Verursachergerechte Eingrenzung der landwirtschaftlichen Roten Gebiete
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Verursachergerechte Eingrenzung der landwirtschaftlichen Roten Gebiete
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3221
21. Wahlperiode 11.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder
und der Fraktion der AfD
Verursachergerechte Eingrenzung der landwirtschaftlichen Roten Gebiete
In der Pressemitteilung Nummer 74/2025 vom 8. Oktober 2025 teilt das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit, dass die Bundesregierung verpflichtet
ist, nach dem Urteil vom selben Tage, BVerwG 10 C1.25, ein
Aktionsprogramm Nitrat zu erstellen und in den Entwurf zur Änderung der
Düngeverordnung mit einzubeziehen (www.bverwg.de/pm/2025/74).
Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, OVD 20 D
8/19.AK – Urteil vom 25. Januar 2024, das Begehren einer Umweltvereinigung
zu diesem Sachverhalt abgelehnt (https://oberverwaltungsgericht.niedersachse
n.de/aktuelles/presseinformationen/ausweisung-der-roten-gebiete-in-niedersach
sen-ist-unwirksam-239116.html).
Die massive Kritik an der verschärften Düngeverordnung (DVO) führte zu
weitergehenden Protesten bei den praktizierenden Landwirten im Jahr 2020, weil
durch die Auflagen hohe Ernteverluste beim Ertrag und bei der Qualität
entstehen (https://afdbundestag.de/felser-die-verschaerfte-duengeverordnung-ist-nich
t-vereinbar-mit-dem-grundgesetz/).
Durch die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) zur
Nitratkonzentrationsüberwachung im Grundwasser sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ergebnisse
eines repräsentativen Nitratmessstellennetzes zu übermitteln. Die
Bundesregierung hat 2019 aber die Ergebnisse eines Nitratbelastungsmessstellennetzes an
die EU-Kommission gemeldet (Bundestagsdrucksache 20/10864).
Nach der Verabschiedung der Bundesdüngeverordnung mit der Anlage AVV
GeA (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat
belasteten und eutrophierten Gebieten [AVV GeA 2022]) wurden über die
Landesbehörden die Roten Gebiete als Gebietsausweisung festgelegt. Gegen die
Landesdüngeverordnung in Niedersachsen wurde bereits erfolgreich geklagt (https://hs
a-partner.de/hsa-erfolgreich-mit-normenkontrollantrag-gegen-landes-duengever
ordnung-in-niedersachsen/).
Flächenbesitzer in den Roten Gebieten, die als besonders wasserschonend
wirtschaftende Betriebe bereits an Wasserkooperationsprojekten teilnehmen,
werden durch die Ausweisung der Roten Gebiete massiv benachteiligt und zu
Unrecht der Gewässerverunreinigung beschuldigt (www.fdp-petershagen.de/gerec
hte-messstellen).
Die nach Brüssel gemeldeten Roten Brunnen mit erhöhten Nitratmesswerten
halten in vielen Fällen einer Evaluation zur landwirtschaftlichen
Nitratbelastung nicht stand. Viele auffällige Brunnen, deren Nitratbelastungen nicht
landwirtschaftlichen Ursprunges sind, könnten technisch oder hydrogeologisch
überprüft und saniert werden. Die Messstellendichte im Rahmen der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird als zu gering angesehen (www.landtag.nrw.de/p
ortal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-1539.pdf).
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte am 23. Oktober 2025 die Bayerische
Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für nichtig und damit auch die
aktuelle Rechtswirksamkeit der ausgewiesenen Roten und Gelben Gebiete in
Bayern und anderen Bundesländern (www.bayerischerbauernverband.de/press
e/rote-und-gelbe-gebiete-ab-sofort-unwirksam-38250). Wenn Vorschriften ohne
Rechtsgrundlage von den Länderbehörden umgesetzt werden und den
Betroffenen damit kosten für Mehraufwand, Behälterbau, Ausbringtechnik,
Sperrfristen, Analysekosten, Gülleabgaben, Separation und Mindererträge zu Unrecht
entstanden sind, könnten juristische Schadenersatzansprüche geltend gemacht
werden. Aktuell ist eine neue DVO in der Bearbeitung, wobei die einzelnen
Länderbehörden aufgrund des Urteils eine Rücknahme der
Landesverordnungen der AVV GeA zur verschärften Düngeverordnung zeitnah durchführen
(www.topagrar.com/management-und-politik/news/auch-rheinland-pfalz-setzt-r
egeln-in-roten-gebieten-aus-20020369.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit wie viel Prozent trägt die Landwirtschaft in Deutschland nach Wissen
der Bundesregierung an den jährlichen Gesamtstickstoffemissionen in
Deutschland bei, und wie viel Prozent davon sind durch die Düngung
verursacht?
2. Mit wie viel Prozent sind nach Wissen der Bundesregierung der Verkehr,
die Industrie und die Haushalte an den Gesamtstickstoffemissionen in
Deutschland beteiligt?
