Wirtschaft 2045 - Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern
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Wirtschaft 2045 - Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2723
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Andreas Audretsch, Dr. Julia Verlinden,
Dr. Alaa Alhamwi, Ayse Asar, Felix Banaszak, Katharina Beck, Dr. Armin
Grau, Dr. Moritz Heuberger, Julian Joswig, Michael Kellner, Ricarda Lang,
Rebecca Lenhard, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Sascha Müller, Lisa
Paus, Dr. Anja Reinalter, Claudia Roth, Dr. Sebastian Schäfer, Ulle Schauws,
Stefan Schmidt, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Johannes Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wirtschaft 2045 – Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen
Wettbewerb sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer schwerwiegenden Strukturkrise. Fast
3 Millionen Arbeitslose, tägliche Hiobsbotschaften zu Entlassungen bei Thyssen-
Krupp, Bosch und anderen Schwergewichten der deutschen Industrie sowie der leise
Stellenabbau in Teilen des Mittelstands. Hinzu kommen Zollkriege, hohe
Lebenshaltungskosten und soziale Abstiegsängste, die die Schlagzeilen prägen. Das Land muss
sich neu erfinden. Wichtige Schritte sind wir in den vergangenen vier Jahren gegangen,
jetzt muss es weiter nach vorn gehen – unter großem Zeitdruck. Alte Sicherheiten
gelten nicht mehr: der chinesische Absatzmarkt als Garant für hohe Renditen, das
scheinbar billige russische Gas als Lebensader für die energieintensive Industrie.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen erfolgreiche Unternehmen und den Schutz unserer
natürlichen Lebensgrundlagen. Wir wollen Hidden Champions und intakte Ökosysteme.
Wir wollen einen attraktiven Standort für Start-ups, Selbstständige, Mittelstand,
Handwerk, klimaneutrale Industrie. Und eine Wirtschaft, die Artenvielfalt schützt. Eine
erfolgreiche Wirtschaft braucht eine gesunde Umwelt. Wir wollen eine Wirtschaft, die
resilient und frei von autoritären Abhängigkeiten ist. Wir wollen gute Arbeitsplätze
und faire Löhne – und damit eine stabile Binnennachfrage. Wir wollen weniger
unnötige Bürokratie und digitalisierte Verwaltungen. Deutschland soll in einem geeinten
Europa zu einem der innovativsten, klimafreundlichsten und resilientesten
Wirtschaftsstandorte der Welt werden.
Der deutsche Wirtschaftsstandort hat in den letzten Jahren große Schritte nach vorne
gemacht. Die erneuerbaren Energien boomen endlich in Deutschland, viele
Unternehmen haben in innovative Zukunftstechnologien investiert. Stahlproduzenten bauen
Direktreduktionsanlagen, Chemiekonzerne setzen auf Elektrolyseure, Baustoffe werden
immer nachhaltiger. Die Autoindustrie hat in zukunftsfähige E-Auto-Modelle
investiert und mit dem Wachstumsfonds Deutschland wurde einer der größten Venture-
Capital-Dachfonds aufgelegt, um den Innovations- und Investitionsstandort zu stärken.
Wir wissen um die Stimmen, die weiter nach alten, oft fossilen Geschäftsmodellen
rufen. Doch diese sichern weder Wettbewerbsfähigkeit noch Jobs. Darum muss
Deutschland den zukunftsgewandten Weg entschlossen weitergehen.
Für künftigen Wohlstand dürfen der Bundeskanzler und die
Bundeswirtschaftsministerin nicht in den Rückwärtsgang schalten. Es ist ein schwerer Fehler, das
Sondervermögen nicht, wie versprochen, rein für zusätzliche Investitionen zu verwenden. Damit
verpufft der Konjunktureffekt und die nötige Stärkung des Standorts unterbleibt. Das
Versagen der Koalition von CDU, CSU und SPD geht aber tiefer. Wichtig ist jetzt eine
Wirtschaftspolitik, die – erstens – den Rahmen setzt, damit Unternehmen und ihre
Beschäftigten den Wandel erfolgreich meistern können. Die Märkte unserer sozialen und
ökologischen Marktwirtschaft können für nachhaltigen Wohlstand arbeiten, wenn sie
verlässliche politische Rahmenbedingungen haben. Dazu gehört zum Beispiel,
gesetzte Klimaziele einzuhalten, um Vertrauensschutz zu gewährleisten für
Unternehmen, die sich als Vorreiter schon auf den Weg gemacht haben. Der Schutz von Klima
und Biodiversität ist für sie nicht nur ein ökologischer, sondern auch ein
wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Dazu gehört, für Finanzmärkte transparent zu machen, welche
Investitionen nachhaltige Geschäftsmodelle fördern – und welche nicht. Dazu gehört,
dass Preise durch erneuerbare und grüne Technologien günstig werden, während
dreckiges Gas und Öl aus Diktaturen Kostentreiber sind. Und dazu gehört, dass Umwelt-
, Verbraucherschutz- und Sozialstandards Qualitätsmerkmale sind.
