Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften
Text
Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften
Antrag
der Abgeordneten Christian Görke, Sascha Wagner, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Marcel Bauer, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier,
Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa
Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Verschuldung in Form kurzfristiger Kassen- bzw. Liquiditätskredite ist in einer
Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden zuletzt wieder stark angestiegen.
Diese Verschuldung schränkt gerade finanz- und strukturschwache Kommunen in
ihrer Handlungsfähigkeit stark ein. Wichtige kommunale Leistungen und damit die
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland sind so dauerhaft gefährdet.
Es gelingt vielen Gemeinden und Gemeindeverbänden selbst unter guten
konjunkturellen Bedingungen und mithilfe der bisherigen Unterstützung der zuständigen Länder
nur unzureichend, die hohen Kassen- und Liquiditätskredite abzubauen. Eine
unzureichende Finanzausstattung durch die Länder hat dabei ebenso zur Situation der
Kommunen beigetragen wie eine unzureichende Finanzierung bei Aufgabenübertragungen
durch den Bund. Deshalb sind Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht, die
zunehmend desaströse finanzielle Situation vieler Kommunen zu ändern und ihre
Handlungsfähigkeit unverzüglich wieder herzustellen.
Ohne eine strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips werden aber erneut
strukturbedingte Finanzierungslücken entstehen, die die kommunalen Haushalte dauerhaft
belasten. Notwendig ist daher eine strukturelle Neuordnung der Finanzbeziehungen
zwischen Bund, Ländern und Kommunen mit dem Ziel, die Kommunalfinanzen
langfristig auf ein verlässliches und bedarfsgerechtes Fundament zu stellen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Grundgesetz dergestalt ändert, dass der
Bund folgende Finanzkompetenzen erhält:
a) Der Bund kann sich, soweit ein Land seine Gemeinden und
Gemeindeverbände von bestehenden Kassen- bzw. Liquiditätskrediten entschuldet bzw.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5821
21. Wahlperiode 07.05.2026
entschuldet hat, zu 50 Prozent an der Entschuldung beteiligen. Dabei
berücksichtigt der Bund Kredite, die Gegenstand eines früheren
Entschuldungsprogramms der Länder waren;
b) Der Bund kann die Schulden der Länder Berlin, Bremen und Hamburg
übernehmen, die durch Wahrnehmung kommunaler Aufgaben bedingt
entstanden sind, um eine Entschuldung in Höhe von 50 Prozent des
Verschuldungsvolumens vergleichbarer deutscher Großstädte in Flächenländern zu
erzielen;
2. basierend auf der Grundgesetzänderung unter 1. unverzüglich einen Entwurf für
ein Ausführungsgesetz zur Altschuldenbeteiligung des Bundes vorzulegen;
3. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes vorzulegen,
mit dem die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und
Genossenschaften in Ostdeutschland unverzüglich in Gänze durch den Bund übernommen
und getilgt werden sowie den Bundesländern die Kosten erstattet werden,
insoweit sie die Gesellschaften bereits entschuldet haben;
4. gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein Dialogformat zu initiieren, welches
die strukturelle Neuordnung der Kommunalfinanzen zum Ziel hat, so dass die
Kommunen langfristig auf eine solide und auskömmliche Einnahmebasis gestellt
sowie Aufgabenübertragungen stets bedarfsgerecht durch Bund und Länder
finanziert werden.
Berlin, den 5. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Die hohen Kassen- bzw. Liquiditätskredite in einer Vielzahl der Kommunen gefährden deren Handlungsfähigkeit
und damit das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Insgesamt betrugen die Kredite 2024 ca.
32 Mrd. Euro (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-
Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf, S. 11). Zwar sind die Kredite im letzten Jahrzehnt insgesamt etwas
abgesunken, seit 2023 steigen sie aber wieder deutlich an. Ohne weitere Hilfe von außen können die betroffenen
Kommunen ihre finanzielle Situation nicht dauerhaft verbessern, zumal sie momentan mit der Finanzierung von
gesetzlichen Aufgaben konfrontiert sind, für die vom Bund und den Ländern keine adäquate Finanzierung
bereitgestellt wird.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (S. 57) sieht vor, dass sich der Bund in dieser
Legislaturperiode mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige
Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte beteiligt. Die Abstimmungen dazu laufen
nach wie vor (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Sascha Wagner auf
Bundestagsdrucksache 21/4848). Schon die Vorgänger-Bundesregierung hatte einen Gesetzesentwurf im
Kabinett beschlossen (BR-Drs. 59/25), der aber nicht zur Abstimmung kam. Darin war vorgesehen, im Rahmen einer
landesseitigen Entschuldung bis zur Hälfte der kommunalen Schulden durch den Bund zu übernehmen.
Der Bund hat bisher keine verfassungsrechtliche Kompetenz für die Übernahme von Schulden der Länder oder
Kommunen. Grundsätzlich gilt im Grundgesetz die Verantwortung der Länder für ihre Kommunen sowie die
Finanzautonomie der Kommunen. Ungeachtet dessen ist in der aktuellen Lage eine Beteiligung des Bundes an
Hilfsmaßnahmen der Länder für die Kommunen nötig.
Die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes soll dabei grundsätzlich unberührt bleiben. Die Hilfe des Bundes
setzt zudem voraus, dass ein Land seine Gemeinden und Gemeindeverbände von bestehenden Kassen- bzw.
Liquiditätskrediten befreit, wobei frühere Entschuldungsmaßnahmen berücksichtigt werden können. Die
Ermächtigung des Bundes zur Schuldübernahme beträgt der Höhe nach 50 Prozent des Entschuldungsvolumens der
Landesmaßnahme. Für die Länder Berlin, Hamburg und Bremen soll es eine Entschuldung geben, die vergleichbaren
Entschuldungen in Städten der Flächenländer entspricht.
Werden die Kommunen bei Aufgabenübertragungen durch Bund und Länder auch zukünftig nur unzureichend
ausgestattet, werden die Liquiditätsengpässe der Kommunen selbst bei Entschuldungshilfen durch Bund und
Länder weiter zunehmen. Sind sie hingegen bedarfsgerecht ausgestattet, dürften entsprechend auch keine
Schulden aus Liquiditätsengpässen entstehen. Daher ist eine strukturelle Neuordnung der Kommunalfinanzen dringend
notwendig.
Ein spezielles Problem gibt es seit dem Beitritt der ostdeutschen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland.
Die Wohnungsgesellschaften haben damals auf Grundlage des Einigungsvertrages hohe Altschulden aus dem
DDR-Wohnungsbau aufgebürdet bekommen, die bis heute in deren Büchern liegen (s. www.nordkurier.de/
regional/uckermark/ddr-altschulden-belasten-wohnungsunternehmen-seit-mehr-als-30-jahren-4384462). Das führt
unter anderem dazu, dass die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes massiv erschwert bis unmöglich
wird.
Die Bundesregierung will die ostdeutschen Bundesländer zwar bei der Rente zusätzlich entlasten, indem der
Bund beim Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und
Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn
Prozentpunkte übernimmt. Auch das Altschuldenhilfe-Gesetz soll die Situation verbessern. Diese Maßnahmen
reichen jedoch nicht, um an der grundsätzlichen Altschuldenbelastung und den daraus resultierenden
Investitionshindernissen etwas zu ändern. Deshalb sollten die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen komplett
vom Bund übernommen und getilgt werden, der für diese Situation die Verantwortung trägt.
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ISSN 0722-8333
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