Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3740, 21/6396)
Text
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3740, 21/6396)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6401
21. Wahlperiode 10.06.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Sandra Stein, Dr. Moritz Heuberger,
Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Katrin Uhlig,
Andreas Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3740, 21/6396 –
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur
Aufhebung von Berichtspflichten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Verwaltung und Vermittlung von Immobilien sind verantwortungsvolle
Berufe, die geeigneter Fachkenntnisse und Qualifikationen bedürfen. Breite
rechtliche, kaufmännische, technische und organisatorische Kenntnisse sind notwendig,
um der hohen Komplexität in der Wohneigentums- und Mietverwaltung sowie der
Immobilienvermittlung gerecht werden zu können. Im Bereich der WEG- und
Mietverwaltung werden hohe Millionenbeträge dauerhaft treuhänderisch
verwaltet. Fehlende rechtliche und technische Sachkunde kann hier zu Schäden für
Eigentümer*innen, Kosten für Mieter*innen und Fehlentscheidungen im Hinblick
auf einen sozial- und klimagerechten Gebäudebestand haben.
Immobilienmakler*innen begleiten private Verbraucher*innen regelmäßig bei der wirtschaftlich
bedeutendsten Entscheidung ihres Lebens. Ihre Qualifikation sichert die
Vermeidung wirtschaftlicher Fehlentscheidungen und sorgt für Rechtssicherheit und
einen funktionierenden Immobilienmarkt. Trotzdem plante die Bundesregierung,
die bisher gültige Weiterbildungspflicht für diese Berufe ersatzlos zu streichen.
Begründet wurde dies mit dem Bürokratierückbau. Aus Sicht der
Antragstellenden war dies eine Fehlentscheidung. Die Koalitionsfraktionen haben diesen
Fehler nun erkannt und die komplette Abschaffung der Weiterbildungspflicht
zumindest für die Immobilienverwaltung zurückgenommen. Aber: Für eine qualifizierte
Verwaltung und Vermittlung von Immobilien braucht es eine verpflichtende
Qualifizierung und regelmäßige Weiterbildungen. Diese gibt es nur mit einem echten
Sachkundenachweis. Denn während konstante Weiterbildung unverzichtbar ist,
ersetzt diese noch keinen verbindlichen Qualifikationsstandard beim
Berufszugang. Ein Sachkundenachweis stellt hingegen sicher, dass ein verbindliches
Mindestmaß an rechtlicher, kaufmännischer, technischer und organisatorischer
Fachkompetenz vorhanden ist. Anstelle der Abschaffung der Weiterbildungspflicht
gibt es andere sinnvolle Möglichkeiten des Bürokratieabbaus in der
Immobilienverwaltung und -vermittlung. Diese sollten von der Bundesregierung umgesetzt
werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
1. einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter*innen und
Makler*innen in der Gewerbeordnung einzuführen, unter Berücksichtigung einer
angemessenen Übergangsfrist, der mindestens folgende Elemente enthält:
a) eine verpflichtende berufliche Zertifizierung (Sachkundeprüfung) bei
einer IHK für die Leitungen sowie für fachlich zuständige Personen in
den Unternehmen,
b) eine verpflichtende Weiterbildung von mindestens 15 Stunden pro Jahr,
c) verbindliche Qualitätsanforderungen an die jährliche Weiterbildung,
insbesondere dokumentierte Teilnahme, Lernerfolgskontrolle bei
Selbststudium, digital vorhaltbare Nachweise und eine Aktualisierung
des Themenkatalogs;
2. echten Bürokratieabbau für den Beruf der Immobilienverwaltung und -
vermittlung sicherzustellen, etwa
a) eine Modernisierung des Nachweisverfahrens, insbesondere durch
digitale Dokumentation und zukünftige Integration mit der EUDI-Wallet,
b) die Beschleunigung der umfassenden Digitalisierung des
Grundbuchregisters und der Standardisierung von Schnittstellen, um die Umsetzung
des Once-Only-Prinzips im Immobilienbereich voranzutreiben,
c) den Wegfall von Papier-Archiven, etwa durch die Ermöglichung der
rein elektronischen Aufbewahrung von Unterlagen und die
Ermöglichung eines Fernzugriffs der Aufsichtsbehörden auf digitale
Unterlagen,
d) die Einführung eines verpflichtenden, einheitlichen Formats für die
digitale Datenübergabe beim Wechsel einer Immobilienverwaltung, um
Medienbrüche zu vermeiden.
Berlin, den 9. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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