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Zustände in türkischen Flüchtlingslagern

dip / drucksache 30.04.2026 · WP 21 · 21/5677 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Zustände in türkischen Flüchtlingslagern Deutscher Bundestag Drucksache 21/5677 21. Wahlperiode 30.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Achim Köhler, Johann Martel, Martin Sichert, Reinhard Mixl und der Fraktion der AfD Zustände in türkischen Flüchtlingslagern Berichte betroffener deutscher Staatsbürger offenbaren erschreckende Haftbedingungen in türkischen Rückführungszentren (Geri Gönderme Merkezi), insbesondere im Arnavutköy-Zentrum am Sabiha Gökçen Airport (Istanbul; siehe https://asylumineurope.org/reports/country/turkiye/detention-asylum-seekers/de tention-conditions/conditions-detention-facilities). Ein deutscher Staatsbürger berichtet von willkürlicher Festnahme trotz gültigen Passes (Februar 2026), Isolation über mehr als 48 Stunden, 24-Stunden-Beleuchtung (Schlafstörungen), Telefonkonfiszierung (keine Kommunikation), Hygienemängeln und Versorgungsmängeln sowie einer aus Sicht der Betroffenen unangemessenen Behandlung, auch gegenüber deutschen Staatsangehörigen. Diese Erkenntnisse durch Betroffene decken sich mit AIDA-Berichten 2024/2025 zu systematischen Mängeln wie Überfüllung, Scabies, Ratten und Gewalt in Arnavutköy und ähnlichen Zentren (siehe https://asylumineurope.org/reports/country/turkiy e/detention-asylum-seekers/detention-conditions/conditions-detention-facili ties; https://ecre.org/aida-country-report-on-turkiye-update-on-2024; https://asy lumineurope.org/reports/country/turkiye/detention-asylum-seekers/grounds-det ention/legal-framework-detention). Zudem befanden sich Stand August 2025 insgesamt 144 deutsche Staatsbürger in türkischer Haft oder waren an der Ausreise gehindert. Viele Betroffene berichten über eingeschränkten Zugang zu konsularischer Unterstützung durch das Auswärtige Amt (AA; siehe https://turkishminute.com/2025/08/12/144-ger man-citizens-detained-or-barred-from-leaving-turkey-parliamentary-inquiry-s hows). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen hinsichtlich der Wahrnehmung der konsularischen Schutzpflicht durch das Auswärtige Amt (§ 1 des Passgesetzes [PassG], Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK – Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Berichte über Misshandlungen und menschenunwürdige Haftbedingungen, auch in Fällen mit Bezug zu EU- Bürgern, bedürfen sorgfältiger Prüfung und belastbarer Quellen. Fraglich ist, inwieweit internationale Finanzierungsmechanismen, insbesondere EU-Programme wie die FRIT (Facility for Refugees in Turkey), mittelbar Strukturen betreffen könnten, in denen entsprechende Haftbedingungen berichtet werden. Dies wirft bei den Fragestellern Fragen zur Schutzpflicht des Auswärtigen Amts (§ 1 PassG, Artikel 3 EMRK – absolutes Folterverbot) auf, insbesondere nach der Wahl Recep Tayyip Erdoğans im Jahr 2024 mit eskalierten Pogromen gegen „Ausländer“ (vgl. Körükmez, L. [2025]. The Rise of Xeno-Racism in Turkey: The Transformation of Racism in the Context of Migration. In: Dinç, P., Hünler, O. S. [eds.]. The Republic of Turkey and its Unresolved Issues. Palgrave Macmillan, Singapore. https://doi.org/10.1007/978-98 1-96-1583-4_7). Mutmaßlich (auf Grundlage des Whistleblower-Berichts, der dem Abgeordnetenbüro Achim Köhler vorliegt, wie auch dem AA nach Informationen des Abgeordnetenbüros) werden in EU-finanzierten Zentren (FRIT- Mittel) EU-Bürger misshandelt, was aus Sicht der Fragesteller eine Verletzung der EMRK bedeuten könnte. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Fälle von festgenommenen oder inhaftierten deutschen Staatsbürgern in türkischen Lagern, wie z. B. Geri Gönderme Merkezi Arnavutköy, Tuzla, wurden seit 2024 beim Auswärtigen Amt gemeldet, in wie vielen Fällen wurde eine Artikel-3-EMRK-Verletzung (unmenschliche Behandlung durch Isolation, 24-Stunden-Licht, Kommunikationsentzug) festgestellt, und wurde die Türkei offiziell verurteilt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Hat das AA den Bericht eines betroffenen deutschen Staatsbürgers aus Arnavutköy aus dem Februar 2026, der von willkürlicher Haft trotz gültigen Passes, Isolation über 48 Stunden, Schlaf-, Hygiene- und Kommunikationsmängeln spricht, geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Zu welcher Auffassung ist das AA hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 3 EMRK (kumulativ, vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] Kalashnikov) gelangt, und welche diplomatischen Schritte (Note Verbale, Freilassungsdruck) wurden ggf. ergriffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  4. Welche konsularischen Maßnahmen ergreift das AA in Fällen, in denen deutsche Staatsbürger in türkischen Rückführungszentren festgehalten werden und über eingeschränkte Kommunikation, unzureichende hygienische Bedingungen sowie fehlenden Zugang zu rechtlichem Beistand berichten und hierin mögliche Verstöße gegen Artikel 3 EMRK sehen, und wurde die Türkei zur EMRK-Konformität (Schutz eigener Bürger) aufgefordert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  5. Plant das Auswärtige Amt auf Grundlage der Erkenntnisse aus 144 Fällen betroffener deutscher Staatsbürger (AIDA-Kontext) eine Anpassung der Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei, und wenn ja, betrifft dies auch insbesondere Rückführungszentren, mögliche Reisewarnungen für bestimmte Regionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  6. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, ob die Haftbedingungen in Arnavutköy (AIDA 2025: Überfüllung, Gesundheitsrisiken; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) als unmenschlich für deutsche Staatsbürger i. S. d. Artikels 3 EMRK einzuschätzen sind, und wenn ja, wie lautet diese Auffassung?  7. Wie viele der im Jahr 2025 erfassten 144 festgehaltenen oder an der Ausreise gehinderten deutschen Bürger waren in Rückführungszentren untergebracht?  8. Unterstützt das AA EGMR-Klagen von mutmaßlichen betroffenen Internierten gegen die Türkei?  9. Liegt in der Deutschen Botschaft in Ankara oder im Auswärtigen Amt ggf. eine interne Richtlinie zur Bewertung solcher Zentren vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 10. Angesichts der AA-Schutzpflicht gegenüber eigenen Bürgern, verurteilt das AA öffentlich die Haftbedingungen in türkischen Zentren als Menschenrechtsverstoß gegen Deutsche, hat die Bundesregierung hierzu gegenüber der türkischen Seite Stellung genommen, und welche Maßnahmen und Reformen mit Frist bzw. Konsequenzen (z. B. EU-Sanktionen) werden erwogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Berlin, den 29. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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