3. Wie viel Prozent der sog. landwirtschaftlichen
Gesamtstickstoffemissionen entfallen nach Wissen der Bundesregierung auf den Bereich
mineralische Düngung und deren Derivate in Deutschland?
4. Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Gesamtstickstoffemissionen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durch
Geflügel-, Schweine-, Rinderhaltung sowie die Biogasproduktion
verursacht?
5. Wie viele Hektar (ha) Rote Gebiete wurden nach Wissen der
Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern ausgewiesen, und wie verteilen sich
diese auf Waldflächen, Sonderkulturen, Grünland- und Ackerflächen je
Bundesland?
6. Wie viele ha Rote Gebiete wurden je Bundesland nach Kenntnis der
Bundesregierung in den bestehenden Wasserschutzgebieten der jeweiligen
Bundesländer ausgewiesen?
7. Hat das Bundesumweltamt nach Wissen der Bundesregierung besonders
die Brunnen mit erhöhten Nitratgehalten im Rahmen der Nitrat-
Berichterstattung auf Anfrage der EU-Kommission zur repräsentativen
Nitratwertemitteilung des EU-Nitratmessnetzes im Jahr 2020 in
Deutschland gemeldet (www.topagrar.com/management-und-politik/news/bundest
ag-gibt-geld-fuer-die-Ueberpruefung-der-nitrat-messstellen-frei-1353288
8.html)?
8. Wie gewichtet die Bundesregierung bei der Gebietsausweisung nach § 5
Absatz 3 AVV GeA mehrere Messstellen in einem Grundwasserkörper
mit guten Nitratwerten, wenn sich im selben Einzugsgebiet eine
Messstelle mit zu hohen Nitratwerten befindet, die anthropogenen Ursprungs sein
können (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/rote-gebiete-folgen-urteil
s-fuer-deutsche-duengerecht-637242)?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die massiven Kritiken, dass die
gemeldeten Trinkwasserbrunnen, die als Rote Brunnen eingestuft worden
sind, technisch unzureichend waren oder von naheliegenden Klärwerken,
Friedhöfen, kommunalen Kompostplätzen, Schrebergartensiedlungen,
Bergwerksarbeiten oder defekten Abwasserrohren negativ beeinflusst
waren?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass bei einem hohen Anteil
von operativen Messstellen Handlungsbedarf besteht, und in welchen
Bundesländern wurde diese ggf. anthropogene Beeinflussung bei wie
vielen Messbrunnen berücksichtig (www.bauernverband.de/themendossiers/u
mwelt-artenschutz/themendossier/nitratmessstellen-in-deutschland)?
11. Wurden nach Wissen der Bundesregierung andere Quellen für
Nitratverunreinigungen als aus der Landwirtschaft bei der Auswahl der Messstellen
für das Messnetz benutzt, z. B. Substanzen im Grundwasser, die den
Einfluss von Abwasser anzeigen, und wurden diese Brunnen ausgeschlossen?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die massiven Proteste der Landwirte
nach der Verschärfung der Düngeverordnung im Jahr 2019 gegen die
damalige Bundesregierung (www.bayerischerbauernverband.de/themen/land
wirtschaft-umwelt/duengeverordnung-demo-gegen-weitere-verschaerfun
g-6794)?
13. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zur verringerten Nitratentwicklung
im Grundwasser an einzelnen Messbrunnen vor der Verschärfung der
Düngeverordnung am 27. März 2020?
14. Welche Bewertungskriterien wurden nach Wissen der Bundesregierung
zur Ausweisung der Roten Gebiete in den jeweiligen Bundesländern
genutzt?
15. Weichen die Bewertungskriterien der einzelnen Bundesländer in den
jeweiligen Verordnungen nach Kenntnis der Bundesregierung voneinander
ab, und gibt es dadurch Ungleichbehandlungen innerhalb der
landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland?
16. Wird sich die Bundesregierung der Forderung der Landwirte nach einer
betriebsspezifischen, fairen Bewertung im Rahmen eines
Düngemonitorings, für Betriebe die nachweislich keinen Beitrag zu hohen Nitratwerten
leisten, anschließen (www.bayerischerbauernverband.de\themen\landwirts
chaft-umwelt\geplante-neuausweisung-rote-gelbe-gebiete)?
17. Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen sich nach
Wissen der Bundesregierung als besonders wasserschonend
wirtschaftende Betriebe an Wasserschutzprogrammen in den Roten Gebieten?
18. In welcher Form möchte die Bundesregierung besonders wasserschonend
wirtschaftende Betriebe die in den Roten Gebieten Flächen besitzen,
entlasten?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass besonders
wasserschonend wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe, die vertraglich
zugesicherten Ausgleichszahlungen der Wasserwerke in Gewässerkooperationen
nicht erhalten haben oder erhalten werden?
20. Kommen nach Wissen der Bundesregierung durch die Ausweisung der
Roten Gebiete auf die Betroffenen hohe Kosten in Form von Nmin-Proben
zu oder können diese Zusatzkosten an andere weitergereicht werden?
