Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung - Bilanz der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im Bereich Bildung (Antwort zu Drs. 21/5582)
Text
Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung - Bilanz der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im Bereich Bildung (Antwort zu Drs. 21/5582)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5886
21. Wahlperiode 11.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Denise Loop, Misbah
Khan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5582 –
Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung – Bilanz der Bundesministerin für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im Bereich Bildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesministerin Karin Prien am 6. Mai 2025
zeigt sich: Der Anspruch, Bildung zur Priorität zu machen, ist bislang nicht
eingelöst worden. Die Bundesregierung bleibt bei zentralen
bildungspolitischen Vorhaben hinter ihren eigenen Ankündigungen aus dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zurück. Wichtige Reformen wie etwa die
Ausweitung des Startchancen-Programms oder die Reform des Aufstiegs-BA-
föGs (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz [AFBG]) kommen nicht voran
und verbindliche Strategien sind vielfach nicht erkennbar.
Gleichzeitig verschärfen sich die Probleme im Bildungssystem weiter:
Fachkräfte fehlen, immer mehr Kinder verfehlen die Mindestanforderungen bei
Basiskompetenzen und zu viele junge Menschen verlassen die Schule ohne
Abschluss. Statt entschlossen zu handeln, entsteht der Eindruck eines
bildungspolitischen Stillstands. Die Bundesregierung bleibt damit Antworten auf zentrale
Zukunftsfragen schuldig.
1. Welche Gesetzentwürfe im Bereich Bildung hat das Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seit dem
6. Mai 2025 in das Kabinett eingebracht, und wie viele davon sind
inzwischen vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet
worden?
Seit dem 6. Mai 2025 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) folgende Gesetzentwürfe ins Kabinett
eingebracht: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im
Investitionsprogramm Ganztagsausbau, Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer
bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien.
Alle drei Gesetze sind vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet
worden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 8. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Gesetzgebungsverfahren im Bereich Bildung plant das
BMBFSFJ konkret für die 21. Wahlperiode?
Für das Jahr 2026 wird auf die Vorstellung der Vorhabenplanung 2026 durch
die Bundesministerin Karin Prien am 28. Januar 2026 verwiesen: www.bundest
ag.de/resource/blob/1164794/Anlage-16-Sitzung.pdf.
Eine genaue Zahl der Gesetzgebungsvorhaben für die 21. Wahlperiode im
Bereich Bildung kann derzeit nicht benannt werden. Insoweit wird auf die
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag mit Unterzeichnung vom 5. Mai 2025
verwiesen, die unter Finanzierungsvorbehalt stehen.
3. An welchen Gesetzentwürfen im Bereich Bildung arbeitet das BMBFSFJ
aktuell und für welche Vorhaben
a) wurde bereits die Ressortabstimmung eingeleitet,
b) wurde bereits die Beteiligung von Ländern und Verbänden
eingeleitet,
Für das Jahr 2026 wird auf die Vorstellung der Vorhabenplanung 2026 durch
die Bundesministerin Karin Prien am 28. Januar 2026 verwiesen: www.bundest
ag.de/resource/blob/1164794/Anlage-16-Sitzung.pdf.
Aktuell befinden sich der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und der Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe in der Ressortabstimmung,
beziehungsweise in der Länder- und Verbändebeteiligung. Referentenentwürfe
werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu gegebener Zeit öffentlich
zugänglich gemacht. Insoweit wird auf die Website des BMBFSFJ verwiesen:
www.bmbfsfj.bund.de.
c) ist bereits eine Anmeldung für die Kabinettsitzungen bis Juli 2026
erfolgt bzw. vorgesehen?
Die Planung von Kabinettbefassungen erfolgt fortlaufend und orientiert sich am
jeweiligen Stand der Gesetzgebungsverfahren. Bislang hat das BMBFSFJ noch
keine Vorhaben aus dem Bildungsbereich für eine Kabinettbefassung bis
Juli 2026 angemeldet.
4. Wie oft hat sich die Bundesministerin Karin Prien seit dem 6. Mai 2025
mit den Ministerinnen und Ministern der Kultusministerkonferenz
getroffen?
Die Bundesministerin hat seit dem 6. Mai 2025 an allen vier seither
stattgefundenen Sitzungen der Bildungsministerkonferenz teilgenommen.
5. Wie oft hat sich die Bundesministerin Karin Prien seit dem 6. Mai 2025
mit den Ministerinnen und Ministern der Jugend- und
Familienministerkonferenz beispielsweise betreffend Themen frühkindlicher Bildung
getroffen?
Die Bundesministerin hat seit dem 6. Mai 2025 an der einzigen seither
stattgefundenen Sitzung der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK)
teilgenommen. Darüber hinaus steht die Bundesministerin in einem regelmäßigen
Austausch mit Landesministerinnen und -ministern der JFMK und tauscht sich
zu Themen frühkindlicher Bildung aus.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025
ergriffen, um Miss-Match-Probleme am Ausbildungsmarkt zu reduzieren,
konkret, um die Zahl der Ausbildungsabbrüche, die Zahl der offenen
Ausbildungsstellen und die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und
Bewerber zu senken?
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025
ergriffen, um die Zahl der jungen Menschen ohne Abschluss zu senken?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat seit dem 6. Mai 2025 mehrere Vorhaben des
Koalitionsvertrags angestoßen sowie bewährte Maßnahmen zur Verbesserung der
Lage auf dem Ausbildungsmarkt sowie mit dem Ziel, junge Menschen zu
Berufsabschlüssen zu führen, weiterverfolgt und weiterentwickelt.
Die im Laufe des Jahres 2024 in Kraft getretenen neuen und verbesserten
Instrumente der Ausbildungsförderung – insbesondere das
Berufsorientierungspraktikum und die erweiterten Möglichkeiten der Einstiegsqualifizierung –
werden, ebenso wie die Assistierte Ausbildung, gezielt beworben und durch die
Beratungsfachkräfte angeboten Diese Instrumente zahlen darauf ein, berufliche
Orientierung zu stärken und abzusichern und Ausbildungsabbrüche zu
verhindern. Die erweiterten Zugangsmöglichkeiten zur Außerbetrieblichen
Ausbildung tragen zudem dazu bei, mehr jungen Menschen ein
Ausbildungsplatzangebot unterbreiten zu können. Mit dem 13. Änderungsgesetz zum Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden darüber hinaus Leistungen, die sich
bereits im SGB II bei der Integration von jungen Menschen mit vielfältigen
Unterstützungsbedarfen bewährt haben, in angepasster Form in das Dritte Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) eingeführt. Insbesondere soll jungen Menschen mit
besonderem Unterstützungsbedarf eine ganzheitliche Beratung und Betreuung
zuteilwerden, die alle in der Person und ihrem Lebensumfeld liegenden
Probleme in den Blick nimmt.
