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Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung

dip / drucksache 04.05.2026 · WP 21 · 21/5724 · Antrag · Original ↗

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Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung Antrag der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Zeiger der Weltuntergangsuhr der U.S.-Organisation Bulletin of Atomic Scientists wurde 2026 erneut vorgerückt, auf 11:58:35 Uhr (2026 Doomsday Clock Statement - Bulletin of the Atomic Scientists). Sinnbildlich ist die Welt damit nach Einschätzung des anerkannten Expert*innengremiums nur noch 85 Sekunden von einer Katastrophe globalen Ausmaßes, die die Zukunft der Menschheit gefährdet, entfernt. Eine der wichtigsten Ursachen für diese gefährliche Situation ist die seit Jahren schleichende Erosion der Regelungen der internationalen nuklearen Rüstungskontrolle. Diese Entwicklung ist zutiefst besorgniserregend und eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben weltweit. Im Februar 2026 ist der letzte verbliebene bilaterale atomwaffenspezifische Rüstungskontrollvertrag NEW START ausgelaufen. Sowohl Russland als auch die USA erwägen die Wiederaufnahme von Atomtests. Außerdem wird die Modernisierung der Atomwaffen in China, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA diskutiert. Weder China, Frankreich, Großbritannien, Russland oder USA signalisieren Bereitschaft, die mit dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV) eingegangenen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen. Auch die Bundesregierung leistet in mehrfacher Hinsicht einen erheblichen Beitrag zur Erosion der atomaren Rüstungskontrolle: 1. Das deutsche Festhalten an dem System der Nuklearen Teilhabe in der NATO und der Beschaffung von F-35 Kampfflugzeugen für den Abwurf von Atombomben, untergräbt die Bestimmungen des NVV, die u. a. ein Verbot der Stationierung von Atomwaffen in nicht-Atomwaffenstaaten beinhalten. Diese Praxis wird von der Mehrheit der NVV-Vertragsstaaten als Vertragsverletzung kritisiert. Bei der dritten Sitzung des Vorbereitungskomitees für die NVV-Überprüfungskonferenz im April 2025 wiederholten die 120 blockfreien NVV-Mitgliedsstaaten erneut, dass die nukleare Teilhabe ihrer Auffassung nach gegen Art. 1 und Art. 2 des NVV verstößt. (https://reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/n- pt/prepcom25/statements/2May_NAM_C2.pdf) Inzwischen beansprucht zudem auch Russland das Recht, Atomwaffen in nicht-Atomwaffenstaaten zu stationie- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5724 21. Wahlperiode 04.05.2026 ren. Russland hat die im Mai 2023 vereinbarte Stationierung von russischen Atomwaffen in Belarus u. a. mit einem Verweis auf die NATO-Praxis gerechtfertigt. 2. Mit der Fortführung des 2025 begonnenen deutsch-französischen Dialogs über eine bilaterale Zusammenarbeit im Hinblick auf die französischen Atomwaffen, gießt die Bundesregierung weiter Öl ins Feuer. Frankreichs Atomwaffen sind explizit nicht Teil der NATO, so dass die ohnehin umstrittene Nukleare Teilhabe der NATO als Rechtfertigung von vornherein ausscheidet. Eine „Europäisierung“ französischer (und britischer) Atomwaffen steht dem Gebot der Nichtverbreitung diametral entgegen. Dies würde ein falsches Zeichen an die Staatengemeinschaft senden, dass selbst die letzten Schranken für nicht-Atomwaffenstaaten fallen und neue Wege zum Zugang zu Atomwaffen politisch legitimiert werden. 3. Das Angebot der Bundesregierung an die USA, in Deutschland wieder Mittelstreckenraketen zu stationieren, die ungeachtet, ob sie perspektivisch durch technische Modifikationen atomwaffenfähig gemacht werden können, droht, den strategischen Rüstungswettlauf zwischen Russland und der USA in Europa wieder anzuheizen und die dringend notwendige Neuverhandlung des 2019 beendeten Vertrages über Mittelstrecken (Intermediate-range Nuclear Forces / INF) zu verhindern. 