polradar

Wirtschaft 2045 - Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern

dip / drucksache 11.11.2025 · WP 21 · 21/2723 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Wirtschaft 2045 - Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2723 21. Wahlperiode 11.11.2025 Antrag der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Andreas Audretsch, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Ayse Asar, Felix Banaszak, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, Dr. Moritz Heuberger, Julian Joswig, Michael Kellner, Ricarda Lang, Rebecca Lenhard, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Sascha Müller, Lisa Paus, Dr. Anja Reinalter, Claudia Roth, Dr. Sebastian Schäfer, Ulle Schauws, Stefan Schmidt, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wirtschaft 2045 – Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer schwerwiegenden Strukturkrise. Fast 3 Millionen Arbeitslose, tägliche Hiobsbotschaften zu Entlassungen bei Thyssen- Krupp, Bosch und anderen Schwergewichten der deutschen Industrie sowie der leise Stellenabbau in Teilen des Mittelstands. Hinzu kommen Zollkriege, hohe Lebenshaltungskosten und soziale Abstiegsängste, die die Schlagzeilen prägen. Das Land muss sich neu erfinden. Wichtige Schritte sind wir in den vergangenen vier Jahren gegangen, jetzt muss es weiter nach vorn gehen – unter großem Zeitdruck. Alte Sicherheiten gelten nicht mehr: der chinesische Absatzmarkt als Garant für hohe Renditen, das scheinbar billige russische Gas als Lebensader für die energieintensive Industrie. Unser Ziel ist klar: Wir wollen erfolgreiche Unternehmen und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Wir wollen Hidden Champions und intakte Ökosysteme. Wir wollen einen attraktiven Standort für Start-ups, Selbstständige, Mittelstand, Handwerk, klimaneutrale Industrie. Und eine Wirtschaft, die Artenvielfalt schützt. Eine erfolgreiche Wirtschaft braucht eine gesunde Umwelt. Wir wollen eine Wirtschaft, die resilient und frei von autoritären Abhängigkeiten ist. Wir wollen gute Arbeitsplätze und faire Löhne – und damit eine stabile Binnennachfrage. Wir wollen weniger unnötige Bürokratie und digitalisierte Verwaltungen. Deutschland soll in einem geeinten Europa zu einem der innovativsten, klimafreundlichsten und resilientesten Wirtschaftsstandorte der Welt werden. Der deutsche Wirtschaftsstandort hat in den letzten Jahren große Schritte nach vorne gemacht. Die erneuerbaren Energien boomen endlich in Deutschland, viele Unternehmen haben in innovative Zukunftstechnologien investiert. Stahlproduzenten bauen Direktreduktionsanlagen, Chemiekonzerne setzen auf Elektrolyseure, Baustoffe werden immer nachhaltiger. Die Autoindustrie hat in zukunftsfähige E-Auto-Modelle investiert und mit dem Wachstumsfonds Deutschland wurde einer der größten Venture- Capital-Dachfonds aufgelegt, um den Innovations- und Investitionsstandort zu stärken. Wir wissen um die Stimmen, die weiter nach alten, oft fossilen Geschäftsmodellen rufen. Doch diese sichern weder Wettbewerbsfähigkeit noch Jobs. Darum muss Deutschland den zukunftsgewandten Weg entschlossen weitergehen. Für künftigen Wohlstand dürfen der Bundeskanzler und die Bundeswirtschaftsministerin nicht in den Rückwärtsgang schalten. Es ist ein schwerer Fehler, das Sondervermögen nicht, wie versprochen, rein für zusätzliche Investitionen zu verwenden. Damit verpufft der Konjunktureffekt und die nötige Stärkung des Standorts unterbleibt. Das Versagen der Koalition von CDU, CSU und SPD geht aber tiefer. Wichtig ist jetzt eine Wirtschaftspolitik, die – erstens – den Rahmen setzt, damit Unternehmen und ihre Beschäftigten den Wandel erfolgreich meistern können. Die Märkte unserer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft können für nachhaltigen Wohlstand arbeiten, wenn