Verkehrsinfrastruktur und Finanzierungslücke bei Bundesfernstraßen (Antwort zu Drs. 21/2130)
Text
Verkehrsinfrastruktur und Finanzierungslücke bei Bundesfernstraßen (Antwort zu Drs. 21/2130)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2388
21. Wahlperiode 23.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2130 –
Verkehrsinfrastruktur und Finanzierungslücke bei Bundesfernstraßen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Medienberichten droht in Deutschland ein erhebliches
Finanzierungsdefizit bei Erhalt, Bau und Planung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen
(www.bild.de/politik/inland/berlin-verkehrschaos-droht-durch-fehlende-mitte
l-68ca7fcce257831613de01a5). Aus internen Unterlagen des
Bundesministeriums für Verkehr (BMV) geht hervor: „Auf Basis der beschlossenen
mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 (www.bild.de/politik/inland/schock-studie-v
om-bundesrechnungshof-deutschlands-finanzen-stehen-am-abgrund-68ca7e34
416a177d432ad908) ist die Finanzierung der Bundesfernstraßen für die
kommenden Jahre in vielen Bereichen nicht gesichert“ (s. o.). Demnach fehlen bis
2029 insgesamt rund 15 Mrd. Euro für Unterhalt, Bau und Planung bei
Bundesstraßen und Autobahnen (s. o.). Darunter fehlen etwa 12 Mrd. Euro für
Investitionen und weitere 2,6 Mrd. Euro für Planungskosten (Autobahnen:
2,3 Mrd. Euro und Bundesstraßen 0,35 Mrd. Euro, s. o.). Dies könnte zu
gravierenden Einschränkungen beim Straßenverkehr, zu längeren
Baustellenphasen sowie zu Verzögerungen oder Streichungen geplanter Infrastrukturprojekte
führen (s. o.).
Laut dem Verkehrspolitiker Dr. Christoph Ploß (CDU) müsse die aktuelle
Planung „dringend parlamentarisch korrigiert werden“ (s. o.). Der
Bundesminister für Verkehr ist Patrick Schnieder (CDU).
1. Welche konkreten Beträge fehlen nach Gegenüberstellung von
Investitionen, Planungen und laufendem Betrieb (Unterhalt, Personal,
Betriebsdienst), und wie setzen sich diese Summen zusammen (bitte nach
Bundesstraßen und Autobahnen differenzieren)?
2. Welche unmittelbaren finanziellen Lücken entstehen bis 2029
(Dringlichkeitsrelevanz: unmittelbare Auswirkungen auf Betriebssicherheit und
Planungsfähigkeit)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 23. Oktober 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche kurzfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. das
BMV ggf., um die akute Finanzierungslücke zu schließen (z. B.
zusätzliche Zuschüsse, Umschichtung, neue Finanzierungsinstrumente,
Beschleunigung von Projekten), und welche Zeitfenster gelten hierfür ggf.?
4. Welche Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan sind nach derzeitiger
Planung von Verzögerungen oder Verschiebungen betroffen (bitte
konkret die Projekte mit den betroffenen Zeitplänen nennen)?
5. Welche unmittelbaren Auswirkungen werden voraussichtlich auf
Verkehrssicherheit, Fahrbahnzustand, Sperrungen und Pendler- bzw.
Lieferkettenverkehre ggf. bereits jetzt erwartet?
6. Welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Folgen sind aus
Sicht der Bundesregierung aufgrund der Finanzierungslücke ggf. zu
erwarten (z. B. Verschlechterung des Straßenzustands, Sperrungen,
Verzögerungen bei Planungs- und Bauprojekten)?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den hohen
Gesamtausgaben für Infrastruktur (Sondervermögen) und der
dargestellten Unterfinanzierung im laufenden Betrieb und in der Erhaltung des
Straßennetzes?
8. Hat sich der Bundesverkehrsminister zu der Auffassung seines
Fraktionskollegen Dr. Christoph Ploß, dass die aktuelle Planung dringend
parlamentarisch korrigiert werden muss, eine Auffassung gebildet, und wenn
ja, wie lautet diese ggf.?
9. Welche konkreten Finanzierungsbedarfe für Bundesautobahnen und
Bundesstraßen bis 2029 liegen der Bundesregierung vor (bitte nach in
Bundesstraßen und Autobahnen unterscheiden)?
10. In welchen Bereichen gäbe es nach aktuellem Stand keine neuen
Bedarfsplanmaßnahmen mehr, und welche konkreten Projekte wären davon
betroffen (bitte nach Bundesstraßen und Autobahnen differenzieren)?
13. Bis wann plant die Bundesregierung ggf., die beschriebenen Lücken zu
schließen, welche Zwischenschritte sind vorgesehen, und welche Fristen
bzw. Antwortdaten werden gesetzt?
Die Fragen 1 bis 10 sowie 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 8./9. Oktober 2025 darauf verständigt, für
die Jahre 2026 bis 2029 zusätzlich 3 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für die Erhaltung der
Bundesfernstraßen zu mobilisieren, um Potenziale im Einzelplan 12 (BMV) für Projekte
des Bundesfernstraßennetzes (Erhalt sowie Neu- und Ausbau) zu erschließen.