4. Dem Kernanliegen des NVV, alle Staaten zu einem Beitritt zu bewegen, geht die Bundesregierung nicht mit Nachdruck nach. Auf die Nichtunterzeichnerstaaten Indien, Israel, Pakistan und Südsudan wird kein erkennbarer Druck ausgeübt, dem NVV beizutreten. Stattdessen wurden in den letzten Jahrzehnten die Wirtschaftsbeziehungen ausgebaut und auch strategische Waffensysteme, wie z. B. U-Boote, geliefert. Diese Rüstungszusammenarbeit erfolgt trotz der Bestimmungen in den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung und dem EU-Verhaltenskodex zu Waffenausfuhren, die u. a. das Eingehen und die Einhaltung internationalen Übereinkommen zu Massenvernichtungswaffen und Nichtverbreitung als Maßstab anlegen. Nach zwei Anläufen 2015 und 2022 ohne Ergebnis ist es daher umso wichtiger, dass die 11. Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages wieder zu handfesten Fortschritten bei der nuklearen Abrüstung führt und vor einem Scheitern bewahrt wird. Der 2021 in Kraft getretene und inzwischen von mehr als 70 Staaten ratifizierte Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist auch ein deutliches Zeichen der wachsenden Unzufriedenheit der Mehrzahl der nicht-Atomwaffenstaaten im NVV. Deutschland hat den AVV bislang nicht unterzeichnet und ist, nach Teilnahmen 2022 und 2023, der letzten AVV-Konferenz im Jahr 2025 ferngeblieben. Mit diesem Verhalten untergräbt die Bundesregierung die internationalen Bemühungen um eine Verstärkung der multilateralen, regelbasierten nuklearen Rüstungskontrolle. Die Bundesregierung betont, dass der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag das Fundament der globalen nuklearen Ordnung bildet (www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/sicherheitspolitik/abruestung-ruestungskontrolle/nukleare-abruestung-und- nichtverbreitung/nvv-node). Statt also zur Erosion der atomaren Rüstungskontrolle beizutragen, muss die Bundesregierung nun einen deutlichen Beitrag leisten, um die Überprüfungskonferenz im April/Mai 2026 zu stärken. Hierfür sind auch einseitige Abrüstungsschritte ein unverzichtbares positives Zeichen, die auf das Verhalten der anderen Staaten wirken, um sie zu ähnlichem vertrauensbildendem Handeln anzuregen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich für den Erhalt des atomaren Nichtverbreitungsregimes und die Weiterentwicklung der multilateralen Abrüstungspolitik einzusetzen; 2. zum Gelingen der 11. NVV-Überprüfungskonferenz beizutragen, indem sie sich deutlich für das Ziel des Abkommens einsetzt, eine atomwaffenfreie Welt durch die vollständige Abrüstung der Arsenale der Atomwaffenstaaten zu erreichen; 3. den Annahmebeschluss des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2010 zur Drucksache 17/1159 umzusetzen, auf einen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland hinzuwirken und eine Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland zu verhindern; 4. die deutsche Beteiligung an der nuklearen Teilhabe in der NATO zu beenden und die Beschaffung von atomwaffenfähigen Kampfflugzeugen zu stoppen; 5. die Gespräche über deutsch-französische Zusammenarbeit in Bezug auf die französischen Atomwaffen sofort zu stoppen und den Aufbau eines „europäischen Atomschirms“ in aller Deutlichkeit abzulehnen; 6. an der Ersten Überprüfungskonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags im November/Dezember 2026 teilzunehmen, den AVV zu unterzeichnen, zu ratifizieren und aktiv darauf hinzuwirken, dass das Verhältnis zwischen AVV und NVV konstruktiv ausgestaltet wird; 7. sich für die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Europa im Sinne der Resolution 3472 der UN-Vollversammlung von 1975 einzusetzen; 8. einen Plan vorzulegen, wie Indien, Israel, Pakistan, und Südsudan zu einem NVV- Beitritt bewogen werden sollen und Nordkorea wieder in das NVV-Regime integriert werden kann; 9. sich mit Nachdruck für die Ratifizierung des Atomteststoppabkommens (Comprehensive Test Ban Treaty / CTBT), vor allem durch China, Indien, Israel, Russland und USA, und die Stärkung der CTBTO einzusetzen; 10. auf der 11. NVV-Überprüfungskonferenz Vorschläge für einen verbindlichen Verzicht der fünf anerkannten Atommächte auf den Einsatz von Atomwaffen gegenüber Nichtnuklearwaffenstaaten zu unterbreiten. Berlin, den 21. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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