Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - Drucksache 21/1496 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Text
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - Drucksache 21/1496 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2078
21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/1496)
08.10.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
– Drucksache 21/1496 –
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung seine Bitte aufnimmt (vgl. BR-Drucksache
69/25 (Beschluss)) und die Unternehmen (sowie alle weiteren Gaskunden) von der Finanzierung der
Absicherung der Gasspeicherfüllstände beziehungsweise der sogenannten Gasspeicherumlage entlasten wird.
Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der privaten Haushalte sowie zur
Wettbewerbsfähigkeit unter anderem der energieintensiven Industrie in Deutschland.
b) Der Bundesrat erkennt an, dass aufgrund der finanziellen Gegebenheiten keine rückwirkende Entlastung der
Gaskunden zum 1. Januar 2025 geplant ist. Er bedauert jedoch, dass es somit aufgrund der zu jenem
Zeitpunkt erfolgten Abschaffung der Gasspeicherumlage für Mengen, die an Grenzübergangspunkten
beziehungsweise virtuellen Kopplungspunkten entnommen werden, zu einem entsprechenden
Wettbewerbsnachteil für Unternehmen im Inland kommt.
c) Die vorgesehene Ermächtigung zur Wiedereinführung eines Umlagesystems durch Rechtsverordnung sieht
der Bundesrat insofern kritisch, als diese bei Unternehmen zu Bedenken hinsichtlich der Planungssicherheit
führen kann. Der Bundesrat regt daher eine Prüfung auf Verzicht oder Konkretisierung der Regelung an.
d) Der Bundesrat sieht darüber hinaus vor allem bei den Stromkosten einen erheblichen Entlastungsbedarf. Vor
diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, gemäß ihrer ursprünglichen Ankündigung im
Koalitionsvertrag alle Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen umfassend bei der Stromsteuer zu
entlasten.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung äußert sich zu der Stellungnahme des Bundesrates wie folgt:
a) Zum Gesetzentwurf allgemein
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis.
b) Zum Gesetzentwurf allgemein
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis.
c) Zum Gesetzentwurf allgemein
Die Bundesregierung wird den Vorschlag des Bundesrates prüfen.
d) Zum Gesetzentwurf allgemein
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis.
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ISSN 0722-8333]
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