Im Februar 2026 startete die Bundesregierung die Qualifizierungsoffensive
Berufliche Bildung zur Stärkung des gesamten Systems der beruflichen Bildung.
Die Offensive enthält neben Maßnahmen für Ausbildungsinteressierte auch
Maßnahmen für angehende Fachkräfte, die sich noch in Ausbildung befinden.
Ein relevanter Aspekt zur gelingenden Integration in Ausbildung sind beruflich
gut orientierte Jugendliche. Dazu ist ein wichtiger Baustein auf der
Nachfrageseite eine frühe und umfassende Berufsorientierung, welche durch das
Berufsorientierungsprogramm in allen Ländern gefördert wird. Ziel ist es, eine
Berufswahl zu fördern, welche die individuellen Fähigkeiten und Neigungen
frühzeitig berücksichtigt. Dies trägt zum einen dazu bei, einen möglichst
reibungslosen Übergang in Ausbildung zu ermöglichen und zum anderem z. B.
Ausbildungsabbrüche und Vertragslösungen zu verhindern. Das
Berufsorientierungsprogramm wird derzeit extern evaluiert, um das Programm auf Basis dieser
Ergebnisse weiterzuentwickeln und auszubauen (vgl. die Antworten zu den
Fragen 22 und 23).
Für Menschen, die über keine abgeschlossene Ausbildung verfügen, aber viele
berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten haben, entwickelt das BMBFSFJ die
Förderung für die Standardisierung und den Ausbau von
berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen fort. Im Dezember 2025 hat der Hauptausschuss des
BIBB hierzu eine Empfehlung beschlossen (siehe auch die Antworten zu den
Fragen 38 und 39).
Zur Steigerung der Attraktivität und Qualität der Lernorte der beruflichen
Bildung gehört insbesondere die zeitgemäße Qualifikation des betrieblichen
Ausbildungspersonals, das Auszubildende von der Gewinnung, über die gesamte
Ausbildungszeit bis hin zum Berufseinstieg begleitet und unterstützt. Mit dem
bundesweiten Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal „Leando“, dem
Weiterbildungsangebot „MIKA – Medien und IT-Kompetenz für
Ausbildungspersonal“ und den Qualifizierungsangeboten des „Netzwerks Q“ stärkt das
BMBFSFJ die berufliche Handlungskompetenz und Rolle des
Ausbildungspersonals für eine attraktive und zukunftsfeste Ausbildung.
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz wird bei positiver Abschlussprognose der
Einstieg in das bundesgesetzlich geregelte Pflegebildungssystem auch für
Menschen ohne Schulabschluss eröffnet. Gleichzeitig wird die Ausbildung in den
Anwendungsbereich u. a. der begleiteten betrieblichen Ausbildung,
Einstiegsqualifizierung und assistierten Ausbildung nach dem SGB III einbezogen.
In der Allianz für Aus- und Weiterbildung setzen sich Vertreter von Bund,
Ländern, Wirtschaft und Gewerkschaften kontinuierlich dafür ein, die Attraktivität
und die Qualität der Ausbildung zu stärken und Matchingprobleme zu lösen.
Junge Menschen sollen für die duale Ausbildung gewonnen werden. Der Start
der neuen Allianzperiode 2026 bis 2029 ist für den 1. Juni 2026 geplant.
Die Vernetzung von Ausbildungsbotschafterinitiativen ist eine weitere
Maßnahme der Bundesregierung. Ausbildungsbotschafter sind junge Auszubildende
oder gerade fertig Ausgebildete. Sie gehen in Schulen und berichten dort auf
Augenhöhe über ihre Ausbildung. Dies ist ein wirkungsvolles Instrument der
Berufsorientierung.
Mit dem Förderprogramm „Ausbildungscluster 4.0 in den
Braunkohleregionen“ wird das Ziel der Schaffung neuer beruflicher Perspektiven in
zukunftsgerichteten Ausbildungsberufen verfolgt. Hintergrund sind die
Herausforderungen des Strukturwandels im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung.
Ausbildungscluster sind branchenbezogene Zusammenschlüsse von
Unternehmen, Bildungsträgern und anderen lokalen Akteuren.
Durch das Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“
erhalten Betriebe Unterstützung bei der Rekrutierung von geeigneten
Auszubildenden sowie bei der Integration von Geflüchteten.
Die bei Kammern und Wirtschaftsorganisationen ansässigen Beratungskräfte
stehen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch anderen
Betrieben, die Unterstützung benötigen, in allen Phasen des Bewerbungsprozesses
individuell zur Seite.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025
ergriffen, um Bildungsgerechtigkeit und Inklusion zu fördern?
Mit der Forschungsförderrichtlinie „Transfer in der inklusiven Bildung“ setzt
das BMBFSFJ die Forschungsförderung im Schwerpunkt Inklusive Bildung
fort und unterstützt damit weiterhin in seinem Verantwortungsbereich die für
die Umsetzung inklusiver Bildung zuständigen Länder.
Auch die Forschungsförderrichtlinie „Umgang mit Vielfalt – Unterricht
diversitätssensibel und lernwirksam gestalten“ leistet einen Beitrag zur
Bildungsgerechtigkeit: Im Mittelpunkt steht die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur
Unterrichtsgestaltung, die darauf ausgerichtet sind, die unterschiedlichen
Lernvoraussetzungen, Potenziale und Bedarfe aller Schülerinnen und Schüler zu
berücksichtigen.