sie verlässliche politische Rahmenbedingungen haben. Dazu gehört zum Beispiel, gesetzte Klimaziele einzuhalten, um Vertrauensschutz zu gewährleisten für Unternehmen, die sich als Vorreiter schon auf den Weg gemacht haben. Der Schutz von Klima und Biodiversität ist für sie nicht nur ein ökologischer, sondern auch ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Dazu gehört, für Finanzmärkte transparent zu machen, welche Investitionen nachhaltige Geschäftsmodelle fördern – und welche nicht. Dazu gehört, dass Preise durch erneuerbare und grüne Technologien günstig werden, während dreckiges Gas und Öl aus Diktaturen Kostentreiber sind. Und dazu gehört, dass Umwelt- , Verbraucherschutz- und Sozialstandards Qualitätsmerkmale sind. In Zeiten von Strukturwandel und Protektionismus braucht es – zweitens – eine aktive Industriepolitik, die gezielt künftige Stärken aufbaut, die Erforschung und Produktion von Zukunftstechnologien fördert und unsere Volkswirtschaft resilienter macht. Innovation und neue Technologien sichern die Wettbewerbsfähigkeit von morgen, wie auch der Draghi-Report deutlich macht. Unsere Hochschulen leisten von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung Pionierarbeit, dieses Wissen muss noch mehr in neue Geschäftsmodelle transferiert werden. Eine aktive Industriepolitik muss sich fokussieren auf die systemrelevanten Technologien für eine klimafreundliche, ressourcenschonende und digitalisierte Zukunft: Mikroelektronik, Batterien, Künstliche Intelligenz, die Versorgung mit Medikamenten, Komponenten der kritischen Infrastrukturen oder Verteidigung. Und auf strategische Grundstoffindustrien wie Stahl und Chemie. Die globalisierte Arbeitsteilung hat enorme Effizienzgewinne ermöglicht. Jetzt müssen diese Effizienzgewinne ins Gleichgewicht gebracht werden mit unserer volkswirtschaftlichen Souveränität in einem geeinten Europa. Es braucht Wertschöpfungsketten, die nicht nur effizient, sondern auch resilient, d. h. stabil sind bei externen Schocks. Der Weg dorthin ist nicht immer einfach, es braucht ein gemeinsames Vorgehen in Europa, Investitionen und Zugang zu Märkten. Drittens braucht eine neue Wirtschaftspolitik effektive Maßnahmen, um unfairem Wettbewerb zu begegnen. Unsere Unternehmen sind wettbewerbsfähig – wenn es fair zugeht. Derzeit muss eine ehrliche Analyse aber zu dem Schluss kommen: Die Zeitenwende hat auch die Weltwirtschaft erreicht. Innovationen allein können die massiven politischen Einflussnahmen unserer strategischen Wettbewerber und Rivalen nicht ausgleichen. Wenn China etwa 4 Prozent seines Bruttoinlandproduktes zur Unterstützung der heimischen Unternehmen ausgibt und gleichzeitig den eigenen Marktzugang strategisch kontrolliert, kann keine einzelbetriebliche Innovationsagenda dagegen ankämpfen. Wettbewerbsverzerrungen müssen korrigiert werden. Dafür hat die EU einen sinnvollen Instrumentenkasten entwickelt, der fairen Wettbewerb im Binnenmarkt sicherstellen kann. Seine Anwendung muss zwischen den Mitgliedstaaten weiter harmonisiert und gestärkt werden, die Europäische Kommission braucht Unterstützung für ihre Anwendung. Deutschland muss Treiber für den fairen Wettbewerb in Europa sein. Wir können den Strukturwandel als Chance für neue, zukunftsfähige Geschäftsmodelle nutzen. Jetzt ist die Zeit, die Potenziale zu heben für nachhaltigen und fairen Wohlstand. Der Erfolg der Vergangenheit ist kein Garant für Erfolg in der Zukunft. Doch er kann uns Mut machen, uns neu zu erfinden und auf die großen Stärken des Landes zu vertrauen: den Fleiß der Menschen, die enorme Innovationskraft und das immense industrielle Wissen. In Zeiten tiefgreifender Umbrüche genügt es nicht, alte Gewissheiten zu verteidigen. Offenheit für technologische, ökologische und soziale Innovationen ist der Schlüssel, um aus Wandel neuen