IS-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer
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IS-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1361
21. Wahlperiode 26.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Violetta
Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke
Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
IS-Rückkehrerinnen und IS-Rückkehrer
Am 19. Mai 2025 berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ über den Prozessauftakt
in München, bei dem ein irakisches Ehepaar, dem vorgeworfen wird, als
Mitglieder des sogenannten Islamischen Staats (IS) zwei ezidische Kinder
versklavt, misshandelt und sexuell missbraucht zu haben, vor Gericht steht. Der
Generalbundesanwalt werfe ihnen unter anderem Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
Außerdem berichtet der „Bayrische Rundfunk“ (BR) am 5. Mai 2025 über
Recherchen, die ergeben haben, dass die mutmaßliche IS-Anhängerin Lydia G.
gemeinsam mit ihren vier Kindern am 30. April 2025 zurück nach Deutschland
gebracht wurde. Die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und
Terrorismus“ bei der Generalstaatsanwaltschaft München ermittle laut des Berichts
gegen sie wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen
Vereinigung IS und des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
zum Nachteil ihrer Kinder.
Medienberichten zufolge ist außerdem die Lage im Camp Al-Hol in Rojava
(Nordostsyrien) aktuell angespannt: Das „ZDF“ berichtete am 28. Februar 2025
über mehrere deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die dort
untergebracht sind und die teils von der Bundesregierung nach Deutschland
zurückgeholt worden sind. Die „taz“ meldet am 31. Juli 2025, dass syrische
Staatsbürgerinnen aus dem Lager in ihre Heimatstädte zurückkehren, während
ausländische Bewohner weiterhin dort verbleiben. Laut einem Bericht des BR vom
15. Juni 2025 fordern Angehörige IS-Gefangener in Nordostsyrien in einem
offenen Brief die Bundesregierung dazu auf, IS-Gefangene zurück nach
Deutschland zu holen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung und entsprechenden
Behörden zum Stand der noch ungeklärten in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Fälle vor?
2. Wie viele Rückkehrerinnen und Rückkehrer gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte Bundesland, in dem sie sich jetzt aufhalten bzw. wo sie
wohnhaft sind, sowie Monat und Jahr der Rückholung, Geschlecht und
Alter auflisten)?
a) Wie viele von ihnen sind angeklagt?
b) Gegen wie viele läuft der Prozess bereits (bitte jeweils Geschlecht,
Alter und die Anklagepunkte nennen)?
c) Gegen wie viele von ihnen wird ermittelt (bitte jeweils mit den
entsprechenden Vorwürfen auflisten und jeweils Geschlecht und Alter
nennen)?
d) Über welche Wege und auf wessen Initiative sind sie zurückgekehrt?
e) Sind ggf. Minderjährige jeweils allein oder mit ihren Eltern
zurückgekehrt, und wenn ja, wie viele in welches Bundesland?
f) Welcher Organisation bzw. Gruppe hatten sich diese Rückkehrerinnen
und Rückkehrer in Syrien und im Irak angeschlossen?
g) Welchem Spektrum sind die Rückkehrerinnen und Rückkehrer hier
zuzuordnen: islamistisch, salafistisch oder dschihadistisch orientiert?
3. Wie viele Personen plant die Bundesregierung, jeweils aus Syrien und dem
Irak zurückzuholen, und in welches Bundesland (bitte nach Bundesland,
Geschlecht und Alter auflisten)?
4. Sollte geplant sein, Personen zurückzuholen, über welche Länder werden
sie nach Deutschland gebracht?
5. Wie schätzen die Bundesregierung und entsprechende Behörden die Gefahr
durch Rückkehrerinnen und Rückkehrer für die Bevölkerung in
Deutschland ein, sind sie bei der Rückkehr bereits deradikalisiert?
a) Wie treffen die Bundesregierung und entsprechende Behörden die
Entscheidung, welche Personen zurückgeholt werden und ob von ihnen
keine Gefahr mehr ausgeht?
b) Welche Konsequenzen erfahren Rückkehrerinnen und Rückkehrer in
Deutschland dafür, dass sie sich islamistischen oder dschihadistischen
Gruppen oder Organisationen im Ausland angeschlossen haben?
c) Gibt es für sie Deradikalisierungsprogramme, und wenn ja, wie viele
Personen nehmen diese bei welcher Institution in Anspruch?
d) Gibt es in den entsprechenden Programmen genug Plätze?
e) Inwiefern erfolgt eine Rücksprache in Bezug auf Personen, die nach
Deutschland zurückgeholt werden sollen, mit den
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor Ort?
Berlin, den 21. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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