Umsetzung und Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung - Anbauvereinigungen, wissenschaftliche Modellprojekte und aktuelle Perspektiven
Text
Umsetzung und Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung - Anbauvereinigungen, wissenschaftliche Modellprojekte und aktuelle Perspektiven
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7856
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Denise Loop, Karl Bär, Dr. Janosch Dahmen,
Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung und Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung –
Anbauvereinigungen, wissenschaftliche Modellprojekte und aktuelle
Perspektiven
Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz wurde der
Konsum, Besitz und private Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene unter
bestimmten Voraussetzungen entkriminalisiert. Seit dem 1. Juli 2024 können
unter anderem nichtkommerzielle Anbauvereinigungen auf Grundlage des
Konsumcannabisgesetzes (KCanG) eine Erlaubnis für den gemeinschaftlichen
Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an ihre volljährigen Mitglieder
beantragen.
Die praktische Umsetzung der Regelungen zu Anbauvereinigungen liegt bei
den Ländern. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2862 erklärte die
Bundesregierung Ende 2025, ihr lägen keine eigenen Erkenntnisse darüber vor,
wie viele Anbauvereinigungen in Deutschland bereits eine Erlaubnis erhalten
haben. Auch zu bürokratischen, rechtlichen und organisatorischen
Herausforderungen sowie zu unterschiedlichen Auslegungen und Genehmigungsverfahren
in den Ländern verwies sie lediglich auf deren Zuständigkeit.
Die bisherige Umsetzungspraxis zeigt nach Kenntnis der Fragestellenden
erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Sowohl die organisatorische
Ansiedlung der Genehmigungsbehörden als auch die Bearbeitungsverfahren,
Anforderungen und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich teilweise erheblich.
Gleichzeitig ist die Zahl der bislang tatsächlich zugelassenen
Anbauvereinigungen nach Einschätzung der Fragestellenden weiterhin gering.
Im Rahmen der Gesetzgebung wurde auch eine Evaluation regelhaft mit
verankert. Der zweite Zwischenbericht des Forschungsprojekts EKOCAN zur
Evaluation des Konsumcannabisgesetzes erschien am 1. April 2026. Zu den
untersuchten Bereichen gehören unter anderem die Auswirkungen auf den
Gesundheitsschutz, den Kinder- und Jugendschutz, die Organisierte Kriminalität sowie
die Entwicklung im Bereich Medizinalcannabis.
Die Fragestellenden sehen insbesondere in einem funktionierenden legalen
Zugang zu Cannabis zu Genusszwecken für Erwachsene eine wesentliche
Voraussetzung dafür, den illegalen Markt nachhaltig zurückzudrängen und die
Nachfrage nach medizinischem Cannabis vor allem auf jene zu konzentrieren, die
tatsächlich ärztlich als Patientinnen und Patienten diagnostiziert sind.
Weiterhin weitgehend ungeklärt ist seit Inkrafttreten des Gesetzes im April
2024 die Möglichkeit zur Durchführung wissenschaftlicher Modellprojekte zur
kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken. Mit Stand vom
21. November 2025 hatte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(BLE) keinen einzigen der auf Grundlage von § 2 Absatz 4 KCanG beantragten
Modellversuche genehmigt. Zuvor war durch Abfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2290 bekannt
geworden, dass insgesamt 65 Anträge vorlagen, von denen neun bereits abgelehnt
worden waren. Die Bundesregierung erklärte zudem, dass der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD eine Umsetzung der sogenannten zweiten Säule
mit regionalen Modellvorhaben und kommerziellen Lieferketten nicht vorsehe.
Sofern seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2862 keine weiteren Anträge positiv beschieden wurden, besteht nach
Ansicht der Fragestellenden weiterhin eine erhebliche Lücke zwischen der
Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis einerseits und der
Verfügbarkeit über legale Bezugswege andererseits.
Diese Situation gewinnt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um
Medizinalcannabis an Bedeutung. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur
Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt, der insbesondere die
telemedizinische Verschreibung sowie den Versand von Cannabisblüten stärker
beschränken soll. Außerdem hat die Koalition der Fraktionen CDU, CSU und
SPD über einen Änderungsantrag im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
(GKV = gesetzliche Krankenversicherung) durchgesetzt, dass Cannabis-
Fertigarzneimitteln bei der Verschreibung künftig Vorrang gegenüber
Cannabisblüten eingeräumt werden soll. Vor diesem Hintergrund stellt sich zugleich
die Frage, in welchem Zusammenhang die weiterhin begrenzte Verfügbarkeit
legaler Bezugswege für Cannabis zu Genusszwecken mit der Entwicklung des
Medizinalcannabismarktes steht.