In Zeiten von Strukturwandel und Protektionismus braucht es – zweitens – eine aktive
Industriepolitik, die gezielt künftige Stärken aufbaut, die Erforschung und Produktion
von Zukunftstechnologien fördert und unsere Volkswirtschaft resilienter macht.
Innovation und neue Technologien sichern die Wettbewerbsfähigkeit von morgen, wie
auch der Draghi-Report deutlich macht. Unsere Hochschulen leisten von der
Grundlagenforschung bis zur Anwendung Pionierarbeit, dieses Wissen muss noch mehr in
neue Geschäftsmodelle transferiert werden. Eine aktive Industriepolitik muss sich
fokussieren auf die systemrelevanten Technologien für eine klimafreundliche,
ressourcenschonende und digitalisierte Zukunft: Mikroelektronik, Batterien, Künstliche
Intelligenz, die Versorgung mit Medikamenten, Komponenten der kritischen
Infrastrukturen oder Verteidigung. Und auf strategische Grundstoffindustrien wie Stahl und
Chemie. Die globalisierte Arbeitsteilung hat enorme Effizienzgewinne ermöglicht. Jetzt
müssen diese Effizienzgewinne ins Gleichgewicht gebracht werden mit unserer
volkswirtschaftlichen Souveränität in einem geeinten Europa. Es braucht
Wertschöpfungsketten, die nicht nur effizient, sondern auch resilient, d. h. stabil sind bei externen
Schocks. Der Weg dorthin ist nicht immer einfach, es braucht ein gemeinsames
Vorgehen in Europa, Investitionen und Zugang zu Märkten.
Drittens braucht eine neue Wirtschaftspolitik effektive Maßnahmen, um unfairem
Wettbewerb zu begegnen. Unsere Unternehmen sind wettbewerbsfähig – wenn es fair
zugeht. Derzeit muss eine ehrliche Analyse aber zu dem Schluss kommen: Die
Zeitenwende hat auch die Weltwirtschaft erreicht. Innovationen allein können die massiven
politischen Einflussnahmen unserer strategischen Wettbewerber und Rivalen nicht
ausgleichen. Wenn China etwa 4 Prozent seines Bruttoinlandproduktes zur
Unterstützung der heimischen Unternehmen ausgibt und gleichzeitig den eigenen Marktzugang
strategisch kontrolliert, kann keine einzelbetriebliche Innovationsagenda dagegen
ankämpfen. Wettbewerbsverzerrungen müssen korrigiert werden. Dafür hat die EU einen
sinnvollen Instrumentenkasten entwickelt, der fairen Wettbewerb im Binnenmarkt
sicherstellen kann. Seine Anwendung muss zwischen den Mitgliedstaaten weiter
harmonisiert und gestärkt werden, die Europäische Kommission braucht Unterstützung
für ihre Anwendung. Deutschland muss Treiber für den fairen Wettbewerb in Europa
sein.
Wir können den Strukturwandel als Chance für neue, zukunftsfähige
Geschäftsmodelle nutzen. Jetzt ist die Zeit, die Potenziale zu heben für nachhaltigen und fairen
Wohlstand. Der Erfolg der Vergangenheit ist kein Garant für Erfolg in der Zukunft.