Fortschritt zu machen. Es brauchen diejenigen Kräfte freie Bahn, die sich in Mittelstand und Start-ups, in großen Konzernen und im Handwerk, als Selbstständige oder Sozialunternehmer*innen schon längst auf den Weg gemacht haben, den nachhaltigen Wohlstand der Zukunft zu erarbeiten. Wirtschaftspolitik in einer Zeit so großer Veränderungen und ökologischer sowie politischer Krisen muss den Menschen in den Mittelpunkt rücken. Wir haben enorme Expertise in den Unternehmen und Menschen, die wissen, was sie tun. Ihnen wollen wir den Weg frei machen. Wir sind entschieden – ein lautes Ja zu Technologien der klimaneutralen und ökologischen Zukunft, ein lautes Ja zu Industrie und Produktion in Deutschland und Europa und ein lautes Ja zu guten Jobs und sicheren Arbeitsplätzen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Für einen starken Innovationsstandort 1. dafür zu sorgen, dass das große wirtschaftliche Potenzial des Sondervermögens nicht verpufft. Dafür müssen die Mittel aus dem Sondervermögen in zusätzliche Investitionen statt in konsumtive Ausgaben fließen. Richtig eingesetzt kann das Sondervermögen nicht nur die Infrastruktur erneuern, sondern auch wichtige Impulse für die innovative Wirtschaft setzen; 2. die internationalen, europäischen und nationalen Klima- und Biodiversitätsziele einzuhalten und als Voraussetzung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und Deutschlands zu begreifen. Die Klimaziele und die dazugehörige Klimaschutzarchitektur müssen genutzt werden, um Unternehmen und ihren Beschäftigten Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, damit sie die Chancen einer dekarbonisierten Zukunft voll ausschöpfen können. Dafür muss der European Green Deal mit seinem Ziel der Klimaneutralität 2050 eingehalten werden, ebenso wie das Ziel der Minderung der Emissionen um 90 Prozent bis 2040. Dieser Rahmen zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen darf nicht abgeschwächt werden, ebenso wenig wie der europäische Emissionshandel und das Verbrenner-Aus 2035. Zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme muss z. B. die Wiederherstellungsverordnung mit wirksamen Maßnahmen und ausreichend Ressourcen umgesetzt werden; 3. europäische digitale Wertschöpfung zu stärken und KI „Made in Europe“ zu fördern. Für eine eigene, ressourcenschonende und auf europäischen Werten basierende KI muss die Bundesregierung den AI Act zeitnah umsetzen, um für die Unternehmen Rechtssicherheit zur Nutzung von Daten zu schaffen. Deutschland muss den Aufbau eigenständiger digitaler Wertschöpfungsketten und Plattformen in Europa aktiv vorantreiben, von der Infrastruktur über Komponenten bis zur Software. Dafür braucht es neben Investitionen in die Grundlagenforschung offene, interoperable Systeme, die digitale Abhängigkeiten reduzieren und Open Source als Standard setzen. Nachhaltigkeit sowie Sicherheit werden als Leitprinzipien digitaler Entwicklung verankert. Mit der konsequenten Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) wird die Marktmacht der Tech-Monopole durchbrochen und Missbrauch verhindert; 4. die Hightech-Agenda mit europäischen Initiativen zu vernetzen und dadurch ihre Schlagkraft zu erhöhen. In den Feldern der Hightech-Agenda wie KI, Quanten oder Biotechnologie muss die Bundesregierung europäisch denken und die beispielsweise bereits geschaffenen europäischen Hochschulen dabei unterstützen, Kräfte zu bündeln und die Verschränkung von Wissenschaftsräumen zu fördern. Ein europäisch koordiniertes Auftragspaket für die innovative Beschaffung der Bundesregierung kann große Dynamik auslösen, rechtliche Instrumente wie die Innovationspartnerschaft stehen bereit. Technikfolgenabschätzung ist zu fördern und deren Erkenntnisse sowie das Vorsorgeprinzip zu berücksichtigen; 5. die anwendungsorientierte Forschung zu stärken, um