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für wissenschaftliche
Vorhaben nach § 2 Absatz 4 KCanG sind inzwischen seit Inkrafttreten des
Konsumcannabisgesetzes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung eingegangen (bitte insgesamt sowie nach den Jahren 2024,
2025 und 2026 aufschlüsseln)?
2. Wie viele dieser Anträge wurden bislang genehmigt, abgelehnt, von den
Antragstellenden zurückgenommen, anderweitig erledigt beziehungsweise
noch nicht abschließend beschieden?
3. Sofern inzwischen Anträge genehmigt wurden, um welche
Forschungsvorhaben handelt es sich, in welchen Städten beziehungsweise Regionen
sollen diese durchgeführt werden, welche wissenschaftlichen
Einrichtungen sind daran beteiligt, und wann ist jeweils mit dem Beginn der
praktischen Durchführung zu rechnen?
4. Sofern weiterhin kein Antrag genehmigt wurde, aus welchen rechtlichen
oder tatsächlichen Gründen ist dies bei den noch anhängigen Anträgen
bislang nicht erfolgt, und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung,
Entscheidungen über die jeweiligen Anträge herbeizuführen?
5. Aus welchen Gründen wurden die bislang abgelehnten Anträge jeweils
abgelehnt (bitte nach Ablehnungsgrund und Anzahl der hiervon
betroffenen Anträge aufschlüsseln)?
6. Wie viele der Antragstellenden haben gegen einen ablehnenden Bescheid
Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben, und wie ist der jeweilige
Verfahrensstand?
7. Hat sich die Rechtsauffassung der Bundesregierung gegenüber ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2862
hinsichtlich der Möglichkeit verändert, auf Grundlage von § 2 Absatz 4 KCanG
wissenschaftlich begleitete Projekte mit einer zeitlich und räumlich
begrenzten kontrollierten Abgabe von Cannabis an erwachsene
Studienteilnehmende durchzuführen, und wenn ja, inwiefern?
8. Wenn sich die Rechtsauffassung der Bundesregierung hierzu nicht
verändert hat, welche praktischen Forschungsvorhaben hält sie auf Grundlage
der geltenden Forschungsklausel konkret für genehmigungsfähig?
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem zweiten
Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes für die
Ermöglichung weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen unterschiedlicher
legaler Bezugswege für Cannabis?
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, § 2 Absatz 4 KCanG oder andere
Vorschriften des KCanG so zu ändern, dass wissenschaftlich begleitete
Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis leichter ermöglicht
werden, wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen, und wann ist mit
einem entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zu rechnen?
11. Wenn die Bundesregierung keine entsprechenden gesetzlichen
Änderungen beabsichtigt, aus welchen Gründen hält sie diese für nicht
erforderlich, und erachtet sie die derzeit gegebenen Bezugswege für Cannabis zu
Genusszwecken als grundsätzlich ausreichend, um den Schwarzmarkt
nachhaltig einzudämmen?
12. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2862 neue Erkenntnisse zur Zahl und
regionalen Verteilung der beantragten, genehmigten, abgelehnten
beziehungsweise noch nicht abschließend beschiedenen Anträge auf Erteilung einer
Erlaubnis nach § 11 KCanG gewonnen, und wenn ja, welche?
13. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2862 Maßnahmen ergriffen, um die
Umsetzungspraxis der Länder bei Anbauvereinigungen systematisch zu erfassen,
und wenn ja, welche Erkenntnisse hat sie dabei gewonnen?
14. Welche Anforderungen führen nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Praxis besonders häufig zu Nachforderungen durch die
Genehmigungsbehörden oder zu Verzögerungen der Genehmigungsverfahren?
15. Sind der Bundesregierung Unterschiede bei der Auslegung der
Anforderungen des KCanG durch die zuständigen Landesbehörden bekannt,
insbesondere hinsichtlich der Sicherheits- und Schutzkonzepte,
Anforderungen an die Anbauflächen und Räumlichkeiten, Abstandsregelungen,
Zuverlässigkeitsprüfungen, Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte,
Präventionsbeauftragten und Schulungsnachweise sowie Dokumentations-
und Nachweispflichten, und wenn ja, welche?