Doch er kann uns Mut machen, uns neu zu erfinden und auf die großen Stärken des
Landes zu vertrauen: den Fleiß der Menschen, die enorme Innovationskraft und das
immense industrielle Wissen. In Zeiten tiefgreifender Umbrüche genügt es nicht, alte
Gewissheiten zu verteidigen. Offenheit für technologische, ökologische und soziale
Innovationen ist der Schlüssel, um aus Wandel neuen Fortschritt zu machen. Es
brauchen diejenigen Kräfte freie Bahn, die sich in Mittelstand und Start-ups, in großen
Konzernen und im Handwerk, als Selbstständige oder Sozialunternehmer*innen schon
längst auf den Weg gemacht haben, den nachhaltigen Wohlstand der Zukunft zu
erarbeiten.
Wirtschaftspolitik in einer Zeit so großer Veränderungen und ökologischer sowie
politischer Krisen muss den Menschen in den Mittelpunkt rücken. Wir haben enorme
Expertise in den Unternehmen und Menschen, die wissen, was sie tun. Ihnen wollen
wir den Weg frei machen. Wir sind entschieden – ein lautes Ja zu Technologien der
klimaneutralen und ökologischen Zukunft, ein lautes Ja zu Industrie und Produktion
in Deutschland und Europa und ein lautes Ja zu guten Jobs und sicheren
Arbeitsplätzen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Für einen starken Innovationsstandort
1. dafür zu sorgen, dass das große wirtschaftliche Potenzial des Sondervermögens
nicht verpufft. Dafür müssen die Mittel aus dem Sondervermögen in zusätzliche
Investitionen statt in konsumtive Ausgaben fließen. Richtig eingesetzt kann das
Sondervermögen nicht nur die Infrastruktur erneuern, sondern auch wichtige
Impulse für die innovative Wirtschaft setzen;
2. die internationalen, europäischen und nationalen Klima- und Biodiversitätsziele
einzuhalten und als Voraussetzung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit
Europas und Deutschlands zu begreifen. Die Klimaziele und die dazugehörige
Klimaschutzarchitektur müssen genutzt werden, um Unternehmen und ihren
Beschäftigten Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, damit sie die Chancen
einer dekarbonisierten Zukunft voll ausschöpfen können. Dafür muss der
European Green Deal mit seinem Ziel der Klimaneutralität 2050 eingehalten werden,
ebenso wie das Ziel der Minderung der Emissionen um 90 Prozent bis 2040.
Dieser Rahmen zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen darf nicht
abgeschwächt werden, ebenso wenig wie der europäische Emissionshandel und das
Verbrenner-Aus 2035. Zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme muss
z. B. die Wiederherstellungsverordnung mit wirksamen Maßnahmen und
ausreichend Ressourcen umgesetzt werden;
3. europäische digitale Wertschöpfung zu stärken und KI „Made in Europe“ zu
fördern. Für eine eigene, ressourcenschonende und auf europäischen Werten
basierende KI muss die Bundesregierung den AI Act zeitnah umsetzen, um für die
Unternehmen Rechtssicherheit zur Nutzung von Daten zu schaffen. Deutschland
muss den Aufbau eigenständiger digitaler Wertschöpfungsketten und Plattformen
in Europa aktiv vorantreiben, von der Infrastruktur über Komponenten bis zur
Software. Dafür braucht es neben Investitionen in die Grundlagenforschung
offene, interoperable Systeme, die digitale Abhängigkeiten reduzieren und Open
Source als Standard setzen. Nachhaltigkeit sowie Sicherheit werden als
Leitprinzipien digitaler Entwicklung verankert. Mit der konsequenten Durchsetzung des
Digital Markets Act (DMA) wird die Marktmacht der Tech-Monopole
durchbrochen und Missbrauch verhindert;
4. die Hightech-Agenda mit europäischen Initiativen zu vernetzen und dadurch ihre
Schlagkraft zu erhöhen. In den Feldern der Hightech-Agenda wie KI, Quanten
oder Biotechnologie muss die Bundesregierung europäisch denken und die
beispielsweise bereits geschaffenen europäischen Hochschulen dabei unterstützen,
Kräfte zu bündeln und die Verschränkung von Wissenschaftsräumen zu fördern.
