Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (Bericht zu Drs. 21/3740, 21/6396)
Text
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (Bericht zu Drs. 21/3740, 21/6396)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6397
21. Wahlperiode 10.06.2026
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3740, 21/6396 –
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur
Aufhebung von Berichtspflichten
Bericht der Abgeordneten Thomas Bareiß, Wolfgang Wiehle, Frank
Junge, Katrin Uhlig und Sascha Wagner
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, folgende entbehrliche und nicht zwingend
erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufzuheben und damit den
Bürokratieabbau zu fördern:
− Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
(§ 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung – GewO – und § 15b der Makler- und
Bauträgerverordnung – MaBV),
− gesetzliche Pflicht zur Anbringung von Etiketten durch den zuständigen
Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der gesetzlichen Feuerstättenschau (EnVKG),
− jährliche Berichtspflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen gemäß § 5
Absatz 1 und Absatz 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG),
− Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegenüber
dem Bundestag (§ 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)).
Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen
zeitlich aufeinander abgestimmt und mit Blick auf die Berichte der Bundesregierung an
den Bundestag mit reduziert werden (§ 26 Absatz 2 bis 4 InvKG). Zudem soll eine
gesetzliche Berichtspflicht der Länder gestrichen werden (§ 8 Absatz 3 InvKG).
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie folgende Änderungen
am Gesetzentwurf beschlossen:
− die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter beizubehalten und
folglich im Kern des Entwurfes nur die Weiterbildungspflicht für die
Immobilienmakler zu streichen;
− den Katalog der für die Gewerbemeldedaten empfangsberechtigten Behörden in
der Gewerbeordnung sowie korrespondierend auch den entsprechenden Katalog
in der Gewerbeanzeigenverordnung um die nach Landesrecht für den Vollzug des
Geldwäschegesetzes sowie um die nach Landesrecht für die Erhebung von
Abgaben nach dem kommunalen Abgabengesetz zuständigen Behörden und die
Gesundheitsämter zu ergänzen (Petitum Bundesrat);
− die Erweiterung der Genehmigungsfiktion in § 6a Gewerbeordnung (Föderale
Modernisierungsagenda);
− eine Anpassung der Handwerksordnung um zeitnah eine Möglichkeit zu
schaffen, in der Meisterprüfung für bestimmte Berufe Schwerpunkte bilden zu können;
− InvKG: Option zur Übertragung von bis zu 10 Prozent der in einer Förderperiode
gewährten Finanzhilfen nach § 6 Absatz 1 InvKG auf spätere Förderperioden (§ 6
Absatz 2 InvKG-E); Aufnahme der bestehenden n+3-Regelung aus den
Verwaltungsvereinbarungen in das Gesetz (§ 6 Absatz 4 S. 1 InvKG-E);
− eine Änderung des § 124 GWB (Aufnahme eines Verweises auf § 20
ÖkodesignG), welche ursprünglich mit Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes zur
Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum
Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
vorgenommen werden sollte, jedoch durch ein rechtsförmliches Versehen nicht mehr
ausführbar ist und daher der Korrektur bedarf.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen Änderungen auf
die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
− Die Gesamtentlastung durch die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter hätte 104.588.000 Euro
betragen. Durch die Streichung der Abschaffung der Weiterbildungspflicht für
Wohnimmobilienverwalter reduziert sich diese Einsparung nun auf 44.901.000
Euro.
− InvKG: Das InvKG legt derzeit fest, dass der Bund bis zu 14 Mrd. EUR
Finanzhilfen verteilt auf die in § 6 Absatz 1 InvKG geregelten Förderperioden gewähren
kann. Diese Gesamtsumme wird durch die Übertragungsoption im Ist nicht
erhöht. Sie wird aber zu wiederholt höheren Veranschlagungen über mehrere Jahre
und somit zur erheblichen Belastung der Haushaltsaufstellungsprozesse der
nächsten Jahre führen, die in der Wirkung oberhalb der rechnerischen 10 Prozent
Flexibilisierung pro Förderperiode liegen, da eine Veranschlagung im
Bundeshaushalt dem Jährlichkeitsprinzip folgt und daher auch mit wiederholten
Veranschlagungen innerhalb der Förderperioden zu rechnen ist.
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Durch die Änderung des EnVKG (Artikel 3 dieses Gesetzes) entstehen auf
Bundesebene jährlich in Summe circa 10 Mio. Euro finanzielle Minderausgaben im
Einzelplan 09 und im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Diese erwachsen aus
wegfallenden Aufwandserstattungen in Höhe von rund 9,5 Mio. Euro im KTF-Titel 686 14
„Beratung Energieeffizienz“ sowie aus wegfallenden Verwaltungskosten in Höhe von
rund 0,5 Mio. Euro im Haushaltskapitel 0916 des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle für die Umsetzung der Maßnahme „Nationales Heizungslabel“.
Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf die Haushalte der Länder und Kommunen.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Aus den gesetzlichen Änderungen entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen
und Bürgern.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 44.901.000 Euro.
Diese Einsparung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der
Bundesregierung dar.
Durch die Abschaffung der gesetzlich verankerten Maßnahme „Nationales
Heizungslabel“ durch Artikel 3 dieses Gesetzes entsteht keine Änderung beim
Erfüllungsaufwand, da die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bezüglich ihres
Arbeitsaufwandes vom Bund entschädigt wurden. Sie werden durch die Abschaffung der
Maßnahme von dieser Aufgabe entbunden.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Davon entfallen 26.000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund
10.000.000 Euro. Davon entfallen 10.000.000 Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand
auf den Bund und 15.000 Euro auf die Länder (inkl. Kommunen).
Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
nicht zu erwarten. Eine besondere Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen
ist nicht anzunehmen. Durch den Wegfall der Weiterbildungspflicht für
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, die ganz überwiegend kleine und mittlere
Unternehmen sind, werden diese vielmehr entlastet.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und
Energie vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 10. Juni 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Thomas Bareiß
Berichterstatter
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
Frank Junge
Berichterstatter
Katrin Uhlig
Berichterstatterin
Sascha Wagner
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Frank Junge (Berichterstattung)
- authored ← Haushaltsausschuss
- authored ← Katrin Uhlig (Berichterstattung)
- authored ← Sascha Wagner (Berichterstattung)
- authored ← Thomas Bareiß (Berichterstattung)
- authored ← Wolfgang Wiehle (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufheb (Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT)