Zustände in türkischen Flüchtlingslagern
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Zustände in türkischen Flüchtlingslagern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5677
21. Wahlperiode 30.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Achim Köhler, Johann Martel, Martin Sichert, Reinhard Mixl
und der Fraktion der AfD
Zustände in türkischen Flüchtlingslagern
Berichte betroffener deutscher Staatsbürger offenbaren erschreckende
Haftbedingungen in türkischen Rückführungszentren (Geri Gönderme Merkezi),
insbesondere im Arnavutköy-Zentrum am Sabiha Gökçen Airport (Istanbul; siehe
https://asylumineurope.org/reports/country/turkiye/detention-asylum-seekers/de
tention-conditions/conditions-detention-facilities). Ein deutscher Staatsbürger
berichtet von willkürlicher Festnahme trotz gültigen Passes (Februar 2026),
Isolation über mehr als 48 Stunden, 24-Stunden-Beleuchtung
(Schlafstörungen), Telefonkonfiszierung (keine Kommunikation), Hygienemängeln und
Versorgungsmängeln sowie einer aus Sicht der Betroffenen unangemessenen
Behandlung, auch gegenüber deutschen Staatsangehörigen. Diese Erkenntnisse
durch Betroffene decken sich mit AIDA-Berichten 2024/2025 zu
systematischen Mängeln wie Überfüllung, Scabies, Ratten und Gewalt in Arnavutköy
und ähnlichen Zentren (siehe https://asylumineurope.org/reports/country/turkiy
e/detention-asylum-seekers/detention-conditions/conditions-detention-facili
ties; https://ecre.org/aida-country-report-on-turkiye-update-on-2024; https://asy
lumineurope.org/reports/country/turkiye/detention-asylum-seekers/grounds-det
ention/legal-framework-detention).
Zudem befanden sich Stand August 2025 insgesamt 144 deutsche Staatsbürger
in türkischer Haft oder waren an der Ausreise gehindert. Viele Betroffene
berichten über eingeschränkten Zugang zu konsularischer Unterstützung durch
das Auswärtige Amt (AA; siehe https://turkishminute.com/2025/08/12/144-ger
man-citizens-detained-or-barred-from-leaving-turkey-parliamentary-inquiry-s
hows). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen hinsichtlich der
Wahrnehmung der konsularischen Schutzpflicht durch das Auswärtige Amt (§ 1 des
Passgesetzes [PassG], Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK – Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Berichte
über Misshandlungen und menschenunwürdige Haftbedingungen, auch in
Fällen mit Bezug zu EU- Bürgern, bedürfen sorgfältiger Prüfung und belastbarer
Quellen. Fraglich ist, inwieweit internationale Finanzierungsmechanismen,
insbesondere EU-Programme wie die FRIT (Facility for Refugees in Turkey),
mittelbar Strukturen betreffen könnten, in denen entsprechende Haftbedingungen
berichtet werden. Dies wirft bei den Fragestellern Fragen zur Schutzpflicht des
Auswärtigen Amts (§ 1 PassG, Artikel 3 EMRK – absolutes Folterverbot) auf,
insbesondere nach der Wahl Recep Tayyip Erdoğans im Jahr 2024 mit
eskalierten Pogromen gegen „Ausländer“ (vgl. Körükmez, L. [2025]. The Rise of
Xeno-Racism in Turkey: The Transformation of Racism in the Context of
Migration. In: Dinç, P., Hünler, O. S. [eds.]. The Republic of Turkey and its
Unresolved Issues. Palgrave Macmillan, Singapore. https://doi.org/10.1007/978-98
1-96-1583-4_7). Mutmaßlich (auf Grundlage des Whistleblower-Berichts, der
dem Abgeordnetenbüro Achim Köhler vorliegt, wie auch dem AA nach
Informationen des Abgeordnetenbüros) werden in EU-finanzierten Zentren (FRIT-
Mittel) EU-Bürger misshandelt, was aus Sicht der Fragesteller eine Verletzung
der EMRK bedeuten könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle von festgenommenen oder inhaftierten deutschen
Staatsbürgern in türkischen Lagern, wie z. B. Geri Gönderme Merkezi
Arnavutköy, Tuzla, wurden seit 2024 beim Auswärtigen Amt gemeldet, in wie
vielen Fällen wurde eine Artikel-3-EMRK-Verletzung (unmenschliche
Behandlung durch Isolation, 24-Stunden-Licht, Kommunikationsentzug)
festgestellt, und wurde die Türkei offiziell verurteilt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
2. Hat das AA den Bericht eines betroffenen deutschen Staatsbürgers aus
Arnavutköy aus dem Februar 2026, der von willkürlicher Haft trotz
gültigen Passes, Isolation über 48 Stunden, Schlaf-, Hygiene- und
Kommunikationsmängeln spricht, geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Zu welcher Auffassung ist das AA hinsichtlich eines möglichen Verstoßes
gegen Artikel 3 EMRK (kumulativ, vgl. Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte [EGMR] Kalashnikov) gelangt, und welche
diplomatischen Schritte (Note Verbale, Freilassungsdruck) wurden ggf. ergriffen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Welche konsularischen Maßnahmen ergreift das AA in Fällen, in denen
deutsche Staatsbürger in türkischen Rückführungszentren festgehalten
werden und über eingeschränkte Kommunikation, unzureichende
hygienische Bedingungen sowie fehlenden Zugang zu rechtlichem Beistand
berichten und hierin mögliche Verstöße gegen Artikel 3 EMRK sehen, und
wurde die Türkei zur EMRK-Konformität (Schutz eigener Bürger)
aufgefordert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Plant das Auswärtige Amt auf Grundlage der Erkenntnisse aus 144 Fällen
betroffener deutscher Staatsbürger (AIDA-Kontext) eine Anpassung der
Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei, und wenn ja, betrifft dies
auch insbesondere Rückführungszentren, mögliche Reisewarnungen für
bestimmte Regionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, ob die
Haftbedingungen in Arnavutköy (AIDA 2025: Überfüllung,
Gesundheitsrisiken; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) als unmenschlich für
deutsche Staatsbürger i. S. d. Artikels 3 EMRK einzuschätzen sind, und wenn
ja, wie lautet diese Auffassung?
7. Wie viele der im Jahr 2025 erfassten 144 festgehaltenen oder an der
Ausreise gehinderten deutschen Bürger waren in Rückführungszentren
untergebracht?
8. Unterstützt das AA EGMR-Klagen von mutmaßlichen betroffenen
Internierten gegen die Türkei?
9. Liegt in der Deutschen Botschaft in Ankara oder im Auswärtigen Amt
ggf. eine interne Richtlinie zur Bewertung solcher Zentren vor (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Angesichts der AA-Schutzpflicht gegenüber eigenen Bürgern, verurteilt
das AA öffentlich die Haftbedingungen in türkischen Zentren als
Menschenrechtsverstoß gegen Deutsche, hat die Bundesregierung hierzu
gegenüber der türkischen Seite Stellung genommen, und welche
Maßnahmen und Reformen mit Frist bzw. Konsequenzen (z. B. EU-Sanktionen)
werden erwogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 29. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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