Ein europäisch koordiniertes Auftragspaket für die innovative Beschaffung der
Bundesregierung kann große Dynamik auslösen, rechtliche Instrumente wie die
Innovationspartnerschaft stehen bereit. Technikfolgenabschätzung ist zu fördern
und deren Erkenntnisse sowie das Vorsorgeprinzip zu berücksichtigen;
5. die anwendungsorientierte Forschung zu stärken, um die exzellenten
Forschungsergebnisse stärker für den Hochlauf neuer Produkte und sozialer Innovationen zu
nutzen. Hierfür braucht es nach dem Aus für die Deutsche Agentur für Transfer
und Innovation (DATI) unverzüglich eine neue Initiative für erfolgreichen
Technologietransfer. Dazu gilt es, sich an erfolgreichen Ansätzen wie der
wettbewerblichen Formate der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) zu
orientieren. Darüber hinaus muss die Bundesregierung ein Forschungsdatengesetz
vorlegen, um datengetriebene Innovationen, neue Geschäftsmodelle und eine
wissensbasierte Wirtschaft in Deutschland möglich zu machen;
6. Start-ups und Gründerinnen und Gründer in den Mittelpunkt zu rücken. Um
Gründerinnen und Gründern optimale Bedingungen zu bieten und sie und ihre
Unternehmen dauerhaft in Deutschland und der EU zu halten und hier wachsen
zu lassen, soll die Bundesregierung die Finanzierungsbedingungen für Start-ups
und Scale-ups weiter verbessern, mit Fokus auch auf die „Later Stage“. Dazu
gehört, neben Eigenkapital vor allem für neue Industrie- und „Deep Tech“-
Unternehmen auch Mezzanine- und langfristige Fremdkapitalangebote in größerem
Stil zu ermöglichen und die WIN-Initiative baldmöglichst zu stärken.
Gründungen müssen digitaler und unbürokratischer möglich sein. Die Aufstockung des
Programms Exist inklusive Exist-Women ist elementar, um die
Gründungslandschaft weiter zu stärken und diverser und damit erfolgreicher zu machen;
7. sich in der EU für einen schnellen Abschluss einer einheitlichen europäischen
Unternehmensrechtsform „EU-Inc.“ einzusetzen, um die Stärken des
europäischen Binnenmarktes auch für Scale-ups nutzbar zu machen und zu verhindern,
dass diese ab einer bestimmten Größe ins außereuropäische Ausland abwandern;
8. privates Kapital für die Märkte der Zukunft zu mobilisieren. Für einen
dynamischen Innovationsstandort braucht es darum dringend die Vertiefung der
europäischen Kapitalmarktunion. Dafür müssen lang bekannte Hürden wie die
Fragmentierung des Insolvenz-, Kreditbesicherungs- und Aufsichtsrechts endlich
abgebaut werden. Die Bundesregierung soll sich im Rat der EU für eine ausgewogene
Umsetzung des so genannten „28. Regimes“ einsetzen;
9. Mittelstand und Handwerk als Fundament unseres Standortes zu stärken, sich vor
diesem Hintergrund für die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher
Bildung stark zu machen z. B. durch die Verrechtlichung des Deutschen
Qualifizierungsrahmens DQR. Die Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt eines
Kindes sind auch in Handwerk und Selbstständigkeit auskömmlich abzusichern.