die exzellenten Forschungsergebnisse stärker für den Hochlauf neuer Produkte und sozialer Innovationen zu nutzen. Hierfür braucht es nach dem Aus für die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) unverzüglich eine neue Initiative für erfolgreichen Technologietransfer. Dazu gilt es, sich an erfolgreichen Ansätzen wie der wettbewerblichen Formate der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) zu orientieren. Darüber hinaus muss die Bundesregierung ein Forschungsdatengesetz vorlegen, um datengetriebene Innovationen, neue Geschäftsmodelle und eine wissensbasierte Wirtschaft in Deutschland möglich zu machen; 6. Start-ups und Gründerinnen und Gründer in den Mittelpunkt zu rücken. Um Gründerinnen und Gründern optimale Bedingungen zu bieten und sie und ihre Unternehmen dauerhaft in Deutschland und der EU zu halten und hier wachsen zu lassen, soll die Bundesregierung die Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups weiter verbessern, mit Fokus auch auf die „Later Stage“. Dazu gehört, neben Eigenkapital vor allem für neue Industrie- und „Deep Tech“- Unternehmen auch Mezzanine- und langfristige Fremdkapitalangebote in größerem Stil zu ermöglichen und die WIN-Initiative baldmöglichst zu stärken. Gründungen müssen digitaler und unbürokratischer möglich sein. Die Aufstockung des Programms Exist inklusive Exist-Women ist elementar, um die Gründungslandschaft weiter zu stärken und diverser und damit erfolgreicher zu machen; 7. sich in der EU für einen schnellen Abschluss einer einheitlichen europäischen Unternehmensrechtsform „EU-Inc.“ einzusetzen, um die Stärken des europäischen Binnenmarktes auch für Scale-ups nutzbar zu machen und zu verhindern, dass diese ab einer bestimmten Größe ins außereuropäische Ausland abwandern; 8. privates Kapital für die Märkte der Zukunft zu mobilisieren. Für einen dynamischen Innovationsstandort braucht es darum dringend die Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion. Dafür müssen lang bekannte Hürden wie die Fragmentierung des Insolvenz-, Kreditbesicherungs- und Aufsichtsrechts endlich abgebaut werden. Die Bundesregierung soll sich im Rat der EU für eine ausgewogene Umsetzung des so genannten „28. Regimes“ einsetzen; 9. Mittelstand und Handwerk als Fundament unseres Standortes zu stärken, sich vor diesem Hintergrund für die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung stark zu machen z. B. durch die Verrechtlichung des Deutschen Qualifizierungsrahmens DQR. Die Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes sind auch in Handwerk und Selbstständigkeit auskömmlich abzusichern. Für bessere Nachfolgeoptionen soll die Bundesregierung eine neue Rechtsform für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen einführen. Die Mindestausbildungsvergütung muss deutlich angehoben werden; 10. das Potenzial von gemeinwohlorientiertem Unternehmertum und sozialen sowie nutzerfreundlichen Innovationen ressortübergreifend auszuschöpfen, dafür die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen zu aktualisieren und dabei insbesondere Hürden für die Teilnahme an öffentlichen Förderprogrammen durch Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen abzubauen; Für eine aktive Industriepolitik 11. die Elektrifizierung für ein künftiges Stromzeitalter zu beschleunigen und Strom bezahlbar zu machen. Die Bundesregierung wird dafür aufgefordert, einen Brückenstrompreis von 5 ct/kWh für die energieintensive Industrie umzusetzen und zugleich die Stromsteuer für alle Unternehmen und Haushalte auf das europäische Mindestmaß zu senken. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss als Garant für günstige Strompreise konsequent vorangetrieben werden. Die Bundesregierung soll die Stromnetzentgelte durch Digitalisierung, Flexibilisierung und einen verlässlichen Zuschuss für die Übertragungsnetze reduzieren. Notwendige Kosten für Ausbauinvestitionen in die Netzinfrastruktur für die Ausbauziele 2030 sind sicherzustellen, etwa durch staatliche Beteiligungen. Gaskraftwerke und Carbon Capture and Storage (CCS) machen den Strom teurer, das muss transparent ausgewiesen werden. Die Abscheidung von Kohlendioxid muss konsequent auf unvermeidbare Restemissionen begrenzt werden; 12. den Hochlauf der grünen Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen und dabei fossile Lock-ins zu vermeiden. Die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke müssen zügig starten. Die RED-III-Richtlinie muss umgehend umgesetzt werden, um den Hochlauf von Wasserstoff in Chemieparks und Raffinerien zu beschleunigen. Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes muss als Voraussetzung für die sichere und bezahlbare Versorgung von Industrie und Energieerzeugung Priorität haben. Die Bundesregierung muss den Aufbau dieser zentralen Infrastruktur durch ein Amortisationskonto finanziell unterstützen. Damit wasserstofffähige Gaskraftwerke und energieintensive Unternehmen als Ankerkunden wirken können, sind klare Rahmenbedingungen für ihre spätere Umstellung auf Wasserstoff festzulegen; 13. 25 Milliarden Euro bis 2047 für einen wirksamen Werkzeugkasten an Modernisierungsinstrumenten bereitzustellen und dabei insbesondere mittelstandsfreundliche Klimaschutzverträge breiter auszurollen, die die derzeit noch höheren Investitions- und Betriebskosten klimafreundlicher Produktionsprozesse ausgleichen. Damit soll die Bundesregierung bestehende Investitionsrisiken abfedern und Unterstützung bürokratiearm sowie effizient ermöglichen; 14. die Produktion von Zukunftstechnologien entlang der gesamten Wertschöpfungsketten zu stärken für mehr Technologiesouveränität. Beispielsweise soll Europa weltweit der führende Forschungsstandort für innovative Klimatechnologien wie Elektrolyseure und Batteriespeicher sein. Um das Knowhow und die Technologieführerschaft zu sichern, müssen die Rahmenbedingungen für die Kommerzialisierung und Skalierung verbessert werden. Dazu müssen z. B. praxistaugliche Reallabore initiiert werden, die Kürzungen im Bereich Mikroelektronik im Entwurf des Bundeshaushalts zurückgenommen werden sowie Abnahmegarantien und Preiskorridore mit der Industrie in den Bereichen vereinbart werden, die im Net Zero Industry Act (NZIA) der EU oder im European Chips Act als strategisch ausgewiesen werden. Bis 2030 soll die EU mindestens 40 Prozent ihres jährlichen Bedarfs an sauberen Technologien selbst decken können; 15. grüne Leitmärkte zu etablieren. Hierfür soll die Bundesregierung – im Einklang mit den Zielen der EU – ihre öffentlichen Ausschreibungen durch verbindliche Kriterien nachhaltig ausrichten und Quoten für klimafreundliche Produkte sicherstellen. Mit der Deutschen Bahn sollen Abnahmeverträge für grünen Stahl geschlossen werden und europäische Produzenten sollen sichere Abnahmequellen für Grünstahl und grünen Zement z. B. für Brücken- und Straßenbau erhalten. Die anstehende Verausgabung des Sondervermögens soll für strategische öffentliche Beschaffung und eine aktive Industriepolitik genutzt werden; 16. die Kreislaufwirtschaft zum Treiber für ökonomischen Erfolg, Ressourcenschutz und Rohstoffsouveränität zu machen. Dafür sollte die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie vollumfänglich umgesetzt und Reduktionsziele gesetzlich verankert werden. Langlebige und reparierbare Produkte, kurz „Quality made in Germany“, werden in einer echten Kreislaufwirtschaft zum Wettbewerbsvorteil. Der Ausbau des digitalen Produktpasses ist voranzutreiben und bis 2030 in allen wichtigen EU-Produktregelungen niedrigschwellig zu verankern; Für einen wirksamen Schutz für den europäischen Binnenmarkt 17. die EU-Kommission bei