Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten
Text
Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten
[Bundesrat Drucksache 576/25 (Beschluss)
21.11.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung
der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an
Krankenhausstandorten
Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 576/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung
der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an
Krankenhausstandorten
Um die medizinische Daseinsvorsorge zukunftssicher zu gestalten, ist eine
sektorenübergreifende Vernetzung unumgänglich, um das Ziel der Sicherstellung der
Versorgung zu erreichen. Aus einer starken Vernetzung und einer engen
Zusammenarbeit des ambulanten und des stationären Sektors folgt eine umfassende und
ganzheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Vor allem an den
Krankenhausstandorten muss die ambulante Versorgungssituation betrachtet werden,
weshalb eine Verknüpfung zum ambulanten Sektor notwendig ist. Andersherum wirkt
sich die stationäre Versorgung auch auf die ambulante Versorgungsstruktur aus.
Eine innovative sektorenübergreifende Vernetzung muss daher große Beachtung
finden, um auch in Zukunft allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu einer
qualitativen, umfassenden medizinischen Versorgung zu sichern.
1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Aspekt der
sektorenübergreifenden Vernetzung bei künftigen Entscheidungen umfassend einzubeziehen,
um eine zukunftssichere medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, durch die
die Möglichkeit eröffnet wird, Sicherstellungskrankenhäusern eine
Institutsermächtigung für den vollen Leistungsumfang des jeweiligen Fachgebietes ohne
Fallzahlbegrenzung für mindestens fünf Jahre zu erteilen. Die Festlegung der
Fachgebiete bestimmen die Länder im Benehmen mit den Landesausschüssen.
Eine verpflichtende Ermächtigung soll in den Planungsbereichen mit drohender
Unterversorgung, Unterversorgung und besonderem lokalen Versorgungsbedarf
erteilt werden.
3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, durch die
Krankenhäuser mit Integrierten Notfallzentren hausärztliche
Versorgungsaufträge erhalten dürfen, sofern keine Zulassungsbeschränkung besteht.
Begründung:
Eine stabile und zukunftssichere medizinische Versorgung der Bürgerinnen
und Bürger ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die
demografische Entwicklung mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger, aber auch auf die
Ärztinnen und Ärzte, stellt die Akteure der ambulanten und stationären
Versorgung dabei vor neue Herausforderungen. Dennoch muss der Zugang allen
Bürgerinnen und Bürgern möglich sein. Umso wichtiger ist es daher, eine
innovative, zukunftsorientierte Vernetzung zwischen dem ambulanten und dem
stationären Sektor zu schaffen. Die Stärkung der sektorenübergreifenden
Vernetzung ist somit ein notwendiger Baustein zur verlässlichen Sicherstellung der
medizinischen Versorgung und muss daher bei allen Überlegungen und den
darauf aufbauenden künftigen Entscheidungen der Bundesregierung Beachtung
finden.
Eine Regelung, die vorsieht, dass Krankenhäuser verlässlich fachärztliche
Leistungen erbringen dürfen, wird als notwendig erachtet, um eine
sektorenübergreifende Vernetzung zu stärken. Dazu sollte für Sicherstellungskrankenhäuser
eine Institutsermächtigung für den vollen Leistungsumfang des jeweiligen
Fachgebietes ohne Fallzahlbegrenzung und für mindestens fünf Jahre
vorgesehen werden. Die Festlegung der Fachgebiete sollten die Länder im Benehmen
mit den Landesausschüssen bestimmen dürfen.
Eine verpflichtende Ermächtigung in Planungsbereichen bei sowohl drohender
als auch festgestellter Unterversorgung sowie besonderem lokalen
Versorgungsbedarf wird ebenfalls als notwendig erachtet.
Weiterhin wird es als notwendig gesehen, dass Krankenhäuser mit Integrierten
Notfallzentren hausärztliche Versorgungsaufträge erhalten dürfen, sofern keine
Zulassungsbeschränkung besteht. Die Anzahl könnte je Krankenhaus auf drei
begrenzt werden. Integrierte Notfallzentren sollen an einem gemeinsamen
Tresen Patientinnen und Patienten in die kassenärztliche oder stationäre
Behandlung leiten. Perspektivisch wird es vor allem in dünn besiedelten
Flächenländern Schwierigkeiten bei der ärztlichen Besetzung des vertragsärztlichen
Schenkels im Integrierten Notfallzentrum geben. Hier könnten Krankenhäuser
mit eigenen Arztsitzen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner
oder hausärztliche Internistinnen und hausärztliche Internisten anstellen und
zugleich die vorhandenen Räumlichkeiten auch außerhalb der klassischen
Notdienstzeiträume nutzen. Dies zeigt in besonderem Maß die Vorteile einer
sektorenübergreifenden Versorgung bzw. der Strukturen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten (Beschlussdrucksache)