Für bessere Nachfolgeoptionen soll die Bundesregierung eine neue Rechtsform
für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen einführen. Die
Mindestausbildungsvergütung muss deutlich angehoben werden;
10. das Potenzial von gemeinwohlorientiertem Unternehmertum und sozialen sowie
nutzerfreundlichen Innovationen ressortübergreifend auszuschöpfen, dafür die
Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte
Unternehmen zu aktualisieren und dabei insbesondere Hürden für die Teilnahme an
öffentlichen Förderprogrammen durch Soziale Innovationen und
Gemeinwohlorientierte Unternehmen abzubauen;
Für eine aktive Industriepolitik
11. die Elektrifizierung für ein künftiges Stromzeitalter zu beschleunigen und Strom
bezahlbar zu machen. Die Bundesregierung wird dafür aufgefordert, einen
Brückenstrompreis von 5 ct/kWh für die energieintensive Industrie umzusetzen und
zugleich die Stromsteuer für alle Unternehmen und Haushalte auf das europäische
Mindestmaß zu senken. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss als Garant
für günstige Strompreise konsequent vorangetrieben werden. Die
Bundesregierung soll die Stromnetzentgelte durch Digitalisierung, Flexibilisierung und einen
verlässlichen Zuschuss für die Übertragungsnetze reduzieren. Notwendige
Kosten für Ausbauinvestitionen in die Netzinfrastruktur für die Ausbauziele 2030
sind sicherzustellen, etwa durch staatliche Beteiligungen. Gaskraftwerke und
Carbon Capture and Storage (CCS) machen den Strom teurer, das muss
transparent ausgewiesen werden. Die Abscheidung von Kohlendioxid muss konsequent
auf unvermeidbare Restemissionen begrenzt werden;
12. den Hochlauf der grünen Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen und dabei
fossile Lock-ins zu vermeiden. Die Ausschreibungen für wasserstofffähige
Gaskraftwerke müssen zügig starten. Die RED-III-Richtlinie muss umgehend umgesetzt
werden, um den Hochlauf von Wasserstoff in Chemieparks und Raffinerien zu
beschleunigen. Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes muss als Voraussetzung
für die sichere und bezahlbare Versorgung von Industrie und Energieerzeugung
Priorität haben. Die Bundesregierung muss den Aufbau dieser zentralen
Infrastruktur durch ein Amortisationskonto finanziell unterstützen. Damit
wasserstofffähige Gaskraftwerke und energieintensive Unternehmen als Ankerkunden
wirken können, sind klare Rahmenbedingungen für ihre spätere Umstellung auf
Wasserstoff festzulegen;
13. 25 Milliarden Euro bis 2047 für einen wirksamen Werkzeugkasten an
Modernisierungsinstrumenten bereitzustellen und dabei insbesondere
mittelstandsfreundliche Klimaschutzverträge breiter auszurollen, die die derzeit noch höheren
Investitions- und Betriebskosten klimafreundlicher Produktionsprozesse
ausgleichen. Damit soll die Bundesregierung bestehende Investitionsrisiken abfedern
und Unterstützung bürokratiearm sowie effizient ermöglichen;
14. die Produktion von Zukunftstechnologien entlang der gesamten
Wertschöpfungsketten zu stärken für mehr Technologiesouveränität. Beispielsweise soll Europa
weltweit der führende Forschungsstandort für innovative Klimatechnologien wie
Elektrolyseure und Batteriespeicher sein. Um das Knowhow und die
Technologieführerschaft zu sichern, müssen die Rahmenbedingungen für die
Kommerzialisierung und Skalierung verbessert werden. Dazu müssen z. B. praxistaugliche
Reallabore initiiert werden, die Kürzungen im Bereich Mikroelektronik im
Entwurf des Bundeshaushalts zurückgenommen werden sowie Abnahmegarantien
und Preiskorridore mit der Industrie in den Bereichen vereinbart werden, die im
Net Zero Industry Act (NZIA) der EU oder im European Chips Act als strategisch
ausgewiesen werden. Bis 2030 soll die EU mindestens 40 Prozent ihres jährlichen
Bedarfs an sauberen Technologien selbst decken können;
15. grüne Leitmärkte zu etablieren. Hierfür soll die Bundesregierung – im Einklang
mit den Zielen der EU – ihre öffentlichen Ausschreibungen durch verbindliche
Kriterien nachhaltig ausrichten und Quoten für klimafreundliche Produkte
sicherstellen. Mit der Deutschen Bahn sollen Abnahmeverträge für grünen Stahl
geschlossen werden und europäische Produzenten sollen sichere Abnahmequellen
für Grünstahl und grünen Zement z. B. für Brücken- und Straßenbau erhalten. Die
anstehende Verausgabung des Sondervermögens soll für strategische öffentliche