Antidumpingverfahren und Antisubventionsverfahren zu unterstützen. Fairer Wettbewerb ist die Grundlage unserer ökologisch sozialen Marktwirtschaft, dieser muss für den gesamten Binnenmarkt inklusive des Onlinehandels durchgesetzt werden. Für den Schutz unserer Technologien und Industrien braucht es ein geeintes europäisches Vorgehen, für das Deutschland als größte Volkswirtschaft der EU im besonderen Maße beitragen muss. Der Zustrom von hoch subventioniertem Stahl aus dem Ausland in die EU muss gestoppt werden. Der Vorschlag der EU-Kommission für Stahlkontingente nach einem „Tariff-Rate-Quota-System“ TRQ und möglichen Zöllen bis zu 50 Prozent ist richtig und muss von der Bundesregierung unterstützt werden. Außerdem muss der Import russischer Halbzeuge (Brammen) und Werkzeugstahl nach Europa schnellstmöglich beendet werden. Die Mehreinnahmen können zur Unterstützung für betroffene Beschäftigte und Regionen genutzt werden; 18. Local-Content-Anforderungen bei kritischer Infrastruktur, strategischen Branchen und Industrieprodukten zur Anwendung zu bringen. Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den betroffenen Branchen ein Konzept erarbeiten, wie europäische Local-Content-Regeln zur Sicherung der industriepolitischen Basis genutzt werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass mindestens drei relevante Produktionsschritte und die Endfertigung in Europa stattfinden und ökologische und soziale EU-Standards entlang der Wertschöpfungskette Berücksichtigung finden. Das Ziel freier Märkte und der Schutz unseres Industriestandortes müssen in Einklang gebracht werden; 19. die Europäische Kommission dabei zu unterstützen, europäische Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen und den Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zügig und bürokratiearm umzusetzen. Regelungslücken, etwa bei importierten Brennstoffen oder nicht erfassten Produkten, müssen geschlossen werden. Werden Vorprodukte aus einem anderen Land importiert, sollen die Emissionen aus der Erstproduktion im Ursprungsland einbezogen werden. Für ein effizientes Datenmanagement soll ein einheitliches EU-Datenportal geschaffen werden; 20. Klimaschutz durch einen wirksamen Mix aus massiven öffentlichen Investitionen, zielgenauen Förderprogrammen, klarem Ordnungsrecht und moderaten und planbaren Preisen umzusetzen, um die Lebenshaltungskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher günstig und bezahlbar zu halten und Unternehmen Möglichkeiten für Investitionen zu öffnen. ETS I und II dürfen nicht aufgeweicht werden, die Bundesregierung darf aber nicht einseitig auf hohe CO2-Preise fokussieren und muss Möglichkeiten zur sozialen Abfederung nutzen. Beim ETS II sollen der Klimasozialplan sofort vorgelegt und ETS-II-Einnahmen vorrangig für Maßnahmen wie sozial gestaffelte Förderungen, das Klimageld oder Social Leasing genutzt werden; 21. die Rohstoffsouveränität voranzutreiben und den Rohstofffonds auf mindestens 2,5 Milliarden Euro bis über das Jahr 2029 hinaus aufzustocken. Nach den jüngsten Beschlüssen der chinesischen Regierung zu Exportrestriktionen für Seltene Erden und der Befassung des Nationalen Sicherheitsrates mit dem Thema müssen jetzt Taten folgen. Der Rohstofffonds muss umgehend seine Arbeit aufnehmen und Projekte der Rohstoffgewinnung, Weiterverarbeitung und des Recyclings in der Breite unterstützen. Damit der Fonds Wirkung entfaltet, braucht es drei Schritte: Erstens müssen Verfahren für kleinere Projekte vor allem unter 50 Millionen Euro deutlich vereinfacht und Genehmigungen beschleunigt werden. Zweitens muss das Bundesministerium der Finanzen seine Blockade aufgeben und die Risikoabsicherung wieder übernehmen, denn ohne Risikofonds keine Souveränität. Drittens sollte die Bundesregierung aktiv große internationale Projekte anstoßen, die