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Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung - Bilanz der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im Bereich Bildung (Antwort zu Drs. 21/5582)

dip / drucksache 11.05.2026 · WP 21 · 21/5886 · Antwort · Original ↗

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Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung - Bilanz der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im Bereich Bildung (Antwort zu Drs. 21/5582) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5886 21. Wahlperiode 11.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Denise Loop, Misbah Khan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5582 – Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung – Bilanz der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im Bereich Bildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesministerin Karin Prien am 6. Mai 2025 zeigt sich: Der Anspruch, Bildung zur Priorität zu machen, ist bislang nicht eingelöst worden. Die Bundesregierung bleibt bei zentralen bildungspolitischen Vorhaben hinter ihren eigenen Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zurück. Wichtige Reformen wie etwa die Ausweitung des Startchancen-Programms oder die Reform des Aufstiegs-BA- föGs (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz [AFBG]) kommen nicht voran und verbindliche Strategien sind vielfach nicht erkennbar. Gleichzeitig verschärfen sich die Probleme im Bildungssystem weiter: Fachkräfte fehlen, immer mehr Kinder verfehlen die Mindestanforderungen bei Basiskompetenzen und zu viele junge Menschen verlassen die Schule ohne Abschluss. Statt entschlossen zu handeln, entsteht der Eindruck eines bildungspolitischen Stillstands. Die Bundesregierung bleibt damit Antworten auf zentrale Zukunftsfragen schuldig.  1. Welche Gesetzentwürfe im Bereich Bildung hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seit dem 6. Mai 2025 in das Kabinett eingebracht, und wie viele davon sind inzwischen vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden? Seit dem 6. Mai 2025 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) folgende Gesetzentwürfe ins Kabinett eingebracht: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Alle drei Gesetze sind vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 8. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie viele Gesetzgebungsverfahren im Bereich Bildung plant das BMBFSFJ konkret für die 21. Wahlperiode? Für das Jahr 2026 wird auf die Vorstellung der Vorhabenplanung 2026 durch die Bundesministerin Karin Prien am 28. Januar 2026 verwiesen: www.bundest ag.de/resource/blob/1164794/Anlage-16-Sitzung.pdf. Eine genaue Zahl der Gesetzgebungsvorhaben für die 21. Wahlperiode im Bereich Bildung kann derzeit nicht benannt werden. Insoweit wird auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag mit Unterzeichnung vom 5. Mai 2025 verwiesen, die unter Finanzierungsvorbehalt stehen.  3. An welchen Gesetzentwürfen im Bereich Bildung arbeitet das BMBFSFJ aktuell und für welche Vorhaben a) wurde bereits die Ressortabstimmung eingeleitet, b) wurde bereits die Beteiligung von Ländern und Verbänden eingeleitet, Für das Jahr 2026 wird auf die Vorstellung der Vorhabenplanung 2026 durch die Bundesministerin Karin Prien am 28. Januar 2026 verwiesen: www.bundest ag.de/resource/blob/1164794/Anlage-16-Sitzung.pdf. Aktuell befinden sich der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe in der Ressortabstimmung, beziehungsweise in der Länder- und Verbändebeteiligung. Referentenentwürfe werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu gegebener Zeit öffentlich zugänglich gemacht. Insoweit wird auf die Website des BMBFSFJ verwiesen: www.bmbfsfj.bund.de. c) ist bereits eine Anmeldung für die Kabinettsitzungen bis Juli 2026 erfolgt bzw. vorgesehen? Die Planung von Kabinettbefassungen erfolgt fortlaufend und orientiert sich am jeweiligen Stand der Gesetzgebungsverfahren. Bislang hat das BMBFSFJ noch keine Vorhaben aus dem Bildungsbereich für eine Kabinettbefassung bis Juli 2026 angemeldet.  4. Wie oft hat sich die Bundesministerin Karin Prien seit dem 6. Mai 2025 mit den Ministerinnen und Ministern der Kultusministerkonferenz getroffen? Die Bundesministerin hat seit dem 6. Mai 2025 an allen vier seither stattgefundenen Sitzungen der Bildungsministerkonferenz teilgenommen.  5. Wie oft hat sich die Bundesministerin Karin Prien seit dem 6. Mai 2025 mit den Ministerinnen und Ministern der Jugend- und Familienministerkonferenz beispielsweise betreffend Themen frühkindlicher Bildung getroffen? Die Bundesministerin hat seit dem 6. Mai 2025 an der einzigen seither stattgefundenen Sitzung der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) teilgenommen. Darüber hinaus steht die Bundesministerin in einem regelmäßigen Austausch mit Landesministerinnen und -ministern der JFMK und tauscht sich zu Themen frühkindlicher Bildung aus.  6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 ergriffen, um Miss-Match-Probleme am Ausbildungsmarkt zu reduzieren, konkret, um die Zahl der Ausbildungsabbrüche, die Zahl der offenen Ausbildungsstellen und die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber zu senken?  7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 ergriffen, um die Zahl der jungen Menschen ohne Abschluss zu senken? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat seit dem 6. Mai 2025 mehrere Vorhaben des Koalitionsvertrags angestoßen sowie bewährte Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf dem Ausbildungsmarkt sowie mit dem Ziel, junge Menschen zu Berufsabschlüssen zu führen, weiterverfolgt und weiterentwickelt. Die im Laufe des Jahres 2024 in Kraft getretenen neuen und verbesserten Instrumente der Ausbildungsförderung – insbesondere das Berufsorientierungspraktikum und die erweiterten Möglichkeiten der Einstiegsqualifizierung – werden, ebenso wie die Assistierte Ausbildung, gezielt beworben und durch die Beratungsfachkräfte angeboten Diese Instrumente zahlen darauf ein, berufliche Orientierung zu stärken und abzusichern und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Die erweiterten Zugangsmöglichkeiten zur Außerbetrieblichen Ausbildung tragen zudem dazu bei, mehr jungen Menschen ein Ausbildungsplatzangebot unterbreiten zu können. Mit dem 13. Änderungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden darüber hinaus Leistungen, die sich bereits im SGB II bei der Integration von jungen Menschen mit vielfältigen Unterstützungsbedarfen bewährt haben, in angepasster Form in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingeführt. Insbesondere soll jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine ganzheitliche Beratung und Betreuung zuteilwerden, die alle in der Person und ihrem Lebensumfeld liegenden Probleme in den Blick nimmt. Im Februar 2026 startete die Bundesregierung die Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung zur Stärkung des gesamten Systems der beruflichen Bildung. Die Offensive enthält neben Maßnahmen für Ausbildungsinteressierte auch Maßnahmen für angehende Fachkräfte, die sich noch in Ausbildung befinden. Ein relevanter Aspekt zur gelingenden Integration in Ausbildung sind beruflich gut orientierte Jugendliche. Dazu ist ein wichtiger Baustein auf der Nachfrageseite eine frühe und umfassende Berufsorientierung, welche durch das Berufsorientierungsprogramm in allen Ländern gefördert wird. Ziel ist es, eine Berufswahl zu fördern, welche die individuellen Fähigkeiten und Neigungen frühzeitig berücksichtigt. Dies trägt zum einen dazu bei, einen möglichst reibungslosen Übergang in Ausbildung zu ermöglichen und zum anderem z. B. Ausbildungsabbrüche und Vertragslösungen zu verhindern. Das Berufsorientierungsprogramm wird derzeit extern evaluiert, um das Programm auf Basis dieser Ergebnisse weiterzuentwickeln und auszubauen (vgl. die Antworten zu den Fragen 22 und 23). Für Menschen, die über keine abgeschlossene Ausbildung verfügen, aber viele berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten haben, entwickelt das BMBFSFJ die Förderung für die Standardisierung und den Ausbau von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen fort. Im Dezember 2025 hat der Hauptausschuss des BIBB hierzu eine Empfehlung beschlossen (siehe auch die Antworten zu den Fragen 38 und 39). Zur Steigerung der Attraktivität und Qualität der Lernorte der beruflichen Bildung gehört insbesondere die zeitgemäße Qualifikation des betrieblichen Ausbildungspersonals, das Auszubildende von der Gewinnung, über die gesamte Ausbildungszeit bis hin zum Berufseinstieg begleitet und unterstützt. Mit dem bundesweiten Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal „Leando“, dem Weiterbildungsangebot „MIKA – Medien und IT-Kompetenz für Ausbildungspersonal“ und den Qualifizierungsangeboten des „Netzwerks Q“ stärkt das BMBFSFJ die berufliche Handlungskompetenz und Rolle des Ausbildungspersonals für eine attraktive und zukunftsfeste Ausbildung. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz wird bei positiver Abschlussprognose der Einstieg in das bundesgesetzlich geregelte Pflegebildungssystem auch für Menschen ohne Schulabschluss eröffnet. Gleichzeitig wird die Ausbildung in den Anwendungsbereich u. a. der begleiteten betrieblichen Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und assistierten Ausbildung nach dem SGB III einbezogen. In der Allianz für Aus- und Weiterbildung setzen sich Vertreter von Bund, Ländern, Wirtschaft und Gewerkschaften kontinuierlich dafür ein, die Attraktivität und die Qualität der Ausbildung zu stärken und Matchingprobleme zu lösen. Junge Menschen sollen für die duale Ausbildung gewonnen werden. Der Start der neuen Allianzperiode 2026 bis 2029 ist für den 1. Juni 2026 geplant. Die Vernetzung von Ausbildungsbotschafterinitiativen ist eine weitere Maßnahme der Bundesregierung. Ausbildungsbotschafter sind junge Auszubildende oder gerade fertig Ausgebildete. Sie gehen in Schulen und berichten dort auf Augenhöhe über ihre Ausbildung. Dies ist ein wirkungsvolles Instrument der Berufsorientierung. Mit dem Förderprogramm „Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen“ wird das Ziel der Schaffung neuer beruflicher Perspektiven in zukunftsgerichteten Ausbildungsberufen verfolgt. Hintergrund sind die Herausforderungen des Strukturwandels im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung. Ausbildungscluster sind branchenbezogene Zusammenschlüsse von Unternehmen, Bildungsträgern und anderen lokalen Akteuren. Durch das Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ erhalten Betriebe Unterstützung bei der Rekrutierung von geeigneten Auszubildenden sowie bei der Integration von Geflüchteten. Die bei Kammern und Wirtschaftsorganisationen ansässigen Beratungskräfte stehen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch anderen Betrieben, die Unterstützung benötigen, in allen Phasen des Bewerbungsprozesses individuell zur Seite.  8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 ergriffen, um Bildungsgerechtigkeit und Inklusion zu fördern? Mit der Forschungsförderrichtlinie „Transfer in der inklusiven Bildung“ setzt das BMBFSFJ die Forschungsförderung im Schwerpunkt Inklusive Bildung fort und unterstützt damit weiterhin in seinem Verantwortungsbereich die für die Umsetzung inklusiver Bildung zuständigen Länder. Auch die Forschungsförderrichtlinie „Umgang mit Vielfalt – Unterricht diversitätssensibel und lernwirksam gestalten“ leistet einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit: Im Mittelpunkt steht die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Unterrichtsgestaltung, die darauf ausgerichtet sind, die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Potenziale und Bedarfe aller Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Ganztagsförderung bietet die Chance auf vielfältige und individuellere Bildung für alle Kinder – unabhängig von Herkunft oder sozialem Umfeld. Sowohl die Inanspruchnahme der Förderung im Ganztag als auch die kompetenzförderliche Wirkung ganztägiger Bildung und Betreuung hängen entscheidend von der Qualität der Ganztagsangebote ab. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim Ausbau von Ganztagsplätzen mit Finanzhilfen für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur in Höhe von 3,5 Mrd. Euro und durch zugunsten der Länder geänderte Umsatzsteueranteile aufsteigend ab 2026 auf 1,3 Mrd. Euro im Jahr. Die Laufzeit des Investitionsprogramms Ganztag wurde im Juli 2025 um zwei Jahre verlängert. Nicht nur finanziell begleitet der Bund den Ganztagsausbau. Der Bund unterstützt aktiv den länderübergreifenden Austausch zur Qualitätsentwicklung ganztägiger Bildung und Betreuung. Aktuelle Maßnahmen sind die Veröffentlichung eines Qualifizierungskonzept für Personal im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung, die Durchführung einer Studie zu Unterstützungssystemen im Ganztag bis Herbst 2026 und der jährliche Ganztagskongress im Juni 2026. Am 18. Dezember 2025 haben sich das Bundesbildungsministerium und die Bildungsministerkonferenz der Länder auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Der Digitalpakt 2.0 setzt sich aus drei Handlungssträngen zusammen, die die jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten von Bund und Ländern berücksichtigen. Er verbindet flächendeckende Infrastrukturförderung systematisch mit Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie der Stärkung der Lehrkräftebildung. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz, der die digitale Transformation aller Schulen in Deutschland gemäß ihrer jeweiligen Bedarfe unterstützt, trägt der Digitalpakt 2.0 zu einer Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland bei. Im September 2025 wurde der letzte der sechzehn Bund-Länder-Verträge zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) unterzeichnet. In den Verträgen legen die Bundesländer fest, welche Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden. Dafür stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 zur Verfügung. Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das KiTa-Qualitätsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2025 fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt. Grundlage für die Weiterentwicklung bildeten die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des KiQuTG sowie die Empfehlungen der AG Frühe Bildung für ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Mit dem Gesetz dürfen die Länder die Bundesmittel nach Ablauf einer Übergangsfrist von einem Jahr nur noch in die sieben Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen daher perspektivisch bundesweite Qualitätsstandards angestrebt werden (bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, Stärkung der Leitung, Förderung einer bedarfsgerechten ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung, Förderung der sprachlichen Bildung sowie Stärkung der Kindertagespflege). Ergänzt wurde zudem die Vorgabe, dass alle Länder künftig mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie zur Förderung der sprachlichen Bildung ergreifen müssen. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Im QEG soll insbesondere die verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden, mit den Ländern vereinbarten Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands geregelt werden. Bei ermitteltem Förderbedarf soll sich eine Förderung anschließen. Zudem soll im QEG eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas integriert werden. Mit dem geplanten Gesetz, das in 2027 in Kraft treten soll, sollen außerdem Bildungsübergänge gestärkt werden. Zur inhaltlichen Vorbereitung des QEG beriet eine Bund- Länder‑AG von Juli 2025 bis Januar 2026. Das Startchancen-Programm ist eine zentrale Maßnahme des Bundes und der Länder für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Es unterstützt bundesweit allgemeinbildende und berufliche Schulen, an denen besonders viele Schülerinnen und Schüler von bildungsbezogenen Problemlagen betroffen sind. Für das Startchancen-Programm stellt der Bund in der zehnjährigen Laufzeit bis zu eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Das Programm ist zum Schuljahr 2024/2025 mit über 2.000 Schulen gestartet. Zum Schuljahr 2025/2026 wurden mehr als 1.800 weitere Schulen in das Startchancen-Programm einbezogen, so dass aktuell insgesamt gut 4.000 Schulen in herausfordernder Lage gefördert werden.  9. Welche weiteren Arbeitsschritte der Bund-Länder-Roadmap Gemeinsamer Arbeitsprozess von Bund und Ländern anlässlich des IQB- Bildungstrends (IQB = Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) 2024 werden noch bis Ende 2026 abgeschlossen, und bis wann sollen gemeinsame Bildungsziele mit den Ländern vereinbart werden? Bund und Länder haben sich verständigt, sich vertieft zu den Handlungsfeldern 1 (datengestützte Qualitätsentwicklung), 2 (Lernvoraussetzungen) und 7 (Bildungsforschung) in zuständigen Kommissionen gemeinsam mit dem Bund auszutauschen. Im Rahmen der 10. Bildungsministerkonferenz am 17. Dezember 2026 ist ein Bericht vorgesehen. 10. Wird sich die Bundesregierung dabei an den konkret messbaren Bildungszielen des Impulses „Bessere Bildung 2035“ orientieren, und wenn nein, wieso nicht? Beim Dialogprozess mit den Ländern zu gemeinsamen Bildungszielen werden seitens der Bundesregierung unterschiedliche Quellen berücksichtigt, darunter auch der Impuls „Bessere Bildung 2035“. 11. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern und ggf. zuständigen anderen Ressorts der Bundesregierung zu dem im Koalitionsvertrag angekündigten Bildungsverlaufsregister geführt, und wann ist eine Einführung vorgesehen? Die Bundesregierung führt mit den Ländern im Bund-Länder-Fachgremium Bildungsstatistik Gespräche zum Aufbau einer alle Bildungsbereiche umfassenden Verlaufsstatistik. Gespräche mit zuständigen anderen Ressorts sind für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant. Die weitere Zeitplanung zur Einrichtung einer Bildungsverlaufsstatistik hängt von den Ergebnissen eines Rechtsgutachtens zur Nutzung der Bürger-Identifikation (ID) für die Pseudonymisierung der Daten ab. 12. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern und ggf. zuständigen anderen Ressorts der Bundesregierung zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Unterstützung der Einführung einer Schüler‑ID geführt, und wann ist eine Einführung vorgesehen? Der Zeitpunkt der Einführung einer Schüler-ID wird durch die Länder im Schulrecht festgelegt. Mit den Ländern wurde deshalb hierzu bislang insbesondere in übergreifendem Kontext gesprochen. Bislang fand kein Austausch dazu im Ressortkreis statt. 13. Welche Maßnahmen hat das BMBFSFJ seit dem 6. Mai 2025 ergriffen, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung des Startchancen- Programms voranzutreiben? Zum Schuljahr 2026/2027 werden nunmehr alle planmäßig für die Aufnahme in das Startchancen-Programm vorgesehenen Schulen einbezogen sein. In den ersten beiden Programmjahren lag der Fokus darauf, tragfähige Strukturen für die Umsetzung des Programms zu schaffen und die getroffenen Vereinbarungen mit Leben zu füllen. Hierbei sind Planungssicherheit und Verbindlichkeit auf allen Seiten zentrale Größen. Aktuell liegt der Fokus darauf, die im Programm bereits angelegten Potenziale voll und nachhaltig zu entfalten. 14. Wann erwartet die Bundesregierung die Evaluierung des ersten Digitalpakts Schule, und was gedenkt sie, mit den Ergebnissen zu tun? Derzeit werden seitens des Evaluators nach dem veröffentlichen Zwischenbericht weitere Daten für einen umfassenden Abschlussbericht erhoben und ausgewertet, um weitere Erkenntnisse zur Wirkung des DigitalPaktes aufzuzeigen. Gemäß Leistungsbeschreibung wird der Abschlussbericht bis zum 31. Dezember 2026 Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist eine zeitnahe Veröffentlichung geplant. 15. Welche Maßnahmen hat das BMBFSFJ seit dem 6. Mai 2025 ergriffen, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Demokratiebildung und der Medien- und Nachrichtenkompetenzen voranzutreiben? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3921 verwiesen. 16. Wird das Programm Kultur macht stark auch nach 2027 weiterfinanziert, in welchem Volumen, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten? Mit Blick auf die haushalterischen Rahmenbedingungen prüft das BMBFSFJ gegenwärtig die Möglichkeiten für eine Anschlussförderung nach Beendigung der aktuellen Förderphase. 17. Wie ist der Stand bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Neuauflage der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“? Mit Blick auf die haushalterischen Rahmenbedingungen prüft das BMBFSFJ gegenwärtig die Umsetzung eines Nachfolgeprogramms zur „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“. 18. Wann kommt das im Koalitionsvertrag angekündigte Schulsanierungsprogramm, welche Vorarbeiten hat das BMBFSFJ seit dem 6. Mai 2025 hierzu geleistet, und welches Finanzvolumen ist hierfür vorgesehen? Die Finanzierung von Schulen und deren Sanierung liegt in der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder und ihrer Kommunen. Es wird auf das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verwiesen, mit dem der Bund den Ländern 100 Mrd. Euro für die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur der Länder und Kommunen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wird seitens der Bundesregierung derzeit kein weiteres Programm zur Schulsanierung angestrebt. 19. Was hat das BMBFSFJ für die Stärkung der Bildungsforschung seit dem 6. Mai 2025 initiiert? Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung wurde am 30. März 2026 die Richtlinie zur Förderung von „Veranstaltungsreihen für junge Forschende in der empirischen Bildungsforschung zum Thema Transfer- und Wirkungsorientierung“ veröffentlicht. Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Rahmenprogramm fließen in den kürzlich beschlossenen gemeinsamen Arbeitsprozess von Bund und Ländern anlässlich des Bildungstrends 2024 des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) ein. 20. Welche Maßnahmen hat das BMBFSFJ seit dem 6. Mai 2025 ergriffen, um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbau der MINT-Bildung (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) sowie des Wettbewerbs „Jugend forscht“ voranzutreiben? Der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)- Aktionsplan des früheren Bundesministeriums für Bildung und Forschung bzw. des BMBFSFJ bildet seit dem Jahr 2019 das strategische Dach über bestehende Maßnahmen zur Förderung der MINT-Bildung. Er zielt auf die Stärkung der MINT-Bildung entlang der gesamten Bildungskette. Derzeit wird der Aktionsplan ressortübergreifend vom BMBFSFJ und vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gemeinsam weiterentwickelt. Die ersten Eckpunkte der neuen Maßnahmen und Schwerpunkte sollen im Juni 2026 vorgestellt werden. Zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Auftrages zum Ausbau der MINT-Bildung wurden bei den MINT-Wettbewerben Jugend forscht und auch den Bundesweiten Informatikwettbewerben und den Science Olympiaden zusätzliche Fördermaßnahmen für 2026 bewilligt, deren Fokus auf der strategischen Weiterentwicklung und einer Erhöhung der Reichweite der Angebote liegt. 21. Wie oft hat sich Bundesbildungsministerin Karin Prien seit dem 6. Mai 2025 mit Akteuren aus dem Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung getroffen, und mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt sie die Bildung für nachhaltige Entwicklung? Die Bildungsministerin Karin Prien hat sich seit dem 6. Mai 2025 einmal mit der Geschäftsführerin der Stiftung Bildung, Katja Hintze, getroffen, die Co‑Vorsitzende im Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)-Forum Schule und damit auch Mitglied der Nationalen Plattform BNE ist. Das BMBFSFJ unterstützt Bildung für nachhaltige Entwicklung durch die Förderung des breiten Multiakteursprozesses der Nationalen Plattform BNE und ihrer Gremien und durch ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring des BNE-Prozesses durch die Freie Universität Berlin. In Zusammenarbeit mit der Deutschen United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) – Kommission unterstützt das BMBFSFJ die internationale Zusammenarbeit im BNE‑Prozess. Zur Stärkung der Sichtbarkeit und Würdigung herausragenden Engagements für BNE verleiht das BMBFSFJ gemeinsam mit der UNESCO Kommission BNE-Auszeichnungen und alle zwei Jahre den mit Nationalen BNE‑Preis in verschiedenen Kategorien. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung des Jugendengagements im BNE-Prozess. Dies umfasst zum einen die Förderung des youpan, das Jugendbeteiligungsgremium der Nationalen Plattform und zum anderen die Förderung von sozialer Verantwortung und Nachhaltigkeitsengagement in Schülerfirmen im Rahmen des Projekts youstartN. Beide Projekte werden von der der Stiftung Bildung betreut. 22. Welche Kriterien legt die Bundesregierung der Evaluation des Berufsorientierungsprogramms und der Initiative Bildungsketten zugrunde, und wann wird diese Evaluation abgeschlossen sein? Die Evaluation der Initiative Bildungsketten (2021 bis 2026) bildet die laufende Umsetzung der Initiative und ihrer Governance-Struktur ab und zieht regelmäßig Bilanz. Das multiperspektivische Erhebungsdesign bezieht Personen aus Verwaltungs- und Koordinierungsstrukturen des Bundes sowie der Länder ein. Die Ergebnisse werden zur Weiterentwicklung der Initiative genutzt und fließen direkt in die Umsetzung ein. Die beiden formativ und summativ angelegten Evaluationen des Berufsorientierungsprogrammes betrachten verschiedene Umsetzungsweisen des Programmes. Das multiperspektivische Erhebungsdesign der Evaluationen bezieht Teilnehmende, Lehrkräfte, umsetzende Bildungsträger sowie Personen aus Verwaltungs- und Koordinierungsstrukturen in Ländern mit ein. Die Wirkungen werden vor allem mit Blick auf die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler betrachtet. Die Ergebnisse liegen frühestens im Dezember 2026 vor. 23. Werden die Ergebnisse der Evaluation Grundlage für den im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau des Berufsorientierungsprogramms und Abbau von Parallelstrukturen sein? Die Erkenntnisse aus den Evaluationen des Berufsorientierungsprogrammes (BOP) werden zentraler Bestandteil der Neuausrichtung des BOP sein. Ziel ist der weitere Ausbau sowie im Rahmen der Initiative Bildungsketten eine noch stärkere Verzahnung mit den Berufsorientierungskonzepten der Länder, um so Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu reduzieren. 24. Wie ist der Stand bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Roadmap für „einen strukturierten, digital- und datengestützten Berufsorientierungsprozess“? Die Roadmap für einen strukturierten, digital- und datengeschützten Berufsorientierungsprozess wird derzeit im Rahmen laufender Verfahren mit den betroffenen Akteuren und beteiligten Partnern geprüft und abgestimmt. Ein Baustein hierzu ist die Datenübermittlung nach § 31a SGB III, wonach die Länder der Bundesagentur für Arbeit (BA) Daten von Schülerinnen und Schülern, die bei Beendigung der Schule keine berufliche Anschlussperspektive haben, übermitteln sollen. Die BA soll diese jungen Menschen kontaktieren und sie über die Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung informieren. Die Umsetzung der Regelung in den Bundesländern läuft. 25. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern geführt, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Verankerung von Berufswahlkompetenzen in Schulen anzustoßen? 26. Wurden bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Jugendberufsagenturen geführt, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung einer Pflicht für junge Menschen zur Berufsberatung und Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur systematischen und datenschutzkonformen Datennutzung durch die Jugendberufsagenturen auf den Weg zu bringen? Die Fragen 25 und 26 werden im Zusammenhang beantwortet. In der Initiative Bildungsketten stimmen sich das BMBFSFJ, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die BA und die Länder ab, um jungen Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. In Vorbereitung auf die nächste Phase der Initiative ab 2027 führen BMBFSFJ, BMAS und BA derzeit mit den Ländern vertiefte Gespräche, in denen auch die Themenfelder Berufsberatung und Jugendberufsagenturen adressiert werden. Zur datenschutzkonformen Datennutzung in den Jugendberufsagenturen wird die IT Plattform YouConnect von der BA ab Juli 2026 kostenfrei zur Verfügung stehen. YouConnect kann insbesondere für die fallbezogene Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Trägern (Jugendamt, Jobcenter, Agenturen für Arbeit) genutzt werden. 27. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern und der Kultusministerkonferenz zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Weiterentwicklung des Paktes für Berufliche Bildung geführt? Die Bundesregierung steht in einem regelmäßigen Austausch mit den Partnern im Pakt für berufliche Schulen. Die Fortentwicklung der Inhalte und Strukturen der Paktarbeit ist Teil dieser Gespräche. 28. Ist die Evaluation des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), die laut BBiG für 2025 angesetzt war, bereits abgeschlossen, und wann wird das BMBFSFJ hier Ergebnisse präsentieren? 29. Hat das BMBFSFJ bereits Gespräche mit Stakeholdern und dem BMAS zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Anpassung der Mindestausbildungsvergütung geführt? Die Fragen 28 und 29 werden im Zusammenhang beantwortet. Gemäß § 105 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erfolgt derzeit eine wissenschaftliche Evaluierung der Regelungen zur Mindestausbildungsvergütung und weiterer neuer Bestimmungen der BBiG-Novelle 2020 durch das BIBB. Punkte für eventuell erforderliche gesetzgeberische Anpassungen des BBiG können erst im Licht der Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation identifiziert werden. 30. Wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Beitragsvergünstigung der Sozialversicherungen bei niedriger Ausbildungsvergütung bereits angestoßen? Die Umsetzung des Vorhabens wird derzeit geprüft. 31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 ergriffen, um Azubis vor steigenden Lebenshaltungskosten zu entlasten und sie besonders bei hohen Wohnkosten zu unterstützen? Der Lebensunterhalt von jungen Menschen, die eine duale Berufsausbildung absolvieren, kann grundsätzlich durch eine Kombination aus Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Grundsicherungsgeld sichergestellt werden. Wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann die BAB beantragt werden. Zudem können weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten – zum Beispiel bei hohen Mietkosten – durch Grundsicherungsgeld bestehen. Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Leistung, die in Anlehnung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) konzipiert ist. Durch die enge Verzahnung von BAB und BAföG wird eine gleichmäßige Entwicklung der Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler, für Studierende sowie für Auszubildende in betrieblicher oder schulischer Ausbildung und Berufsvorbereitung sichergestellt. Die geplanten Änderungen im BAföG werden sich automatisch auch auf die Berufsausbildungsbeihilfe auswirken, sofern direkte Verweise auf Regelungen im BAföG bestehen. Auch darüber hinaus werden Änderungen im BAföG regelmäßig analog in der BAB nachvollzogen, sofern direkte Verweise auf BAföG-Regelungen nicht vorhanden sind. Die Belange der jungen Menschen in Studium und schulischer Ausbildung sind dem BMFTR ein großes Anliegen. Die konkreten Inhalte der geplanten Reform des BAföG werden unter Berücksichtigung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien derzeit intensiv innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Bundesregierung plant aufgrund der positiven Resonanz, das Programm Junges Wohnen als Teilprogramm des Sozialen Wohnungsbaus von derzeit 500 Mio. Euro pro Programmjahr auf eine Milliarde Euro ab dem Programmjahr 2027 zu verdoppeln. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an einem Bundeskonzept für die Beratung zum Auszubildendenwohnen. Es ist geplant, die Beratung dort anzusetzen, wo bereits Expertise und Erfahrung besteht und die Beratung mit Informationsmaterialien der Bundesregierung bestmöglich zu unterstützen. Sofern Auszubildende oder Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder der Ausbildungsbeihilfe nach dem SGB III haben, können sie bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Wohngeld beziehen. 32. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern geführt, über die Rahmenbedingungen für praxisintegrierte dual Studierende, und besitzt die Bundesregierung einen Überblick über die länderspezifischen Unterschiede hinsichtlich Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit usw.? Das BMFTR hat keine Gespräche mit den Ländern über die Rahmenbedingungen für praxisintegrierend dual Studierende geführt. Auch liegt dem BMFTR kein Überblick über die länderspezifischen Unterschiede hinsichtlich Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit usw. vor. 33. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die pauschale Ausnahme von Praxiszeiten im dualen Studium von der Mindestlohnpflicht, auch wenn es sich hier um Vollzeitbeschäftigung handelt? Grundsätzlich ist das duale Studium dadurch gekennzeichnet, dass die für den Studienabschluss erforderlichen Kompetenzen in Teilen betrieblich in sogenannten Praxisphasen erworben werden. Die dualen Studiengänge lassen sich in ausbildungs- und praxisintegrierende duale Studiengänge unterscheiden. Im ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang wird neben dem Studienabschluss auch ein Abschluss in einem Ausbildungsberuf angestrebt. Dabei sind Praxiszeiten bis zur Abschlussprüfung Teil eines Berufsausbildungsverhältnisses und daher keine mindestlohnpflichtigen Praktika (vgl. § 22 Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 des Mindestlohngesetzes – MiLoG). Im Falle des Anstrebens eines Abschlusses nach BBiG oder Handwerksordnung ist während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Die mit der BBiG-Novelle zum 1. Januar 2020 eingeführte Mindestvergütung für Auszubildende schafft außerhalb der Tarifbindung Ausbildender eine untere Haltelinie. Praxiszeiten, die im Rahmen des ausbildungsintegrierenden dualen Studienganges nach der Abschlussprüfung geleistet werden, sind gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 MiLoG als Pflichtpraktika vom Mindestlohn ausgenommen, da sie aufgrund einer hochschulrechtlichen Bestimmung (etwa einer Studienordnung) geleistet werden. Im praxisintegrierenden dualen Studiengang wird während der Praxisphase keine Berufsausbildung durchlaufen; es wird allein ein Studienabschluss angestrebt. Praktika im praxisintegrierenden dualen Studiengang müssen nicht zum Mindestlohn vergütet werden, da sie Bestandteil des dualen Studiums sind. Sind die Praxiszeiten verpflichtend, sind sie als Pflichtpraktika im Sinne des § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen. Der Begriff der „hochschulrechtlichen Bestimmung“ ist dabei weit zu verstehen und umfasst nicht nur die jeweiligen Hochschulgesetze eines Bundeslandes, sondern auch Studien-, Prüfungs- und Zulassungsordnungen von (öffentlichen oder privaten) Hochschulen oder gesetzlich geregelten Berufsakademien und auch die – bei dualen Studiengängen wichtigen – Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen (Bundestagsdrucksache 18/2010 S. 24; Bundestagsdrucksache 18/1558 S. 64). Nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 MiLoG sind Pflichtpraktika ungeachtet ihrer Dauer vom Mindestlohn ausgenommen, sodass auch verpflichtende längere Praxisphasen während eines dualen Studiums mindestlohnfrei bleiben. 