Illegale Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen nach Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4715)
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Illegale Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen nach Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4715)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5409
21. Wahlperiode 14.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4715 –
Illegale Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen nach
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medien berichten über einen deutlichen Anstieg der illegalen Einfuhr von
Cannabis aus Nordamerika nach Europa, insbesondere über Post- und
Paketsendungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika. (www.bild.de/politik/inl
and/preisverfall-bei-cannabis-usa-fluten-deutschland-mitdrogen-69772f16707
d4aa20758172e).
Hervorgehoben werden dabei wiederholt Sicherstellungen an internationalen
Post- und Luftfrachtumschlagplätzen, unter anderem am Flughafen Köln/
Bonn (ebd.), wo in den vergangenen Jahren erhebliche Mengen an Cannabis
in aus den USA versandten Paketen aufgegriffen worden sein sollen. Auch die
Zollverwaltung informiert regelmäßig über Aufgriffe von Cannabisprodukten
in Postsendungen mit Herkunft USA (z. B. hier www.zoll.de/SharedDocs/Do
wnloads/DE/Publikation/Broschuere_Bestandteile/Zoll-aktuell/2024/2024_3_
6.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 14, „Markt versorgt“).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
erhebliches öffentliches Interesse an einer belastbaren Lageeinschätzung der
Bundesregierung zu Umfang, Struktur und Bekämpfung dieser Form der illegalen
Einfuhr von Betäubungsmitteln über den internationalen Postverkehr.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der
illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen in
den Jahren 2022, 2023, 2024 und – soweit vorliegend – 2025 vor (bitte
jeweils Anzahl der Aufgriffe, Gesamtmenge in Kilogramm sowie
geschätzten Straßenverkaufswert angeben)?
5. Welche Produktformen (z. B. Cannabisblüten, Haschisch, Konzentrate,
Edibles) werden in Post- und Paketsendungen aus den USA nach
Deutschland überwiegend festgestellt, und wie haben sich deren Anteile
in den vergangenen Jahren entwickelt?
Die Fragen 1 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 14. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Eine statistische Erfassung der Anzahl der Aufgriffe bei Cannabis aus den USA
über Post- und Paketsendungen sowie Differenzierung der Aufgriffe nach
Verkehrsart bzw. Route liegen der Bundesregierung nicht vor.
2. Über welche Einfuhrorte und Logistikknoten (z. B. internationale
Postzentren, Luftfracht- und Postumschlagplätze) werden Post- und
Paketsendungen aus den USA nach Erkenntnissen der Bundesregierung
überwiegend nach Deutschland eingeführt (bitte nach Standorten und –
soweit möglich – nach Anteilen an den Gesamtaufgriffen aufschlüsseln)?
Einfuhren von Post- und Paketsendungen erfolgen hauptsächlich über das
Internationale Postzentrum am Flughafen Frankfurt am Main und große zentrale
Hubs der Kurier- und Expressdienstleister an den Flughäfen Köln/Bonn und
Leipzig/Halle. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung speziell zu
Sicherstellungen von Cannabis in Post- und Paketsendungen aus den USA am
Standort Köln/Bonn vor, und wie bewertet sie die dort berichteten
Mengen im bundesweiten Vergleich?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Grundsätzlich werden Kurier- und
Expressdienstleister mit Sitz in den USA mit Abstand am häufigsten genutzt
und bilden einen zentralen Logistik-Hub am Standort Köln/Bonn, auch für den
Transit durch Deutschland.
4. Welche Versandarten (Briefpost, Päckchen, Pakete; postalischer Versand
vs. Kurier- und Expressdienste) sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung bei illegalen Cannabislieferungen aus den USA besonders
häufig betroffen (bitte, soweit möglich, jahresweise prozentual
aufschlüsseln)?
Eine statische Unterscheidung nach Versandarten liegt der Bundesregierung
nicht vor.
6. Welche Verschleierungs- und Tarnmethoden (z. B. Vakuumverpackung,
Geruchsüberdeckung, falsche Warenbezeichnungen,
Geschenkdeklarationen, Mehrfachverpackungen) werden nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Sendungen aus den USA besonders häufig eingesetzt?
