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Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger

dip / drucksache 02.04.2026 · WP 21 · 21/5182 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger Deutscher Bundestag Drucksache 21/5182 21. Wahlperiode 02.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD Detailfragen zur Aufnahme und Abschiebung afghanischer Staatsbürger Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) wurden am 26. Februar 2026 20 afghanische Straftäter aus Deutschland mit einem Charterflug nach Kabul abgeschoben. Hierbei soll es sich um vollziehbar ausreisepflichtige Männer gehandelt haben, die in Deutschland straffällig geworden sind, unter anderem wegen Körperverletzungs-, Sexual- und Drogendelikten (www.bmi.bu nd.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/02/straftaeter-ausgefloge n.html; www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebungen-afghanistan-bun desinnenministerium-100.html). Gleichzeitig wurden im Rahmen von Aufnahmeprogrammen afghanische Staatsbürger nach Deutschland eingeflogen. So trafen am 28. Januar 2026 insgesamt 46 afghanische Staatsbürger in Berlin ein. Zugleich sollen noch rund 300 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm sowie etwa 50 aus dem Ortskräfteverfahren in Pakistan auf die Bearbeitung ihres Verfahrens warten. Die Unterbringungskosten für die noch in Pakistan wartenden Personen wurden dabei von der Bundesrepublik Deutschland übernommen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/14088, www.welt.de/politik/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f 1/bundesaufnahmeprogramm-46-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-e inreise.html). Ausweislich aktueller Medienberichte sollen zudem afghanische Staatsbürger, bei denen eine bereits erteilte Aufnahmezusage widerrufen wurde, nun versuchen, eine Aufnahme in Deutschland einzuklagen, wobei sie unter anderem von der Nichtregierungsorganisation „Kabul Luftbrücke“ unterstützt werden (www.welt.de/politik/deutschland/article69a645192ecb6a0d6559e59a/t rotz-absage-mehr-als-500-afghanen-versuchen-aufnahme-in-deutschland-einzu klagen.html). Mit dieser Kleinen Anfrage sollen einige Detailfragen zu dieser Thematik geklärt sowie die aktuellen Daten erfragt werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Abschiebeflüge mit afghanischen Staatsbürgern aus Deutschland nach Afghanistan fanden seit dem Anbeginn der Legislaturperiode wann statt, wie viele afghanische Staatsangehörige wurden dabei mit jedem Flug abgeschoben, und wie hoch waren die Einzelkosten für die Durchführung jedes einzelnen Fluges (bitte die Antwort nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?  2. Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten abgeschobenen afghanischen Staatsangehörigen handelte es sich um verurteilte Straftäter, und wegen welcher Delikte wurden sie jeweils verurteilt?  3. Kam es bei den in Frage 1 erfragten Abschiebeflügen zu Straftaten, die von den abzuschiebenden afghanischen Staatsbürgern begangen wurden, wenn ja, welche Straftatbestände wurden bei welchem der Abschiebeflüge zu wessen Nachteil verwirklicht, und welche Konsequenzen hatte dies für den Täter?  4. Aufgrund welcher Aufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan wurden wann genau wie viele afghanische Staatsangehörige insgesamt nach Deutschland verbracht, wie viele Flüge wurden hierfür wann durchgeführt, und wie hoch waren die Einzelkosten für die Durchführung jedes einzelnen Fluges (bitte die Antwort nach Jahresscheiben und ab dem Anbeginn der 21. Legislaturperiode nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?  5. Waren unter den in Frage 1 erfragten afghanischen Staatsangehörigen, die wieder abgeschoben wurden, auch Personen, die in Frage 4 erfragt wurden und im Rahmen eines Aufnahmeprogramms für Menschen aus Afghanistan nach Deutschland verbracht wurden, wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich hierbei, und wenn sie hierzulande verurteilt worden sind, aufgrund welcher Straftatbestände wurden sie verurteilt?  6. Werden aufgrund bestehender Aufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan aktuell noch Aufnahmezusagen erteilt, und wenn ja, um welche Aufnahmeprogramme handelt es sich hierbei?  7. Wie viele afghanische Personen sollen aufgrund einer bereits erteilten Aufnahmezusage aktuell noch nach Deutschland verbracht werden?  8. Kam es bei den in Frage 4 erfragten Flügen zu Straftaten, die von den afghanischen Staatsbürgern begangen wurden, wenn ja, welche Straftatbestände wurden bei welchem der Flüge zu wessen Nachteil verwirklicht, und welche Konsequenzen hatte dies für den Täter?  9. Wie hoch waren die jährlichen Unterkunfts-, Versorgungskosten, Kosten für erforderliche medizinische Dienstleistungen und psychosoziale Betreuung sowie sonstige Kosten für diejenigen afghanischen Staatsangehörigen, die über eines der Aufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan eine Aufnahmezusage erhielten und sich bis zu ihrer Ausreise nach Deutschland in Pakistan aufhielten bzw. aktuell noch aufhalten (bitte die Antwort nach Jahresscheiben und ab dem Anbeginn der 21. Legislaturperiode nach Monatsscheiben aufschlüsseln)? 10. Bei wie vielen afghanischen Staatsangehörigen wurde eine im Rahmen eines Aufnahmeprogramms für Menschen aus Afghanistan bereits erteilte Aufnahmezusage wieder widerrufen, wie viele von diesen Personen haben gegen den Widerruf bislang geklagt, wie vielen von den Klagen wurde stattgegeben, wie viele von den Klagen wurden abgewiesen, und wie viele Klageverfahren dauern aktuell noch an? 11. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten, die aufgrund der in Frage 10 erfragten Klagen der Bundesrepublik Deutschland jährlich entstanden sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben und ab dem Anbeginn der 21. Legislaturperiode nach Monatsscheiben aufschlüsseln)? 12. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Nichtregierungsorganisationen die in Frage 10 erfragten afghanischen Staatsangehörigen bei ihren Klagen unterstützen, und wenn ja, um welche Nichtregierungsorganisationen handelt es sich dabei? 13. Haben die in Frage 12 erfragten Nichtregierungsorganisationen ggf. seit dem Jahr 2000 von der Bundesrepublik Deutschland eine finanzielle Förderung in irgendeiner Form erhalten, wenn ja, wann erfolgte die finanzielle Förderung, in welcher Höhe, und zu welchem Zweck (bitte die Antwort nach Jahresscheiben und ab dem Anbeginn der 21. Legislaturperiode nach Monatsscheiben aufschlüsseln)? Berlin, den 23. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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