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Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich Weltraum (Antwort zu Drs. 21/6817)

dip / drucksache 29.07.2026 · WP 21 · 21/7431 · Antwort · Original ↗

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Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich Weltraum (Antwort zu Drs. 21/6817) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7431 21. Wahlperiode 29.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Desiree Becker, Sonja Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6817 – Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich Weltraum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der im November 2025 veröffentlichten Weltraumsicherheitsstrategie (WSS) definiert die Bundesregierung den Weltraum ausdrücklich als sicherheitspolitische Handlungsdomäne und hebt dessen strategische Bedeutung für Verteidigung, Krisenmanagement sowie staatliche Handlungsfähigkeit hervor (WSS, S. 11). Neben dem Ausbau nationaler Fähigkeiten betont die Bundesregierung dabei das Ziel der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum, verweist auf einen sogenannten „verhaltensbasierten Ansatz“ und kündigt eine aktive Weltraumsicherheitsdiplomatie zur Förderung einer regelbasierten Nutzung des Weltraums an (WSS, S. 24). Gleichzeitig ist festzustellen, dass die internationale Sicherheitslage im Weltraum zunehmend durch technologische Mehrdeutigkeit, Dual-Use-Strukturen, wachsende Counter-Space-Fähigkeiten sowie erhebliche Regelungslücken im bestehenden Weltraumrecht geprägt ist. Insbesondere nichtkinetische Wirkmechanismen, Näheoperationen, Cyberoperationen gegen weltraumgestützte Infrastruktur sowie destruktive Anti-Satelliten-Tests werfen grundlegende Fragen hinsichtlich strategischer Stabilität, Attribution und Eskalationskontrolle auf. Vor diesem Hintergrund erscheint klärungsbedürftig, welches sicherheitspolitische Leitbild die Bundesregierung langfristig verfolgt und wie sie das Spannungsverhältnis zwischen nationalem Fähigkeitsaufbau, Abschreckungslogiken und rüstungskontrollpolitischer Stabilisierung bewertet. Zwar verweist die WSS auf internationale Kooperation und Normenbildung (WSS, S. 27), zugleich bleibt jedoch offen, wie die Bundesregierung die Risiken einer zunehmenden Militarisierung des Weltraums sowie die möglichen Auswirkungen eines verstärkten Fähigkeitsausbaus auf bestehende rüstungskontrollpolitische Bemühungen bewertet. Ebenso bedarf es einer präziseren Einordnung, ob der von der Bundesregierung hervorgehobene verhaltensbasierte Ansatz als dauerhafte ordnungspolitische Alternative zu völkerrechtlich verbindlichen Rüstungskontrollinstrumenten verstanden wird oder vielmehr als Übergangsmechanismus bis zur Entwicklung verbindlicher internationaler Normen dient. Angesichts der struktu- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 29. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rellen Besonderheiten des Weltraums, insbesondere der hohen Verwundbarkeit orbitaler Infrastrukturen, der Schwierigkeit eindeutiger Attribution sowie der engen Verflechtung ziviler und militärischer Nutzung, stellt sich darüber hinaus die Frage, welche diplomatischen, vertrauensbildenden und rüstungskontrollpolitischen Instrumente die Bundesregierung für geeignet hält, Eskalationsdynamiken zu verhindern und langfristige strategische Stabilität und eine friedliche Nutzung des Weltraums zu gewährleisten.  1. Welche sicherheitspolitischen Leitvorstellungen liegen der Weltraumsicherheitsstrategie zugrunde, und wie priorisiert die Bundesregierung dabei zwischen klassischen Abschreckungslogiken, kooperativen Sicherheitsansätzen und rüstungskontrollpolitischen Stabilisierungsperspektiven, welchem dieser Ansätze wird im strategischen Gesamtverständnis der Strategie vorrangige Bedeutung eingeräumt, und wie wird diese Priorisierung begründet? Auf das Kapitel 2 der Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung, in welchem die drei zentralen Handlungsfelder des Erkennens und der Abwehr von Gefahren und Bedrohungen, internationale Kooperation und Abschreckung umfassend aufgezeigt werden, wird verwiesen.  