Geltung des Grundsatzes "Erhalt vor Neubau" im Bereich der Bundesfernstraßen
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Geltung des Grundsatzes "Erhalt vor Neubau" im Bereich der Bundesfernstraßen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6080
21. Wahlperiode 21.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Paula Piechotta, Tarek
Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Geltung des Grundsatzes „Erhalt vor Neubau“ im Bereich der Bundesfernstraßen
Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ ist im geltenden Bundesverkehrswegeplan
verankert (Bundesverkehrswegeplan 2030). Vor dem Hintergrund der sich
zuspitzenden Erhaltungskrise der Straßenverkehrsinfrastruktur, die sich
beispielsweise an der Sofortsperrung der Talbrücke Rahmede im Jahr 2021 und dem
Einsturz der Carolabrücke in Dresden im Jahr 2024 zeigte, wurden in der
letzten Wahlperiode durch die Regierung unterschiedliche Maßnahmen ergriffen,
um diesem Grundsatz in der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung des Bundes
stärker Rechnung zu tragen. Eine davon war, im Haushaltsgesetz festzulegen, dass
Mittel für den Erhalt der Straße tatsächlich nur für den Erhalt eingesetzt werden
und zudem nicht benötigte Mittel für Aus- und Neubau für den Erhalt nutzen zu
können – erstmals umgesetzt mit dem Haushalt 2022.
Laut Koalitionsvertrag will die Koalition von CDU, CSU und SPD am
Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ festhalten und den geltenden
Bundesverkehrswegeplan umsetzen, in dem dieser Grundsatz prominent verankert ist (www.koalitio
nsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Doch aus Sicht der Fragestellenden stellt das Bundesministerium für Verkehr
unter der Führung von Bundesminister Patrick Schnieder diesen Grundsatz
rhetorisch und mit seinem Handeln zunehmend infrage.
So wird beispielsweise der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ seit Beginn der
neuen Wahlperiode in der Kommunikation der Bundesregierung vom Zusatz
„aber nicht Erhalt statt Neubau“ flankiert (https://rp-online.de/politik/deutschla
nd/streit-um-verkehrsinvestitionen-merz-und-die-verrottete-infrastruktur_aid-1
35487443, www.bmv.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strassenbau/Planen-und-Baue
n-von-Strassen/planen-und-bauen-von-strassen.html). Im Haushalt zeigt sich
der veränderte Kurs u. a. darin, dass die schwarz-rote Bundesregierung die
gegenseitige Deckungsfähigkeit von Erhalt und Neubau- und Ausbaumitteln für
die Bundesstraßen mit dem Bundeshaushalt 2026 wiederhergestellt hat. Damit
können sogar mehr Mittel in den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen fließen
als in den Erhalt. Dass der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ für die
Bundesregierung bei den Bundesstraßen nicht gilt, gibt sie auch in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5848 zu. Dort wird indirekt
eingeräumt, dass die Erhaltungsbedarfsprognose, mit der der finanzielle Bedarf für
den Erhalt von Straßeninfrastruktur ermittelt wurde, im Haushalt mit Blick auf
die Bundesstraßen nicht erfüllt wird (vgl. Antwort zu Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 21/5848). Dabei hat das Bundesministerium für Verkehr selbst im
Vorfeld der parlamentarischen Haushaltsverhandlungen eine massive
Unterfinanzierung des Erhalts von Bundesstraßen beklagt und vor Einschränkungen
des Verkehrs bis hin Straßensperrungen gewarnt (www.bild.de/politik/inland/be
rlin-verkehrschaos-droht-durch-fehlende-mittel-68ca7fcce257831613de01a5).