Bei Post- und Paketsendungen – auch aus den USA – kommt eine Vielzahl von
Verschleierungs- und Tarnmethoden zur Anwendung. Der internationale
Rauschgiftschmuggel ist geprägt von einer hohen Flexibilität der Täter und
deren kontinuierlicher Anpassung in der Vorgehensweise.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die aus
den USA versandten illegalen Cannabislieferungen überwiegend
a) an Einzelempfänger
b) an Stroh- bzw. Scheinadressen oder
c) an organisierte Empfängernetzwerke
adressiert sind (bitte ausführen und, soweit möglich, quantitativ
belegen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Erfassungen zu der Art
der Empfänger vor.
8. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2022 bis 2025 im
Zusammenhang mit Cannabis-Postsendungen aus den USA kontrollierte
Zustellungen durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen führten diese (z. B.
Identifizierung von Hintermännern, Einleitung von Ermittlungsverfahren,
Verurteilungen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über kontrollierte
Zustellungen in Zusammenhang mit Cannabis-Postsendungen aus den USA vor.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob diese Post- und
Paketsendungen aus den USA in Zusammenhang mit
Onlinemarktplätzen oder Darknet-Strukturen stehen, und wie bewertet sie die Bedeutung
dieses Vertriebsweges?
Der Bundesregierung liegen zu den genannten Vertriebswegen keine
belastbaren Erkenntnisse vor, die eine detaillierte Bewertung erlauben.
10. Welche Bundesbehörden (insbesondere Zollverwaltung,
Zollfahndungsdienst, Bundeskriminalamt) sind federführend für die Bekämpfung der
illegalen Cannabiseinfuhr über Postsendungen aus den USA zuständig,
und wie ist die Zusammenarbeit organisiert?
An den Drittlandsgrenzen, wie beispielsweise an Flughäfen, ist der Zoll die
erstmögliche aufgreifende Behörde von Postsendungen. In daran
anschließenden straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen stimmt sich der Zoll mit den
zuständigen Behörden ab. Das Zollkriminalamt nimmt dabei die Aufgaben als
Zentralstelle wahr und verantwortet dabei auch die internationale Amts- und
Rechtshilfe des deutschen Zolls.
Das Bundeskriminalamt wird darüber hinaus im Rahmen seiner gesetzlichen
Befugnisse als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei tätig und kann im
Rahmen seiner Ermittlungsbefugnisse auch im Bereich der Strafverfolgung
tätig werden.
11. Über welche technischen und personellen Kapazitäten (z. B. Röntgen-
und CT (Computertomografie)-Anlagen, Spürhunde, Risikoanalyse-IT,
Fachpersonal) verfügen die maßgeblichen Post- und
Frachtumschlagplätze zur Erkennung solcher Sendungen, und wurden diese Kapazitäten seit
2022 ausgebaut?
Dem Zoll stehen für die Kontrollen an Post- und Frachtumschlagplätzen
verschiedenste Einsatzunterstützungsmittel zur Verfügung. Dazu zählen
insbesondere moderne Röntgentechnologien, wie Gepäck- bzw. Frachtröntgengeräte,
sowie Spürhunde. Diese werden sowohl im Reiseverkehr als auch bei der
Frachtabfertigung und im Rahmen von Postkontrollen eingesetzt, um die Sicherheit
und Effizienz der Kontrollen zu gewährleisten. Die Anzahl der
Einsatzunterstützungsmittel sowie die Häufigkeit des Einsatzes werden regelmäßig
überprüft. Informationen hinsichtlich der Personalstärke können aus
einsatztaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Täter
ihre Versandwege aus den USA an verstärkte Kontrollen anpassen, etwa
durch Umleitung über andere EU-Staaten mit anschließender
Weiterleitung nach Deutschland?
Die Täter können Versandwege im Bereich der Luftfracht kaum an eine
Kontrolldichte anpassen, insbesondere wenn direkt an Empfänger geliefert wird. In
diesen Fällen bestimmt das Logistikunternehmen die Route. Zur zentralen
Bedeutung der Hubs der jeweils ansässigen Kurier- und Expressdienstleister wird
auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 hingewiesen.
