polradar

IS-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer

dip / drucksache 26.08.2025 · WP 21 · 21/1361 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

IS-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1361 21. Wahlperiode 26.08.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke IS-Rückkehrerinnen und IS-Rückkehrer Am 19. Mai 2025 berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ über den Prozessauftakt in München, bei dem ein irakisches Ehepaar, dem vorgeworfen wird, als Mitglieder des sogenannten Islamischen Staats (IS) zwei ezidische Kinder versklavt, misshandelt und sexuell missbraucht zu haben, vor Gericht steht. Der Generalbundesanwalt werfe ihnen unter anderem Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Außerdem berichtet der „Bayrische Rundfunk“ (BR) am 5. Mai 2025 über Recherchen, die ergeben haben, dass die mutmaßliche IS-Anhängerin Lydia G. gemeinsam mit ihren vier Kindern am 30. April 2025 zurück nach Deutschland gebracht wurde. Die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ bei der Generalstaatsanwaltschaft München ermittle laut des Berichts gegen sie wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS und des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zum Nachteil ihrer Kinder. Medienberichten zufolge ist außerdem die Lage im Camp Al-Hol in Rojava (Nordostsyrien) aktuell angespannt: Das „ZDF“ berichtete am 28. Februar 2025 über mehrere deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die dort untergebracht sind und die teils von der Bundesregierung nach Deutschland zurückgeholt worden sind. Die „taz“ meldet am 31. Juli 2025, dass syrische Staatsbürgerinnen aus dem Lager in ihre Heimatstädte zurückkehren, während ausländische Bewohner weiterhin dort verbleiben. Laut einem Bericht des BR vom 15. Juni 2025 fordern Angehörige IS-Gefangener in Nordostsyrien in einem offenen Brief die Bundesregierung dazu auf, IS-Gefangene zurück nach Deutschland zu holen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung und entsprechenden Behörden zum Stand der noch ungeklärten in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fälle vor? 2. Wie viele Rückkehrerinnen und Rückkehrer gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Bundesland, in dem sie sich jetzt aufhalten bzw. wo sie wohnhaft sind, sowie Monat und Jahr der Rückholung, Geschlecht und Alter auflisten)? a) Wie viele von ihnen sind angeklagt? b) Gegen wie viele läuft der Prozess bereits (bitte jeweils Geschlecht, Alter und die Anklagepunkte nennen)? c) Gegen wie viele von ihnen wird ermittelt (bitte jeweils mit den entsprechenden Vorwürfen auflisten und jeweils Geschlecht und Alter nennen)? d) Über welche Wege und auf wessen Initiative sind sie zurückgekehrt? e) Sind ggf. Minderjährige jeweils allein oder mit ihren Eltern zurückgekehrt, und wenn ja, wie viele in welches Bundesland? f) Welcher Organisation bzw. Gruppe hatten sich diese Rückkehrerinnen und Rückkehrer in Syrien und im Irak angeschlossen? g) Welchem Spektrum sind die Rückkehrerinnen und Rückkehrer hier zuzuordnen: islamistisch, salafistisch oder dschihadistisch orientiert? 3. Wie viele Personen plant die Bundesregierung, jeweils aus Syrien und dem Irak zurückzuholen, und in welches Bundesland (bitte nach Bundesland, Geschlecht und Alter auflisten)? 4. Sollte geplant sein, Personen zurückzuholen, über welche Länder werden sie nach Deutschland gebracht? 5. Wie schätzen die Bundesregierung und entsprechende Behörden die Gefahr durch Rückkehrerinnen und Rückkehrer für die Bevölkerung in Deutschland ein, sind sie bei der Rückkehr bereits deradikalisiert? a) Wie treffen die Bundesregierung und entsprechende Behörden die Entscheidung, welche Personen zurückgeholt werden und ob von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht? b) Welche Konsequenzen erfahren Rückkehrerinnen und Rückkehrer in Deutschland dafür, dass sie sich islamistischen oder dschihadistischen Gruppen oder Organisationen im Ausland angeschlossen haben? c) Gibt es für sie Deradikalisierungsprogramme, und wenn ja, wie viele Personen nehmen diese bei welcher Institution in Anspruch? d) Gibt es in den entsprechenden Programmen genug Plätze? e) Inwiefern erfolgt eine Rücksprache in Bezug auf Personen, die nach Deutschland zurückgeholt werden sollen, mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor Ort? Berlin, den 21. August 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen