Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich Weltraum (Antwort zu Drs. 21/6817)
Text
Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich Weltraum (Antwort zu Drs. 21/6817)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7431
21. Wahlperiode 29.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Desiree Becker,
Sonja Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6817 –
Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich
Weltraum
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der im November 2025 veröffentlichten Weltraumsicherheitsstrategie
(WSS) definiert die Bundesregierung den Weltraum ausdrücklich als
sicherheitspolitische Handlungsdomäne und hebt dessen strategische Bedeutung für
Verteidigung, Krisenmanagement sowie staatliche Handlungsfähigkeit hervor
(WSS, S. 11). Neben dem Ausbau nationaler Fähigkeiten betont die
Bundesregierung dabei das Ziel der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum,
verweist auf einen sogenannten „verhaltensbasierten Ansatz“ und kündigt eine
aktive Weltraumsicherheitsdiplomatie zur Förderung einer regelbasierten
Nutzung des Weltraums an (WSS, S. 24).
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die internationale Sicherheitslage im
Weltraum zunehmend durch technologische Mehrdeutigkeit, Dual-Use-Strukturen,
wachsende Counter-Space-Fähigkeiten sowie erhebliche Regelungslücken im
bestehenden Weltraumrecht geprägt ist. Insbesondere nichtkinetische
Wirkmechanismen, Näheoperationen, Cyberoperationen gegen weltraumgestützte
Infrastruktur sowie destruktive Anti-Satelliten-Tests werfen grundlegende
Fragen hinsichtlich strategischer Stabilität, Attribution und Eskalationskontrolle
auf.
Vor diesem Hintergrund erscheint klärungsbedürftig, welches
sicherheitspolitische Leitbild die Bundesregierung langfristig verfolgt und wie sie das
Spannungsverhältnis zwischen nationalem Fähigkeitsaufbau,
Abschreckungslogiken und rüstungskontrollpolitischer Stabilisierung bewertet. Zwar verweist die
WSS auf internationale Kooperation und Normenbildung (WSS, S. 27),
zugleich bleibt jedoch offen, wie die Bundesregierung die Risiken einer
zunehmenden Militarisierung des Weltraums sowie die möglichen Auswirkungen
eines verstärkten Fähigkeitsausbaus auf bestehende rüstungskontrollpolitische
Bemühungen bewertet.
Ebenso bedarf es einer präziseren Einordnung, ob der von der
Bundesregierung hervorgehobene verhaltensbasierte Ansatz als dauerhafte
ordnungspolitische Alternative zu völkerrechtlich verbindlichen
Rüstungskontrollinstrumenten verstanden wird oder vielmehr als Übergangsmechanismus bis zur
Entwicklung verbindlicher internationaler Normen dient. Angesichts der struktu-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 29. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rellen Besonderheiten des Weltraums, insbesondere der hohen Verwundbarkeit
orbitaler Infrastrukturen, der Schwierigkeit eindeutiger Attribution sowie der
engen Verflechtung ziviler und militärischer Nutzung, stellt sich darüber
hinaus die Frage, welche diplomatischen, vertrauensbildenden und
rüstungskontrollpolitischen Instrumente die Bundesregierung für geeignet hält,
Eskalationsdynamiken zu verhindern und langfristige strategische Stabilität und eine
friedliche Nutzung des Weltraums zu gewährleisten.
1. Welche sicherheitspolitischen Leitvorstellungen liegen der
Weltraumsicherheitsstrategie zugrunde, und wie priorisiert die Bundesregierung
dabei zwischen klassischen Abschreckungslogiken, kooperativen
Sicherheitsansätzen und rüstungskontrollpolitischen
Stabilisierungsperspektiven, welchem dieser Ansätze wird im strategischen Gesamtverständnis
der Strategie vorrangige Bedeutung eingeräumt, und wie wird diese
Priorisierung begründet?
Auf das Kapitel 2 der Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung, in
welchem die drei zentralen Handlungsfelder des Erkennens und der Abwehr
von Gefahren und Bedrohungen, internationale Kooperation und Abschreckung
umfassend aufgezeigt werden, wird verwiesen.
2. In welchem Verhältnis stehen nach Auffassung der Bundesregierung der
Ausbau nationaler Fähigkeiten im Weltraum und das Ziel einer normativ
eingehegten sowie möglichst stabilisierten internationalen
Weltraumordnung?
Die Bundesregierung hat sowohl den Ausbau der eigenen
Weltraumsicherheitsarchitektur als auch die internationale Kooperation im Sinne der Wahrung einer
nachhaltigen Ordnung im Weltraum zu zentralen Handlungsfeldern ihrer
strategischen Herangehensweise an die Weltraumsicherheit definiert.