13. Welche Formen der Zusammenarbeit mit US-Behörden (z. B. Zoll,
Postinspektionsdienste, Drogenfahndung) bestehen zur Bekämpfung der
illegalen Versendung von Cannabis nach Deutschland, und welche
konkreten Maßnahmen werden hierbei umgesetzt?
Eine enge Zusammenarbeit mit den US-Behörden erfolgt insbesondere über
den Zollverbindungsbeamten in den USA – auch in Bezug auf Cannabis-
Sicherstellungen.
Mit der U. S. Customs and Border Protection (CBP – Zollabfertigung) und dem
U. S. Postal Service U. S. Postal Service (USPS – staatliche Post) ist die
Zusammenarbeit auf Risikoanalyse und Kontrolle ausgerichtet.
Mit der U. S. Homeland Security Investigations (HSI – Zollfahndung) und dem
U. S. Postal Investigations Service (USPIS – eigenständige Ermittlungsbehörde
des USPS) ist die Kooperation auf strafrechtliche Ermittlungen ausgerichtet.
Darüber hinaus arbeitet das Bundeskriminalamt in diesem Deliktsbereich im
Bedarfsfall eng mit den US-Behörden über die Verbindungsbeamten des
Bundeskriminalamtes in Washington oder die Verbindungsbeamten der Drug
Enforcement Administration (DEA) und des Federal Bureau of Investigation (FBI)
zusammen.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den
Herkunftsregionen innerhalb der USA vor, aus denen die sichergestellten Cannabis-
Postsendungen stammen, und werden diese Erkenntnisse in der
Risikoanalyse berücksichtigt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Cannabis aus den USA hauptsächlich
aus den Bundesstaaten importiert wird, in denen Cannabis legalisiert wurde.
Diese Erkenntnisse werden in der Risikoanalyse verwendet.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholten Aufgriffe von
Cannabis in Post- und Paketsendungen aus den USA für die innere
Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf Organisierte Kriminalität und den
Jugendschutz?
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtgefahren ist dieser
Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Der Erwerb und der Besitz von
Cannabis sind für Personen unter 18 Jahren aufgrund der besonderen
gesundheitlichen und sozialen Risiken verboten. Dabei ist die Quelle unerheblich.
16. Welche rechtlichen Instrumente auf nationaler und europäischer Ebene
werden derzeit zur Bekämpfung dieser Einfuhrform genutzt, und sieht
die Bundesregierung hierbei Vollzugs- oder Regelungsdefizite?
Die Einfuhr von Cannabis zu anderen als medizinischen oder medizinisch-
wissenschaftlichen Zwecken nach Deutschland ist verboten.
17. Plant die Bundesregierung zusätzliche Schwerpunktmaßnahmen zur
Eindämmung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über den
Postverkehr (z. B. Intensivierung von Kontrollen, Ausbau der Risikoanalyse,
Verstärkung der Zollfahndung), wenn ja, welche, und bis wann, und
wenn nein, warum nicht?
Die Relevanz der Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität
nimmt auch im Bereich des grenzüberschreitenden Schmuggels von Cannabis
kontinuierlich zu.
Die bestehenden Kontroll- und Ermittlungsinstrumente werden fortlaufend
angepasst, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Dabei stehen
insbesondere die Analyse von Risikofaktoren, der enge Austausch mit
internationalen Partnerbehörden und die zielgerichtete Steuerung von Kontroll- und
Ermittlungsmaßnahmen im Vordergrund. Das betrifft auch den weiteren Ausbau
der internationalen Zusammenarbeit.
18. Welche messbaren Ziele (z. B. Steigerung der Aufgriffquote,
Zerschlagung von Versandnetzwerken) verfolgt die Bundesregierung bei der
Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und
Paketsendungen?
Die Bundesregierung setzt Ressourcen risikoorientiert ein, um die Bekämpfung
der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen zu
bekämpfen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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