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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024

dip / drucksache 21.08.2025 · WP 21 · 410/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 [Bundesrat Drucksache 410/25 21.08.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis Bundesministerium Berlin, 18. August 2025 für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, zu der Entschließung vom 5. Juli 2024 zur Fortführung des DigitalPakts Schule (BR-Drs. 322/24 - Beschluss) nehme ich wie folgt Stellung. Das BMBFSFJ teilt die Bewertung der Länderkammer, dass einer modernen digitalen Bildungsinfrastruktur eine hohe Bedeutung für eine moderne und hochwertige Bildungslandschaft zukommt. Auf Initiative des Bundes wurde dafür mit der Änderung an Artikel 104c Grundgesetz die Voraussetzung geschaffen, diese Aufgabe von Ländern und Kommunen durch eine Finanzhilfe des Bundes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Das BMBFSFJ teilt die Aussage der Länderkammer, dass der DigitalPakt Schule hierbei substantielle Wirkung gezeigt hat. siehe Drucksache 322/24 (Beschluss) Eine Finanzhilfe gemäß Artikel 104c GG als das im Vermittlungsausschuss mit den Ländern erzielte Ergebnis lässt jedoch eine Dauerfinanzierung dieser Aufgabe von Ländern und Kommunen durch den Bund nicht zu. Zugleich begrüßt das BMBFSFJ den mittlerweile vorliegenden Stand der Beratungen in der Verhandlungsgruppe von Bund und Ländern und beabsichtigt, auf dieser Grundlage zu einem Verhandlungsergebnis mit den Ländern zu kommen. Die erreichten Beratungsergebnisse berücksichtigen sowohl die Fortschritte bei der digitalen Bildungsinfrastruktur als auch die Erfordernisse zu schlankeren Verfahren bei der Umsetzung auf Länderseite. Eine beidseitige Einigung vorausgesetzt, kann damit das in der Entschließung vom 5. Juli 2024 formulierte Ziel einer weiteren Unterstützung des Bundes mit einem Digitalpakt 2.0 erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen Mareike Lotte Wulf]

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