Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU) 2021/697 hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die Verteidigungsindustrie
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU) 2021/697 hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die Verteidigungsindustrie
[Bundesrat Drucksache 305/25 (Beschluss)
26.09.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006,
(EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU)
2021/697 hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der
Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der
Bedingungen für die Verteidigungsindustrie
COM(2025) 822 final; Ratsdok. 10526/25
Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Kommission, die
Verteidigungsbereitschaft der Mitgliedstaaten zu erhöhen und dazu Investitionen der
europäischen Verteidigungsindustrie zu fördern.
2. Der Bundesrat erkennt an, dass vor dem Hintergrund der bestehenden
Bedrohungslage und multipler geopolitischer Krisen die Verteidigungsbereitschaft
Europas bis 2030 entscheidend zu erhöhen ist und die Kommission in diesem
Zusammenhang Anpassungen im Rechtsrahmen zur Vereinheitlichung von
Anforderungen und Verfahren für die Verteidigungsindustrie und die Verwaltung
der Mitgliedstaaten vorschlägt.
3. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einschränkung der multilateralen
Rechtsordnung und den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen
appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, dass sie im Zuge des raschen
Aufbaus der verteidigungsindustriellen Kapazitäten und der Stärkung der
Innovation zur Erreichung der Verteidigungsbereitschaft unverändert für die Einhaltung
der internationalen Konventionen und Abkommen zur Rüstungskontrolle
eintritt.
4. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Zielsetzung des
Vorschlages, eine rasche Anpassung der europäischen Verteidigungsindustrie an
das neue instabile geopolitische Umfeld zu unterstützen, eine
Folgenabschätzung nicht durchgeführt werden konnte und nach Auffassung der Kommission
aufgrund des zielgerichteten Charakters des Vorschlages und des Fehlens
einschlägiger politischer Optionen auch nicht erforderlich war.]
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008 (Beschlussdrucksache)