Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!"
Text
Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!"
[Bundesrat Drucksache 463/1/25
06.10.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
G - DS - Wi
zu Punkt … der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen
Industrie durch Abbau von Bürokratie!“
- Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
A
Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die
Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 5
Nummer 5 ist durch die folgende Nummer 5 zu ersetzen:
„5. Der Bundesrat fordert zudem eine zügige Reform des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), um dieses an die bestehenden
Herausforderungen anzupassen. Dabei sollte vorangestellt werden, dass eine solche
Reform als Ziele sowohl Anreize für die Forschung und Entwicklung neuer
Arzneimittel als auch den Zugang und die Bezahlbarkeit dieser Arzneimittel
berücksichtigen sollte. Eine AMNOG-Reform sollte auch die
Besonderheiten bei der Bewertung des Zusatznutzens für neuartigen Therapien
(ATMPs) beziehungsweise personalisierte Medizin anerkennen. Die
Bundesregierung plant die Einrichtung eines Pharmadialogs, der die
Herausforderung der pharmazeutischen Industrie erörtern soll. Eine starke
pharmazeutische Industrie und die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung ist
auch im Interesse der Länder, daher sollten die Länder aus Sicht des
Bundesrates in die Beratungen einbezogen werden. In Hinblick auf die nunmehr
in der Umsetzung befindliche Verordnung zur europäischen
Nutzenbewertung sollte kritisch geprüft werden, inwieweit nationale Verfahren
entschlackt werden können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um
entsprechende Berücksichtigung in den laufenden Prozessen.“
2. Zu Nummer 6a – neu – und Nummer 6b – neu –
Nach Nummer 6 sind die folgenden Nummern 6a und 6b einzufügen:
„6a. Der Bundesrat sieht zusätzlich in einer Reform des Arzneimittelgesetzes
Potential, die pharmazeutische Industrie von nicht notwendiger Bürokratie
zu entlasten. Hier sollten bei einer Reform insbesondere die
Dokumentationsanforderungen beim Import von Wirkstoffen menschlicher, tierischer
oder mikrobieller Herkunft oder von Wirkstoffen, die auf gentechnischem
Wege hergestellt werden (sogenannte MTMG-Wirkstoffe) sowie die
Anforderungen des Verbringungsverbots in den Blick genommen werden.
Letzteres führt neben unnötiger Bürokratie auch dazu, dass europäische
Arzneimittel gegenüber Arzneimitteln aus Drittstaaten schlechter gestellt
sind.
6b. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auch im Rahmen der
Trilogverhandlungen des Pharmapakets unnötige Bürokratie abzubauen.
Insbesondere sollten Anforderungen an die Sachkundige Person in
Herstellbetrieben weiterentwickelt werden, sodass auch Erfahrung in der
Produktion anerkannt wird. Zudem sollte die Gebrauchsinformation
(Packungsbeilage) mindestens für Arzneimittel, die ausschließlich im Krankenhaus
angewandt werden, digital zur Verfügung gestellt werden dürfen.“
B
3. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung und der
Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!" (Empfehlungen der Ausschüsse)