Beschaffung und eine aktive Industriepolitik genutzt werden;
16. die Kreislaufwirtschaft zum Treiber für ökonomischen Erfolg, Ressourcenschutz
und Rohstoffsouveränität zu machen. Dafür sollte die Nationale
Kreislaufwirtschaftsstrategie vollumfänglich umgesetzt und Reduktionsziele gesetzlich
verankert werden. Langlebige und reparierbare Produkte, kurz „Quality made in
Germany“, werden in einer echten Kreislaufwirtschaft zum Wettbewerbsvorteil. Der
Ausbau des digitalen Produktpasses ist voranzutreiben und bis 2030 in allen
wichtigen EU-Produktregelungen niedrigschwellig zu verankern;
Für einen wirksamen Schutz für den europäischen Binnenmarkt
17. die EU-Kommission bei Antidumpingverfahren und Antisubventionsverfahren
zu unterstützen. Fairer Wettbewerb ist die Grundlage unserer ökologisch sozialen
Marktwirtschaft, dieser muss für den gesamten Binnenmarkt inklusive des
Onlinehandels durchgesetzt werden. Für den Schutz unserer Technologien und
Industrien braucht es ein geeintes europäisches Vorgehen, für das Deutschland als
größte Volkswirtschaft der EU im besonderen Maße beitragen muss. Der Zustrom
von hoch subventioniertem Stahl aus dem Ausland in die EU muss gestoppt
werden. Der Vorschlag der EU-Kommission für Stahlkontingente nach einem
„Tariff-Rate-Quota-System“ TRQ und möglichen Zöllen bis zu 50 Prozent ist richtig
und muss von der Bundesregierung unterstützt werden. Außerdem muss der
Import russischer Halbzeuge (Brammen) und Werkzeugstahl nach Europa
schnellstmöglich beendet werden. Die Mehreinnahmen können zur Unterstützung für
betroffene Beschäftigte und Regionen genutzt werden;
18. Local-Content-Anforderungen bei kritischer Infrastruktur, strategischen
Branchen und Industrieprodukten zur Anwendung zu bringen. Die Bundesregierung
muss gemeinsam mit den betroffenen Branchen ein Konzept erarbeiten, wie
europäische Local-Content-Regeln zur Sicherung der industriepolitischen Basis
genutzt werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass mindestens drei
relevante Produktionsschritte und die Endfertigung in Europa stattfinden und
ökologische und soziale EU-Standards entlang der Wertschöpfungskette
Berücksichtigung finden. Das Ziel freier Märkte und der Schutz unseres
Industriestandortes müssen in Einklang gebracht werden;
19. die Europäische Kommission dabei zu unterstützen, europäische Unternehmen
innerhalb und außerhalb der EU vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen und den
Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zügig und bürokratiearm umzusetzen.
Regelungslücken, etwa bei importierten Brennstoffen oder nicht erfassten
Produkten, müssen geschlossen werden. Werden Vorprodukte aus einem anderen
Land importiert, sollen die Emissionen aus der Erstproduktion im Ursprungsland
einbezogen werden. Für ein effizientes Datenmanagement soll ein einheitliches
EU-Datenportal geschaffen werden;
20. Klimaschutz durch einen wirksamen Mix aus massiven öffentlichen
Investitionen, zielgenauen Förderprogrammen, klarem Ordnungsrecht und moderaten und
planbaren Preisen umzusetzen, um die Lebenshaltungskosten für
Verbraucherinnen und Verbraucher günstig und bezahlbar zu halten und Unternehmen
Möglichkeiten für Investitionen zu öffnen. ETS I und II dürfen nicht aufgeweicht
werden, die Bundesregierung darf aber nicht einseitig auf hohe CO2-Preise
fokussieren und muss Möglichkeiten zur sozialen Abfederung nutzen. Beim ETS II sollen
der Klimasozialplan sofort vorgelegt und ETS-II-Einnahmen vorrangig für
Maßnahmen wie sozial gestaffelte Förderungen, das Klimageld oder Social Leasing
genutzt werden;
21. die Rohstoffsouveränität voranzutreiben und den Rohstofffonds auf mindestens
2,5 Milliarden Euro bis über das Jahr 2029 hinaus aufzustocken. Nach den
jüngsten Beschlüssen der chinesischen Regierung zu Exportrestriktionen für Seltene
Erden und der Befassung des Nationalen Sicherheitsrates mit dem Thema müssen
jetzt Taten folgen. Der Rohstofffonds muss umgehend seine Arbeit aufnehmen
und Projekte der Rohstoffgewinnung, Weiterverarbeitung und des Recyclings in
der Breite unterstützen. Damit der Fonds Wirkung entfaltet, braucht es drei
Schritte: Erstens müssen Verfahren für kleinere Projekte vor allem unter 50
Millionen Euro deutlich vereinfacht und Genehmigungen beschleunigt werden.