3. Wie definiert die Bundesregierung „strategische Stabilität“ im Weltraum
unter Berücksichtigung moderner Counter-Space-Fähigkeiten,
nichtkinetischer Wirkmechanismen, Näheoperationen sowie der strukturellen
Mehrdeutigkeit von Dual-Use-Systemen?
Strategische Stabilität im Weltraum bedeutet, dass kein Akteur durch seine
Weltraumaktivitäten einen entscheidenden Vorteil auf eine Art und Weise
erlangen kann, die die friedliche Nutzung des Weltraums grundlegend gefährdet.
Ziel ist, über klare Regeln, Transparenz und Vertrauensbildung das Risiko von
Missverständnissen und Eskalationen zu minimieren bzw. diese zu verhindern.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit klassischer
Abschreckungskonzepte, und teilt sie die Einschätzung, dass Attribution,
Verwundbarkeit und Eskalationsdynamiken strukturell anders gelagert sind
als in traditionellen militärischen Domänen?
Klassische Abschreckungskonzepte sind grundsätzlich auch auf die Dimension
Weltraum anwendbar. Attribution, Verwundbarkeit und Eskalationsdynamiken
folgen in allen Dimensionen den gleichen Grundprinzipien. Unterscheidungen
treten in den militärischen operativen Faktoren Kräfte, Raum, Zeit und
Information auf, die für jede Dimension eigener Verfahren, Konzepte und Doktrinen
bedürfen. Die Dimension Weltraum unterscheidet sich aufgrund physikalischer
Rahmenbedingungen sowie der technischen Beherrschbarkeit der Dimension
von den anderen militärischen Dimensionen.
5. Wie definiert die Bundesregierung im Rahmen des in der
Weltraumsicherheitsstrategie genannten „verhaltensbasierten Ansatzes“ konkret
„unverantwortliches“ beziehungsweise „bedrohliches“ Verhalten im
Weltraum?
Eine umfassende Definition der genannten Begriffe ist nicht Zweck des
verhaltensbasierten Ansatzes. Vielmehr gründet der Ansatz auf dem Umstand, dass
Bedrohungen im Weltraumkontext aufgrund des „dual-use“-Charakters vieler
Weltraumsysteme nicht aus der Betrachtung von Fähigkeiten allein abgeleitet
werden können. Er ist ein konzeptionelles Vehikel zur Formulierung
multilateral vereinbarter Normen auf der Grundlage gemeinsamer
Bedrohungswahrnehmungen.
6. Welche Kriterien oder Indikatoren legt die Bundesregierung zur
Bewertung solchen Verhaltens zugrunde (etwa Näheoperationen ohne
Vorankündigung, gezielte Störsignale, Cyberaktivitäten gegen
Bodeninfrastruktur oder intransparente Manöverprofile)?
Eine Bedrohung entsteht aus einer Kombination von Fähigkeiten, Verhalten
und Absicht. Die Bundesregierung bewertet Verhaltensweisen im Weltraum auf
Grundlage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Maßgebliche Kriterien
können insbesondere Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Handelns, die
Kommunikation und gegebenenfalls Konsultation mit betroffenen Akteuren,
die Vermeidung unnötiger Risiken sowie die Auswirkungen auf die Sicherheit
und Stabilität des Weltraums und die nachhaltige Nutzung des Weltraums sein.
7. Sieht die Bundesregierung im verhaltensbasierten Ansatz nur eine
tragfähige Grundlage für langfristige Stabilität, sofern gleichzeitig militärische
Fähigkeiten quantitativ und qualitativ ausgebaut werden?
Die Bundesregierung betrachtet den verhaltensbasierten Ansatz als
wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Sicherheit im Weltraum. Sowohl die
Verfolgung eines verhaltensbasierten Ansatzes als auch die Stärkung der
Verteidigungsfähigkeit tragen zu Stabilität im Weltraum bei.
8. Welche bestehenden internationalen Rechtsinstrumente, multilateralen
Prozesse oder Organisationen werden als maßgeblich für die normative
Ausgestaltung des verhaltensbasierten Ansatzes erachtet?
Das Völkerrecht ist auf den Weltraum anwendbar und damit maßgeblich für die
Bundesregierung im Sinne der Fragestellung. Insbesondere der Vertrag über die
Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und
Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper
von 1967 (Weltraumvertrag) stellt einen zentralen Bezugspunkt für die
Ausgestaltung des verhaltensbasierten Ansatzes dar. Die Generalversammlung der
Vereinten Nationen und die von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe zur Verhinderung
eines Wettrüstens im Weltraum (OEWG PAROS) sind hierbei die zentralen
Foren.
