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Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum

dip / drucksache 01.07.2026 · WP 21 · 396/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 396/26 01.07.26 Antrag der Freien Hansestadt Bremen Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum Freie Hansestadt Bremen Bremen, 1. Juli 2026 Der Chef der Senatskanzlei An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, dem Bundesrat den anliegenden Entschließungsantrag Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten „Autoposing“ im öffentlichen Straßenraum mit der Bitte um Beschlussfassung zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Ehmke Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten „Autoposing“ im öffentlichen Straßenraum Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur gezielten Ahndung von typischen Erscheinungsformen des sogenannten „Autoposing“ zu schaffen. Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Verbote in § 30 Abs. 1 StVO konkretisiert werden können, um unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen sowie unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wirksam zu bekämpfen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass derartige verkehrsfremde Verhaltensweisen regelmäßig nicht nur zu erheblichen Lärm- und Abgasbelästigungen führen, sondern zugleich geeignet sind, andere Verkehrsteilnehmende einzuschüchtern und die öffentliche Sicherheit sowie das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum nachhaltig zu beeinträchtigen. 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass entsprechende Verstöße künftig mit wirksamen und spürbaren Sanktionen geahndet werden können. Hierzu fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Verhängung von erhöhten Bußgeldern, Eintragungen im Fahreignungsregister sowie befristete Fahrverbote zu prüfen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob bei wiederholten oder besonders gravierenden Verstößen weitergehende fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen, insbesondere die Anordnung medizinisch-psychologischer Untersuchungen oder längere Fahrerlaubnisentziehungen, angeordnet werden können. 3. Die Bundesregierung wird gebeten, Möglichkeiten zur Erweiterung der Halterhaftung zu prüfen, um bei Verstößen auch die Halter zu treffen, die sich auf die kurzzeitige Vermietung von hochmotorisierten Fahrzeugen spezialisiert haben. 4. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, inwieweit die Regelungen zur Einziehung und Beschlagnahme von Fahrzeugen, die wiederholt oder in erheblicher Weise für sogenanntes „Autoposing“ eingesetzt werden, sowie zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten oder besonders gravierenden Verstößen der Fahrzeugführenden ergänzt werden können. Der Bundesrat hält es für sachgerecht, hierbei auch Erfahrungen anderer europäischer Staaten auszuwerten, die bereits weitergehende Maßnahmen eingeführt haben. 5. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine effektivere Kontrolle von unzulässigen Fahrzeugmanipulationen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere manipulierte Auspuffanlagen, unzulässige Softwareänderungen sowie technische Einrichtungen zur künstlichen Geräuschverstärkung. Die zuständigen Behörden sind in die Lage zu versetzen, technisch manipulierte Fahrzeuge schneller und einfacher aus dem Verkehr ziehen zu können. Zu diesem Zweck sollte geprüft werden, inwiefern bundeseinheitliche Kontrollstandards entwickelt werden können. 6. Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, wie die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen durch Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung erweitert werden können, um durch vorübergehende oder dauerhafte Verkehrsregelungen wirksam auf wiederkehrende Belastungsschwerpunkte reagieren zu können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Zuge auch Möglichkeiten zur rechtssicheren Anwendung von automatisierten Messsystemen, sogenannten „Lärmblitzern“, zu prüfen und diese durch gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu ermöglichen. Begründung: Das sogenannte „Autoposing“ hat sich in zahlreichen deutschen Städten zu einem eigenständigen sicherheits-, ordnungs- und verkehrspolitischen Problem entwickelt. Unter dem Begriff „Autoposing“ werden verschiedene Verhaltensweisen verstanden, bei denen in der Regel hochmotorisierte oder technisch manipulierte Fahrzeuge gezielt zur Selbstdarstellung im öffentlichen Straßenraum eingesetzt werden. Hierzu zählen unnötiges Beschleunigen, provozierte Fehlzündungen, vermeidbarer Motorenlärm, aggressives An- und Abfahren, unnötiges Kreisen in Innenstadt- und Wohnbereichen sowie verkehrsgefährdendes Fahrverhalten. Diese Verhaltensweisen führen vor allem in dicht besiedelten Räumen zu erheblichen Belastungen für die Anwohnenden. Regelmäßiger Lärm in den Abend- und Nachtstunden (z.B. durch unnötiges Hochdrehen von Motoren, provozierte Fehlzündungen, wiederholtes Beschleunigen und abruptes Abbremsen) beeinträchtigt die Lebensqualität der Bevölkerung; verkehrsgefährdendes Fahrverhalten führt zu einem gesteigerten Unsicherheitsgefühl im öffentlichen Raum. Bundesweit häufen sich Berichte über die Herausbildung von verfestigten „Poser-Szenen“, die sich gezielt in bestimmten Innenstadtbereichen, teilweise auch in gewöhnlichen Wohngebieten, treffen. Gleichzeitig wird von einer zunehmenden Herausforderung für die Behörden berichtet, solchen Verhaltensweisen vorzubeugen oder sie zu ahnden. Die bestehenden straßenverkehrs-, ordnungswidrigkeiten- und strafrechtlichen Regelungen erfassen die besonderen Erscheinungsformen des „Autoposing“ nur unzureichend. Zwar sind einzelne Verhaltensweisen bereits nach geltendem Recht verboten, in der Praxis bestehen jedoch erhebliche Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Einordnung sowie der nachhaltigen Ahndung von Verstößen. Ferner reichen die bestehenden Sanktionsmöglichkeit, sei es die geringe Höhe der Bußgelder oder der fehlende Durchgriff gegen die Halter der verwendeten Fahrzeuge, als wirksame Abschreckung kaum aus. Hinzu kommt, dass technische Manipulationen an den Fahrzeugen immer häufiger gezielt vorgenommen werden, um vermeidbare Geräuschentwicklungen bewusst zu erzeugen oder die Außenwirkung der Fahrzeuge deutlich zu verstärken. Andere europäische Staaten haben bereits weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung besonders störenden oder gefährlichen Fahrverhaltens eingeführt. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat eine Weiterentwicklung des bundesrechtlichen Rahmens zur gezielten Bekämpfung des sogenannten „Autoposing“ dringend für erforderlich. Drucksache 396/26- 3 -

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