Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!"
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Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!"
[Bundesrat Drucksache 463/25 (Beschluss)
17.10.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen
Industrie durch Abbau von Bürokratie!“
Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 463/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen
Industrie durch Abbau von Bürokratie!“
1. Der Bundesrat stellt fest, dass die pharmazeutische Industrie eine
Schlüsselindustrie für den Wirtschaftsstandort Deutschland darstellt. Mit ihrer
Innovationskraft trägt sie zu Wachstum und Wohlstand bei. Kein anderer
Wirtschaftszweig investiert mehr in Forschung und Entwicklung. Es handelt sich nicht nur
um eine zukunftsorientierte Branche, die einen wichtigen Beitrag zur
Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts beiträgt, sondern auch um einen wichtigen
Baustein in der medizinischen Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. Die
Branche leistet daher einen entscheidenden Beitrag für die Resilienz und die
Unabhängigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie der EU.
2. Damit die Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie in Deutschland
und somit auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung dauerhaft
gewährleistet ist, sind unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen und insbesondere ein Abbau von Bürokratie erforderlich. Entscheidend
ist auch eine langfristige Planungssicherheit, die verlässliche
Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie voraussetzt.
3. Eine Vielzahl an regulatorischen Vorgaben und bürokratischer Last ist auf die
europäische Gesetzgebung, die im nationalen Recht umgesetzt wurde,
zurückzuführen. Der Bundesrat begrüßt daher die von der Europäischen Kommission
im Februar 2025 veröffentlichten Vereinfachungspakete (Omnibus-Pakete
I und II). Das Ziel dieser Pakete ist unter anderem die Reduzierung der
Berichtspflichten für Unternehmen. Weitere Schritte müssen unternommen
werden, um Deutschland als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken.
4. Im Rahmen der Umsetzung von europäischer Gesetzgebung in nationales Recht
ist vielfach eine Umsetzung über das von der EU vorgegebene Mindestmaß
hinaus vorgenommen worden. Dies führt zusätzlich zu einer Verschlechterung
der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen im Vergleich zu
Unternehmen im EU-Ausland. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher im
Zuge der Umsetzung der Vereinfachungspakete in nationales Recht, eine
1:1-Umsetzung vorzusehen und somit auf eine Reduzierung von Anforderungen
auf das europarechtlich geforderte Mindestmaß hinzuwirken. Zudem müssen in
EU-Richtlinien vorhandene Gestaltungsspielräume genutzt werden, um
Unternehmen zu entlasten.
5. Der Bundesrat fordert zudem eine zügige Reform des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), um dieses an die bestehenden Herausforderungen
anzupassen. Dabei sollte vorangestellt werden, dass eine solche Reform als
Ziele sowohl Anreize für die Forschung und Entwicklung neuer Arzneimittel als
auch den Zugang und die Bezahlbarkeit dieser Arzneimittel berücksichtigen
sollte. Eine AMNOG-Reform sollte auch die Besonderheiten bei der Bewertung
des Zusatznutzens für neuartige Therapien (ATMPs) beziehungsweise
personalisierte Medizin anerkennen. Die Bundesregierung plant die Einrichtung eines
Pharmadialogs, der die Herausforderung der pharmazeutischen Industrie
erörtern soll. Eine starke pharmazeutische Industrie und die Sicherstellung der
Arzneimittelversorgung ist auch im Interesse der Länder, daher sollten die Länder
aus Sicht des Bundesrates in die Beratungen einbezogen werden. In Hinblick
auf die nunmehr in der Umsetzung befindliche Verordnung zur europäischen
Nutzenbewertung sollte kritisch geprüft werden, inwieweit nationale Verfahren
entschlackt werden können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um
entsprechende Berücksichtigung in den laufenden Prozessen.
6. Zulassungsverfahren für Arzneimittel haben das Ziel, dass nur Medikamente
auf den Markt kommen, die sicher, wirksam und von hoher Qualität sind.
Dadurch sind die Zulassungsverfahren oft langwierig und mit einer Vielzahl an
bürokratischen Hürden verbunden. Der Bundesrat stellt fest, dass die
Durchführung von Zulassungsverfahren und damit einhergehender Prozesse im Zuge der
Corona-Pandemie deutlich beschleunigt wurden. Dies hat zu einer deutlichen
Effizienzsteigerung und einer geringeren Bürokratiebelastung geführt.
Mittlerweile nehmen diese Prozesse wieder sehr viel Zeit in Anspruch. Die
Bundesregierung wird gebeten, die in der der Coronazeit gesammelten Erkenntnisse und
Erfahrungen zu nutzen, um wieder eine deutliche Beschleunigung auf Ebene
der nationalen Behörden zu erreichen.
7. Der Bundesrat sieht zusätzlich in einer Reform des Arzneimittelgesetzes
Potential, die pharmazeutische Industrie von nicht notwendiger Bürokratie zu
entlasten. Hier sollten bei einer Reform insbesondere die
Dokumentationsanforderungen beim Import von Wirkstoffen menschlicher, tierischer oder mikrobieller
Herkunft oder von Wirkstoffen, die auf gentechnischem Wege hergestellt
werden (sogenannte MTMG-Wirkstoffe) sowie die Anforderungen des
Verbringungsverbots in den Blick genommen werden. Letzteres führt neben unnötiger
Bürokratie auch dazu, dass europäische Arzneimittel gegenüber Arzneimitteln
aus Drittstaaten schlechter gestellt sind.
8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auch im Rahmen der
Trilogverhandlungen des Pharmapakets unnötige Bürokratie abzubauen. Insbesondere
sollten Anforderungen an die Sachkundige Person in Herstellbetrieben
weiterentwickelt werden, sodass auch Erfahrung in der Produktion anerkannt wird.
Zudem sollte die Gebrauchsinformation (Packungsbeilage) mindestens für
Arzneimittel, die ausschließlich im Krankenhaus angewandt werden, digital zur
Verfügung gestellt werden dürfen.
9. Die Bundesregierung wird gebeten, dem Bundesrat über ihre Prüfung zu den
oben genannten Punkten zu berichten.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!" (Beschlussdrucksache)