Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!"
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Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!"
[Bundesrat Drucksache 463/25
09.09.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen
Industrie durch Abbau von Bürokratie!“
Schleswig-Holstein Kiel, 9. September 2025
Der Ministerpräsident
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als
Anlage beigefügten Antrag
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen Industrie
durch Abbau von Bürokratie!“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1057. Plenarsitzung am 26. September 2025
zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen Industrie
durch Abbau von Bürokratie!“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass die pharmazeutische Industrie eine
Schlüsselindustrie für den Wirtschaftsstandort Deutschland darstellt. Mit ihrer
Innovationskraft trägt sie zu Wachstum und Wohlstand bei. Kein anderer Wirtschaftszweig
investiert mehr in Forschung und Entwicklung. Es handelt sich nicht nur um eine
zukunftsorientierte Branche, die einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit
des Wirtschaftsstandorts beiträgt, sondern auch um einen wichtigen Baustein
in der medizinischen Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. Die Branche
leistet daher einen entscheidenden Beitrag für die Resilienz und die
Unabhängigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie der Europäischen Union.
2. Damit die Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie in Deutschland
und somit auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung dauerhaft
gewährleistet ist, sind u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
und insbesondere ein Abbau von Bürokratie erforderlich. Entscheidend ist auch
eine langfristige Planungssicherheit, die verlässliche Rahmenbedingungen für
die pharmazeutische Industrie voraussetzt.
3. Eine Vielzahl an regulatorischen Vorgaben und bürokratischer Last ist auf die
europäische Gesetzgebung, die im nationalen Recht umgesetzt wurde,
zurückzuführen. Der Bundesrat begrüßt daher die von der Europäischen Kommission
im Februar 2025 veröffentlichten Vereinfachungspakete (Omnibus-Pakete I +
II). Das Ziel dieser Pakete ist u.a. die Reduzierung der Berichtspflichten für
Unternehmen. Weitere Schritte müssen unternommen werden, um Deutschland
als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken.
4. Im Rahmen der Umsetzung von europäischer Gesetzgebung in nationales
Recht ist vielfach eine Umsetzung über das von der EU vorgegebene
Mindestmaß hinaus vorgenommen worden. Dies führt zusätzlich zu einer
Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen im Vergleich zu
Unternehmen im EU-Ausland. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher
im Zuge der Umsetzung der Vereinfachungspakete in nationales Recht, eine
1:1-Umsetzung vorzusehen und somit auf eine Reduzierung von
Anforderungen auf das europarechtlich geforderte Mindestmaß hinzuwirken. Zudem
müssen in EU-Richtlinien vorhandene Gestaltungsspielräume genutzt werden, um
Unternehmen zu entlasten.
5. Der Bundesrat fordert zudem eine zügige Reform des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), um dieses an die bestehenden Herausforderungen
anzupassen. Mit dem AMNOG wurde im Jahr 2011 ein Verfahren der
nutzenbasierten Preisbildung eingeführt. Alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen
durchlaufen seitdem das AMNOG-Verfahren mit Nutzenbewertung und
Preisverhandlung. Ein Ziel von AMNOG ist es, Innovationsanreize zu setzen. Die im
Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgenommenen
Anpassungen haben jedoch eine nachteilige Wirkung für dieses Ziel, da u.a.
gesetzliche Leitplanken für die Preisverhandlungen eingeführt wurden. Es ist
eine Reform des AMNOG erforderlich, um Investitionsanreizen zu setzen und
damit zur Erhaltung und zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes
Deutschland beizutragen. Die Reform sollte u.a. Maßnahmen beinhalten, die
eine Entbürokratisierung und Flexibilisierung des Verfahrens, eine
Neuausrichtung der Preisbildung und der Vertragsgestaltung sowie eine Flexibilisierung der
Verhandlungsspielräume zum Ziel haben.
6. Zulassungsverfahren für Arzneimittel haben das Ziel, dass nur Medikamente
auf den Markt kommen, die sicher, wirksam und von hoher Qualität sind.
Dadurch sind die Zulassungsverfahren oft langwierig und mit einer Vielzahl an
bürokratischen Hürden verbunden. Der Bundesrat stellt fest, dass die
Durchführung von Zulassungsverfahren und damit einhergehender Prozesse im Zuge
der Corona-Pandemie deutlich beschleunigt wurden. Dies hat zu einer
deutlichen Effizienzsteigerung und einer geringeren Bürokratiebelastung geführt.
Mittlerweile nehmen diese Prozesse wieder sehr viel Zeit in Anspruch. Die
Bundesregierung wird gebeten, die in der der Coronazeit gesammelten
Erkenntnisse und Erfahrungen zu nutzen, um wieder eine deutliche Beschleunigung auf
Ebene der nationalen Behörden zu erreichen.
7. Die Bundesregierung wird gebeten, dem Bundesrat über ihre Prüfung zu den
oben genannten Punkten zu berichten.
Drucksache 463/25 - 2 -]
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