Fehlende Datengrundlage und mögliche Steuerungsdefizite bei der Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5409) (Antwort zu Drs. 21/5998)
Text
Fehlende Datengrundlage und mögliche Steuerungsdefizite bei der Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5409) (Antwort zu Drs. 21/5998)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6282
21. Wahlperiode 03.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5998 –
Fehlende Datengrundlage und mögliche Steuerungsdefizite bei der Bekämpfung
der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5409)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5409
hat die Bundesregierung wiederholt erklärt, dass keine gesonderten
statistischen Erfassungen zur illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und
Paketsendungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu
Aufgriffszahlen, Versandarten, Empfängerstrukturen sowie operativen Maßnahmen.
Gleichzeitig bestätigt die Bundesregierung die zentrale Bedeutung
internationaler Post- und Kurierstrukturen sowie die Nutzung entsprechender
Logistikknoten in Deutschland. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf
welcher Grundlage die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der
internationalen Rauschgiftkriminalität in diesem Bereich steuert und bewertet.
1. Wer trägt innerhalb der Bundesregierung die fachliche und politische
Verantwortung dafür, dass keine gesonderte statistische Erfassung der
illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen erfolgt?
2. Aus welchen konkreten Gründen wurde bislang auf eine differenzierte
Datenerhebung in diesem Bereich verzichtet?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die operative Ausrichtung der zollamtlichen Überwachung des
grenzüberschreitenden Warenverkehrs basiert auf zentralen und lokalen Risikoanalysen.
Die Einfuhr von Cannabis in Post- und Paketsendungen ist ein bekanntes
Phänomen, das durch den Zoll an den entsprechenden Logistikzentren und
Umschlagstellen bekämpft wird.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Eine statistisch gesonderte Erfassung einzelner Verkehrs- und Transportwege
ist für den gezielten Ressourceneinsatz auf Basis der Risikoanalyse nicht von
besonderer Bedeutung.
Eine Erfassung, Kategorisierung und übergreifende vergleichende Analyse der
Sicherstellungen findet in den Sicherheitsbehörden für operative Zwecke
fortlaufend statt. Deren Ergebnisse sowie die damit verknüpfte Risikoanalyse sind
die Grundlage für ein gezieltes, agiles und lageangepasstes Vorgehen. Die
Sicherheitsbehörden sind damit in der Lage, Trends und Verlagerungen im
Täterverhalten zu erkennen und operative Maßnahmen danach auszurichten. Eine
Verarbeitung der Erkenntnisse und Daten für statistische Zwecke ist dagegen
keine Voraussetzung für eine wirksame Risiko- und Lagebetrachtung.
Effektivität und Effizienz der Risikoanalyse der Sicherheitsbehörden bestätigen
sich dadurch, dass die Sicherstellungszahlen bezüglich Cannabis auf sämtlichen
Verkehrswegen gestiegen sind.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die statistisch erfassten
Sicherstellungszahlen für Cannabis, insbesondere Marihuana, im Jahr 2025 um das Vierfache
und damit im Vergleich zu den Vorjahren erheblich angestiegen sind (2025 mit
54.277 kg, 2024 mit 12.618 kg, 2023 mit 8.642 kg, 2022 mit 8.372 kg). Die
Sicherstellungen erwachsen aus Großsicherstellungen an See- und Flughäfen
und treten auch im Post- und Passagierverkehr auf.
3. Auf welcher konkreten Datengrundlage trifft die Bundesregierung
operative und strategische Entscheidungen zur Bekämpfung der illegalen
Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen?
Die Bundesregierung steht im fortlaufenden Austausch mit den
Sicherheitsbehörden und trifft auf dieser Grundlage Entscheidungen auf strategischer Ebene.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen.
4. Welche internen Lageeinschätzungen, Berichte oder Analysen liegen der
Bundesregierung zu diesem Phänomen vor, auch wenn diese nicht in
statistischer Form erfasst werden?
5. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass nachgeordnete
Sicherheitsbehörden (insbesondere Zollfahndungsdienst, Zollkriminalamt,
Bundeskriminalamt) über operative Einzelerkenntnisse verfügen, die
nicht in eine zentrale statistische Erfassung einfließen?
6. In welcher Form werden vorhandene Erkenntnisse zum Themenbereich
aus verschiedenen Behörden zu einem gesamtstaatlichen Lagebild
zusammengeführt?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt jährlich das „Bundeslagebild
Rauschgiftkriminalität“ und lässt dabei die Zahlen und Erkenntnisse der
Bundespolizei, der Landespolizei und des Zolls mit einfließen.
