Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3735, 21/5806)
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Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3735, 21/5806)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5808
21. Wahlperiode 06.05.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, Joachim Bloch, René
Bochmann, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Mirco Hanker, Nicole Hess, Steffen
Janich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Martina Kempf, Rocco Kever,
Achim Köhler, Reinhard Mixl, Andreas Paul, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt,
Georg Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin,
Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3735, 21/5806 –
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen,
der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der
steuerlichen Anzeigen der Notare
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Gesetzentwurf sieht mit den Artikeln 6 und 7 (§ 22a des
Grunderwerbsteuergesetzes) eine Verordnungsermächtigung zu Gunsten des
Bundesfinanzministeriums in Sachen Festlegung und genauere Ausgestaltung des elektronischen
Kommunikationsweges zwischen Notaren und Finanzbehörden vor. Nach derzeitigem
Entwurfsstand soll die Kommunikation zwischen Notaren und Finanzbehörden
dabei ab dem 1. Januar 2028 über die ELSTER-Infrastruktur stattfinden, vgl.
insoweit auch § 87a Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) für die
Rechtsanwälte und § 11 Absatz 2 der Verordnung über die Steuerberaterplattform und die
besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (StBPPV) in Verbindung mit
§ 86f des Steuerberatergesetzes (StBerG) für die Steuerberater.
Folglich soll das von der Bundesnotarkammer bereitgestellte und seit Jahren
bewährte besondere elektronische Notarpostfach (beN), das Notaren zur sicheren
elektronischen Kommunikation im Rechtsverkehr mit Gerichten, Behörden und
anderen Notaren dient, für die Kommunikation mit den Finanzverwaltungen im
Rahmen des notariellen Urkundsvollzugs nicht genutzt werden dürfen.
Insoweit wird eine Anwendungsausnahme für die
Finanzbehördenkommunikation geschaffen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass es Notaren im Rahmen ihrer
Amtsgeschäfte gestattet ist, das besondere elektronische Notarpostfach auch für
die Kommunikation mit den Finanzverwaltungen als elektronischen
Kommunikationsweg zu nutzen, hilfsweise dafür Sorge zu tragen, dass ELSTER umgehend
mit einer medienbruchfreien Schnittstelle für die besonderen elektronischen
Notarpostfächer versehen wird und umgekehrt.
Berlin, den 5. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Das besondere elektronische Notarpostfach als sicherer, von der Bundesnotarkammer bereitgestellter digitaler
Kanal hat sich bewährt und wurde geschaffen, um eine rechtssichere, verwaltungsarme und medienbruchfreie
Kommunikation mit Gerichten, Behörden und anderen Notaren zu ermöglichen. Diesen Weg der konsistenten
und umfassenden Verwaltungsvereinfachung in der elektronischen Kommunikation gilt es weiter zu beschreiten.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahme bei der Kommunikation zwischen Notaren und Finanzbehörden zu
deren Gunsten über ELSTER schafft einen größeren und einseitigen Medienbruch. Hinzu kommt, dass ELSTER
keine in erster Linie zur verschriftlichten Kommunikation geeignete Plattform ist, sondern vor allem ein
Werkzeug, um Steuererklärungen zu erstellen, zu übermitteln und in diesem unmittelbaren Zusammenhang mit den
Finanzbehörden zu kommunizieren. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Weg verkompliziert und verteuert
demnach den Urkundsvollzug für alle Beteiligten und steht einer konsequenten Digitalisierung im Weg.
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ISSN 0722-8333
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