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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU) 2021/697 hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die Verteidigungsindustrie

dip / drucksache 26.09.2025 · WP 21 · 305/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU) 2021/697 hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die Verteidigungsindustrie [Bundesrat Drucksache 305/25 (Beschluss) 26.09.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU) 2021/697 hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die Verteidigungsindustrie COM(2025) 822 final; Ratsdok. 10526/25 Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Kommission, die Verteidigungsbereitschaft der Mitgliedstaaten zu erhöhen und dazu Investitionen der europäischen Verteidigungsindustrie zu fördern. 2. Der Bundesrat erkennt an, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Bedrohungslage und multipler geopolitischer Krisen die Verteidigungsbereitschaft Europas bis 2030 entscheidend zu erhöhen ist und die Kommission in diesem Zusammenhang Anpassungen im Rechtsrahmen zur Vereinheitlichung von Anforderungen und Verfahren für die Verteidigungsindustrie und die Verwaltung der Mitgliedstaaten vorschlägt. 3. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einschränkung der multilateralen Rechtsordnung und den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, dass sie im Zuge des raschen Aufbaus der verteidigungsindustriellen Kapazitäten und der Stärkung der Innovation zur Erreichung der Verteidigungsbereitschaft unverändert für die Einhaltung der internationalen Konventionen und Abkommen zur Rüstungskontrolle eintritt. 4. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Zielsetzung des Vorschlages, eine rasche Anpassung der europäischen Verteidigungsindustrie an das neue instabile geopolitische Umfeld zu unterstützen, eine Folgenabschätzung nicht durchgeführt werden konnte und nach Auffassung der Kommission aufgrund des zielgerichteten Charakters des Vorschlages und des Fehlens einschlägiger politischer Optionen auch nicht erforderlich war.]

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