Ganztagsförderung bietet die Chance auf vielfältige und individuellere Bildung
für alle Kinder – unabhängig von Herkunft oder sozialem Umfeld. Sowohl die
Inanspruchnahme der Förderung im Ganztag als auch die kompetenzförderliche
Wirkung ganztägiger Bildung und Betreuung hängen entscheidend von der
Qualität der Ganztagsangebote ab. Der Bund unterstützt die Länder und
Kommunen beim Ausbau von Ganztagsplätzen mit Finanzhilfen für Investitionen in
die kommunale Bildungsinfrastruktur in Höhe von 3,5 Mrd. Euro und durch
zugunsten der Länder geänderte Umsatzsteueranteile aufsteigend ab 2026 auf
1,3 Mrd. Euro im Jahr. Die Laufzeit des Investitionsprogramms Ganztag wurde
im Juli 2025 um zwei Jahre verlängert. Nicht nur finanziell begleitet der Bund
den Ganztagsausbau. Der Bund unterstützt aktiv den länderübergreifenden
Austausch zur Qualitätsentwicklung ganztägiger Bildung und Betreuung.
Aktuelle Maßnahmen sind die Veröffentlichung eines Qualifizierungskonzept für
Personal im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung, die Durchführung einer
Studie zu Unterstützungssystemen im Ganztag bis Herbst 2026 und der
jährliche Ganztagskongress im Juni 2026.
Am 18. Dezember 2025 haben sich das Bundesbildungsministerium und die
Bildungsministerkonferenz der Länder auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Der
Digitalpakt 2.0 setzt sich aus drei Handlungssträngen zusammen, die die
jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten von Bund und Ländern
berücksichtigen. Er verbindet flächendeckende Infrastrukturförderung systematisch mit
Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie der Stärkung der Lehrkräftebildung.
Durch diesen ganzheitlichen Ansatz, der die digitale Transformation aller
Schulen in Deutschland gemäß ihrer jeweiligen Bedarfe unterstützt, trägt der
Digitalpakt 2.0 zu einer Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland bei.
Im September 2025 wurde der letzte der sechzehn Bund-Länder-Verträge zur
Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG)
unterzeichnet. In den Verträgen legen die Bundesländer fest, welche
Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe
in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden.
Dafür stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Mrd. Euro in den Jahren
2025 und 2026 zur Verfügung.
Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in
der Kindertagesbetreuung wurde das KiTa-Qualitätsgesetz mit Wirkung zum
1. Januar 2025 fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt. Grundlage für die
Weiterentwicklung bildeten die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation
des KiQuTG sowie die Empfehlungen der AG Frühe Bildung für ein
Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Mit dem Gesetz dürfen die
Länder die Bundesmittel nach Ablauf einer Übergangsfrist von einem Jahr nur
noch in die sieben Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der
Erziehung, Bildung und Betreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen
daher perspektivisch bundesweite Qualitätsstandards angestrebt werden
(bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gewinnung und Sicherung
qualifizierter Fachkräfte, Stärkung der Leitung, Förderung einer bedarfsgerechten
ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung,
Förderung der sprachlichen Bildung sowie Stärkung der Kindertagespflege).
Ergänzt wurde zudem die Vorgabe, dass alle Länder künftig mindestens eine
Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie zur
Förderung der sprachlichen Bildung ergreifen müssen.
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag
vereinbart, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Im
QEG soll insbesondere die verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer
flächendeckenden, mit den Ländern vereinbarten Erhebung des Sprach- und
Entwicklungsstands geregelt werden. Bei ermitteltem Förderbedarf soll sich
eine Förderung anschließen. Zudem soll im QEG eine zusätzliche Förderung
für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas integriert werden. Mit dem geplanten
Gesetz, das in 2027 in Kraft treten soll, sollen außerdem Bildungsübergänge
gestärkt werden. Zur inhaltlichen Vorbereitung des QEG beriet eine Bund-
Länder‑AG von Juli 2025 bis Januar 2026.
Das Startchancen-Programm ist eine zentrale Maßnahme des Bundes und der
Länder für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Es unterstützt
bundesweit allgemeinbildende und berufliche Schulen, an denen besonders viele
Schülerinnen und Schüler von bildungsbezogenen Problemlagen betroffen sind. Für
das Startchancen-Programm stellt der Bund in der zehnjährigen Laufzeit bis zu
eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen
sich in gleichem Umfang. Das Programm ist zum Schuljahr 2024/2025 mit
über 2.000 Schulen gestartet. Zum Schuljahr 2025/2026 wurden mehr als 1.800
weitere Schulen in das Startchancen-Programm einbezogen, so dass aktuell
insgesamt gut 4.000 Schulen in herausfordernder Lage gefördert werden.
9. Welche weiteren Arbeitsschritte der Bund-Länder-Roadmap
Gemeinsamer Arbeitsprozess von Bund und Ländern anlässlich des IQB-
Bildungstrends (IQB = Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen)
2024 werden noch bis Ende 2026 abgeschlossen, und bis wann sollen
gemeinsame Bildungsziele mit den Ländern vereinbart werden?
Bund und Länder haben sich verständigt, sich vertieft zu den
Handlungsfeldern 1 (datengestützte Qualitätsentwicklung), 2 (Lernvoraussetzungen) und
7 (Bildungsforschung) in zuständigen Kommissionen gemeinsam mit dem
Bund auszutauschen. Im Rahmen der 10. Bildungsministerkonferenz am
17. Dezember 2026 ist ein Bericht vorgesehen.
10. Wird sich die Bundesregierung dabei an den konkret messbaren
Bildungszielen des Impulses „Bessere Bildung 2035“ orientieren, und wenn
nein, wieso nicht?
Beim Dialogprozess mit den Ländern zu gemeinsamen Bildungszielen werden
seitens der Bundesregierung unterschiedliche Quellen berücksichtigt, darunter
auch der Impuls „Bessere Bildung 2035“.
11. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern und ggf. zuständigen
anderen Ressorts der Bundesregierung zu dem im Koalitionsvertrag
angekündigten Bildungsverlaufsregister geführt, und wann ist eine Einführung
vorgesehen?
Die Bundesregierung führt mit den Ländern im Bund-Länder-Fachgremium
Bildungsstatistik Gespräche zum Aufbau einer alle Bildungsbereiche
umfassenden Verlaufsstatistik. Gespräche mit zuständigen anderen Ressorts sind für die
zweite Jahreshälfte 2026 geplant. Die weitere Zeitplanung zur Einrichtung
einer Bildungsverlaufsstatistik hängt von den Ergebnissen eines
Rechtsgutachtens zur Nutzung der Bürger-Identifikation (ID) für die Pseudonymisierung der
Daten ab.
12. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern und ggf. zuständigen
anderen Ressorts der Bundesregierung zu der im Koalitionsvertrag
vereinbarten Unterstützung der Einführung einer Schüler‑ID geführt, und wann ist
eine Einführung vorgesehen?
Der Zeitpunkt der Einführung einer Schüler-ID wird durch die Länder im
Schulrecht festgelegt. Mit den Ländern wurde deshalb hierzu bislang
insbesondere in übergreifendem Kontext gesprochen. Bislang fand kein Austausch dazu
im Ressortkreis statt.
13. Welche Maßnahmen hat das BMBFSFJ seit dem 6. Mai 2025 ergriffen,
um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung des Startchancen-
Programms voranzutreiben?
Zum Schuljahr 2026/2027 werden nunmehr alle planmäßig für die Aufnahme
in das Startchancen-Programm vorgesehenen Schulen einbezogen sein. In den
ersten beiden Programmjahren lag der Fokus darauf, tragfähige Strukturen für
die Umsetzung des Programms zu schaffen und die getroffenen Vereinbarungen
mit Leben zu füllen. Hierbei sind Planungssicherheit und Verbindlichkeit auf
allen Seiten zentrale Größen.
Aktuell liegt der Fokus darauf, die im Programm bereits angelegten Potenziale
voll und nachhaltig zu entfalten.
14. Wann erwartet die Bundesregierung die Evaluierung des ersten
Digitalpakts Schule, und was gedenkt sie, mit den Ergebnissen zu tun?
Derzeit werden seitens des Evaluators nach dem veröffentlichen
Zwischenbericht weitere Daten für einen umfassenden Abschlussbericht erhoben und
ausgewertet, um weitere Erkenntnisse zur Wirkung des DigitalPaktes aufzuzeigen.
Gemäß Leistungsbeschreibung wird der Abschlussbericht bis zum 31.
Dezember 2026 Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist eine
zeitnahe Veröffentlichung geplant.
15. Welche Maßnahmen hat das BMBFSFJ seit dem 6. Mai 2025 ergriffen,
um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der
Demokratiebildung und der Medien- und Nachrichtenkompetenzen voranzutreiben?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3921 verwiesen.
16. Wird das Programm Kultur macht stark auch nach 2027 weiterfinanziert,
in welchem Volumen, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten?
Mit Blick auf die haushalterischen Rahmenbedingungen prüft das BMBFSFJ
gegenwärtig die Möglichkeiten für eine Anschlussförderung nach Beendigung
der aktuellen Förderphase.
17. Wie ist der Stand bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Neuauflage
der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“?
Mit Blick auf die haushalterischen Rahmenbedingungen prüft das BMBFSFJ
gegenwärtig die Umsetzung eines Nachfolgeprogramms zur
„Qualitätsoffensive Lehrerbildung“.
18. Wann kommt das im Koalitionsvertrag angekündigte
Schulsanierungsprogramm, welche Vorarbeiten hat das BMBFSFJ seit dem 6. Mai 2025
hierzu geleistet, und welches Finanzvolumen ist hierfür vorgesehen?
Die Finanzierung von Schulen und deren Sanierung liegt in der
verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder und ihrer Kommunen. Es wird auf das
Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verwiesen, mit dem der
Bund den Ländern 100 Mrd. Euro für die Finanzierung von Investitionen in die
Infrastruktur der Länder und Kommunen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus
wird seitens der Bundesregierung derzeit kein weiteres Programm zur
Schulsanierung angestrebt.
19. Was hat das BMBFSFJ für die Stärkung der Bildungsforschung seit dem
6. Mai 2025 initiiert?
Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung wurde am 30. März 2026
die Richtlinie zur Förderung von „Veranstaltungsreihen für junge Forschende in
der empirischen Bildungsforschung zum Thema Transfer- und
Wirkungsorientierung“ veröffentlicht. Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem
Rahmenprogramm fließen in den kürzlich beschlossenen gemeinsamen Arbeitsprozess von
Bund und Ländern anlässlich des Bildungstrends 2024 des Instituts zur
Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) ein.
20. Welche Maßnahmen hat das BMBFSFJ seit dem 6. Mai 2025 ergriffen,
um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbau der MINT-Bildung
(MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) sowie
des Wettbewerbs „Jugend forscht“ voranzutreiben?
Der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)-
Aktionsplan des früheren Bundesministeriums für Bildung und Forschung bzw.
des BMBFSFJ bildet seit dem Jahr 2019 das strategische Dach über bestehende
Maßnahmen zur Förderung der MINT-Bildung. Er zielt auf die Stärkung der
MINT-Bildung entlang der gesamten Bildungskette.
Derzeit wird der Aktionsplan ressortübergreifend vom BMBFSFJ und vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
gemeinsam weiterentwickelt. Die ersten Eckpunkte der neuen Maßnahmen und
Schwerpunkte sollen im Juni 2026 vorgestellt werden.
Zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Auftrages zum Ausbau
der MINT-Bildung wurden bei den MINT-Wettbewerben Jugend forscht und
auch den Bundesweiten Informatikwettbewerben und den Science Olympiaden
zusätzliche Fördermaßnahmen für 2026 bewilligt, deren Fokus auf der
strategischen Weiterentwicklung und einer Erhöhung der Reichweite der Angebote
liegt.
21. Wie oft hat sich Bundesbildungsministerin Karin Prien seit dem 6. Mai
2025 mit Akteuren aus dem Bereich Bildung für nachhaltige
Entwicklung getroffen, und mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt sie
die Bildung für nachhaltige Entwicklung?
Die Bildungsministerin Karin Prien hat sich seit dem 6. Mai 2025 einmal mit
der Geschäftsführerin der Stiftung Bildung, Katja Hintze, getroffen, die
Co‑Vorsitzende im Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)-Forum Schule
und damit auch Mitglied der Nationalen Plattform BNE ist.