9. Welche Initiativen zur weitergehenden Kodifizierung solcher
Verhaltensnormen, etwa in Form einer Resolution, eines Mandats für
Vertragsverhandlungen oder eines verbindlichen Transparenzregimes, sind geplant?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Förderung von Prinzipien und
Normen verantwortlichen Staatenverhaltens im Rahmen der OEWG PAROS
ein. In Zusammenarbeit mit Partnern und Verbündeten unterstützt und bewirbt
sie regelmäßig relevante Resolutionen in der Generalversammlung der
Vereinten Nationen (VN). Die Bundesregierung setzt sich für transparenz- und
vertrauensbildende Maßnahmen, den Informationsaustausch sowie Maßnahmen
zur Risikoreduzierung und Krisenprävention ein. Hierzu zählen auch die
Umsetzung der Leitlinien für die langfristige Nachhaltigkeit von
Weltraumaktivitäten (LTS-Leitlinien), die Umsetzung des Haager Verhaltenskodex gegen die
Proliferation ballistischer Raketen sowie das nationale Bekenntnis
Deutschlands, keine destruktiven Tests boden-, luft- oder seegestützten Anti-Satelliten-
Raketen durchzuführen.
10. Versteht die Bundesregierung den verhaltensbasierten Ansatz als
dauerhaftes Ordnungsmodell oder als Übergangsinstrument bis zur
Aushandlung völkerrechtlich verbindlicher Regelungen?
Aus Sicht der Bundesregierung können verhaltensbasierte Ansätze auf
komplementäre Art und Weise sowohl in rechtlich verbindliche als auch in nicht-
verbindliche Regelungen einfließen.
11. Welche konkreten strukturellen Defizite werden im bestehenden
Weltraumrecht identifiziert – insbesondere im Hinblick auf
a) zerstörerische Anti-Satelliten-Tests,
b) nichtkinetische Angriffsformen (Jamming, Spoofing,
Cyberoperationen),
c) co-orbitale Systeme mit potenziell offensiver Wirkung und
d) die militärische Nutzung ziviler oder kommerzieller Infrastrukturen?
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an Diskussionen zur
Weiterentwicklung des ordnungspolitischen und völkerrechtlichen Rahmens in allen
genannten Bereichen und unterstützt Maßnahmen, die der nachhaltigen
Gewährleistung von Stabilität und Sicherheit im Weltraum dienen.
Technologische Entwicklungen sowie neue zivile und militärische
Nutzungsszenarien erfordern eine fortlaufende Weiterentwicklung des bestehenden
Ordnungsrahmens. Dies gilt auch im Hinblick auf destruktive Tests boden-,
luftoder seegestützter Anti-Satelliten-Raketen, nicht-kinetische Einwirkungen wie
Jamming, Spoofing und Cyberoperationen sowie ko-orbitale Systeme.
12. Unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung eines rechtlich
verbindlichen Instruments zur Ächtung von Anti-Satelliten-Tests oder zur
Begrenzung bestimmter Counter-Space-Fähigkeiten, wenn ja, in welcher
Ausgestaltung, und in welchen institutionellen Rahmen?
Die Bundesregierung unterstützt internationale Bemühungen zur
Risikoreduzierung und Stärkung verantwortlichen Verhaltens im Weltraum. Die
Bundesregierung hat sich gemeinsam mit zahlreichen weiteren Staaten politisch dazu
verpflichtet, keine destruktiven Tests boden-, luft- oder seegestützter Anti-
Satelliten-Raketen durchzuführen und ruft alle Staaten dazu auf, sich dieser
Verpflichtung anzuschließen. Sie hat zudem im Jahr 2024 gemeinsam mit weiteren
Staaten einen Resolutionsentwurf im VN-Sicherheitsrat eingebracht, der alle
Staaten dazu aufrief, von der Entwicklung von Nuklear- oder anderen
Massenvernichtungswaffen mit dem Zweck der Stationierung im Weltraum abzusehen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 verwiesen.
13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage eines
möglichen Verbots der Stationierung konventioneller Waffen im Weltraum
über das bestehende Verbot von Massenvernichtungswaffen hinaus, und
welche Definition von „konventionellen Waffen“ liegt ihr zugrunde?