16. Welche konkreten Probleme bei der Umsetzung der Vorschriften zu
Anbauvereinigungen wurden seit Inkrafttreten der Regelungen von den
Ländern gegenüber der Bundesregierung beziehungsweise in Bund-Länder-
Gremien vorgetragen?
17. In welchen Bund-Länder-Gremien beziehungsweise sonstigen Formaten
fand seit dem 1. Juli 2024 ein Austausch zur Umsetzung der Vorschriften
über Anbauvereinigungen statt, wann fanden diese Beratungen jeweils
statt, und welche Fragen wurden dabei behandelt?
18. Sieht die Bundesregierung angesichts der unterschiedlichen
Vollzugspraxis Bedarf an bundeseinheitlichen Anwendungshinweisen, Leitlinien oder
gesetzlichen Konkretisierungen für die Genehmigung und Überwachung
von Anbauvereinigungen, und wenn ja, welche?
19. Wenn die Bundesregierung keinen Bedarf an bundeseinheitlichen
Anwendungshinweisen, Leitlinien oder gesetzlichen Konkretisierungen sieht, wie
begründet sie dies?
20. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse
der Evaluation des KCanG die bisherige Zahl der genehmigten
Anbauvereinigungen?
21. Hält die Bundesregierung die derzeitige Zahl und regionale Verteilung der
Anbauvereinigungen für ausreichend, um einen relevanten Beitrag zur
Verlagerung des Cannabiskonsums vom illegalen in den legalen Markt zu
leisten, und auf welche Erkenntnisse stützt sie ihre Einschätzung?
22. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um
rechtssichere Genehmigungsverfahren für Anbauvereinigungen zu vereinfachen
oder zu beschleunigen, ohne die Anforderungen an den Jugend- und
Gesundheitsschutz zu reduzieren?
23. Welche konkreten gesetzgeberischen und nichtgesetzgeberischen
Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung, aus den bisherigen
Ergebnissen der Evaluation des KCanG zu ziehen?
24. Welche Änderungen des KCanG prüft die Bundesregierung derzeit,
welche befinden sich bereits in Vorbereitung, und welche sollen nach
derzeitiger Planung noch in der 21. Wahlperiode umgesetzt werden?
25. Plant die Bundesregierung Änderungen an den Regelungen über den
privaten Eigenanbau, die Besitzmengen, Anbauvereinigungen,
Konsumverbotszonen, den Kinder- und Jugendschutz, die Präventionsangebote oder
Sanktionen, und wenn ja, welche?
26. Welchen Anteil des Cannabisbedarfs in Deutschland decken nach
Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung derzeit der private Eigenanbau,
die Anbauvereinigungen, Weitergabe im privaten beziehungsweise
sozialen Umfeld, der illegale Markt und andere Bezugsquellen?
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des illegalen
Marktes am gesamten Cannabiskonsum seit Inkrafttreten des KCanG
entwickelt, und auf welche Daten stützt sie ihre Einschätzung?
28. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
weiterhin begrenzten Verfügbarkeit legaler Bezugsquellen für Cannabis zu
Genusszwecken und der Entwicklung der Verschreibungs- und
Importmengen von Cannabis zu medizinischen Zwecken?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, einen Anreiz zum
Bezug von Medizinalcannabis über Privatrezepte dadurch zu reduzieren,
dass weitere regulierte Bezugswege für Cannabis zu Genusszwecken
geschaffen beziehungsweise wissenschaftlich erprobt werden?
30. Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, während der laufenden
Legislaturperiode keine gesetzliche Grundlage für regional begrenzte und
wissenschaftlich begleitete Modelle der kontrollierten Abgabe von
Cannabis zu Genusszwecken zu schaffen, und wenn ja, warum hält sie dies auch
nach Vorlage der bisherigen Evaluationsergebnisse weiterhin für
sachgerecht?
31. Wie hat sich die Anbaufläche von Nutzhanf in Deutschland seit 2021
entwickelt (bitte in Hektar und nach Jahren aufgeschlüsselt beantworten)?
Berlin, den 3. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Denise Loop (Kleine Anfrage)
- asked ← Janosch Dahmen (Kleine Anfrage)
- asked ← Johannes Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Karl Bär (Kleine Anfrage)
- asked ← Kirsten Kappert-Gonther (Kleine Anfrage)
- asked ← Linda Heitmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Simone Fischer (Kleine Anfrage)
- authored ← Denise Loop
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Linda Heitmann
- part_of_vorgang → Umsetzung und Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung - Anbauvereinigungen, wissenschaftliche Modellprojekte und aktuelle Perspektiven (Kleine Anfrage)