Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung
Text
Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung
Antrag
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik
Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Mareike
Hermeier, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser,
Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Zeiger der Weltuntergangsuhr der U.S.-Organisation Bulletin of Atomic Scientists
wurde 2026 erneut vorgerückt, auf 11:58:35 Uhr (2026 Doomsday Clock Statement -
Bulletin of the Atomic Scientists). Sinnbildlich ist die Welt damit nach Einschätzung
des anerkannten Expert*innengremiums nur noch 85 Sekunden von einer Katastrophe
globalen Ausmaßes, die die Zukunft der Menschheit gefährdet, entfernt. Eine der
wichtigsten Ursachen für diese gefährliche Situation ist die seit Jahren schleichende
Erosion der Regelungen der internationalen nuklearen Rüstungskontrolle. Diese
Entwicklung ist zutiefst besorgniserregend und eine Gefahr für das friedliche
Zusammenleben weltweit.
Im Februar 2026 ist der letzte verbliebene bilaterale atomwaffenspezifische
Rüstungskontrollvertrag NEW START ausgelaufen. Sowohl Russland als auch die USA
erwägen die Wiederaufnahme von Atomtests. Außerdem wird die Modernisierung der
Atomwaffen in China, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA diskutiert.
Weder China, Frankreich, Großbritannien, Russland oder USA signalisieren
Bereitschaft, die mit dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV) eingegangenen
Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen.
Auch die Bundesregierung leistet in mehrfacher Hinsicht einen erheblichen Beitrag
zur Erosion der atomaren Rüstungskontrolle:
1. Das deutsche Festhalten an dem System der Nuklearen Teilhabe in der NATO und
der Beschaffung von F-35 Kampfflugzeugen für den Abwurf von Atombomben,
untergräbt die Bestimmungen des NVV, die u. a. ein Verbot der Stationierung von
Atomwaffen in nicht-Atomwaffenstaaten beinhalten. Diese Praxis wird von der
Mehrheit der NVV-Vertragsstaaten als Vertragsverletzung kritisiert. Bei der
dritten Sitzung des Vorbereitungskomitees für die NVV-Überprüfungskonferenz im
April 2025 wiederholten die 120 blockfreien NVV-Mitgliedsstaaten erneut, dass
die nukleare Teilhabe ihrer Auffassung nach gegen Art. 1 und Art. 2 des NVV
verstößt. (https://reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/n-
pt/prepcom25/statements/2May_NAM_C2.pdf) Inzwischen beansprucht zudem
auch Russland das Recht, Atomwaffen in nicht-Atomwaffenstaaten zu stationie-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5724
21. Wahlperiode 04.05.2026
ren. Russland hat die im Mai 2023 vereinbarte Stationierung von russischen
Atomwaffen in Belarus u. a. mit einem Verweis auf die NATO-Praxis gerechtfertigt.
2. Mit der Fortführung des 2025 begonnenen deutsch-französischen Dialogs über
eine bilaterale Zusammenarbeit im Hinblick auf die französischen Atomwaffen,
gießt die Bundesregierung weiter Öl ins Feuer. Frankreichs Atomwaffen sind
explizit nicht Teil der NATO, so dass die ohnehin umstrittene Nukleare Teilhabe der
NATO als Rechtfertigung von vornherein ausscheidet. Eine „Europäisierung“
französischer (und britischer) Atomwaffen steht dem Gebot der Nichtverbreitung
diametral entgegen. Dies würde ein falsches Zeichen an die Staatengemeinschaft
senden, dass selbst die letzten Schranken für nicht-Atomwaffenstaaten fallen und
neue Wege zum Zugang zu Atomwaffen politisch legitimiert werden.
3. Das Angebot der Bundesregierung an die USA, in Deutschland wieder
Mittelstreckenraketen zu stationieren, die ungeachtet, ob sie perspektivisch durch technische
Modifikationen atomwaffenfähig gemacht werden können, droht, den
strategischen Rüstungswettlauf zwischen Russland und der USA in Europa wieder
anzuheizen und die dringend notwendige Neuverhandlung des 2019 beendeten
Vertrages über Mittelstrecken (Intermediate-range Nuclear Forces / INF) zu verhindern.
