Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
[Bundesrat Drucksache 358/1/25
12.09.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
AV - Fz - In - U
zu Punkt … der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
A
Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik
und Verbraucherschutz (AV) und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (U)
empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (§ 27 Absatz 2
Nummer 11 Buchstabe a AgrStatG)
In Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist in § 27 Absatz 2
Nummer 11 Buchstabe a nach der Angabe „die Größe der mit mineralischen
Düngemitteln gedüngten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebes“ die
Angabe „und die Ausbringungsmenge mineralischer Düngemittel“ einzufügen.
Begründung:
Die Erhebung von Merkmalen zu Düngemitteln ist aus Umweltsicht
grundsätzlich begrüßenswert. Hierbei handelt es sich um Daten, die bislang überwiegend
noch nicht oder nicht in dieser Form erfasst werden. Zu den konkreten
Änderungen im Bereich Düngemittel gehört beispielsweise die Erfassung der Größe
U
...
der mit mineralischen Düngemitteln gedüngten landwirtschaftlich genutzten
Fläche des Betriebes. Weiterhin nicht erfasst wird jedoch die Menge der
mineralischen Düngemittel, die auf dieser Fläche ausgebracht werden, so dass der
Nutzen der Angaben zur Größe der gedüngten Flächen eingeschränkt ist. Mit
der eingebrachten Änderung wird die Aussagekraft der erhobenen Daten
bedeutend verbessert.
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh (§ 27 Absatz 2
Nummer 24 Buchstabe b AgrStatG)
In Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh ist § 27 Absatz 2
Nummer 24 Buchstabe b zu streichen.
Begründung:
Die neue Nummer 24 in § 27 Absatz 2 dient der Anordnung zur Erhebung von
Bewässerungsdaten. Die Verordnung (EU) 2024/2914 erfordert die Erfassung
der bewässerbaren Fläche im Freiland, nicht jedoch die Erfassung der
tatsächlich bewässerten Fläche. Um hier nicht über eine 1:1-Umsetzung von EU-
Recht hinauszugehen, sollte auf die zusätzliche Erfassung verzichtet werden.
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh (§ 27 Absatz 2
Nummer 24 Buchstabe c – neu – bis Buchstabe g – neu – AgrStatG)
In Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh sind nach § 27
Absatz 2 Nummer 24 Buchstabe b die folgenden Buchstaben c bis g einzufügen:
„c) die verbrauchte Wassermenge,
d) die Bewässerungsmethoden nach Art und Fläche,
e) die Herkunft des verwendeten Wassers,
f) die technischen Parameter der Bewässerungsvorrichtungen,
g) die drainierte Fläche des landwirtschaftlichen Betriebes,“
AV
U
Begründung:
Durch die geplanten Änderungen des Agrarstatistikgesetzes verschlechtert sich
die Datenlage über die Bewässerung in der Landwirtschaft. Vor dem
Hintergrund des Klimawandels und den zu erwartenden, länger anhaltenden
Trockenphasen in den Sommermonaten ist der Verlust relevanter Informationen
für die Umweltverwaltung nicht nachvollziehbar. Die hier eingebrachten
Ergänzungen wirken diesem Verlust sinnvoll entgegen, ohne den Umfang der
freiwilligen Online-Befragung zur Datenaktualisierung bedeutsam zu
vergrößern.
B
4. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (Empfehlungen der Ausschüsse)