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Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5562)

dip / drucksache 28.05.2026 · WP 21 · 21/6161 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5562) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6161 21. Wahlperiode 28.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5562) Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger“ auf Bundestagsdrucksache 21/5562 ergeben sich für die Fragesteller weitere klärungsbedürftige sowie vertiefende Fragestellungen, die mit der vorliegenden Kleinen Anfrage geklärt werden sollen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Umfassen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/5562 ausgewiesenen Kosten in Höhe von 588 456 Euro für den Abschiebeflug am 18. Juli 2025 sowie die Kosten in Höhe von ca. 366 000 Euro für den Abschiebeflug am 26. Februar 2026 die gesamten im Zusammenhang mit der Durchführung der jeweiligen Abschiebeflüge entstandenen Kosten oder sind darüber hinaus weitere Kosten angefallen, und wenn im Zusammenhang mit der Durchführung der beiden Abschiebeflüge weitere Kosten entstanden sein sollten, um welche Kosten handelt es sich dabei, und wie hoch sind diese jeweils? 2. Wurden im Zusammenhang mit der Durchführung der beiden genannten Abschiebeflüge in dieser Legislaturperiode am 18. Juli 2025 und am 26. Februar 2026 überhaupt irgendwelche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen, wenn ja, welche Personen haben jeweils welche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu wessen Nachteil begangen, und welche Konsequenzen hatten diese jeweils? 3. Wie ist der eklatante Unterschied zwischen den durchschnittlichen Kosten pro Person bei den in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführten Abschiebeflügen nach Afghanistan, die nach Berechnung der Fragesteller bei rund 9 450 Euro pro Person lagen (bei Zugrundelegung der Zahlen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/5562), und den durchschnittlichen Kosten pro Person bei den im Rahmen von Aufnahmeprogrammen erfolgten Einflügen afghanischer Staatsangehöriger in der aktuellen Legislaturperiode, die nach Berechnung der Fragestellers lediglich rund 1 250 Euro pro Person betrugen (bei Zugrundelegung der Zahlen in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/5562 unter Auslassung der Einflüge aus dem Jahr 2026, für die bislang noch keine Kosten vorliegen), zu erklären? Berlin, den 27. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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