4. Dem Kernanliegen des NVV, alle Staaten zu einem Beitritt zu bewegen, geht die
Bundesregierung nicht mit Nachdruck nach. Auf die Nichtunterzeichnerstaaten
Indien, Israel, Pakistan und Südsudan wird kein erkennbarer Druck ausgeübt, dem
NVV beizutreten. Stattdessen wurden in den letzten Jahrzehnten die
Wirtschaftsbeziehungen ausgebaut und auch strategische Waffensysteme, wie z. B. U-Boote,
geliefert. Diese Rüstungszusammenarbeit erfolgt trotz der Bestimmungen in den
Politischen Grundsätzen der Bundesregierung und dem EU-Verhaltenskodex zu
Waffenausfuhren, die u. a. das Eingehen und die Einhaltung internationalen
Übereinkommen zu Massenvernichtungswaffen und Nichtverbreitung als Maßstab
anlegen.
Nach zwei Anläufen 2015 und 2022 ohne Ergebnis ist es daher umso wichtiger, dass
die 11. Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages wieder zu handfesten
Fortschritten bei der nuklearen Abrüstung führt und vor einem Scheitern bewahrt wird.
Der 2021 in Kraft getretene und inzwischen von mehr als 70 Staaten ratifizierte
Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist auch ein deutliches Zeichen der wachsenden
Unzufriedenheit der Mehrzahl der nicht-Atomwaffenstaaten im NVV. Deutschland hat den
AVV bislang nicht unterzeichnet und ist, nach Teilnahmen 2022 und 2023, der letzten
AVV-Konferenz im Jahr 2025 ferngeblieben. Mit diesem Verhalten untergräbt die
Bundesregierung die internationalen Bemühungen um eine Verstärkung der
multilateralen, regelbasierten nuklearen Rüstungskontrolle.
Die Bundesregierung betont, dass der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag das
Fundament der globalen nuklearen Ordnung bildet (www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/sicherheitspolitik/abruestung-ruestungskontrolle/nukleare-abruestung-und-
nichtverbreitung/nvv-node). Statt also zur Erosion der atomaren Rüstungskontrolle
beizutragen, muss die Bundesregierung nun einen deutlichen Beitrag leisten, um die
Überprüfungskonferenz im April/Mai 2026 zu stärken. Hierfür sind auch einseitige
Abrüstungsschritte ein unverzichtbares positives Zeichen, die auf das Verhalten der anderen
Staaten wirken, um sie zu ähnlichem vertrauensbildendem Handeln anzuregen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich für den Erhalt des atomaren Nichtverbreitungsregimes und die
Weiterentwicklung der multilateralen Abrüstungspolitik einzusetzen;
2. zum Gelingen der 11. NVV-Überprüfungskonferenz beizutragen, indem sie sich
deutlich für das Ziel des Abkommens einsetzt, eine atomwaffenfreie Welt durch
die vollständige Abrüstung der Arsenale der Atomwaffenstaaten zu erreichen;
3. den Annahmebeschluss des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2010 zur
Drucksache 17/1159 umzusetzen, auf einen Abzug der US-Atomwaffen aus
Deutschland hinzuwirken und eine Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in
Deutschland zu verhindern;
4. die deutsche Beteiligung an der nuklearen Teilhabe in der NATO zu beenden und
die Beschaffung von atomwaffenfähigen Kampfflugzeugen zu stoppen;
5. die Gespräche über deutsch-französische Zusammenarbeit in Bezug auf die
französischen Atomwaffen sofort zu stoppen und den Aufbau eines „europäischen
Atomschirms“ in aller Deutlichkeit abzulehnen;
6. an der Ersten Überprüfungskonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags im
November/Dezember 2026 teilzunehmen, den AVV zu unterzeichnen, zu ratifizieren und
aktiv darauf hinzuwirken, dass das Verhältnis zwischen AVV und NVV
konstruktiv ausgestaltet wird;
7. sich für die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Europa im Sinne der
Resolution 3472 der UN-Vollversammlung von 1975 einzusetzen;
8. einen Plan vorzulegen, wie Indien, Israel, Pakistan, und Südsudan zu einem NVV-
Beitritt bewogen werden sollen und Nordkorea wieder in das NVV-Regime
integriert werden kann;
9. sich mit Nachdruck für die Ratifizierung des Atomteststoppabkommens
(Comprehensive Test Ban Treaty / CTBT), vor allem durch China, Indien, Israel, Russland
und USA, und die Stärkung der CTBTO einzusetzen;
10. auf der 11. NVV-Überprüfungskonferenz Vorschläge für einen verbindlichen
Verzicht der fünf anerkannten Atommächte auf den Einsatz von Atomwaffen
gegenüber Nichtnuklearwaffenstaaten zu unterbreiten.
Berlin, den 21. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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