Das BMBFSFJ unterstützt Bildung für nachhaltige Entwicklung durch die
Förderung des breiten Multiakteursprozesses der Nationalen Plattform BNE und
ihrer Gremien und durch ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring des
BNE-Prozesses durch die Freie Universität Berlin. In Zusammenarbeit mit der
Deutschen United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
(UNESCO) – Kommission unterstützt das BMBFSFJ die internationale
Zusammenarbeit im BNE‑Prozess. Zur Stärkung der Sichtbarkeit und Würdigung
herausragenden Engagements für BNE verleiht das BMBFSFJ gemeinsam mit der
UNESCO Kommission BNE-Auszeichnungen und alle zwei Jahre den mit
Nationalen BNE‑Preis in verschiedenen Kategorien. Ein weiterer Schwerpunkt
ist die Stärkung des Jugendengagements im BNE-Prozess. Dies umfasst zum
einen die Förderung des youpan, das Jugendbeteiligungsgremium der
Nationalen Plattform und zum anderen die Förderung von sozialer Verantwortung und
Nachhaltigkeitsengagement in Schülerfirmen im Rahmen des Projekts
youstartN. Beide Projekte werden von der der Stiftung Bildung betreut.
22. Welche Kriterien legt die Bundesregierung der Evaluation des
Berufsorientierungsprogramms und der Initiative Bildungsketten zugrunde, und
wann wird diese Evaluation abgeschlossen sein?
Die Evaluation der Initiative Bildungsketten (2021 bis 2026) bildet die
laufende Umsetzung der Initiative und ihrer Governance-Struktur ab und zieht
regelmäßig Bilanz.
Das multiperspektivische Erhebungsdesign bezieht Personen aus Verwaltungs-
und Koordinierungsstrukturen des Bundes sowie der Länder ein. Die
Ergebnisse werden zur Weiterentwicklung der Initiative genutzt und fließen direkt in die
Umsetzung ein.
Die beiden formativ und summativ angelegten Evaluationen des
Berufsorientierungsprogrammes betrachten verschiedene Umsetzungsweisen des
Programmes. Das multiperspektivische Erhebungsdesign der Evaluationen bezieht
Teilnehmende, Lehrkräfte, umsetzende Bildungsträger sowie Personen aus
Verwaltungs- und Koordinierungsstrukturen in Ländern mit ein. Die Wirkungen
werden vor allem mit Blick auf die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und
Schüler betrachtet. Die Ergebnisse liegen frühestens im Dezember 2026 vor.
23. Werden die Ergebnisse der Evaluation Grundlage für den im
Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau des Berufsorientierungsprogramms und
Abbau von Parallelstrukturen sein?
Die Erkenntnisse aus den Evaluationen des Berufsorientierungsprogrammes
(BOP) werden zentraler Bestandteil der Neuausrichtung des BOP sein. Ziel ist
der weitere Ausbau sowie im Rahmen der Initiative Bildungsketten eine noch
stärkere Verzahnung mit den Berufsorientierungskonzepten der Länder, um so
Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu reduzieren.
24. Wie ist der Stand bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Roadmap
für „einen strukturierten, digital- und datengestützten
Berufsorientierungsprozess“?
Die Roadmap für einen strukturierten, digital- und datengeschützten
Berufsorientierungsprozess wird derzeit im Rahmen laufender Verfahren mit den
betroffenen Akteuren und beteiligten Partnern geprüft und abgestimmt.
Ein Baustein hierzu ist die Datenübermittlung nach § 31a SGB III, wonach die
Länder der Bundesagentur für Arbeit (BA) Daten von Schülerinnen und
Schülern, die bei Beendigung der Schule keine berufliche Anschlussperspektive
haben, übermitteln sollen. Die BA soll diese jungen Menschen kontaktieren und
sie über die Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung informieren.
Die Umsetzung der Regelung in den Bundesländern läuft.
25. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern geführt, um die im
Koalitionsvertrag angekündigte Verankerung von Berufswahlkompetenzen in
Schulen anzustoßen?
26. Wurden bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den
Jugendberufsagenturen geführt, um die im Koalitionsvertrag angekündigte
Prüfung einer Pflicht für junge Menschen zur Berufsberatung und Schaffung
der gesetzlichen Grundlagen zur systematischen und
datenschutzkonformen Datennutzung durch die Jugendberufsagenturen auf den Weg zu
bringen?
Die Fragen 25 und 26 werden im Zusammenhang beantwortet.
In der Initiative Bildungsketten stimmen sich das BMBFSFJ, das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die BA und die Länder ab, um jungen
Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. In
Vorbereitung auf die nächste Phase der Initiative ab 2027 führen BMBFSFJ, BMAS
und BA derzeit mit den Ländern vertiefte Gespräche, in denen auch die
Themenfelder Berufsberatung und Jugendberufsagenturen adressiert werden.
Zur datenschutzkonformen Datennutzung in den Jugendberufsagenturen wird
die IT Plattform YouConnect von der BA ab Juli 2026 kostenfrei zur Verfügung
stehen. YouConnect kann insbesondere für die fallbezogene Zusammenarbeit
zwischen den zuständigen Trägern (Jugendamt, Jobcenter, Agenturen für
Arbeit) genutzt werden.
27. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern und der
Kultusministerkonferenz zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Weiterentwicklung des
Paktes für Berufliche Bildung geführt?
Die Bundesregierung steht in einem regelmäßigen Austausch mit den Partnern
im Pakt für berufliche Schulen. Die Fortentwicklung der Inhalte und Strukturen
der Paktarbeit ist Teil dieser Gespräche.
28. Ist die Evaluation des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), die laut BBiG für
2025 angesetzt war, bereits abgeschlossen, und wann wird das BMBFSFJ
hier Ergebnisse präsentieren?
29. Hat das BMBFSFJ bereits Gespräche mit Stakeholdern und dem BMAS
zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Anpassung der
Mindestausbildungsvergütung geführt?
Die Fragen 28 und 29 werden im Zusammenhang beantwortet.
Gemäß § 105 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erfolgt derzeit eine
wissenschaftliche Evaluierung der Regelungen zur Mindestausbildungsvergütung und
weiterer neuer Bestimmungen der BBiG-Novelle 2020 durch das BIBB. Punkte
für eventuell erforderliche gesetzgeberische Anpassungen des BBiG können
erst im Licht der Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation identifiziert
werden.
30. Wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer
Beitragsvergünstigung der Sozialversicherungen bei niedriger
Ausbildungsvergütung bereits angestoßen?
Die Umsetzung des Vorhabens wird derzeit geprüft.
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025
ergriffen, um Azubis vor steigenden Lebenshaltungskosten zu entlasten
und sie besonders bei hohen Wohnkosten zu unterstützen?
Der Lebensunterhalt von jungen Menschen, die eine duale Berufsausbildung
absolvieren, kann grundsätzlich durch eine Kombination aus
Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Grundsicherungsgeld
sichergestellt werden. Wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um den
Lebensunterhalt zu bestreiten, kann die BAB beantragt werden. Zudem können weitere
finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten – zum Beispiel bei hohen
Mietkosten – durch Grundsicherungsgeld bestehen. Berufsausbildungsbeihilfe ist eine
Leistung, die in Anlehnung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) konzipiert ist. Durch die enge Verzahnung von BAB und BAföG wird
eine gleichmäßige Entwicklung der Ausbildungsförderung für Schülerinnen
und Schüler, für Studierende sowie für Auszubildende in betrieblicher oder
schulischer Ausbildung und Berufsvorbereitung sichergestellt.
Die geplanten Änderungen im BAföG werden sich automatisch auch auf die
Berufsausbildungsbeihilfe auswirken, sofern direkte Verweise auf Regelungen
im BAföG bestehen. Auch darüber hinaus werden Änderungen im BAföG
regelmäßig analog in der BAB nachvollzogen, sofern direkte Verweise auf
BAföG-Regelungen nicht vorhanden sind.
Die Belange der jungen Menschen in Studium und schulischer Ausbildung sind
dem BMFTR ein großes Anliegen. Die konkreten Inhalte der geplanten Reform
des BAföG werden unter Berücksichtigung der Vereinbarungen aus dem
Koalitionsvertrag der Regierungsparteien derzeit intensiv innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt.
Die Bundesregierung plant aufgrund der positiven Resonanz, das Programm
Junges Wohnen als Teilprogramm des Sozialen Wohnungsbaus von derzeit
500 Mio. Euro pro Programmjahr auf eine Milliarde Euro ab dem
Programmjahr 2027 zu verdoppeln. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an
einem Bundeskonzept für die Beratung zum Auszubildendenwohnen. Es ist
geplant, die Beratung dort anzusetzen, wo bereits Expertise und Erfahrung besteht
und die Beratung mit Informationsmaterialien der Bundesregierung
bestmöglich zu unterstützen.
Sofern Auszubildende oder Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch auf
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder der
Ausbildungsbeihilfe nach dem SGB III haben, können sie bei Vorliegen der übrigen
Voraussetzungen Wohngeld beziehen.
32. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern geführt, über die
Rahmenbedingungen für praxisintegrierte dual Studierende, und besitzt die
Bundesregierung einen Überblick über die länderspezifischen Unterschiede
hinsichtlich Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit usw.?
Das BMFTR hat keine Gespräche mit den Ländern über die
Rahmenbedingungen für praxisintegrierend dual Studierende geführt. Auch liegt dem BMFTR
kein Überblick über die länderspezifischen Unterschiede hinsichtlich
Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit usw. vor.
33. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die pauschale Ausnahme von
Praxiszeiten im dualen Studium von der Mindestlohnpflicht, auch wenn es
sich hier um Vollzeitbeschäftigung handelt?
Grundsätzlich ist das duale Studium dadurch gekennzeichnet, dass die für den
Studienabschluss erforderlichen Kompetenzen in Teilen betrieblich in
sogenannten Praxisphasen erworben werden. Die dualen Studiengänge lassen sich
in ausbildungs- und praxisintegrierende duale Studiengänge unterscheiden.
Im ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang wird neben dem
Studienabschluss auch ein Abschluss in einem Ausbildungsberuf angestrebt.
Dabei sind Praxiszeiten bis zur Abschlussprüfung Teil eines
Berufsausbildungsverhältnisses und daher keine mindestlohnpflichtigen Praktika (vgl. § 22
Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 des Mindestlohngesetzes – MiLoG). Im Falle des
Anstrebens eines Abschlusses nach BBiG oder Handwerksordnung ist während
der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses eine angemessene
Ausbildungsvergütung zu zahlen. Die mit der BBiG-Novelle zum 1. Januar 2020
eingeführte Mindestvergütung für Auszubildende schafft außerhalb der Tarifbindung
Ausbildender eine untere Haltelinie. Praxiszeiten, die im Rahmen des
ausbildungsintegrierenden dualen Studienganges nach der Abschlussprüfung geleistet
werden, sind gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 MiLoG als Pflichtpraktika
vom Mindestlohn ausgenommen, da sie aufgrund einer hochschulrechtlichen
Bestimmung (etwa einer Studienordnung) geleistet werden.
Im praxisintegrierenden dualen Studiengang wird während der Praxisphase
keine Berufsausbildung durchlaufen; es wird allein ein Studienabschluss
angestrebt. Praktika im praxisintegrierenden dualen Studiengang müssen nicht zum
Mindestlohn vergütet werden, da sie Bestandteil des dualen Studiums sind.
Sind die Praxiszeiten verpflichtend, sind sie als Pflichtpraktika im Sinne des
§ 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen. Der
Begriff der „hochschulrechtlichen Bestimmung“ ist dabei weit zu verstehen
und umfasst nicht nur die jeweiligen Hochschulgesetze eines Bundeslandes,
sondern auch Studien-, Prüfungs- und Zulassungsordnungen von (öffentlichen
oder privaten) Hochschulen oder gesetzlich geregelten Berufsakademien und
auch die – bei dualen Studiengängen wichtigen – Kooperationsverträge
zwischen Hochschulen und Unternehmen (Bundestagsdrucksache 18/2010 S. 24;
Bundestagsdrucksache 18/1558 S. 64).
Nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 MiLoG sind Pflichtpraktika ungeachtet
ihrer Dauer vom Mindestlohn ausgenommen, sodass auch verpflichtende
längere Praxisphasen während eines dualen Studiums mindestlohnfrei bleiben.
34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025
ergriffen, um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung
zu stärken?
