Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5562)
Text
Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5562)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6161
21. Wahlperiode 28.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing, Dr. Christian
Wirth und der Fraktion der AfD
Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5562)
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Detailfragen zur
Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger“ auf
Bundestagsdrucksache 21/5562 ergeben sich für die Fragesteller weitere klärungsbedürftige
sowie vertiefende Fragestellungen, die mit der vorliegenden Kleinen Anfrage
geklärt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Umfassen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/5562 ausgewiesenen Kosten in Höhe von 588 456 Euro
für den Abschiebeflug am 18. Juli 2025 sowie die Kosten in Höhe von ca.
366 000 Euro für den Abschiebeflug am 26. Februar 2026 die gesamten im
Zusammenhang mit der Durchführung der jeweiligen Abschiebeflüge
entstandenen Kosten oder sind darüber hinaus weitere Kosten angefallen, und
wenn im Zusammenhang mit der Durchführung der beiden Abschiebeflüge
weitere Kosten entstanden sein sollten, um welche Kosten handelt es sich
dabei, und wie hoch sind diese jeweils?
2. Wurden im Zusammenhang mit der Durchführung der beiden genannten
Abschiebeflüge in dieser Legislaturperiode am 18. Juli 2025 und am 26.
Februar 2026 überhaupt irgendwelche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
begangen, wenn ja, welche Personen haben jeweils welche Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten zu wessen Nachteil begangen, und welche
Konsequenzen hatten diese jeweils?
3. Wie ist der eklatante Unterschied zwischen den durchschnittlichen Kosten
pro Person bei den in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführten
Abschiebeflügen nach Afghanistan, die nach Berechnung der Fragesteller bei
rund 9 450 Euro pro Person lagen (bei Zugrundelegung der Zahlen in der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
21/5562), und den durchschnittlichen Kosten pro Person bei den im
Rahmen von Aufnahmeprogrammen erfolgten Einflügen afghanischer
Staatsangehöriger in der aktuellen Legislaturperiode, die nach Berechnung der
Fragestellers lediglich rund 1 250 Euro pro Person betrugen (bei
Zugrundelegung der Zahlen in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
21/5562 unter Auslassung der Einflüge aus dem Jahr 2026, für die bislang
noch keine Kosten vorliegen), zu erklären?
Berlin, den 27. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Christian Wirth (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Lensing (Kleine Anfrage)
- asked ← Stephan Brandner (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Martin Hess
- authored ← Stephan Brandner
- part_of_vorgang → Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bu (Kleine Anfrage)