Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3833)
Text
Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3833)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5603
21. Wahlperiode 27.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3833 –
Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren
A. Problem
Im vorliegenden Antrag wird dargestellt, dass in Deutschland jährlich mehrere
Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt werden, der Großteil davon, rund
59 Prozent, in Privathaushalten. Auf Restaurants, Gemeinschaftsverpflegung und
Catering entfielen weitere 17 Prozent. Lebensmittelverschwendung stelle
europaweit ein Problem dar, daher habe die EU im Rahmen der Änderung der
Abfallrahmenrichtlinie im Herbst 2025 verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten bei
der Reduzierung von Lebensmittelabfällen bis 2030 vorgegeben.
Aus Sicht der Fraktion der AfD sollen bei einer nachhaltigen Reduzierung von
Nahrungsmittelabfällen alle Bereiche der Wertschöpfungskette einbezogen
werden sowie bürokratiearme und praxistaugliche Maßnahmen zum Tragen kommen.
Besonderes Augenmerk solle dabei auf der Ernährungsbildung in Schulen sowie
einem Rechtsrahmen für Lebensmittelspenden seitens des Handels und der
Schaffung des sogenannten karitativen Unternehmers liegen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3833 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Caroline Bosbach
Berichterstatterin
Peter Felser
Berichterstatter
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Caroline Bosbach, Peter Felser, Svenja Stadler, Dr. Zoe
Mayer und Ina Latendorf
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 56. Sitzung am 29. Januar 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf
Drucksache 21/3833 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur
federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie
und den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll u. a. festgestellt werden, dass die von der EU vorgegebenen Ziele zur Reduktion
der Lebensmittelverschwendung nur unter Einbeziehung aller Beteiligten und mit praxisgerechten Maßnahmen
zu erreichen sind. Eine staatliche Bevormundung von Bürgern sei dabei zu vermeiden. Vielmehr soll die
Bundesregierung dazu aufgerufen werden, gemeinsam mit den Ländern die Ernährungsbildung zu stärken,
Haftungsrisiken bei Lebensmittelspenden zu minimieren und Steuervorteile für den Lebensmitteleinzelhandel im Bereich der
Umsatzsteuer für Lebensmittelspenden sowie für karitative Einrichtungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer zu
schaffen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des
Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3833 empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3833 empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 28. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3833 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/3833 in seiner 23. Sitzung am 22. April 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der AfD wies darauf hin, dass in Deutschland jährlich rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel
weggeworfen würden, das seien über 130 Kilogramm pro Kopf. Davon entfiele der größte Teil auf private
Haushalte, doch auch Handel und Gastronomie würden erheblich zur Lebensmittelverschwendung beitragen. Gemäß
den Vorgaben der EU sollten die Lebensmittelabfälle bis 2023 um zehn Prozent in Verarbeitung und Herstellung
sowie um 30 Prozent in Handel, Gastronomie und Haushalten gesenkt werden. Das sei ambitioniert, aber
erreichbar, wenn Hürden abgebaut und Anreize richtig gesetzt würden. Leider sei es für Unternehmen derzeit einfacher
und günstiger, überschüssige Lebensmittel zu vernichten als sie zu spenden, da es bürokratische Auflagen,
doppelte Prüfpflichten und umsatzsteuerliche Rechtsunsicherheiten gebe. Im vorliegenden Antrag werde daher
gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen, steuerliche Entlastungen zu ermöglichen und die Ernährungsbildung zu
fördern, um Missverständnisse zu Mindesthaltbarkeits-, Verbrauchs- oder Ablaufdatum zu vermeiden. Die Fraktion
fordere daher, Ernährungs- und Lebensmittelkompetenzen in Kitas und in Schulen verpflichtend zu vermitteln.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, in Zeiten steigender Lebensmittelpreise und zunehmend
knapper Verfügbarkeit müsse sich mit dem Thema Lebensmittelverschwendung befasst werden. Freiwillige
Selbstverpflichtungen hätten nachweislich nicht zur Lösung des Problems beigetragen. Insofern sei zu begrüßen,
dass die EU konkrete Reduktionsziele vorangebracht habe. In diesem Zusammenhang sei von Interesse, wie das
Konzept der Bundesregierung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen im Rahmen der Umsetzung der
Abfallrahmenrichtlinie der EU ausgestaltet werden solle.
Die Fraktion der SPD gab zu bedenken, im vorliegenden Antrag werde der Eindruck vermittelt, die
Bundesregierung unternehme nichts, um die Lebensmittelverschwendung zu senken. In einer Demokratie bedürfe es
einfach Zeit, bis entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden könnten. Lebensmittelverschwendung zu
vermeiden, sei ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag und könne nicht durch Verbote erreicht werden. Vielmehr
müssten die Verbraucher für einem bewussten Umgang mit Lebensmitteln befähigt werden. Die Initiativen des
Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in diesem Bereich seien zu begrüßen. Den Antrag
lehne die Fraktion der SPD ab.
Die Fraktion Die Linke bemängelte, in den Anträgen der Fraktion der AfD sei keine einheitliche Linie zu
erkennen. Bei der Bezeichnung von Fleischalternativen würden Verbote gefordert, während im vorliegenden Antrag
auf Freiwilligkeit gesetzt werde. Bekanntermaßen bewirke die freiwillige Selbstverpflichtung des Handels keinen
Rückgang bei der Lebensmittelverschwendung. Auch eine Forderung nach Bildungsunterlagen zur
Ernährungsbildung sei angesichts des Umstands, dass in Mecklenburg-Vorpommern an Schulen Comics mit rechtsextremen
Inhalten durch Abgeordnete der AfD verteilt würden, nur zu kritisieren. Die Fraktion spreche sich eher für eine
Strategie der Bundesregierung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und verpflichtende Regelungen für
Produzenten und Handel aus.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die Vermeidung von Lebensmittelabfällen sei ein wichtiges Thema, daher
sei Ernährungsbildung sowohl im Elternhaus als auch in Kita und Schule zu begrüßen. Das Ziel müsse sein, eine
höhere Wertschätzung für Lebensmittel zu vermitteln und einen selbstbestimmten Konsum zu ermöglichen.
Beispielsweise das Bundeszentrum für Ernährung oder der Deutsche LandFrauenverband hätten gute Angebote im
Bereich der Ernährungsbildung. Im vorliegenden Antrag werde behauptet, der Lebensmitteleinzelhandel schaffe
sich selbst die Vermarktungsnormen, es handle sich aber um Normen der Wirtschaftskommission der Vereinten
Nationen für Europa. Zudem seien die Normen aus Sicht des Lebensmittelhandels sinnvoll, denn Verbraucher
würden sich nicht für krumme Möhren entscheiden. Die Bundesregierung habe bereits Maßnahmen zur
Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in Gang gesetzt, der Antrag sei daher abzulehnen.
Die Bundesregierung betonte, derzeit werde die nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung weiterentwickelt, um in der gesamten Versorgungskette Lebensmittelabfälle noch besser vermeiden
zu können. Damit solle auch dafür gesorgt werden, die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie der EU zu erfüllen.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/3833 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Caroline Bosbach
Berichterstatterin
Peter Felser
Berichterstatter
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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