Im Weltraumkontext können Bedrohungen nicht aus der Betrachtung von
Fähigkeiten allein abgeleitet werden. Darüber hinaus ist eine abschließende
Definition von konventionellen Waffen im Weltraum aufgrund von technologischen
Entwicklungen und neuen Nutzungsszenarien nicht möglich. Im Rahmen eines
umfassenden Ansatzes, der neben Fähigkeiten auch Verhalten und Absichten
betrachtet, können Verbote spezifischer Weltraumsysteme unter bestimmten
Bedingungen nützliche Instrumente sein.
14. Wie werden die strukturellen Unterschiede zwischen politisch bindenden
Normen und völkerrechtlich verbindlichen Verträgen im Hinblick auf
Durchsetzbarkeit, Verifikation und langfristige Stabilisierungseffekte
bewertet?
Durchsetzbarkeit, Verifikation und langfristige Stabilisierungseffekte hängen
von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Instrumente ab.
15. Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer „aktiven
Weltraumsicherheitsdiplomatie“, und welche institutionellen, diplomatischen
oder technischen Instrumente setzt sie zur Vermeidung von
Fehlwahrnehmungen und Eskalationsdynamiken ein (z. B.
Transparenzmechanismen, vertrauensbildende Maßnahmen oder
Krisenkommunikationskanäle)?
Weltraumsicherheitsdiplomatie bezieht sich auf die Befassung mit Aspekten
von Weltraumsicherheit im Rahmen der Pflege der bi- und multilateralen
Beziehungen Deutschlands. Die Vermeidung von Fehlwahrnehmungen und
Eskalationsdynamiken ist für die Bundesregierung in allen strategischen
Handlungsfeldern der Weltraumsicherheitsstrategie handlungsleitend.
16. In welchen multilateralen und bilateralen Formaten hat die
Bundesregierung seit 2021 sicherheitspolitische Gespräche zur Weltraumnutzung
geführt, und welche thematischen Schwerpunkte standen dabei jeweils im
Vordergrund (bitte nach Jahr, Gesprächsformat, beteiligten Staaten
beziehungsweise Organisationen sowie thematischen Schwerpunkten
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat regelmäßige bilaterale sowie multilaterale
Austauschformate zu Themen mit Weltraumsicherheitsbezug. Besonders hervorzuheben
sind hier der laufende Austausch im Rahmen der Combined Space Operations
Initiative und in der NATO, EU sowie den VN.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde
auch nicht durchgeführt.
17. Hat die Bundesregierung Gespräche mit der Russischen Föderation oder
der Volksrepublik China zu Fragen der Weltraumsicherheit geführt, und
wenn ja,
a) welche Fragen der Transparenz, Risikoreduktion oder
Eskalationskontrolle wurden dabei konkret behandelt und
b) wurden Maßnahmen zur Krisenkommunikation, Vertrauensbildung
oder Verhaltenskoordination erörtert beziehungsweise vereinbart,
und wenn ja, welchen Verbindlichkeitsgrad besitzen diese?
Mit der Volksrepublik China tauscht sich die Bundesregierung regelmäßig auf
verschiedenen Ebenen zu sicherheits- und rüstungskontrollpolitischen Themen
aus.
Die Bundesregierung hat nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf
die Ukraine am 24. Februar 2022 gemeinsam mit ihren EU- und NATO-
Partnern die Beziehungen zur Russischen Föderation erheblich eingeschränkt. Auf
entsprechender Ebene, einschließlich in den relevanten Foren in den VN,
bestehen die erforderlichen diplomatischen Gesprächskontakte fort, wie auch bei
unseren europäischen und atlantischen Partnern.
Die Bundesregierung bringt sich zudem aktiv in multilaterale Foren ein und
diskutiert in diesem Kontext auch mit diplomatischen Vertreterinnen und
Vertretern der Russischen Föderation und der Volksrepublik China über Fragen der
Weltraumpolitik.
Die Bundesregierung berichtet nicht zu den Inhalten von vertraulichen
Gesprächen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass nationale
Fähigkeitsentwicklungen im Weltraum aufgrund der strukturellen Mehrdeutigkeit
von Dual-Use-Technologien und Counter-Space-fähigen Systemen
internationale Unsicherheits- und Aufrüstungsdynamiken verstärken könnten,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Umfang,
Ausgestaltung und Kommunikation entsprechender Entwicklungen?
Die Bundesregierung verstärkt durch ihr Handeln keine der erwähnten
Dynamiken. Um Transparenz, Berechenbarkeit und Risikoreduzierung im Weltraum zu
stärken, setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung des Völkerrechts und
die Entwicklung von Normen und Prinzipien verantwortlichen
Staatenverhaltens im Weltraum ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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