einzelne Unternehmen allein nicht stemmen können. Nur wenn Finanzierung, Verfahren und Risikoabsicherung ineinandergreifen, kann der Rohstofffonds zu einem echten Instrument strategischer Souveränität werden. Neben den Bewerbungsverfahren für einzelne Unternehmen im Rahmen der Fonds-Förderung muss sich die Bundesregierung aktiv um volumenstarke Projekte mit internationalen Partnern kümmern, die aufgrund betriebswirtschaftlicher Risiken nicht von einzelnen Unternehmen angegangen werden. Dabei müssen die Partnerschaften nachhaltig sein, faire Arbeitsbedingungen schaffen, lokale Gemeinschaften stärken sowie Menschenrechte und Umwelt schützen; 22. die Marktüberwachung für ein faires Level-Playing-Field zu stärken und die im Rahmen der EU-Zoll-Reform von der EU-Kommission vorgeschlagene Einrichtung einer EU-Marktüberwachungsbehörde sowie die Einführung einer Zollbearbeitungsgebühr zu unterstützen. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass deutschen und europäischen Unternehmen durch gefälschte oder unsichere Billigimporte, die eine ernsthafte Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen, kein Nachteil entsteht, und Lieferungen aus Drittstaaten in den EU- Binnenmarkt ausreichend kontrolliert werden; Für eine zeitgemäße Handelspolitik und neue Absatzmärkte 23. eine neue Allianz für fairen Handel und gemeinsamen Klimaschutz zu gründen, welche die regelbasierte Ordnung in Reaktion auf einseitige, aggressive Handelspolitik stärkt. Deutschland und Europa müssen ihre internationalen Partnerschaften vertiefen, diversifizieren und besonders mit dem Globalen Süden eine gleichberechtigte Zusammenarbeit suchen. Dafür sollte die EU ein neues plurilaterales Handelsabkommen initiieren, welches faire Handelsbeziehungen mit hohen Standards zum gegenseitigen Vorteil ermöglicht. Das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) zeigt, dass gerechte und ökologische Handelsregeln möglich sind; 24. Unternehmen zu unterstützen, um transparente und resiliente Lieferketten aufzubauen. Durch eine schnelle und ambitionierte Umsetzung der EU-Lieferketten- Regulierungen werden Unternehmen unterstützt, ihre Lieferketten zu diversifizieren, die Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schützen, ein effizientes Risikomanagement aufzubauen und Optimierungspotenziale zu heben, ohne dabei gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie zu überlasten. Transparente und resiliente Lieferketten sind für Unternehmen in geopolitisch unsicheren Zeiten ein Muss; 25. Technologiepartnerschaften mit Middle-Partnern voranzutreiben. Für den Aufbau neuer Allianzen sollen neue Wege für Technologiepartnerschaften mit Verbündeten geschlossen werden. Der Wettbewerb zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und China eröffnet Deutschland und Europa neue Wege, die eigene Technologiesouveränität zu stärken; Für attraktive Standortbedingungen 26. öffentliche Investitionen zu stärken. Durch eine Reform der Schuldenbremse und die Schaffung einer Investitionsklausel wird die Bundesregierung aufgefordert, zusätzliche Infrastrukturinvestitionen zu ermöglichen, die wiederum privates Kapital hebeln und weitere Investitionen nach sich ziehen. Gemeinsam mit den Ländern muss es eine kommunale Investitionsoffensive für Schulen, Krankenhäuser, Schienen- und Wärmenetze sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen geben; 27. die Sozialversicherungen zukunftsfest zu machen und Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Um die Arbeitskosten zu senken, müssen versicherungsfremde Leistungen stärker steuerfinanziert werden. Längeres und gesundes Arbeiten sollte durch eine Ausweitung der Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung und durch eine Stärkung von Rehabilitations- und Präventionsangeboten ermöglicht und die Möglichkeiten zum