Eine geänderte Zweckbestimmung im SVIK in Verbindung mit den
zusätzlichen Investitionsmitteln soll die Finanzierung weiterer Baumaßnahmen aus
dem Sondervermögen zur Erhaltung des Bestandsnetzes der Bundesfernstraßen
möglich machen. Bisher sah die Zweckbestimmung vor, Erhaltungsmaßnahmen
an Brücken und Tunneln im Bestandsnetz der Bundesautobahnen zu
finanzieren. Dies soll nun auf das Bestandsnetz der Bundesstraßen erweitert werden.
Die dadurch im Einzelplan 12 (BMV) freiwerdenden Investitionsmittel sollen
auch in die Realisierung von Bedarfsplanmaßnahmen von Bundesautobahnen
und Bundesstraßen fließen. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses
sollen alle Bedarfsplanprojekte die baureif sind, gebaut werden.
Der Bundeshaushalt 2026 befindet sich derzeit im parlamentarischen
Verfahren, weswegen Aussagen dazu zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind.
11. Welche Rolle spielen Bund, Autobahn GmbH, BMV und ggf. weitere
Behörden bei der Priorisierung von Projekten in Krisensituationen, und
gibt es geplante Kriterien oder Leitlinien?
Mit Blick auf die unbestimmte Definition des Begriffs Krisensituation seitens
der Fragesteller lässt sich diese Frage nicht beantworten.
12. Welche Maßnahmen zur Transparenz und Kontrolle der
Mittelverwendung sind vorgesehen, und wie wird Missbrauch bzw. der Wille zur
Missachtung von Prioritäten verhindert?
Bei der Wahrnehmung aller Aufgaben, die Bau, Betrieb und Erhaltung des
Bundesfernstraßennetzes dienen, ist die Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu
beachten. Danach sind nach § 6 BHO die Notwendigkeit der Ausgaben, nach § 7
BHO die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Die Finanzierung der Bundesfernstraßen erfolgt aufgrund von langfristigen
Finanzierungsprogrammen aus dem Bundeshaushalt. Grundlage sind dabei
hauptsächlich der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der Bestandteil des
Fernstraßenausbaugesetzes ist, die Erhaltungsbedarfsprognose und die
Verkehrssicherheit.
In der Anlage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes (VWIB) sind in den
Teilen A 1 und A 2 Bundesfernstraßenmaßnahmen ab einer definierten Höhe der
Kosten Bund (i d. R. 5 Mio. Euro) einzeln veranschlagt. Hinzu kommen
mehrere tausend Maßnahmen, die unterhalb der Einzelveranschlagungsgrenzen
liegen und nur global veranschlagt werden, für die aber gleichwohl die Vorgaben
der BHO gelten. Angesichts der Vielzahl von Maßnahmen und den
Unwägbarkeiten im Bauablauf setzt das BMV für die Bundesfernstraßen auf ein
gesamtausgaben- bzw. titelzentriertes Finanzsteuerungsmodell.
Im Rahmen dieses Vorgehens werden der Autobahn GmbH der HH-Titelansatz
bei 891 11 „Investitionen der ‚Die Autobahn GmbH des Bundes‘“
einschließlich der zugehörigen Erläuterungen mit der Aufteilung auf die einzelnen
Investitionsbereiche sowie die Ansätze für die Finanzplanung mitgeteilt. Bei den
Titeln für die Bundesstraßen werden die relevanten HH-Ansätze auf die
Auftragsverwaltungen der Länder entsprechend dem gemeldeten Bedarf aufgeteilt.
Auf dieser Basis müssen Autobahn GmbH und Auftragsverwaltungen der
Länder die Ansätze mit ihren jeweiligen Niederlassungen und Bauämtern
abstimmen, basierend auf dem zur Verfügung stehenden Budget die anstehenden
Einzelmaßnahmen einplanen und daraus ein Investitionsprogramm bzw.
Bauprogramm entwickeln.
Die vorgesehenen Ansätze und die Programme werden dann im Rahmen der
Haushalts- und Finanzierungsprogrammbesprechungen zwischen Bund und
Ländern bzw. Autobahn GmbH jedes Jahres besprochen, womit auch eine
Kontrolle verbunden ist. Zusätzlich werden Kostensteigerungen in der Anlage
VWIB transparent dargestellt und bei Kostensteigerungen von über 20 Prozent
zusätzlich die Gründe für die Ausgabenentwicklung benannt.
14. Inwieweit ist die Bundesregierung ggf. bereit, gemeinsam mit den
Ländern alternative Finanzierungsmodelle (z. B. Öffentlich-private
Partnerschaften) zu prüfen, um Engpässe zu vermeiden?
ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau sind in geeigneten Fällen eine
etablierte Beschaffungsvariante zur herkömmlichen konventionellen Bereitstellung von
Verkehrsinfrastruktur und können, soweit die Anforderungen insbesondere der
Wirtschaftlichkeit erfüllt sind, weiterverfolgt und umgesetzt werden. Sie sind
nicht auf ein alternatives Finanzierungsmodell reduziert und gehen mit
langfristigen Mittelbindungen einher. Maßgeblich sind die Vorgaben der
Bundeshaushaltsordnung und die Wirtschaftlichkeit. Die für die Beschaffung zuständigen
Stellen sind insoweit gehalten, in geeigneten Fällen Überlegungen anzustellen
und ggf. entsprechende Untersuchungen dahingehend durchzuführen, ob
Vorhaben mittels einer Beschaffungsvariante wirtschaftlich umgesetzt werden
können oder nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Verkehr
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Verkehrsinfrastruktur und Finanzierungslücke bei Bundesfernstraßen (Antwort)