Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten
Text
Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten
[Bundesrat Drucksache 576/25
10.10.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung
der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an
Krankenhausstandorten
Der Chef der Staatskanzlei Schwerin, 10. Oktober 2025
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem
Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der
Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an
Krankenhausstandorten
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung am 17. Oktober 2025 zur Plenumsbefassung
zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Dahlemann
Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der
Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an
Krankenhausstandorten
Der Bundesrat möge beschließen:
Um die medizinische Daseinsvorsorge zukunftssicher zu gestalten, ist eine
sektorenübergreifende Vernetzung unumgänglich, um das Ziel der Sicherstellung
der Versorgung zu erreichen. Aus einer starken Vernetzung und einer engen
Zusammenarbeit des ambulanten und des stationären Sektors folgt eine
umfassende und ganzheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Vor allem
an den Krankenhausstandorten muss die ambulante Versorgungssituation
betrachtet werden, weshalb eine Verknüpfung zum ambulanten Sektor notwendig
ist. Andersherum wirkt sich die stationäre Versorgung auch auf die ambulante
Versorgungsstruktur aus. Eine innovative sektorenübergreifende Vernetzung muss
daher große Beachtung finden, um auch in Zukunft allen Bürgerinnen und Bürgern
den Zugang zu einer qualitativen, umfassenden medizinischen Versorgung zu
sichern.
1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Aspekt der
sektorenübergreifenden Vernetzung bei künftigen Entscheidungen umfassend
einzubeziehen, um eine zukunftssichere medizinische Versorgung bundesweit
sicherzustellen.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, durch die die
Möglichkeit eröffnet wird, Sicherstellungskrankenhäusern eine
Institutsermächtigung für den vollen Leistungsumfang des jeweiligen Fachgebietes
ohne Fallzahlbegrenzung für mindestens fünf Jahre zu erteilen. Die Festlegung der
Fachgebiete bestimmen die Länder im Benehmen mit den Landesausschüssen.
Eine verpflichtende Ermächtigung soll in den Planungsbereichen mit drohender
Unterversorgung, Unterversorgung und besonderem lokalen Versorgungsbedarf
erteilt werden.
3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, durch die
Krankenhäuser mit Integrierten Notfallzentren hausärztliche Versorgungsaufträge
erhalten dürfen, sofern keine Zulassungsbeschränkung besteht.
Begründung:
Eine stabile und zukunftssichere medizinische Versorgung der Bürgerinnen und
Bürger ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die demografische
Entwicklung mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger, aber auch auf die Ärztinnen und
Ärzte, stellt die Akteure der ambulanten und stationären Versorgung dabei vor neue
Herausforderungen. Dennoch muss der Zugang allen Bürgerinnen und Bürgern
möglich sein. Umso wichtiger ist es daher, eine innovative, zukunftsorientierte
Vernetzung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor zu schaffen. Die
Stärkung der sektorenübergreifenden Vernetzung ist somit ein notwendiger Baustein
zur verlässlichen Sicherstellung der medizinischen Versorgung und muss daher bei
allen Überlegungen und den darauf aufbauenden künftigen Entscheidungen der
Bundesregierung Beachtung finden.
Eine Regelung, die vorsieht, dass Krankenhäuser verlässlich fachärztliche Leistungen
erbringen dürfen, wird als notwendig erachtet, um eine sektorenübergreifende
Vernetzung zu stärken. Dazu sollte für Sicherstellungskrankenhäuser eine
Institutsermächtigung für den vollen Leistungsumfang des jeweiligen Fachgebietes
ohne Fallzahlbegrenzung und für mindestens fünf Jahre vorgesehen werden. Die
Festlegung der Fachgebiete sollten die Länder im Benehmen mit den
Landesausschüssen bestimmen dürfen.
Eine verpflichtende Ermächtigung in Planungsbereichen bei sowohl drohender als
auch festgestellter Unterversorgung sowie besonderem lokalen Versorgungsbedarf
wird ebenfalls als notwendig erachtet.
Weiterhin wird es als notwendig gesehen, dass Krankenhäuser mit Integrierten
Notfallzentren hausärztliche Versorgungsaufträge erhalten dürfen, sofern keine
Zulassungsbeschränkung besteht. Die Anzahl könnte je Krankenhaus auf drei
begrenzt werden. Integrierte Notfallzentren sollen an einem gemeinsamen Tresen
Patientinnen und Patienten in die kassenärztliche oder stationäre Behandlung leiten.
Perspektivisch wird es vor allem in dünn besiedelten Flächenländern Schwierigkeiten
bei der ärztlichen Besetzung des vertragsärztlichen Schenkels im Integrierten
Notfallzentrum geben. Hier könnten Krankenhäuser mit eigenen Arztsitzen
Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner oder hausärztliche Internistinnen
und hausärztliche Internisten anstellen und zugleich die vorhandenen Räumlichkeiten
auch außerhalb der klassischen Notdienstzeiträume nutzen. Dies zeigt in besonderem
Maß die Vorteile einer sektorenübergreifenden Versorgung bzw. der Strukturen.
Drucksache 576/25 - 2 -]
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