Die zusätzlichen 3 Mrd. Euro, die auch mit dieser Begründung mobilisiert
wurden, flossen aber faktisch in den Neu- und Ausbau von Straßen (www.bmv.de/
SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/049-schnieder-beschluesse-des-koalit
ionsausschusses.html. Im Zweifelsfall scheint der Neu- und Ausbau von
Straßen („Alles, was baureif ist, wird gebaut“, www.bmv.de/SharedDocs/DE/Vide
o/YouTube/070-2025-schnieder-baufreigaben.html) wichtiger zu sein als der
Grundsatz „Erhalt vor Neubau“.
Eine Abkehr von der Priorisierung des Erhalts ist angesichts des desaströsen
Zustands vieler Brücken und Straßenabschnitte im Netz der Bundesautobahnen
und Bundesstraßen aus Sicht der fragestellenden Fraktion in höchstem Maße
fahrlässig. Zudem ist es aus Sicht der fragestellenden Fraktion unlauter, die
Mobilisierung des schuldenfinanzierten Sondervermögens mit dem Erhalt der
Straßenverkehrsinfrastruktur zu rechtfertigen (www.bundesregierung.de/breg-d
e/aktuelles/sondervermoegen-2356240), diesen dann aber nicht auskömmlich
zu finanzieren. Mit dieser Kleinen Anfrage soll daher Klarheit darüber
hergestellt werden, wie die aktuelle Bundesregierung den Grundsatz „Erhalt vor
Neubau“ definiert und inwieweit sie sich von einer klaren Priorisierung des
Erhalts vor dem Neubau verabschiedet hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung in der Kommunikation über
den Straßenerhalt die Aussage „nicht Erhalt statt Neubau“ nötig?
2. Muss der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ aus Sicht der Bundesregierung
eingeschränkt werden, und wenn ja, warum?
3. Ist der Straßenerhalt in der letzten Wahlperiode aus Sicht der
Bundesregierung zu stark priorisiert worden, und wenn ja, inwiefern hatte dies
negative Konsequenzen?
4. Was wiegt für die Bundesregierung im Zweifelsfall schwerer, der Bau von
baureifen Neubauprojekten oder der Erhalt von Bestandsinfrastruktur, und
wie kann die Bundesregierung die Antwort mit konkreten Maßnahmen
und Entscheidungen belegen?
5. Wie entscheidet die Autobahn GmbH, wie viele (oder welche)
Sanierungsprojekte und welche Neubauprojekte bearbeitet werden, und welche
Vorgaben macht ihr das Bundesministerium für Verkehr?
6. Wird in der jährlichen Besprechung zwischen dem Bundesministerium für
Verkehr und Bundesländern besprochen, mit welcher Priorität
Sanierungsprojekte bzw. Aus- und Neubauprojekte umgesetzt werden, und wofür
wirbt das Bundesministerium für Verkehr?
7. Ist der Erhalt der Bundesstraßen aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend finanziert?
a) Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung, dass im Haushalt 2026 der
Bedarf für den Erhalt von Bundesstraßen gemäß
Erhaltungsbedarfsprognose nicht erfüllt wird (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/St
B/erhaltungsbedarfsprognose-bundesfernstrassen.html)?
b) Wenn nein, warum wirkt die Bundesregierung nicht auf eine
auskömmliche Finanzierung des Erhalts hin?
8. Ist der Erhalt der Bundesautobahnen aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend finanziert, und wenn ja, wie begründet das die Bundesregierung?
9. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie die Notwendigkeit des
Sondervermögens mit kaputten Straßen und maroden Brücken begründet
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-2356240),
aber der Erhaltungsbedarf bei Bundesstraßen im Haushalt 2026 nicht
erfüllt wird?
10. Wird die Bundesregierung bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027
für eine auskömmliche Finanzierung des Erhalts von sowohl
Bundesstraßen als auch Bundesautobahnen gemäß Erhaltungsbedarfsprognose
sorgen?
11. Wie begründet die Bundesregierung, dass für die Verkehrsträger Schiene
und Wasserstraße das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ konsequent in der
Haushaltsplanung eingehalten wird, dasselbe aber für die Straße nicht
gilt?
Berlin, den 18. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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