Zweitens muss das Bundesministerium der Finanzen seine Blockade aufgeben
und die Risikoabsicherung wieder übernehmen, denn ohne Risikofonds keine
Souveränität. Drittens sollte die Bundesregierung aktiv große internationale
Projekte anstoßen, die einzelne Unternehmen allein nicht stemmen können. Nur
wenn Finanzierung, Verfahren und Risikoabsicherung ineinandergreifen, kann
der Rohstofffonds zu einem echten Instrument strategischer Souveränität werden.
Neben den Bewerbungsverfahren für einzelne Unternehmen im Rahmen der
Fonds-Förderung muss sich die Bundesregierung aktiv um volumenstarke
Projekte mit internationalen Partnern kümmern, die aufgrund
betriebswirtschaftlicher Risiken nicht von einzelnen Unternehmen angegangen werden. Dabei
müssen die Partnerschaften nachhaltig sein, faire Arbeitsbedingungen schaffen,
lokale Gemeinschaften stärken sowie Menschenrechte und Umwelt schützen;
22. die Marktüberwachung für ein faires Level-Playing-Field zu stärken und die im
Rahmen der EU-Zoll-Reform von der EU-Kommission vorgeschlagene
Einrichtung einer EU-Marktüberwachungsbehörde sowie die Einführung einer
Zollbearbeitungsgebühr zu unterstützen. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass
deutschen und europäischen Unternehmen durch gefälschte oder unsichere
Billigimporte, die eine ernsthafte Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher
darstellen, kein Nachteil entsteht, und Lieferungen aus Drittstaaten in den EU-
Binnenmarkt ausreichend kontrolliert werden;
Für eine zeitgemäße Handelspolitik und neue Absatzmärkte
23. eine neue Allianz für fairen Handel und gemeinsamen Klimaschutz zu gründen,
welche die regelbasierte Ordnung in Reaktion auf einseitige, aggressive
Handelspolitik stärkt. Deutschland und Europa müssen ihre internationalen
Partnerschaften vertiefen, diversifizieren und besonders mit dem Globalen Süden eine
gleichberechtigte Zusammenarbeit suchen. Dafür sollte die EU ein neues plurilaterales
Handelsabkommen initiieren, welches faire Handelsbeziehungen mit hohen
Standards zum gegenseitigen Vorteil ermöglicht. Das Abkommen über Klimawandel,
Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) zeigt, dass gerechte und ökologische
Handelsregeln möglich sind;
24. Unternehmen zu unterstützen, um transparente und resiliente Lieferketten
aufzubauen. Durch eine schnelle und ambitionierte Umsetzung der EU-Lieferketten-
Regulierungen werden Unternehmen unterstützt, ihre Lieferketten zu
diversifizieren, die Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schützen, ein effizientes
Risikomanagement aufzubauen und Optimierungspotenziale zu heben, ohne
dabei gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen mit zusätzlicher
Bürokratie zu überlasten. Transparente und resiliente Lieferketten sind für
Unternehmen in geopolitisch unsicheren Zeiten ein Muss;
25. Technologiepartnerschaften mit Middle-Partnern voranzutreiben. Für den
Aufbau neuer Allianzen sollen neue Wege für Technologiepartnerschaften mit
Verbündeten geschlossen werden. Der Wettbewerb zwischen den Vereinigten
Staaten von Amerika und China eröffnet Deutschland und Europa neue Wege, die
eigene Technologiesouveränität zu stärken;
Für attraktive Standortbedingungen
26. öffentliche Investitionen zu stärken. Durch eine Reform der Schuldenbremse und
die Schaffung einer Investitionsklausel wird die Bundesregierung aufgefordert,
zusätzliche Infrastrukturinvestitionen zu ermöglichen, die wiederum privates
Kapital hebeln und weitere Investitionen nach sich ziehen. Gemeinsam mit den
Ländern muss es eine kommunale Investitionsoffensive für Schulen, Krankenhäuser,
Schienen- und Wärmenetze sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen geben;
27. die Sozialversicherungen zukunftsfest zu machen und Lohnnebenkosten zu
stabilisieren. Um die Arbeitskosten zu senken, müssen versicherungsfremde
Leistungen stärker steuerfinanziert werden. Längeres und gesundes Arbeiten sollte