21. Wie möchte die Bundesregierung ein Wirkungsmonitoring zur
Düngeverordnung weiterentwickeln, um möglichst schnell eine Entlastung der
betroffenen Betriebe in den Roten Gebieten zu erreichen?
22. Wurden zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in den Bundesländern
gemäß § 4 AVV GeA zusätzlich zu den landwirtschaftlichen Messstellen
besondere Messstellen aus der Trinkwassergewinnung übernommen, und
wenn ja, in welchen Bundesländern?
23. Welches robuste, rechtssichere, vollzugstaugliche und auf kontrollierbaren
Daten beruhende System verlangt die Europäische Kommission von der
Bundesregierung, bevor das Verursacherprinzip im Rahmen des
Düngerechts in Deutschland angewendet werden darf
(Bundestagsdrucksache 20/10595)?
24. Gibt es nach Wissen der Bundesregierung in den Roten Gebieten ein
erweitertes Pflanzenschutzmittelverbot, und welche Pflanzenschutzmittel
sind davon betroffen?
25. Welcher zusätzliche Aufwand und welche Kosten sind nach Wissen der
Bundesregierung für die zusätzlichen Bürokratiekosten für einen
durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen landwirtschaftliche
Nutzflächen in den Roten Gebieten liegen, notwendig?
26. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der kommenden
Düngeverordnung mit einem Aktionsprogramm Nitrat für einen verringerten
Bürokratieaufwand bei den vorgeschriebenen Dokumentationspflichten,
Sperrfristen, Lagerkapazitätsvorgaben, Einarbeitungstechniken und den
pauschalen Mengenbegrenzungen einsetzen?
27. Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum die dänische
Stickstoffdüngereglementierung abgeschafft wurde?
28. Welche weiteren Verschärfungen wird die Bundesregierung in der
nächsten Düngeverordnung durch das Gerichtsurteil zum Aktionsprogramm
Nitrat diskutieren?
29. Wird die Bundesregierung ein Prämiensystem für besonders
wasserschonend wirtschaftende Betriebe einführen, die weite Fruchtfolgen
anwenden, bei denen ein geringer Stickstoffbedarf, eine geringe
Nitratauswaschung und ein kontinuierlicher Humusabbau erfolgt?
30. Sind der Bundesregierung die Folgen eines durch Stickstoffmangel
verursachten Humusabbaus mit sinkender Wasserspeicherfähigkeit, verringerter
Nährstoffnachlieferung und nachlassender Ertragskraft der Ackerböden in
Deutschland bekannt?
31. Wie wird die Bundesregierung den Nachteil eines sinkenden
Humusgehaltes durch eine Unterversorgung der Kulturpflanzen mit Stickstoffdünger
ausgleichen, wenn damit eine kontinuierliche Ertragsverschlechterung,
eine Degeneration des Bodens einhergeht und es als Folge daraus zu einer
schleichenden Enteignung durch Wertverlust der landwirtschaftlichen
Nutzflächen kommt?
32. Wird die Bundesregierung die Länderbehörden aufrufen, die Rücknahme
der Landesverordnungen der AVV GeA zeitnah durchzuführen, um
weitere Schäden für die Betroffenen zu verringern?
33. Sind der Bundesregierung Nitratblattdünger bekannt, mit denen man die
Nitratunterversorgung von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen durch die
DVO ausgleichen kann, und um wie viel höher sind die Kosten je ha im
Vergleich zu Mineraldünger?
34. Um wie viele Messnetzbrunnen wurde das EU-Nitratmessnetz in
Deutschland über die Zahl 693 nach Wissen der Bundesregierung erweitert, und in
welchen Bundesländern wurden dazu wie viele neue Brunnen im Rahmen
der WRRL errichtet?
35. Wie viele Denitrifikationsanlagen werden nach Wissen der
Bundesregierung aktuell zur Trinkwasseraufbereitung kommerziell in Deutschland
betrieben?
36. Welche naturwissenschaftlich gesicherte Bewertungsmethode wird nach
Wissen der Bundesregierung für die Denitrifikationsleistung der Böden
zur Berechnung des Nitratwertes in den Messbrunnen angewendet, und
wie wurde die statistische Unsicherheit dieser Methode bei der
Gebietsausweisung berücksichtigt (www.hydor.de/downloads/PDF/veroeffentlich
ungen2019/2019_N2AR%20ST.pdf)?
37. Wie viele Menschen sind in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durch einen erhöhten Genuss von Nitrat
erkrankt?
38. Welche Menge an Nitrat nimmt nach Wissen der Bundesregierung der
durchschnittliche Bürger pro Tag in Deutschland über Gemüseprodukte
auf und wie viel mit dem Trinkwasser?
39. Als wie gefährlich stuft die Bundesregierung Nitrat im Grund- oder
Trinkwasser im Vergleich mit der Nitrataufnahme durch Gemüse mit dem
WHO-Grenzwert (WHO = Weltgesundheitsorganisation) von 50 mg
Nitrat pro Liter ein?
Berlin, den 10. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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