2. In welchem Verhältnis stehen nach Auffassung der Bundesregierung der Ausbau nationaler Fähigkeiten im Weltraum und das Ziel einer normativ eingehegten sowie möglichst stabilisierten internationalen Weltraumordnung? Die Bundesregierung hat sowohl den Ausbau der eigenen Weltraumsicherheitsarchitektur als auch die internationale Kooperation im Sinne der Wahrung einer nachhaltigen Ordnung im Weltraum zu zentralen Handlungsfeldern ihrer strategischen Herangehensweise an die Weltraumsicherheit definiert.  3. Wie definiert die Bundesregierung „strategische Stabilität“ im Weltraum unter Berücksichtigung moderner Counter-Space-Fähigkeiten, nichtkinetischer Wirkmechanismen, Näheoperationen sowie der strukturellen Mehrdeutigkeit von Dual-Use-Systemen? Strategische Stabilität im Weltraum bedeutet, dass kein Akteur durch seine Weltraumaktivitäten einen entscheidenden Vorteil auf eine Art und Weise erlangen kann, die die friedliche Nutzung des Weltraums grundlegend gefährdet. Ziel ist, über klare Regeln, Transparenz und Vertrauensbildung das Risiko von Missverständnissen und Eskalationen zu minimieren bzw. diese zu verhindern.  4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit klassischer Abschreckungskonzepte, und teilt sie die Einschätzung, dass Attribution, Verwundbarkeit und Eskalationsdynamiken strukturell anders gelagert sind als in traditionellen militärischen Domänen? Klassische Abschreckungskonzepte sind grundsätzlich auch auf die Dimension Weltraum anwendbar. Attribution, Verwundbarkeit und Eskalationsdynamiken folgen in allen Dimensionen den gleichen Grundprinzipien. Unterscheidungen treten in den militärischen operativen Faktoren Kräfte, Raum, Zeit und Information auf, die für jede Dimension eigener Verfahren, Konzepte und Doktrinen bedürfen. Die Dimension Weltraum unterscheidet sich aufgrund physikalischer Rahmenbedingungen sowie der technischen Beherrschbarkeit der Dimension von den anderen militärischen Dimensionen.  5. Wie definiert die Bundesregierung im Rahmen des in der Weltraumsicherheitsstrategie genannten „verhaltensbasierten Ansatzes“ konkret „unverantwortliches“ beziehungsweise „bedrohliches“ Verhalten im Weltraum? Eine umfassende Definition der genannten Begriffe ist nicht Zweck des verhaltensbasierten Ansatzes. Vielmehr gründet der Ansatz auf dem Umstand, dass Bedrohungen im Weltraumkontext aufgrund des „dual-use“-Charakters vieler Weltraumsysteme nicht aus der Betrachtung von Fähigkeiten allein abgeleitet werden können. Er ist ein konzeptionelles Vehikel zur Formulierung multilateral vereinbarter Normen auf der Grundlage gemeinsamer Bedrohungswahrnehmungen.  6. Welche Kriterien oder Indikatoren legt die Bundesregierung zur Bewertung solchen Verhaltens zugrunde (etwa Näheoperationen ohne Vorankündigung, gezielte Störsignale, Cyberaktivitäten gegen Bodeninfrastruktur oder intransparente Manöverprofile)? Eine Bedrohung entsteht aus einer Kombination von Fähigkeiten, Verhalten und Absicht. Die Bundesregierung bewertet Verhaltensweisen im Weltraum auf Grundlage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Maßgebliche Kriterien können insbesondere Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Handelns, die Kommunikation und gegebenenfalls Konsultation mit betroffenen Akteuren, die Vermeidung unnötiger Risiken sowie die Auswirkungen auf die Sicherheit und Stabilität des Weltraums und die nachhaltige Nutzung des Weltraums sein.  7. Sieht die Bundesregierung im verhaltensbasierten Ansatz nur eine tragfähige Grundlage für langfristige Stabilität, sofern gleichzeitig militärische Fähigkeiten quantitativ und qualitativ ausgebaut werden? Die Bundesregierung betrachtet den verhaltensbasierten Ansatz als wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Sicherheit im Weltraum. Sowohl die Verfolgung eines verhaltensbasierten Ansatzes als auch die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit tragen zu Stabilität im Weltraum bei.  8. Welche bestehenden internationalen Rechtsinstrumente, multilateralen Prozesse oder Organisationen werden als maßgeblich für die normative Ausgestaltung des verhaltensbasierten Ansatzes erachtet? Das Völkerrecht ist auf den Weltraum anwendbar und damit maßgeblich für die Bundesregierung im Sinne der Fragestellung. Insbesondere der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper von 1967 (Weltraumvertrag) stellt einen zentralen Bezugspunkt für die Ausgestaltung des verhaltensbasierten Ansatzes dar. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen und die von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (OEWG PAROS) sind hierbei die zentralen Foren.  9. Welche Initiativen zur weitergehenden Kodifizierung solcher Verhaltensnormen, etwa in Form einer Resolution, eines Mandats für Vertragsverhandlungen oder eines verbindlichen Transparenzregimes, sind geplant? Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Förderung von Prinzipien und Normen verantwortlichen Staatenverhaltens im Rahmen der OEWG PAROS ein. In Zusammenarbeit mit Partnern und Verbündeten unterstützt und bewirbt sie regelmäßig relevante Resolutionen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN). Die Bundesregierung setzt sich für transparenz- und vertrauensbildende Maßnahmen, den Informationsaustausch sowie Maßnahmen zur Risikoreduzierung und Krisenprävention ein. Hierzu zählen auch die Umsetzung der Leitlinien für die langfristige Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten (LTS-Leitlinien), die Umsetzung des Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen sowie das nationale Bekenntnis Deutschlands, keine destruktiven Tests boden-, luft- oder seegestützten Anti-Satelliten- Raketen durchzuführen. 10. Versteht die Bundesregierung den verhaltensbasierten Ansatz als dauerhaftes Ordnungsmodell oder als Übergangsinstrument bis zur Aushandlung völkerrechtlich verbindlicher Regelungen? Aus Sicht der Bundesregierung können verhaltensbasierte Ansätze auf komplementäre Art und Weise sowohl in rechtlich verbindliche als auch in nicht- verbindliche Regelungen einfließen. 11. Welche konkreten strukturellen Defizite werden im bestehenden Weltraumrecht identifiziert – insbesondere im Hinblick auf a) zerstörerische Anti-Satelliten-Tests, b) nichtkinetische Angriffsformen (Jamming, Spoofing, Cyberoperationen), c) co-orbitale Systeme mit potenziell offensiver Wirkung und d) die militärische Nutzung ziviler oder kommerzieller Infrastrukturen? Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an Diskussionen zur Weiterentwicklung des ordnungspolitischen und völkerrechtlichen Rahmens in allen genannten Bereichen und unterstützt Maßnahmen, die der nachhaltigen Gewährleistung von Stabilität und Sicherheit im Weltraum dienen. Technologische Entwicklungen sowie neue zivile und militärische Nutzungsszenarien erfordern eine fortlaufende Weiterentwicklung des bestehenden Ordnungsrahmens. Dies gilt auch im Hinblick auf destruktive Tests boden-, luftoder seegestützter Anti-Satelliten-Raketen, nicht-kinetische Einwirkungen wie Jamming, Spoofing und Cyberoperationen sowie ko-orbitale Systeme. 12. Unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung eines rechtlich verbindlichen Instruments zur Ächtung von Anti-Satelliten-Tests oder zur Begrenzung bestimmter Counter-Space-Fähigkeiten, wenn ja, in welcher Ausgestaltung, und in welchen institutionellen Rahmen? Die Bundesregierung unterstützt internationale Bemühungen zur Risikoreduzierung und Stärkung verantwortlichen Verhaltens im Weltraum. Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit zahlreichen weiteren Staaten politisch dazu verpflichtet, keine destruktiven Tests boden-, luft- oder seegestützter Anti- Satelliten-Raketen durchzuführen und ruft alle Staaten dazu auf, sich dieser Verpflichtung anzuschließen. Sie hat zudem im Jahr 2024 gemeinsam mit weiteren Staaten einen Resolutionsentwurf im VN-Sicherheitsrat eingebracht, der alle Staaten dazu aufrief, von der Entwicklung von Nuklear- oder anderen Massenvernichtungswaffen mit dem Zweck der Stationierung im Weltraum abzusehen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 verwiesen. 