durch eine Ausweitung der Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung
und durch eine Stärkung von Rehabilitations- und Präventionsangeboten
ermöglicht und die Möglichkeiten zum Renteneintritt flexibilisiert und auf persönliche
Lebenslagen angepasst werden;
28. die Binnennachfrage als Wachstumstreiber zu stärken. Grundlage dafür ist
sichere und gute Arbeit – in den Städten und auf dem Land. Damit Unternehmen
auch künftig gute Arbeitsplätze mit fairen Löhnen und gerechten
Arbeitsbedingungen anbieten können, muss die Bundesregierung verlässliche und
zukunftsorientierte wirtschaftliche Rahmenbedingungen gewährleisten. Die
Tarifbindungsquote muss deutlich erhöht werden, damit Löhne armutsfest sind und
Menschen von ihrer Arbeit leben können. Eine Reform der deutschen
Mindestlohnkommission soll ihre Bedeutung unterstreichen und die politische Setzung des
Mindestlohns verhindern. Zudem sollte die Bundesregierung die betriebliche
Mitbestimmung durch ein modernes Betriebsverfassungsgesetz stärken;
29. Frauen in dem Umfang erwerbsarbeiten zu lassen, wie sie es wünschen, und ihnen
durch den Ausbau einer qualitativ hochwertigen Kita- und Ganztagesbetreuung,
die Reform des Ehegattensplittings, die deutliche Erhöhung der Abzugsfähigkeit
von Betreuungskosten und ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe
Dienstleistungen mehr Vereinbarkeit zu ermöglichen;
30. gesellschaftliche Vielfalt in Führungspositionen und unternehmerischer
Selbstständigkeit zu fördern und dabei die EU-Richtlinie für mehr Frauen in
Führungspositionen konsequent umzusetzen sowie die Erweiterung auf weitere
Diversitätsmerkmale zu prüfen;
31. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz konsequent weiterzuentwickeln und die
angekündigten Maßnahmen wirksam umzusetzen. Dazu gehört die vollständige
Digitalisierung der Visavergabe, der Abbau von Wartezeiten und bürokratischen
Hürden sowie eine schnelle und unbürokratische Anerkennung ausländischer
Berufs- und Bildungsabschlüsse;
32. qualitativ hochwertige, niedrigschwellige Weiterbildung in allen Lebenslagen zu
ermöglichen und dazu den Unterhaltsbeitrag im Aufstiegs-BAföG (AFBG) für
Teilzeitfortbildungen zu öffnen sowie dafür Sorge zu tragen, dass die
Meisterausbildung und gleichgestellte Weiterbildungen kostenfrei werden;
33. erwerbslosen Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss oder mit
Weiterbildungsbedarf Zugang zu individuell passenden Qualifizierungs- und
Unterstützungsangeboten zu ermöglichen, um sie als dringend benötigte Fachkräfte
nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu vermitteln und ihnen neue Perspektiven und
Chancen zu ermöglichen;
34. sicherzustellen, dass Deutschland ein offenes, vielfältiges und attraktives Land
für zugewanderte Menschen bleibt. Aussagen oder Maßnahmen vonseiten der
Bundesregierung, die ein negatives Bild von Diversität im öffentlichen Raum
zeichnen oder das gesellschaftliche Miteinander beeinträchtigen, stehen diesem
Ziel entgegen und sind zu unterlassen;
35. Bürokratie abzubauen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, ohne das
Umweltschutzniveau, Schutzstandards oder wesentliche Beteiligungsrechte
abzuschwächen. Das bewährte Instrument der Praxischecks muss systematisch von
allen Ressorts angewendet werden und Ergebnisse der sektorspezifischen
Prüfungen umgesetzt werden;
36. mit einem Digitalisierungsschub in der öffentlichen Verwaltung die
Verwaltungsqualität zu verbessern, um so Bürokratielasten zu senken. Hierzu gilt es, die
Registermodernisierung zügig umzusetzen und Qualitätsmanagement, digitale
Kompetenz und Dienstleistungsorientierung in allen Behörden zu verankern.
Dann müssen Daten nach dem „Once-Only“-Prinzip über einzelne
Verwaltungsverfahren hinaus und über föderale Ebenen hinweg nur einmal eingereicht
werden, sodass endlich Schluss ist mit Zettelwirtschaft und unnötigen
Bürokratielasten.
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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