteur und politischer Partner Israels und des Libanons mitverantwortlich, sowohl für den Konflikt und dessen Eskalation als auch für die Suche nach einer Lösung und Deeskalation. Auch würden u. a. deutsche Militärbasen von den USA genutzt. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit, die Stabilisierung des Libanon sowie internationale Deeskalationsinitiativen konsequenter zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung u. a. auf, 1. sich auf EU- und UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und umfassende diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalations-verhandlungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen; 2. alle Kriegsparteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Beendigung militärischer Kampfhandlungen aufzurufen und internationale Untersuchungen möglicher Kriegsverbrechen durch UN und Internationalen Strafgerichtshof aktiv zu unterstützen; 3. die von Israel geplante Pufferzone ausdrücklich abzulehnen; 4. alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region unverzüglich auszusetzen sowie jede militärische Nutzung deutscher Infrastruktur durch Konfliktparteien zu untersagen und dem Deutschen Bundestag umfassend und regelmäßig darüber zu berichten; 5. humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in der Region deutlich und unbürokratisch auszuweiten sowie den sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und UN-Organisationen in Konfliktgebieten sicherzustellen; 6. Geflüchtete aus der Region wirksam zu schützen, insbesondere durch einen Abschiebestopp in betroffene Länder, erleichterte Asylverfahren und die verstärkte Aufnahme besonders Schutzbedürftiger, insbesondere durch Erteilung humanitärer Visa; 7. zivile Konfliktprävention, Entwicklungszusammenarbeit und Wiederaufbauprogramme im Libanon und in der Region langfristig auszubauen und strukturell zu verankern; 8. Programme zur Stärkung von Zivilgesellschaft, Frauen und Friedensinitiativen in der Region gezielt zu fördern und finanziell auszubauen; 9. sich für ein EU-weites Vorgehen einzusetzen, das die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens bei nachgewiesenen schweren Menschenrechts-verletzungen ermöglicht; 10. internationale Abrüstungsinitiativen zu unterstützen und sich für langfristige Perspektiven einer weltweiten Reduzierung und Abschaffung von Massenvernichtungswaffen einzusetzen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5499 abzulehnen. Berlin, den 24. April 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Paul Ziemiak Berichterstatter Dr. Alexander Wolf Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Luise Amtsberg Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Paul Ziemiak, Dr. Alexander Wolf, Aydan Özoğuz, Luise Amtsberg und Cansu Özdemir I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/5499 in seiner 74. Sitzung am 23. April 2026 beraten und dem Auswärtigen Ausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass der langjährige Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon im April 2026 erneut eskaliert sei. Am 8. April habe die israelische Armee im Rahmen der Operation „Eternal Darkness“ innerhalb kurzer Zeit über hundert mutmaßlich mit der Hisbollah verbundene Ziele in Beirut, im Bekaa-Tal und im Süden des Landes angegriffen. Auslöser seien Raketenangriffe der Hisbollah auf Nordisrael am 2. März 2026 im Kontext vorangegangener israelisch-US-amerikanischer Angriffe auf Iran sowie einer sich anschließenden regionalen Eskalationsdynamik mit wechselseitigen Reaktionen verbündeter Akteure gewesen. In der Folge sei es insbesondere im Süden des Libanon neben Luftangriffen auch zu Bodenoperationen israelischer Streitkräfte gekommen. Israel wolle im Südlibanon eine Pufferzone errichten, um seine Grenze vor Hisbollah zu sichern. Nach dem Waffenstillstand im November 2024 habe Israel Grenzgebiete zerstört, um faktisch Sperrzonen zu schaffen. Die Regierung plane, diese künftig auch formell als Sperrgebiete auszuweisen und räumlich auszuweiten. Im Kontext der Schaffung einer Pufferzone würden Räumungsbefehle erteilt, von denen Hunderttausende betroffen seien. Auch würden Pflanzengifte versprüht, um zu verhindern, dass die Zivilbevölkerung zurückkehre. Nach den Angaben der antragstellenden Fraktion befürchten libanesische Offizielle einen Verstoß gegen die UN- Resolution 1701, die nach dem Krieg von 2006 einen Waffenstillstand zwischen Israel und der Hisbollah festschreibe, den Rückzug israelischer Truppen hinter die sogenannte „Blue Line“ vorsehe, die Stationierung der libanesischen Armee im Süden stärke und eine entmilitarisierte Zone südlich des Litani-Flusses etabliere. Auch werde die Sorge vor einer neuen Langzeitbesatzung geäußert. Parallel dazu würden im Rahmen internationaler Vermittlungsbemühungen Gespräche über eine Waffenruhe zwischen den USA und Iran geführt, die von mehreren Staaten unterstützt worden seien. Als Ergebnis dieser Verhandlungen sei am 8. April 2026 eine zweiwöchige Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran verkündet worden. Während der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif erklärt habe, diese Waffenruhe schließe auch den Libanon ein, würden Israel und die USA diese Einordnung zurückweisen. Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sind die Entwicklungen Teil einer seit Jahren anhaltenden Konfliktdynamik, die regelmäßig in Eskalationen münde und eine anhaltende Gewaltspirale erzeuge, unter der insbesondere die Zivilbevölkerung leide. Dabei komme es auch zu Angriffen auf dichtbesiedelte Wohngebiete vor allem in Südlibanon und Beirut. Die humanitäre Lage habe sich erheblich verschärft: Seit März 2026 seien über 2.000 Menschen getötet, mehr als 6.500 verletzt und mehr als eine Millionen Menschen vertrieben worden. Auch auf israelischer Seite sei es zu Todesopfern infolge von Angriffen der Hisbollah gekommen. Der libanesische Staat bemühe sich um die Stärkung seines Gewaltmonopols, könne den Einfluss der Hisbollah bislang jedoch nur begrenzt zurückdrängen. Laut antragstellender Fraktion kann dieser Konflikt militärisch nicht gelöst werden. Die fragile Sicherheitslage für die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL), deren Stellungen wiederholt angegriffen worden seien, werfe grundlegende Fragen zur Schutzfähigkeit des Einsatzes auf. Während Israel und die USA den UNI- FIL-Einsatz ablehnten, spreche sich die libanesische Regierung für eine Fortsetzung internationaler Präsenz unter Leitung der Vereinten Nationen aus. Diplomatische Bemühungen sowie der Ausbau humanitärer Hilfen und die Unterstützung der Zivilgesellschaft kämen zu kurz. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion stehen die militärischen Operationen in klarem Widerspruch zum Völkerrecht, insbesondere zu Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, sowie den Regeln des humanitären Völkerrechts. Zudem berührten sie die Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel, dessen Aussetzung vor diesem Hintergrund zu prüfen sei. Laut antragstellender Fraktion ist Deutschland als Rüstungsexporteur und politischer Partner Israels und des Libanons mitverantwortlich, sowohl für den Konflikt und dessen Eskalation als auch für die Suche nach einer Lösung und Deeskalation. Auch würden u. a. deutsche Militärbasen von den USA genutzt. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit, die Stabilisierung des Libanon sowie internationale Deeskalationsinitiativen konsequenter zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung u. a. auf, 1. sich auf EU- und UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und umfassende diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalationsverhandlungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen; 2. alle Kriegsparteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Beendigung militärischer Kampfhandlungen aufzurufen und internationale Untersuchungen möglicher Kriegsverbrechen durch UN und Internationalen Strafgerichtshof aktiv zu unterstützen; 3. die von Israel geplante Pufferzone ausdrücklich abzulehnen; 4. alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region unverzüglich auszusetzen sowie jede militärische Nutzung deutscher Infrastruktur durch Konfliktparteien zu untersagen und dem Deutschen Bundestag umfassend und regelmäßig darüber zu berichten; 5. humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in der Region deutlich und unbürokratisch auszuweiten sowie den sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und UN-Organisationen in Konfliktgebieten sicherzustellen; 6. Geflüchtete aus der Region wirksam zu schützen, insbesondere durch einen Abschiebestopp in betroffene Länder, erleichterte Asylverfahren und die verstärkte Aufnahme besonders Schutzbedürftiger, insbesondere durch Erteilung humanitärer Visa; 7. zivile Konfliktprävention, Entwicklungszusammenarbeit und Wiederaufbauprogramme im Libanon und in der Region langfristig auszubauen und strukturell zu verankern; 8. Programme zur Stärkung von Zivilgesellschaft, Frauen und Friedensinitiativen in der Region gezielt zu fördern und finanziell auszubauen; 9. sich für ein EU-weites Vorgehen einzusetzen, das die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens bei nachgewiesenen schweren Menschenrechtsverletzungen ermöglicht; 10. internationale Abrüstungsinitiativen zu unterstützen und sich für langfristige Perspektiven einer weltweiten Reduzierung und Abschaffung von Massenvernichtungswaffen einzusetzen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Auswärtigen Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5499 in seiner 26. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung. Berlin, den 24. Juni 2026 Paul Ziemiak Berichterstatter Dr. Alexander Wolf Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Luise Amtsberg Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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