Neben der lokalen und zentralen Risikoanalyse leistet der Zoll im Rahmen
seiner Zuständigkeiten einen Beitrag zu den Bundeslagebildern Organisierte
Kriminalität (OK) und Rauschgiftkriminalität. Daneben gibt es auf Ortsebene
regionale Lagebilder.
7. Welche Risikoanalysekriterien werden derzeit konkret bei der Kontrolle
von Post- und Paketsendungen aus den USA angewendet?
Bei der Kontrolle von Post- und Paketsendungen aus den USA werden
Erkenntnisse zu Warenarten, Sendungswegen und Zollbeteiligten in den
Risikoanalyseprozess implementiert und fortlaufend angepasst, um auf aktuelle
Entwicklungen reagieren zu können.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass aufgrund
fehlender Datenerhebung eine systematische Bewertung der Wirksamkeit von
Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen nur eingeschränkt möglich ist?
9. Welche messbaren Zielgrößen oder Kennzahlen verwendet die
Bundesregierung intern zur Steuerung und Bewertung der Bekämpfung der
illegalen Cannabiseinfuhr über den Postverkehr?
10. Warum erfolgt im Bereich der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und
Paketsendungen keine vergleichbare differenzierte statistische Erfassung,
wie sie in anderen Bereichen der Rauschgiftkriminalität üblich ist?
11. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. die Gefahr, dass das
tatsächliche Ausmaß der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und
Paketsendungen aufgrund fehlender Datengrundlagen systematisch unterschätzt
wird?
12. Sieht die Bundesregierung angesichts fehlender Datengrundlagen
strukturelle Defizite in der Organisation und Steuerung der Bekämpfung der
internationalen Rauschgiftkriminalität im Postverkehr?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der bestehenden
Informationslücken auf die Bekämpfung Organisierter Kriminalität in
diesem Deliktsfeld?
Die Fragen 8 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Wie an den stetig steigenden Sicherstellungszahlen von Cannabis festzustellen
ist, nimmt die Relevanz der Bekämpfung der internationalen
Rauschgiftkriminalität insgesamt kontinuierlich zu.
Die bestehenden Kontroll- und Ermittlungsinstrumente werden fortlaufend
angepasst, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Dabei stehen
insbesondere die Analyse von Risikofaktoren, der enge Austausch mit nationalen
und internationalen Partnerbehörden und die zielgerichtete Steuerung von
Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen im Vordergrund.
Eine statische Erfassung im Sinne der Fragestellung (Post- und Paketsendungen
aus den USA) erfolgt nicht. Nichtsdestotrotz werden Daten zu durchgeführten
Postkontrollen sowie möglicher Feststellungen für die Risikoanalyse und die
Erstellung der Bundeslagebilder OK und Rauschgiftkriminalität erfasst. Die
statistische Erfassung erfolgt für alle Rauschgiftarten in gleichem Umfang.
14. Inwieweit bestehen innerhalb der Bundesregierung oder der
Sicherheitsbehörden abweichende Einschätzungen zur Bedeutung des Postverkehrs
als Einfuhrweg für Cannabis aus den USA?
Abweichende Einschätzungen im Sinne der Fragestellung sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
15. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die
Erstellung eines eigenständigen Lagebildes „Drogenhandel über Post- und
Paketsendungen“?
Die Entscheidung für ein gesondertes Bundeslagebild im Sinne der
Fragestellung obliegt der Einschätzung der Bundesregierung und wird zum jetzigen
Zeitpunkt als nicht erforderlich betrachtet, da der Deliktsbereich in den
Bundeslagebildern OK sowie Rauschgiftkriminalität enthalten ist und
Einzelfeststellungen im Rahmen der Risikoanalyse betrachtet und verarbeitet werden.
Das Phänomen ist hinlänglich bekannt.
16. Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die fehlende Datengrundlage
ggf. die parlamentarische Kontrollfähigkeit des Deutschen Bundestages
in diesem Bereich eingeschränkt?
17. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung ggf. zu ergreifen,
um künftig eine verbesserte Datengrundlage und Transparenz in diesem
Bereich sicherzustellen?
18. Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung ggf., eine
belastbare Erkenntnis- und Datenbasis zur illegalen Cannabiseinfuhr
über Post- und Paketsendungen zu schaffen?
Die Fragen 16 bis 18 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird hinsichtlich der Erfassung,
Kategorisierung und übergreifenden vergleichenden Analyse der Sicherstellungen
von illegalen Cannabiseinfuhren verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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