Der Ausbau von modernen Berufslaufbahnkonzepten im Rahmen der
höherqualifizierenden Berufsbildung einschließlich der Umsetzung attraktiver und
international anschlussfähiger Abschlussbezeichnungen ist ein wichtiger
Baustein zur Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer
Bildung. Derzeit sind entsprechende Fortbildungsprofile für verschiedene
Branchen in Erarbeitung, darunter sechs Berufsspezialisten und acht Bachelor
Professional. Weitere fünf Profile sind in Vorbereitung. 2025 sind zwei Bachelor
Professional und ein Berufsspezialist in Kraft getreten.
35. Wurde die von der Bundesministerin Karin Prien in der
Regierungsbefragung vom 5. November 2025 angekündigte laufende interne Prüfung der
Umsetzbarkeit der Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens
(DQR) abgeschlossen, wann werden die Ergebnisse dieser Prüfung
veröffentlicht, und wann wird die Verrechtlichung des DQR voraussichtlich
abgeschlossen sein?
Die interne Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025
ergriffen, um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbau von Erasmus+
sowie der Begabtenförderung von Auszubildenden voranzutreiben?
Das EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport steht wie kein
anderes Programm für das Zusammenwachsen Europas und ist nah an den
Bürgerinnen und Bürgern. Im Jahr 2027 wird das Programm seit 40 Jahren bestehen.
Erasmus+ wird europaweit und auch in Deutschland erfolgreich umgesetzt. Im
Vordergrund steht aktuell die Verhandlung des Nachfolgeprogramms für die
Zeit ab 2028. Hier setzt sich die Bundesregierung für ein starkes eigenständiges
Erasmus+-Programm ein, das auf bewährten Instrumenten wie der
Mobilitätsförderung als Schwerpunkt aufbaut.
37. Wie viele Ausbildungsordnungen wurden seit dem 6. Mai 2025
gemeinsam mit den Sozialpartnern und dem Bundesinstitut für Berufsbildung
(BiBB) aktualisiert?
Seit dem 6. Mai 2025 sind sieben modernisierte Ausbildungsordnungen in
Kraftgetreten.
38. Wie viele Teilqualifikationen wurden seit dem 6. Mai 2025 gemeinsam
mit den Sozialpartnern und dem BiBB entwickelt?
Seit Mai 2025 wurden 14 Berufssets mit insgesamt 103 Teilqualifikationen
entwickelt.
39. Wie viele Personen über 25 Jahre ohne Berufsabschluss haben seit dem
6. Mai 2025 an einer abschlussorientierten Teilqualifizierung
teilgenommen?
Von Mai bis Dezember 2025 erfolgten 11.365 Eintritte in Teilqualifikationen.
Zahlen für 2026 liegen noch nicht vor.
40. Wird die Bundesregierung bis zum Juli 2026 einen Gesetzentwurf für
eine Reform des Aufstiegs-BAföG vorlegen, so wie von
Bundesministerin Karin Prien in der Regierungsbefragung vom 5. November 2025
angekündigt?
Der Referentenentwurf des BMBFSFJ für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes befindet sich in der
Ressortabstimmung, die Länder und die Verbände sind beteiligt.
41. Ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte Validierungszuschuss, für den im
Haushalt 2026 Mittel bereitgestellt wurden, bereits für Teilnehmer von
Validierungsverfahren beantragbar, und wenn nein, wieso nicht?
Der Validierungszuschuss befindet sich derzeit in der Konzeptions- und
Abstimmungsphase.
42. Wann wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des
Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) vorgelegt, und wie verhält sich die
Bundesregierung zu der Empfehlung des Normkontrollrates, das FernUSG
abzuschaffen?
Zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens der Modernisierung des
Fernunterrichtsschutzgesetzes erfolgt derzeit eine umfassende systematische Prüfung des
Gesetzes und der rechtlichen Grundlagen für den Fernunterricht auf
Arbeitsebene im BMBFSFJ. Dabei sind unter anderem Gesichtspunkte des
Verbraucherschutzes, der Entwicklungen des digitalen Weiterbildungsmarktes und des
Bürokratieabbaus von zentraler Bedeutung. Es werden die erforderlichen
Modernisierungsaspekte und die Machbarkeit auch substanzieller Einschnitte in
den Normbestand geprüft. Die Stellungnahme des Normenkontrollrates ist ein
relevanter Beitrag, der in der Prüfung berücksichtigt wird. Ein
Referentenentwurf soll im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden.
43. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern, der Bundesagentur für
Arbeit, der Wirtschaft und den Sozialpartnern geführt, um die Nationale
Weiterbildungsstrategie mit Schwerpunkt Standardisierung und
Transparenz von Zertifikaten fortzusetzen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart?
Die Nationale Weiterbildungsstrategie wird in der aktuellen Legislaturperiode
fortgesetzt. Im Kontext der mit den Partnern abgestimmten Zielstellungen
werden auch Fragen der Standardisierung und Transparenz von Zertifikaten
diskutiert.
44. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 auf
den Weg gebracht, um Hochschulen als Weiterbildungsorte zu stärken,
wie im Koalitionsvertrag vereinbart?
Das Portal „hoch & weit“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wurde im
Kontext der Nationalen Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung von
Januar 2020 bis März 2024 mit 5,8 Mio. Euro im Sinne einer Anschubfinanzierung
gefördert. Das Projekt war zunächst auf eine Laufzeit von vier Jahren
ausgelegt, wurde aber wegen Verzögerungen mehrfach noch bis zum 31. Dezember
2024 verlängert. Im Ergebnis der Verhandlungen wurden gemäß Beschluss
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 4. September 2025
zum Haushalt 2025 für den abschließenden Aufbau des Hochschul- und
Weiterbildungsportals „hoch & weit“ weitere 390.000 Euro im Jahr 2025 und
350.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt. Die Angebote zur wissenschaftlichen
Weiterbildung an Hochschulen liegen im Sinne der gemeinsamen
Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Zuwendungen an die Stiftung zur
Förderung der HRK in der alleinigen Verantwortung der Hochschulen bzw. der
Länder.
45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 auf
den Weg gebracht, um lebensbegleitendes Lernen transparent
weiterzuentwickeln, wie im Koalitionsvertrag vereinbart?
