Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!"
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Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 463/25 (Beschluss)
24.03.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch
Abbau von Bürokratie!"
Bundesministerium Berlin, 24. März 2026
für Gesundheit
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
beigefügt übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung zur
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen Industrie
durch Abbau von Bürokratie!“ vom 17. Oktober 2025 (Bundesratsdrucksache
463/25 (Beschluss)).
Mit freundlichen Grüßen
Tino Sorge
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates „Stärkung der
pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!“
vom 17. Oktober 2025 (Drucksache 463/25)
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, die industrielle Gesundheitswirtschaft,
insbesondere die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik, als Leitwirtschaft zu stärken. Die
Pharma- und Medizintechnikindustrie ist eine Schlüsselindustrie, die sich durch eine hohe
Wertschöpfung insgesamt, sowie eine hohe Wertschöpfung pro Erwerbstätigen auszeichnet. Sie ist
ein Innovationsträger für die Versorgung und elementar für Versorgungssicherheit und Resilienz
im Gesundheitswesen. Zugleich sieht sie sich derzeit mit erheblichen geopolitischen
Herausforderungen konfrontiert. Die COVID-19-Pandemie hat Schwachstellen in den globalen
Lieferketten (u.a. wichtiger Arzneimittel) aufgezeigt, die zu Lieferengpässen und logistischen
Herausforderungen geführt haben. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Produktion
von Arzneimitteln, Wirkstoffen, Medizinprodukten und die Medizintechnikbranche sollen deshalb
weiter verbessert werden. Hierzu werden die Pharmastrategie zur Pharma- und
Medizintechnikstrategie weiterentwickelt und der Pharma- und Medizintechnikdialog fortgesetzt.
Dabei gilt es, bestehende Stärken zu erhalten und gleichzeitig gemeinsam mit allen Stakeholdern
konkrete Ansätze zur Optimierung der Arzneimittelversorgung und der Standortbedingungen zu
identifizieren.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie und die
Medizintechnikindustrie gehört auch der Rückbau überflüssiger Bürokratie. Das Thema reicht
jedoch über einzelne Branchen hinaus. Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung ressort- und
themenübergreifend zu ambitionierten Zielen bekannt, um Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger
sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratie zu entlasten: Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft
sollen um 25 Prozent reduziert und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und
Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro gesenkt werden. Hierzu werden
fortwährend Entlastungsmaßnahmen unter Wahrung relevanter Standards unternommen. Als
aktuelle prägnante Beispiele seien genannt: Die im Rahmen des Entlastungskabinetts am 5.
November 2025 beschlossenen Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie die zum überwiegenden
Teil bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2026 angekündigten Entlastungsmaßnahmen
(https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/entlastungskabinett); die am 1. Oktober 2025
von der Bundesregierung beschlossene Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierungsagenda-2386518) und die
von Bund und Ländern bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 beschlossene
„Föderale Modernisierungsagenda“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/foederale-
modernisierungsagenda-2397632).
zu Drucksache 463/25 (Beschluss)
Auch auf EU-Ebene wirkt die Bunderegierung darauf hin, die von der EU-Ebene ausgehende
Bürokratie umfassend und wirkungsorientiert und unter Wahrung politischer Ziele sowie
relevanter Standards zurückzubauen. Die Bundesregierung begrüßt die Vereinfachungs- und
Bürokratierückbaubestrebungen der EU-Kommission als einen ersten Anfang und fordert – neben
den zehn bislang vorgelegten Omnibus-Paketen – weitere Omnibus-Pakete. Darunter fällt die
Forderung eines sektorübergreifenden Omnibusses zur Verfahrens- und
Genehmigungsbeschleunigung sowie für weitere Omnibusse in den Bereichen
Finanzdienstleistungen, Verkehrsinfrastruktur und Ernährungssicherung. Bislang sind drei
Omnibus-Verfahren abgeschlossen (Omnibus I –Nachhaltigkeit/CSDDD, CSRD, Omnibus II –
Investitionen/InvestEU, Omnibus III – Landwirtschaft). Die anderen sieben Omnibus-Pakete
befinden sich im Verfahren (Omnibus IV – Small Mid-Caps, Digitalisierung, Omnibus V –
Verteidigung, Omnibus VI – Chemie, Omnibus VII – Digital/KI, Omnibus VIII – Umwelt, Omnibus
IX – Automobil, Omnibus X – Lebens- und Futtermittel). Für 2026 sind weitere Pakete zu „Steuern“,
„Energieprodukte“ sowie „Bürgerentlastung“ angekündigt. Daneben geht es der Bundesregierung
auch darum, künftige Regelungen auf EU-Ebene möglichst bürokratiearm zu gestalten. Mögliche
dadurch entstehende überbordende Bürokratiekosten müssen systematisch geprüft und vermieden
werden.
Der Gesamtprozess zur Weiterentwicklung der Pharma- und Medizintechnikstrategie hat im
November 2025 begonnen. Derzeit findet ein ressortübergreifend ausgestalteter Pharma- und
Medizintechnikdialog unter der Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit mit
Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie, des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt, des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat statt. In sechs verschiedenen
Arbeitsgruppen werden auf Fachebene mit Vertreterinnen und Vertretern der relevanten
Stakeholder konkrete Handlungsoptionen diskutiert. Dieser Austausch dient als Grundlage für die
Entwicklung der Pharma- und Medizintechnikstrategie, die in der zweiten Jahreshälfte 2026
finalisiert werden soll.
Ziel ist es, aktuelle Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen in der Versorgung,
Forschung und Industrie zu identifizieren und gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Der
Gesamtprozess soll dazu beitragen:
• die Versorgung mit und die nachhaltige Finanzierung von sowohl innovativen als auch
patentfreien (generischen) Arzneimitteln zu sichern,
• die Wettbewerbsfähigkeit des Pharma- und Medizintechnikstandorts Deutschland zu
stärken und dabei unter anderem die Digitalisierung und Anwendung Künstlicher
Intelligenz in der Pharma- und der Medizintechnikindustrie voran zu bringen,
• regulatorische und bürokratische Hürden zurückzubauen,
• einen weiteren Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit der
Lohnnebenkosten abzufedern,
• nachhaltige Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung zu schaffen und
• gesellschaftliche, ethische sowie wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen.
Der Pharma- und Medizintechnikdialog dient dem strukturierten Austausch zwischen relevanten
Akteuren aus Industrie, Verbänden, Wissenschaft, Selbstverwaltung und Patientenvertretungen.
Dabei wird auch die Perspektive der Länder mit einbezogen, insbesondere dort, wo die
Zuständigkeiten und Interessen der Länder unmittelbar betroffen sind. So sind zum Beispiel in der
Arbeitsgruppe 1 „Versorgung mit patentfreien Arzneimitteln, übergreifende Standortfragen,
Finanzierung, Versorgungssicherheit und Lieferketten“ und der Arbeitsgruppe 5 „Biotechnologie
und klinische Prüfung“ Vertreterinnen und Vertreter der Länder beteiligt. In der Arbeitsgruppe 2
„Digitalisierung, Forschung mit Gesundheitsdaten, klinische Forschung, KI“ ist die
Unterarbeitsgruppe Datennutzung der Bund-Länder-AG vertreten.
Gegenstand des Pharma- und Medizintechnikdialogs ist auch die Weiterentwicklung des Gesetzes
zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG). Der
Koalitionsvertrag sieht vor, das AMNOG mit Blick auf die Leitplanken und auf personalisierte
Medizin weiterzuentwickeln. Dabei soll der Zugang zu innovativen Therapien ermöglicht und
gleichzeitig eine nachhaltig tragbare Finanzierung sichergestellt werden. In den Arbeitsgruppen des
Pharma- und Medizintechnikdialogs zu Nutzenbewertung, EU-HTA und Preisbildung und
Erstattung neuer Arzneimittel hat bereits ein intensiver Austausch zu den betreffenden Themen
stattgefunden. Dabei wurden insbesondere auch Vorschläge zur Entbürokratisierung und
Entschlackung des AMNOG-Verfahrens sowie Änderungsbedarfe bei besonders
bürokratieaufwändigen Kostendämpfungsinstrumenten diskutiert.
Auch in den übrigen Arbeitsgruppen des Pharma- und Medizintechnikdialogs wurden weitere
Möglichkeiten zur Bürokratieentlastung in verschiedenen Bereichen erörtert.
So waren z. B. Fragen des Bürokratierückbaus im Zusammenhang mit der Anpassung bzw. dem
Vollzug des Arzneimittelgesetzes Teil der Agenda. Dazu gehörten auch die bestehenden
Sonderregelungen beim Import von Wirkstoffen menschlicher, tierischer oder mikrobieller
Herkunft oder von Wirkstoffen, die auf gentechnischem Wege hergestellt werden (MTMG-
Wirkstoffe), die Einführung der elektronischen Patienteninformation im Krankenhaus
(Digitalprojekt), Möglichkeiten zur Harmonisierung des Vollzugs, z. B. durch Stärkung der
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie
Möglichkeiten der Vereinfachung bei Zulassungsänderung.
Darüber hinaus wurden die Bürokratieentlastung im Bereich der Datennutzung und Anwendungen
von künstlicher Intelligenz in der Pharma- und Medizintechnikforschung diskutiert und viele
Ansätze durch die Teilnehmenden eingebracht.
Ebenfalls wurden Möglichkeiten zum Bürokratierückbau entlang der Wertschöpfungskette
innovativer Arzneimittel(-entwicklungen) angesprochen, unter anderem im Zusammenhang mit
dem Vollzug bzw. der Anpassung des Gentechnikrechts an den Stand von Wissenschaft und
Technik sowie bzgl. des Rechts der klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln.
Die Bundesregierung hat ihre Positionierung zum EU-Pharmapaket im Wesentlichen in den
Verhandlungen im Rat in Ratsarbeitsgruppen eingebracht. Der Rat hat im Juni 2025 die Allgemeine
Ausrichtung beschlossen. Daran haben sich im Juli 2025 die Trilogverhandlungen der EU-
Kommission mit dem Rat und dem Europäischen Parlament angeschlossen. Eine politische
Einigung wurde im Dezember 2025 erzielt. Am 6. März 2026 wurden die Kompromisstexte zum EU-
Pharmapaket im Rat angenommen. Der Text muss noch vom EP bestätigt werden. Die finale
Annahme im Rat und EP erfolgt nach sprachjuristischer Prüfung und Übersetzung in alle
Amtssprachen. Die Bundesregierung hat sich sowohl in den Verhandlungen im Rat als auch in den
Trilogverhandlungen für Bürokratierückbau und verhältnismäßige Lösungen eingesetzt und
entsprechende Ansätze unterstützt, z. B. weitestgehender Erhalt der Apothekenherstellung,
Befugnisse der EU-Kommission beim Lieferengpassmanagement, Abschaffung der Verlängerung
der Zulassung, elektronische Packungsbeilage, Verschlankung der Gremien bei der Europäischen
Arzneimittelagentur. Auch im Zuge der anstehenden nationalen Umsetzung und Anpassung wird
Bürokratierückbau eine hohe Priorität haben. Dies gilt beispielsweise auch für die Umsetzung der
Verordnung (EU) 2024/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über
Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen
menschlichen Ursprungs sowie der Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum.
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