Renteneintritt flexibilisiert und auf persönliche Lebenslagen angepasst werden; 28. die Binnennachfrage als Wachstumstreiber zu stärken. Grundlage dafür ist sichere und gute Arbeit – in den Städten und auf dem Land. Damit Unternehmen auch künftig gute Arbeitsplätze mit fairen Löhnen und gerechten Arbeitsbedingungen anbieten können, muss die Bundesregierung verlässliche und zukunftsorientierte wirtschaftliche Rahmenbedingungen gewährleisten. Die Tarifbindungsquote muss deutlich erhöht werden, damit Löhne armutsfest sind und Menschen von ihrer Arbeit leben können. Eine Reform der deutschen Mindestlohnkommission soll ihre Bedeutung unterstreichen und die politische Setzung des Mindestlohns verhindern. Zudem sollte die Bundesregierung die betriebliche Mitbestimmung durch ein modernes Betriebsverfassungsgesetz stärken; 29. Frauen in dem Umfang erwerbsarbeiten zu lassen, wie sie es wünschen, und ihnen durch den Ausbau einer qualitativ hochwertigen Kita- und Ganztagesbetreuung, die Reform des Ehegattensplittings, die deutliche Erhöhung der Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten und ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe Dienstleistungen mehr Vereinbarkeit zu ermöglichen; 30. gesellschaftliche Vielfalt in Führungspositionen und unternehmerischer Selbstständigkeit zu fördern und dabei die EU-Richtlinie für mehr Frauen in Führungspositionen konsequent umzusetzen sowie die Erweiterung auf weitere Diversitätsmerkmale zu prüfen; 31. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz konsequent weiterzuentwickeln und die angekündigten Maßnahmen wirksam umzusetzen. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung der Visavergabe, der Abbau von Wartezeiten und bürokratischen Hürden sowie eine schnelle und unbürokratische Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse; 32. qualitativ hochwertige, niedrigschwellige Weiterbildung in allen Lebenslagen zu ermöglichen und dazu den Unterhaltsbeitrag im Aufstiegs-BAföG (AFBG) für Teilzeitfortbildungen zu öffnen sowie dafür Sorge zu tragen, dass die Meisterausbildung und gleichgestellte Weiterbildungen kostenfrei werden; 33. erwerbslosen Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss oder mit Weiterbildungsbedarf Zugang zu individuell passenden Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten zu ermöglichen, um sie als dringend benötigte Fachkräfte nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu vermitteln und ihnen neue Perspektiven und Chancen zu ermöglichen; 34. sicherzustellen, dass Deutschland ein offenes, vielfältiges und attraktives Land für zugewanderte Menschen bleibt. Aussagen oder Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung, die ein negatives Bild von Diversität im öffentlichen Raum zeichnen oder das gesellschaftliche Miteinander beeinträchtigen, stehen diesem Ziel entgegen und sind zu unterlassen; 35. Bürokratie abzubauen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, ohne das Umweltschutzniveau, Schutzstandards oder wesentliche Beteiligungsrechte abzuschwächen. Das bewährte Instrument der Praxischecks muss systematisch von allen Ressorts angewendet werden und Ergebnisse der sektorspezifischen Prüfungen umgesetzt werden; 36. mit einem Digitalisierungsschub in der öffentlichen Verwaltung die Verwaltungsqualität zu verbessern, um so Bürokratielasten zu senken. Hierzu gilt es, die Registermodernisierung zügig umzusetzen und Qualitätsmanagement, digitale Kompetenz und Dienstleistungsorientierung in allen Behörden zu verankern. Dann müssen Daten nach dem „Once-Only“-Prinzip über einzelne Verwaltungsverfahren hinaus und über föderale Ebenen hinweg nur einmal eingereicht werden, sodass endlich Schluss ist mit Zettelwirtschaft und unnötigen Bürokratielasten. Berlin, den 11. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen