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AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

lobbyregister / register_entry 09.03.2022 · Original ↗

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AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Tätigkeit: Berufsverband Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit unserer Mitglieder von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um Eingriff in das Vergütungssystem, überbordende Bürokratie, praxisferne Dokumentationsvorgaben und inkonsistente Regelungen die Qualifikation und Weiterbildung unserer Mitglieder betreffend. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der Arbeit unserer Mitglieder im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden zu geben. Im Zuge dessen werden auch Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Versicherungswesen; Digitalisierung; Kleine und mittlere Unternehmen; Internetpolitik; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; EU-Gesetzgebung; Rente/Alterssicherung; Krankenversicherung; Datenschutz und Informationssicherheit; Parlamentarisches Verfahren Regelungsvorhaben: - Kapitalmarkt Kleinanlegerstrategie (RIS) ohne Provisionsverbot erreichen: Hier geht es um die Abwendung des Provisionsverbotes sowie um das Mitwirken an den Gesetzesvorgaben im Interesse unserer Mitglieder mit so wenig wie möglich zusätzlicher bürokratischer Belastung. - Altersvorsorge - Rentenpaket 2 mit Riesterreform und kapitalmarktorientierter Lösung erreichen.: Die angedachte Riester-Reform und das neue Altersvorsorgedepot müssen nach Auffassung des AfW zeitnah in die Umsetzung kommen. Zukunftsfähige Neuerungen sollten mehr Flexibilität und damit eine bessere Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Menschen ermöglichen. - Geplantes Gesetz zur Reform der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge unterstützen, so bürokratiearm wie möglich: Im Kontext der politischen Diskussion um eine Reform der privaten Altersvorsorge, die durch den avisierten Gesetzesentwurf aus dem Finanzministerium vorangetrieben wird, positionieren wir uns klar zugunsten einer Lösung, die sowohl den Wettbewerb der Durchführungsformen als auch die qualifizierte, unabhängige und häufig allfinanzorientierte Positionierung unserer Mitglieder stärkt. Unser Fokus liegt auf der Sicherung der Interessen von Verbrauchern und unabhängigen Vermittlern. - Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge mit praktikablen Regelungen zur Sachkundeprüfung und Level-Playing-Field: Die gewerberechtliche Regulierung soll sich an den bereits bestehenden Regulierungen der §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO orientieren. Es muss ein Level-Playing-Field für alle am Markt tätigen Vermittler:innen gewährleistet werden. Die erforderliche Sachkundeprüfung muss trotz von uns befürchteter Kapazitätsenpässe für alle Vermittler:innen vor Ende der Übergangszeit möglich sein, um ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden. - Praktikable und rechtssichere Lösungen für das Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht erreichen: Unterstützung des Ziels bei Forderung nach Rechtssicherheit: Der AfW unterstützt ausdrücklich das Anliegen, den Verbraucherschutz zu stärken und EU-Vorgaben einheitlich umzusetzen. Zur tatsächlichen Zielerreichung bedarf es jedoch Nachbesserungen in der Ausgestaltung, insbesondere beim Widerrufsrecht für Lebensversicherungen. Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen klar begrenzen: Unklare Abgrenzungen zwischen „fehlender“, „ordnungsgemäßer“ und „nicht ordnungsgemäßer“ Widerrufsbelehrung müssen beseitigt werden. Der AfW fordert eine eindeutige Regelung, dass bei Lebensversicherungen – unabhängig von etwaigen Belehrungsfehlern – spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen Rechtssicherheit herrschen muss. Damit soll das bislang mög - Weniger Bürokratie und finanzielle Hürden im Entwurf zum BRSG II erreichen: Einige Regelungsbereiche erfordern aus Vermittlersicht Nachbesserungen – insbesondere im Hinblick auf Bürokratievermeidung, Rechtsklarheit und Förderoffenheit gegenüber allen Durchführungswegen und Zielgruppen. Der Erfolg der Reform wird wesentlich davon abhängen, ob sie auch in der Breite vermittelt und angenommen werden kann – dabei spielen unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler eine zentrale Rolle. - GewO - Änderungen aufgrund Urteil EUGH C-633/20: Es geht um die Aufhebung von Ausnahmen für Bausparkassenvermittlerinnen und -vermittler im Rahmen eines Kollektivvertrages und die Streichung der Ausnahme für Gewerbetreibende Zusatzleistungen zur Lieferung von Waren etc. Restschuldversicherungen zu vermitteln, sodass sie zukünftig von der Regulierung der Versicherungsvermittlung erfasst sind. (§ 34d GewO) Außerdem geht es um die Aufsicht zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) durch die jeweils zuständige IHK. Es sollte eine bundesweite Zentralstelle geschaffen werden. - Änderung der GewO - Streichung der Weiterbildungspflichten für Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter: Kritik an der Abschaffung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, da somit Weiterbildung Bürokratie gleichgesetzt wird. Für Verbraucher sind Entscheidungen rund um die Immobilie mit hoher finanziellen Tragweite verbunden, so dass hier eine regelm. Weiterbildung Pflicht sein muss. Eine Abschaffung verletzt auch das Level-Playing-Field mit Versicherungsvermittlern, die sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden müssen. - Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz): Mit der Stellungnahme verfolgt der AfW das Ziel, die Reform der privaten Altersvorsorge so mitzugestalten, dass sie in der Praxis tatsächlich zu einer breiteren Verbreitung privater Vorsorge führt – durch den Erhalt qualifizierter Beratung, wirtschaftlich tragfähiger Vermittlungsstrukturen und passender Vorsorgelösungen auch für Selbständige. - Entwurf der DarlVermV: Bei den Anforderungen an die Weiterbildung fordert der AfW klare Vorgabe einer jährlichen Stundenanzahl (z. B. 4 Stunden) , um Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten sowie uneinheitliche Behördenpraxis zu vermeiden. Zudem sollte aus Qualitätssicherungsgründen ein Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet werden, sowie der bestehende Ausschuss nach ImmVermV erhalten bleiben. - Referentenentwurf eines Gesetzes zu Einführung iner Frühstartrente (FrühStRG): Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.

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