13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage eines möglichen Verbots der Stationierung konventioneller Waffen im Weltraum über das bestehende Verbot von Massenvernichtungswaffen hinaus, und welche Definition von „konventionellen Waffen“ liegt ihr zugrunde? Im Weltraumkontext können Bedrohungen nicht aus der Betrachtung von Fähigkeiten allein abgeleitet werden. Darüber hinaus ist eine abschließende Definition von konventionellen Waffen im Weltraum aufgrund von technologischen Entwicklungen und neuen Nutzungsszenarien nicht möglich. Im Rahmen eines umfassenden Ansatzes, der neben Fähigkeiten auch Verhalten und Absichten betrachtet, können Verbote spezifischer Weltraumsysteme unter bestimmten Bedingungen nützliche Instrumente sein. 14. Wie werden die strukturellen Unterschiede zwischen politisch bindenden Normen und völkerrechtlich verbindlichen Verträgen im Hinblick auf Durchsetzbarkeit, Verifikation und langfristige Stabilisierungseffekte bewertet? Durchsetzbarkeit, Verifikation und langfristige Stabilisierungseffekte hängen von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Instrumente ab. 15. Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer „aktiven Weltraumsicherheitsdiplomatie“, und welche institutionellen, diplomatischen oder technischen Instrumente setzt sie zur Vermeidung von Fehlwahrnehmungen und Eskalationsdynamiken ein (z. B. Transparenzmechanismen, vertrauensbildende Maßnahmen oder Krisenkommunikationskanäle)? Weltraumsicherheitsdiplomatie bezieht sich auf die Befassung mit Aspekten von Weltraumsicherheit im Rahmen der Pflege der bi- und multilateralen Beziehungen Deutschlands. Die Vermeidung von Fehlwahrnehmungen und Eskalationsdynamiken ist für die Bundesregierung in allen strategischen Handlungsfeldern der Weltraumsicherheitsstrategie handlungsleitend. 16. In welchen multilateralen und bilateralen Formaten hat die Bundesregierung seit 2021 sicherheitspolitische Gespräche zur Weltraumnutzung geführt, und welche thematischen Schwerpunkte standen dabei jeweils im Vordergrund (bitte nach Jahr, Gesprächsformat, beteiligten Staaten beziehungsweise Organisationen sowie thematischen Schwerpunkten aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat regelmäßige bilaterale sowie multilaterale Austauschformate zu Themen mit Weltraumsicherheitsbezug. Besonders hervorzuheben sind hier der laufende Austausch im Rahmen der Combined Space Operations Initiative und in der NATO, EU sowie den VN. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. 17. Hat die Bundesregierung Gespräche mit der Russischen Föderation oder der Volksrepublik China zu Fragen der Weltraumsicherheit geführt, und wenn ja, a) welche Fragen der Transparenz, Risikoreduktion oder Eskalationskontrolle wurden dabei konkret behandelt und b) wurden Maßnahmen zur Krisenkommunikation, Vertrauensbildung oder Verhaltenskoordination erörtert beziehungsweise vereinbart, und wenn ja, welchen Verbindlichkeitsgrad besitzen diese? Mit der Volksrepublik China tauscht sich die Bundesregierung regelmäßig auf verschiedenen Ebenen zu sicherheits- und rüstungskontrollpolitischen Themen aus. Die Bundesregierung hat nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 gemeinsam mit ihren EU- und NATO- Partnern die Beziehungen zur Russischen Föderation erheblich eingeschränkt. Auf entsprechender Ebene, einschließlich in den relevanten Foren in den VN, bestehen die erforderlichen diplomatischen Gesprächskontakte fort, wie auch bei unseren europäischen und atlantischen Partnern. Die Bundesregierung bringt sich zudem aktiv in multilaterale Foren ein und diskutiert in diesem Kontext auch mit diplomatischen Vertreterinnen und Vertretern der Russischen Föderation und der Volksrepublik China über Fragen der Weltraumpolitik. Die Bundesregierung berichtet nicht zu den Inhalten von vertraulichen Gesprächen. 18. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass nationale Fähigkeitsentwicklungen im Weltraum aufgrund der strukturellen Mehrdeutigkeit von Dual-Use-Technologien und Counter-Space-fähigen Systemen internationale Unsicherheits- und Aufrüstungsdynamiken verstärken könnten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Umfang, Ausgestaltung und Kommunikation entsprechender Entwicklungen? Die Bundesregierung verstärkt durch ihr Handeln keine der erwähnten Dynamiken. Um Transparenz, Berechenbarkeit und Risikoreduzierung im Weltraum zu stärken, setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung des Völkerrechts und die Entwicklung von Normen und Prinzipien verantwortlichen Staatenverhaltens im Weltraum ein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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