34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 ergriffen, um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung zu stärken? Der Ausbau von modernen Berufslaufbahnkonzepten im Rahmen der höherqualifizierenden Berufsbildung einschließlich der Umsetzung attraktiver und international anschlussfähiger Abschlussbezeichnungen ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Derzeit sind entsprechende Fortbildungsprofile für verschiedene Branchen in Erarbeitung, darunter sechs Berufsspezialisten und acht Bachelor Professional. Weitere fünf Profile sind in Vorbereitung. 2025 sind zwei Bachelor Professional und ein Berufsspezialist in Kraft getreten. 35. Wurde die von der Bundesministerin Karin Prien in der Regierungsbefragung vom 5. November 2025 angekündigte laufende interne Prüfung der Umsetzbarkeit der Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) abgeschlossen, wann werden die Ergebnisse dieser Prüfung veröffentlicht, und wann wird die Verrechtlichung des DQR voraussichtlich abgeschlossen sein? Die interne Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 ergriffen, um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbau von Erasmus+ sowie der Begabtenförderung von Auszubildenden voranzutreiben? Das EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport steht wie kein anderes Programm für das Zusammenwachsen Europas und ist nah an den Bürgerinnen und Bürgern. Im Jahr 2027 wird das Programm seit 40 Jahren bestehen. Erasmus+ wird europaweit und auch in Deutschland erfolgreich umgesetzt. Im Vordergrund steht aktuell die Verhandlung des Nachfolgeprogramms für die Zeit ab 2028. Hier setzt sich die Bundesregierung für ein starkes eigenständiges Erasmus+-Programm ein, das auf bewährten Instrumenten wie der Mobilitätsförderung als Schwerpunkt aufbaut. 37. Wie viele Ausbildungsordnungen wurden seit dem 6. Mai 2025 gemeinsam mit den Sozialpartnern und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) aktualisiert? Seit dem 6. Mai 2025 sind sieben modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraftgetreten. 38. Wie viele Teilqualifikationen wurden seit dem 6. Mai 2025 gemeinsam mit den Sozialpartnern und dem BiBB entwickelt? Seit Mai 2025 wurden 14 Berufssets mit insgesamt 103 Teilqualifikationen entwickelt. 39. Wie viele Personen über 25 Jahre ohne Berufsabschluss haben seit dem 6. Mai 2025 an einer abschlussorientierten Teilqualifizierung teilgenommen? Von Mai bis Dezember 2025 erfolgten 11.365 Eintritte in Teilqualifikationen. Zahlen für 2026 liegen noch nicht vor. 40. Wird die Bundesregierung bis zum Juli 2026 einen Gesetzentwurf für eine Reform des Aufstiegs-BAföG vorlegen, so wie von Bundesministerin Karin Prien in der Regierungsbefragung vom 5. November 2025 angekündigt? Der Referentenentwurf des BMBFSFJ für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes befindet sich in der Ressortabstimmung, die Länder und die Verbände sind beteiligt. 41. Ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte Validierungszuschuss, für den im Haushalt 2026 Mittel bereitgestellt wurden, bereits für Teilnehmer von Validierungsverfahren beantragbar, und wenn nein, wieso nicht? Der Validierungszuschuss befindet sich derzeit in der Konzeptions- und Abstimmungsphase. 42. Wann wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) vorgelegt, und wie verhält sich die Bundesregierung zu der Empfehlung des Normkontrollrates, das FernUSG abzuschaffen? Zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens der Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfolgt derzeit eine umfassende systematische Prüfung des Gesetzes und der rechtlichen Grundlagen für den Fernunterricht auf Arbeitsebene im BMBFSFJ. Dabei sind unter anderem Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes, der Entwicklungen des digitalen Weiterbildungsmarktes und des Bürokratieabbaus von zentraler Bedeutung. Es werden die erforderlichen Modernisierungsaspekte und die Machbarkeit auch substanzieller Einschnitte in den Normbestand geprüft. Die Stellungnahme des Normenkontrollrates ist ein relevanter Beitrag, der in der Prüfung berücksichtigt wird. Ein Referentenentwurf soll im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden. 43. Wurden bereits Gespräche mit den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaft und den Sozialpartnern geführt, um die Nationale Weiterbildungsstrategie mit Schwerpunkt Standardisierung und Transparenz von Zertifikaten fortzusetzen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart? Die Nationale Weiterbildungsstrategie wird in der aktuellen Legislaturperiode fortgesetzt. Im Kontext der mit den Partnern abgestimmten Zielstellungen werden auch Fragen der Standardisierung und Transparenz von Zertifikaten diskutiert. 44. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 auf den Weg gebracht, um Hochschulen als Weiterbildungsorte zu stärken, wie im Koalitionsvertrag vereinbart? Das Portal „hoch & weit“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wurde im Kontext der Nationalen Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung von Januar 2020 bis März 2024 mit 5,8 Mio. Euro im Sinne einer Anschubfinanzierung gefördert. Das Projekt war zunächst auf eine Laufzeit von vier Jahren ausgelegt, wurde aber wegen Verzögerungen mehrfach noch bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Im Ergebnis der Verhandlungen wurden gemäß Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 4. September 2025 zum Haushalt 2025 für den abschließenden Aufbau des Hochschul- und Weiterbildungsportals „hoch & weit“ weitere 390.000 Euro im Jahr 2025 und 350.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt. Die Angebote zur wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen liegen im Sinne der gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Zuwendungen an die Stiftung zur Förderung der HRK in der alleinigen Verantwortung der Hochschulen bzw. der Länder. 45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 auf den Weg gebracht, um lebensbegleitendes Lernen transparent weiterzuentwickeln, wie im Koalitionsvertrag vereinbart? In Zuge der Gespräche mit den Ländern über eine Nachfolgefolgemaßnahme der AlphaDekade werden potenzielle Maßnahmen, die auf dieses Ziel einzahlen können, diskutiert. 