Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum
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Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 396/26
01.07.26
Antrag
der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung
des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum
Freie Hansestadt Bremen Bremen, 1. Juli 2026
Der Chef der Senatskanzlei
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, dem Bundesrat den
anliegenden Entschließungsantrag
Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des
sogenannten „Autoposing“ im öffentlichen Straßenraum
mit der Bitte um Beschlussfassung zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026
aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ehmke
Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten
„Autoposing“ im öffentlichen Straßenraum
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen bundeseinheitlichen
Rechtsrahmen zur gezielten Ahndung von typischen Erscheinungsformen des
sogenannten „Autoposing“ zu schaffen. Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen,
inwiefern die Verbote in § 30 Abs. 1 StVO konkretisiert werden können, um unnötigen
Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen sowie unnützes Hin- und Herfahren
innerhalb geschlossener Ortschaften wirksam zu bekämpfen. Dabei sollte
berücksichtigt werden, dass derartige verkehrsfremde Verhaltensweisen regelmäßig nicht nur
zu erheblichen Lärm- und Abgasbelästigungen führen, sondern zugleich geeignet sind,
andere Verkehrsteilnehmende einzuschüchtern und die öffentliche Sicherheit sowie
das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum nachhaltig zu beeinträchtigen.
2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass entsprechende Verstöße künftig mit
wirksamen und spürbaren Sanktionen geahndet werden können. Hierzu fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, die Verhängung von erhöhten Bußgeldern,
Eintragungen im Fahreignungsregister sowie befristete Fahrverbote zu prüfen. Darüber
hinaus ist zu prüfen, ob bei wiederholten oder besonders gravierenden Verstößen
weitergehende fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen, insbesondere die Anordnung
medizinisch-psychologischer Untersuchungen oder längere
Fahrerlaubnisentziehungen, angeordnet werden können.
3. Die Bundesregierung wird gebeten, Möglichkeiten zur Erweiterung der Halterhaftung
zu prüfen, um bei Verstößen auch die Halter zu treffen, die sich auf die kurzzeitige
Vermietung von hochmotorisierten Fahrzeugen spezialisiert haben.
4. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, inwieweit die
Regelungen zur Einziehung und Beschlagnahme von Fahrzeugen, die wiederholt oder
in erheblicher Weise für sogenanntes „Autoposing“ eingesetzt werden, sowie zur
Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten oder besonders gravierenden
Verstößen der Fahrzeugführenden ergänzt werden können. Der Bundesrat hält es für
sachgerecht, hierbei auch Erfahrungen anderer europäischer Staaten auszuwerten,
die bereits weitergehende Maßnahmen eingeführt haben.
5. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern die
rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine effektivere Kontrolle von
unzulässigen Fahrzeugmanipulationen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere
manipulierte Auspuffanlagen, unzulässige Softwareänderungen sowie technische
Einrichtungen zur künstlichen Geräuschverstärkung. Die zuständigen Behörden sind
in die Lage zu versetzen, technisch manipulierte Fahrzeuge schneller und einfacher
aus dem Verkehr ziehen zu können. Zu diesem Zweck sollte geprüft werden, inwiefern
bundeseinheitliche Kontrollstandards entwickelt werden können.
6. Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, wie die
Handlungsmöglichkeiten der Kommunen durch Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung erweitert werden
können, um durch vorübergehende oder dauerhafte Verkehrsregelungen wirksam auf
wiederkehrende Belastungsschwerpunkte reagieren zu können. Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung, in diesem Zuge auch Möglichkeiten zur rechtssicheren
Anwendung von automatisierten Messsystemen, sogenannten „Lärmblitzern“, zu
prüfen und diese durch gegebenenfalls erforderliche Änderungen der
Straßenverkehrs-Ordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung zu ermöglichen.
Begründung:
Das sogenannte „Autoposing“ hat sich in zahlreichen deutschen Städten zu einem
eigenständigen sicherheits-, ordnungs- und verkehrspolitischen Problem entwickelt.
Unter dem Begriff „Autoposing“ werden verschiedene Verhaltensweisen verstanden, bei
denen in der Regel hochmotorisierte oder technisch manipulierte Fahrzeuge gezielt zur
Selbstdarstellung im öffentlichen Straßenraum eingesetzt werden. Hierzu zählen unnötiges
Beschleunigen, provozierte Fehlzündungen, vermeidbarer Motorenlärm, aggressives An- und
Abfahren, unnötiges Kreisen in Innenstadt- und Wohnbereichen sowie verkehrsgefährdendes
Fahrverhalten.
Diese Verhaltensweisen führen vor allem in dicht besiedelten Räumen zu erheblichen
Belastungen für die Anwohnenden. Regelmäßiger Lärm in den Abend- und Nachtstunden (z.B.
durch unnötiges Hochdrehen von Motoren, provozierte Fehlzündungen, wiederholtes
Beschleunigen und abruptes Abbremsen) beeinträchtigt die Lebensqualität der Bevölkerung;
verkehrsgefährdendes Fahrverhalten führt zu einem gesteigerten Unsicherheitsgefühl im
öffentlichen Raum.
Bundesweit häufen sich Berichte über die Herausbildung von verfestigten „Poser-Szenen“, die
sich gezielt in bestimmten Innenstadtbereichen, teilweise auch in gewöhnlichen
Wohngebieten, treffen. Gleichzeitig wird von einer zunehmenden Herausforderung für die
Behörden berichtet, solchen Verhaltensweisen vorzubeugen oder sie zu ahnden.
Die bestehenden straßenverkehrs-, ordnungswidrigkeiten- und strafrechtlichen Regelungen
erfassen die besonderen Erscheinungsformen des „Autoposing“ nur unzureichend. Zwar sind
einzelne Verhaltensweisen bereits nach geltendem Recht verboten, in der Praxis bestehen
jedoch erhebliche Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Einordnung sowie der nachhaltigen
Ahndung von Verstößen. Ferner reichen die bestehenden Sanktionsmöglichkeit, sei es die
geringe Höhe der Bußgelder oder der fehlende Durchgriff gegen die Halter der verwendeten
Fahrzeuge, als wirksame Abschreckung kaum aus.
Hinzu kommt, dass technische Manipulationen an den Fahrzeugen immer häufiger gezielt
vorgenommen werden, um vermeidbare Geräuschentwicklungen bewusst zu erzeugen oder
die Außenwirkung der Fahrzeuge deutlich zu verstärken.
Andere europäische Staaten haben bereits weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung
besonders störenden oder gefährlichen Fahrverhaltens eingeführt. Vor diesem Hintergrund
hält der Bundesrat eine Weiterentwicklung des bundesrechtlichen Rahmens zur gezielten
Bekämpfung des sogenannten „Autoposing“ dringend für erforderlich.
Drucksache 396/26- 3 -
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