Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (Bericht zu Drs. 21/3735, 21/5806)
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Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (Bericht zu Drs. 21/3735, 21/5806)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5807
21. Wahlperiode 06.05.2026
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3735, 21/5806 –
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen,
der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der
steuerlichen Anzeigen der Notare
Bericht der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Uwe Feiler, Mirco Hanker,
Svenja Schulze und Dr. Sebastian Schäfer
Der Gesetzentwurf beabsichtigt die umfassende Digitalisierung des Austauschs von
Dokumenten und Informationen zwischen Notarinnen und Notaren, Gerichten und
Verwaltungsstellen anlässlich des Vollzugs eines Immobilienvertrags, zur
gerichtlichen Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder zur Erfüllung steuerlicher
Anzeigepflichten. Die Beteiligten sollen dafür über die EGVP-Struktur
beziehungsweise die ELSTER-Struktur kommunizieren. Herkömmliche Dokumente sollen in
geeigneten Fällen durch Strukturdatensätze im Dateiformat XML ersetzt werden können.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz folgende
Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: Es wird eine Abfragemöglichkeit für Notare
beim Bundeszentralamt für Steuern hinsichtlich der Steueridentifikationsnummern
von an notariellen Rechtsgeschäften Beteiligten, für die eine Anzeigepflicht der Notare
besteht, eingefügt. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene notarielle Hinweis- und
Vermerkpflicht hinsichtlich der Mitteilungspflicht von an Immobilienverträgen
Beteiligten gegenüber den Gutachterausschüssen wird gestrichen. Das Erfordernis des
Erlasses einer Rechtsverordnung durch die Länder zur Bestimmung des Zeitpunktes, ab
dem die Kommunikation zwischen Notaren und den zuständigen
Verwaltungsbehörden der Länder elektronisch erfolgt, wird gestrichen. Die elektronische
Kommunikation zwischen den Notaren und den nach dem Baugesetzbuch, dem
Grundstücksverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung zuständigen Verwaltungsbehörden
der Länder wird unmittelbar von Gesetzes wegen zum 1. Januar 2027 eingeführt. Als
mittelbare Folge aus dem Wegfall der Verordnungskompetenz der Länder wird auch
die Pflicht, die Empfänger- und Postfachbezeichnung in einer Rechtsverordnung der
Länder zu veröffentlichen, gestrichen. Die Empfänger- und Postfachbezeichnungen
sollen auf den Internetseiten des jeweiligen Bauministeriums des Landes veröffentlicht
werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschlossenen
Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es wurden keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand durch die Länder und
Kommunen mitgeteilt.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich dadurch, dass die Auslagen der
beauftragten Notarinnen und Notare beim Vollzug von Immobilienverträgen geringer ausfallen
werden, der Erfüllungsaufwand um insgesamt rund 5 Mio. Euro.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft reduziert sich der Erfüllungsaufwand dadurch, dass die Auslagen
der beauftragten Notarinnen und Notare beim Vollzug von Immobilienverträgen
geringer ausfallen werden, um insgesamt rund 1,5 Mio. Euro. Diese Entlastung stellt ein
„Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Für die Wirtschaft reduzieren sich die Bürokratiekosten aus Informationspflichten um
insgesamt rund 1,5 Mio. Euro.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung der Länder reduziert sich durch die Einführung beziehungsweise
den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs insbesondere im Zusammenhang mit
dem Vollzug von Immobilienverträgen der jährliche Erfüllungsaufwand um rund
14,15 Mio. Euro. Die Bundesverwaltung wird pro Jahr mit rund 3,36 Mio. Euro
belastet.
Der einmalige Erfüllungsaufwand, der durch den Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs in Behörden und Gerichten für die Ertüchtigung der technischen Systeme,
insbesondere für die Erstellung oder Installation von Schnittstellen zur Übernahme der
strukturierten Daten, anfällt, beträgt rund 179,8 Mio. Euro. Davon entfallen rund
16,9 Mio. Euro auf den Bund und 162,9 Mio. Euro auf die Länder und Kommunen.
Weitere Kosten
Bürgerinnen und Bürger werden aufgrund des schnelleren Vollzugs durch geringere
Finanzierungskosten aufgrund niedrigerer Bereitstellungszinsen in Höhe von rund
26 Mio. Euro entlastet. Für die Wirtschaft ergibt sich eine Entlastung durch die
geringeren Finanzierungskosten in Höhe von rund 9 Mio. Euro.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen AfD und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 6. Mai 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
Uwe Feiler
Berichterstatter
Mirco Hanker
Berichterstatter
Svenja Schulze
Berichterstatterin
Dr. Sebastian Schäfer
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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