Zustand der Bundesbrücken in Schleswig-Holstein - Maßnahmen und Finanzierung zur Vermeidung weiterer Sperrungen und Einstürze
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Zustand der Bundesbrücken in Schleswig-Holstein - Maßnahmen und Finanzierung zur Vermeidung weiterer Sperrungen und Einstürze
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5798
21. Wahlperiode 06.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Henze, Alexis L. Giersch, Kerstin Przygodda, Kurt
Kleinschmidt, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Lars Haise, Maximilian Kneller,
Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer
Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Zustand der Bundesbrücken in Schleswig-Holstein – Maßnahmen und
Finanzierung zur Vermeidung weiterer Sperrungen und Einstürze
Die Infrastruktur Deutschlands steht vor einer der größten Herausforderungen
ihrer Geschichte, insbesondere wenn es um den Zustand der Bundesbrücken
geht. Zahlreiche Berichte und Studien, darunter Analysen von Transport &
Environment (T&E) (www.transportenvironment.org/te-deutschland/articles/t-e-w
arnt-vor-triage-bei-der-brueckensanierung) und dem Bundesrechnungshof
(www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/bruecken
m o d e r n i s i e r u n g / k u r z m e l d u n g .html), weisen auf einen alarmierenden
Sanierungs- und Abrissbedarf hin, der die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit des
Verkehrsnetzes bedroht. Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden im
September 2024 sowie die anhaltenden Sperrungen wie der Ringbahnbrücke in Berlin
verdeutlichen die Dringlichkeit dieses Problems.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung von Experten kritisiert, den Umfang der
Schäden zu unterschätzen und die Finanzierung sowie Priorisierung
unzureichend zu gestalten (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sanierung-bruecke
n-verkehr-100.html). Es fehle an Klarheit über den aktuellen Zustand, die
geplanten Maßnahmen, die Finanzierungsstrategien und die langfristige Strategie,
um die Bürger vor den Gefahren maroder Brücken zu schützen und eine
nachhaltige Lösung zu gewährleisten. So führt T&E Deutschland in der oben
genannten Studie aus, dass nach den vom Bundesministerium für Verkehr (BMV)
selbst gesetzten Kriterien bei 5 905 Brückenbauwerken unter
Bundesverwaltung ein Ersatzneubau notwendig sei und weitere 10 240 Brückenbauwerke
unter Bundesverwaltung so stark belastet sind, dass entweder ein Ersatzneubau
oder eine Verstärkung notwendig sei (www.transportenvironment.org/uploads/f
iles/20250415_TE_Bruckensanierung.pdf).
Beim Brückengipfel 2022 wurde die Priorisierungsreihenfolge der
Modernisierung der Autobahnbrücken geändert und dargelegt, dass man sich nun auf ein
Kernnetz von besonders wichtigen Autobahnabschnitten fokussiere (https://bm
dv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zukunftspaket-leistun gsfaehige-a
utobahnbruecken.pdf?__blob=publicationFile).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben sich die Kriterien, wie die Bundesregierung den
Modernisierungsbedarf von Brückenbauwerken einordnet, seit dem Brückengipfel im Jahr
2022 (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/bruecken-an-bunde
sfernstrassen-bilanz-und-ausblick.pdf?__blob=publicationFile) geändert?
a) Wie lauten die aktuellen Kriterien, wann für ein Brückenbauwerk ein
Ersatzneubau nötig ist?
b) Wie lauten die aktuellen Kriterien, wann für ein Brückenbauwerk eine
Modernisierung notwendig ist?
2. Teilt die Bundesregierung die in der T&E-Studie (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) errechneten Zahlen, dass bei knapp 6 000
Brückenbauwerken unter Bundesverwaltung ein Ersatzneubau notwendig sei und dass bei
weiteren 10 000 Brückenbauwerken unter Bundesverwaltung entweder
ein Ersatzneubau oder eine Verstärkung notwendig sei (wenn nein, wie
lauten die korrekten Zahlen, und wie viele davon befinden sich in
Schleswig-Holstein)?
3. Welche Autobahnabschnitte in Schleswig-Holstein sind Teil des
zusammenhängenden Kernnetzes von besonders wichtigen
Autobahnabschnitten, die durchgängig mit leistungsfähigen Brücken hergerichtet werden
sollen (bitte Abschnitte grafisch in einer Karte für Schleswig-Holstein
darstellen)?
4. Wie viele der vom Bundesministerium für Verkehr als besonders
sanierungsbedürftig eingestuften Brückenbauwerke des Kernnetzes liegen in
Schleswig-Holstein (bitte betroffene Brücken und Teilbauwerke mit
konkreter Ortsangabe einzeln auflisten)?
5. Wie viele der vom Bundesministerium für Verkehr als besonders
sanierungsbedürftig eingestuften Brückenbauwerke außerhalb des Kernnetzes
liegen in Schleswig-Holstein (bitte betroffene Brücken und Teilbauwerke
mit konkreter Ortsangabe einzeln auflisten)?
6. Sind aktuell Brückenbauwerke unter Bundesverwaltung in Schleswig-
Holstein für einen Abriss vorgesehen (wenn ja, bitte betroffene Brücken
und Teilbauwerke mit konkreter Ortsangabe einzeln auflisten)?
7. Wie viele Autobahnbrücken wurden in Schleswig-Holstein in den letzten
fünf Jahren im Durchschnitt pro Jahr saniert, und wo liegen diese (bitte
Brückenbauwerke mit konkreter Ortsangabe einzeln auflisten)?
8. Durch welche Brückenbauwerke unter Bundesverwaltung in Schleswig-
Holstein bestehen aktuell Verkehrseinschränkungen bzw. werden
Einschränkungen erforderlich werden (bitte Brückenbauwerke einzeln mit
dem jeweiligen Einschränkungsstatus angeben)?
9. Inwieweit haben ggf. Sparmaßnahmen bei Brückenbauwerken unter
Bundesverwaltung in Schleswig-Holstein in der Vergangenheit zu den
aktuellen Problemen beigetragen (bitte konkrete Beispiele und Zeiträume
nennen)?
10. In welchen Jahren wurden nach Ansicht der Bundesregierung zu wenig
Mittel im Bundeshaushalt eingestellt, um den Zustand der
Brückenbauwerke in Schleswig-Holstein unter Bundesverwaltung zu erhalten?
11. Welcher finanzielle Mittelbedarf ergibt sich aus den notwendigen
Sanierungs- und Abrissmaßnahmen sowie dem Neubau von
Brückenbauwerken in Schleswig-Holstein unter Bundesverwaltung für die nächsten 5,
und 15 Jahre?
12. Wie plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen in Schleswig-Holstein
zu finanzieren (vgl. Frage 11), sind zusätzliche Haushaltsmittel, Kredite
oder öffentlich-private Partnerschaften vorgesehen (bei öffentlich-privaten
Partnerschaften, bitte betroffene Brücken und Teilbauwerke mit konkreter
Ortsangabe einzeln auflisten), und in welchem Umfang sind hierbei Mittel
aus der „Bundessäule“ von 300 Milliarden im Rahmen des
Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität eingeplant (www.bundesfinanz
ministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanz
en/SVIK/Bund/investitionen-der-bundessaeule.html)?
13. In welchem Umfang sind ggf. EU-Mittel oder andere Förderprogramme in
Schleswig-Holstein für die Finanzierung eingeplant (vgl. Frage 11)?
14. Wie sehen die konkreten Zeitpläne für die Umsetzung der Maßnahmen in
Schleswig-Holstein aus (vgl. Frage 11; bitte eine Übersicht der geplanten
Projekte für die nächsten 5 Jahre vorlegen)?
15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um
Verkehrsbehinderungen in Schleswig-Holstein während der Bauarbeiten zu
minimieren (vgl. Frage 11)?
Berlin, den 4. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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