In Zuge der Gespräche mit den Ländern über eine Nachfolgefolgemaßnahme
der AlphaDekade werden potenzielle Maßnahmen, die auf dieses Ziel einzahlen
können, diskutiert.
46. Wann legt die Bundesregierung Pläne für ein Nachfolgeprogramm der
AlphaDekade vor?
Vereinbarungsgemäß finden derzeit diesbezüglich Gespräche zwischen dem
BMBFSFJ und den Ländern statt. Es ist geplant, einen gleitenden Übergang
zwischen der auslaufenden Bund-Länder-Initiative AlphaDekade und einer
Nachfolgemaßnahme sicherzustellen.
47. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 auf
den Weg gebracht, um die Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen zu beschleunigen, zu zentralisieren und zu digitalisieren,
wie im Koalitionsvertrag vereinbart?
Innerhalb der Bundesregierung koordiniert das für das Thema Anerkennung
von ausländischen Berufsqualifikationen federführende BMBFSFJ die
Umsetzung des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und
-chefs der Länder vom 4. Dezember 2025 zur Verbesserung der Anerkennung
im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Die vielfältigen Maßnahmen
beziehen sich insbesondere auf die weitere Digitalisierung der Verfahren,
Vereinfachungen für Antragstellende, wie z. B. die alternative Möglichkeit der
Einreichung englischsprachiger Unterlagen, sowie Verbesserungen bei
Qualifizierungsmaßnahmen.
Für den Vollzug der Verfahren sind die Länder und Kammern zuständig.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben
die Kultusministerkonferenz gebeten, in Abstimmung mit den weiteren
zuständigen Fachministerkonferenzen und dem Bund über den erreichten Fortschritt
bis zum 30. September 2026 zu berichten.
Die Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung in der
Pflegefachassistenz durch das Pflegefachassistenzgesetz, das die bisherigen landesrechtlichen
Regelungen ablösen wird, wird zukünftig die Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen in diesem Bereich vereinheitlichen.
Im Oktober 2025 hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in
Heilberufen beschlossen, den der Deutsche Bundestag am 26. März 2026
verabschiedet hat. Dem Gesetzgebungsverfahren wird sich nach Zustimmung des
Bundesrats am 8. Mai 2026 ein separates Verordnungsgebungsverfahren
anschließen, mit dem die Vereinheitlichung, Digitalisierung und Beschleunigung
der Anerkennungsverfahren in den entsprechenden Verordnungen fortgeführt
wird. Ein gemeinsames Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung ist für den
1. November 2026 vorgesehen.
Im November 2025 hat das Kabinett Eckpunkte zur Schaffung der Work-and-
Stay-Agentur beschlossen. Die Verbesserungen im Rahmen der Umsetzung des
Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 6. Dezember 2024 fließen hier ein. Die Antragstellung
für qualifizierte Einwandernde aus Drittstaaten soll möglichst nahtlos in die
Work-and-Stay-Agentur integriert werden.
48. Wurden bereits Gespräche mit dem BMAS und der Bundesagentur für
Arbeit geführt hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der BA?
Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung für die Verstetigung der
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung beim BMAS, wozu mit diesem
Gespräche geführt wurden.
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI‑AnpG) vom 22.
Dezember 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 355) wurde die Verstetigung der
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung zum 1. Januar 2029 bei der BA bereits
gesetzlich umgesetzt. Am 1. Januar 2026 hat ein dreijähriger
Übergangszeitraum begonnen, während dem die BA erforderliche Kompetenzen aufbaut.
49. Welche öffentlichen und presseöffentlichen Termine sowie Termine mit
Social-Media-Begleitung durch das BMBFSFJ hat Bundesministerin
Karin Prien seit ihrem Amtsantritt in ihrer Funktion als Bundesministerin
innerhalb Deutschlands wahrgenommen (bitte Datum, Titel bzw. Thema
und Ort bzw. Bundesland angeben)?
Öffentliche und presseöffentliche Termine sowie Termine mit Social-Media-
Begleitung durch das BMBFSFJ von Bundesministerin Karin Prien seit ihrem
Amtsantritt als Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend können weitestgehend der Website des BMBFSFJ unter www.bmbfsfj.b
und.de, den Social Media Kanälen des BMBFSFJ sowie allgemein
zugänglicher Presseberichterstattung entnommen werden. Öffentliche Berichterstattung
zu Terminen von Bundesministerin Karin Prien enthält in der Regel auch
Angaben zum Datum, Titel/Thema sowie Ort/Bundesland.
Die weit gefasste Fragestellung zu allen öffentlichen und presseöffentlichen
Terminen sowie Terminen mit Social-Media-Begleitung durch das BMBFSFJ
ergeben im vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die
Bundesregierung nicht entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage und vom
Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse auf die
Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der
Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann.
Die angefragten Daten können nicht durch eine einfache technische
Auswertung durch die Bundesregierung in der vom Fragesteller geforderten Detailtiefe
und mit Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt werden. Für eine
vollumfängliche Bereitstellung der angefragten Daten wäre die manuelle
Auswertung und eingehende Prüfung von Aktenbeständen und Kalendereinträgen
durch mindestens drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des BMBFSFJ mit
einem voraussichtlichen Umfang von je 20 Stunden ihrer gemeinsamen
Arbeitszeit erforderlich.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (Bundesverfassungsgerichtsentscheid 67, 100, 140). Aus Sicht der
Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts
des Umfangs der hier gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht.
Die angefragten Daten sind nicht mit zumutbarem Aufwand vollständig in
Erfahrung zu bringen.
50. Wie viele Planstellen umfasst das BMBFSFJ aktuell, und wie viele
Planstellen umfasste das BMBFSFJ zum 5. Mai 2025?
Planstellen
2026 720,0
2025 589,4
Der Aufwuchs der Planstellen ergibt sich aufgrund der Umressortierung.
51. Wie viele Referatsleitungen im BMBFSFJ wurden seit dem 6. Mai 2025
neu besetzt, und welche Referatsleitungen sind derzeit noch unbesetzt?
Im BMBFSFJ wurden seit dem 6. Mai 2025 zwölf Referatsleitungen neu
besetzt.
Acht Referatsleitungen in verschiedenen Abteilungen sind aktuell unbesetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333