46. Wann legt die Bundesregierung Pläne für ein Nachfolgeprogramm der AlphaDekade vor? Vereinbarungsgemäß finden derzeit diesbezüglich Gespräche zwischen dem BMBFSFJ und den Ländern statt. Es ist geplant, einen gleitenden Übergang zwischen der auslaufenden Bund-Länder-Initiative AlphaDekade und einer Nachfolgemaßnahme sicherzustellen. 47. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 auf den Weg gebracht, um die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen zu beschleunigen, zu zentralisieren und zu digitalisieren, wie im Koalitionsvertrag vereinbart? Innerhalb der Bundesregierung koordiniert das für das Thema Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen federführende BMBFSFJ die Umsetzung des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 4. Dezember 2025 zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Die vielfältigen Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf die weitere Digitalisierung der Verfahren, Vereinfachungen für Antragstellende, wie z. B. die alternative Möglichkeit der Einreichung englischsprachiger Unterlagen, sowie Verbesserungen bei Qualifizierungsmaßnahmen. Für den Vollzug der Verfahren sind die Länder und Kammern zuständig. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben die Kultusministerkonferenz gebeten, in Abstimmung mit den weiteren zuständigen Fachministerkonferenzen und dem Bund über den erreichten Fortschritt bis zum 30. September 2026 zu berichten. Die Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung in der Pflegefachassistenz durch das Pflegefachassistenzgesetz, das die bisherigen landesrechtlichen Regelungen ablösen wird, wird zukünftig die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in diesem Bereich vereinheitlichen. Im Oktober 2025 hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen beschlossen, den der Deutsche Bundestag am 26. März 2026 verabschiedet hat. Dem Gesetzgebungsverfahren wird sich nach Zustimmung des Bundesrats am 8. Mai 2026 ein separates Verordnungsgebungsverfahren anschließen, mit dem die Vereinheitlichung, Digitalisierung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in den entsprechenden Verordnungen fortgeführt wird. Ein gemeinsames Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Im November 2025 hat das Kabinett Eckpunkte zur Schaffung der Work-and- Stay-Agentur beschlossen. Die Verbesserungen im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Dezember 2024 fließen hier ein. Die Antragstellung für qualifizierte Einwandernde aus Drittstaaten soll möglichst nahtlos in die Work-and-Stay-Agentur integriert werden. 48. Wurden bereits Gespräche mit dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit geführt hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der BA? Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung für die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung beim BMAS, wozu mit diesem Gespräche geführt wurden. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI‑AnpG) vom 22. Dezember 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 355) wurde die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung zum 1. Januar 2029 bei der BA bereits gesetzlich umgesetzt. Am 1. Januar 2026 hat ein dreijähriger Übergangszeitraum begonnen, während dem die BA erforderliche Kompetenzen aufbaut. 49. Welche öffentlichen und presseöffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung durch das BMBFSFJ hat Bundesministerin Karin Prien seit ihrem Amtsantritt in ihrer Funktion als Bundesministerin innerhalb Deutschlands wahrgenommen (bitte Datum, Titel bzw. Thema und Ort bzw. Bundesland angeben)? Öffentliche und presseöffentliche Termine sowie Termine mit Social-Media- Begleitung durch das BMBFSFJ von Bundesministerin Karin Prien seit ihrem Amtsantritt als Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend können weitestgehend der Website des BMBFSFJ unter www.bmbfsfj.b und.de, den Social Media Kanälen des BMBFSFJ sowie allgemein zugänglicher Presseberichterstattung entnommen werden. Öffentliche Berichterstattung zu Terminen von Bundesministerin Karin Prien enthält in der Regel auch Angaben zum Datum, Titel/Thema sowie Ort/Bundesland. Die weit gefasste Fragestellung zu allen öffentlichen und presseöffentlichen Terminen sowie Terminen mit Social-Media-Begleitung durch das BMBFSFJ ergeben im vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage und vom Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann. Die angefragten Daten können nicht durch eine einfache technische Auswertung durch die Bundesregierung in der vom Fragesteller geforderten Detailtiefe und mit Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt werden. Für eine vollumfängliche Bereitstellung der angefragten Daten wäre die manuelle Auswertung und eingehende Prüfung von Aktenbeständen und Kalendereinträgen durch mindestens drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des BMBFSFJ mit einem voraussichtlichen Umfang von je 20 Stunden ihrer gemeinsamen Arbeitszeit erforderlich. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (Bundesverfassungsgerichtsentscheid 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der hier gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht. Die angefragten Daten sind nicht mit zumutbarem Aufwand vollständig in Erfahrung zu bringen. 50. Wie viele Planstellen umfasst das BMBFSFJ aktuell, und wie viele Planstellen umfasste das BMBFSFJ zum 5. Mai 2025? Planstellen 2026 720,0 2025 589,4 Der Aufwuchs der Planstellen ergibt sich aufgrund der Umressortierung. 51. Wie viele Referatsleitungen im BMBFSFJ wurden seit dem 6. Mai 2025 neu besetzt, und welche Referatsleitungen sind derzeit noch unbesetzt? Im BMBFSFJ wurden seit dem 6. Mai 2025 zwölf Referatsleitungen neu besetzt. Acht Referatsleitungen in verschiedenen Abteilungen sind aktuell unbesetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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