Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024
[Bundesrat Drucksache 410/25
21.08.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zur Fortsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis
Bundesministerium Berlin, 18. August 2025
für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
zu der Entschließung vom 5. Juli 2024 zur Fortführung des DigitalPakts Schule
(BR-Drs. 322/24 - Beschluss) nehme ich wie folgt Stellung.
Das BMBFSFJ teilt die Bewertung der Länderkammer, dass einer modernen
digitalen Bildungsinfrastruktur eine hohe Bedeutung für eine moderne und hochwertige
Bildungslandschaft zukommt. Auf Initiative des Bundes wurde dafür mit der
Änderung an Artikel 104c Grundgesetz die Voraussetzung geschaffen, diese Aufgabe
von Ländern und Kommunen durch eine Finanzhilfe des Bundes zur Steigerung der
Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Das
BMBFSFJ teilt die Aussage der Länderkammer, dass der DigitalPakt Schule hierbei
substantielle Wirkung gezeigt hat.
siehe Drucksache 322/24 (Beschluss)
Eine Finanzhilfe gemäß Artikel 104c GG als das im Vermittlungsausschuss mit den
Ländern erzielte Ergebnis lässt jedoch eine Dauerfinanzierung dieser Aufgabe von
Ländern und Kommunen durch den Bund nicht zu.
Zugleich begrüßt das BMBFSFJ den mittlerweile vorliegenden Stand der
Beratungen in der Verhandlungsgruppe von Bund und Ländern und beabsichtigt, auf dieser
Grundlage zu einem Verhandlungsergebnis mit den Ländern zu kommen. Die
erreichten Beratungsergebnisse berücksichtigen sowohl die Fortschritte bei der
digitalen Bildungsinfrastruktur als auch die Erfordernisse zu schlankeren Verfahren bei
der Umsetzung auf Länderseite.
Eine beidseitige Einigung vorausgesetzt, kann damit das in der Entschließung vom
5. Juli 2024 formulierte Ziel einer weiteren Unterstützung des Bundes mit einem
Digitalpakt 2.0 erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mareike Lotte Wulf]
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