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Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3043)

dip / drucksache 20.01.2026 · WP 21 · 21/3716 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3043) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3716 21. Wahlperiode 20.01.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3043 – Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft A. Problem Sowohl national als auch auf Ebene der EU fehlen nach Darstellung der Fraktion der AfD rechtliche Vorgaben für schriftliche Verträge in der landwirtschaftlichen Lieferkette. Oftmals würden Verträge zwischen Erzeugerbetrieben und Verarbeitern bzw. dem Lebensmitteleinzelhandel nur mündlich geschlossen. Aus Sicht der Antragsteller ist dieser Umstand in einer asymmetrischen Verhandlungsposition der Landwirte begründet. Diese führe zu Unsicherheiten und berge das Risiko unfairer Vertragsbedingungen. Zudem sorgten mündliche und unklare Absprachen für Planungsunsicherheit und begünstigen nachträgliche Änderungen der Liefer- und Zahlungsbedingungen, was sich negativ auf die Wirtschaftslage der Betreibe auswirke. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für verpflichtende, schriftliche Lieferverträge mit klaren Preisbildungsmechanismen in der landwirtschaftlichen Lieferkette einzusetzen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/3043 abzulehnen. Berlin, den 14. Januar 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Caroline Bosbach Berichterstatterin Bernd Schattner Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Caroline Bosbach, Bernd Schattner, Dr. Franziska Kersten, Dr. Ophelia Nick und Marcel Bauer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 47. Sitzung am 4. Dezember 2025 den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3043 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem vorliegenden Antrag soll festgestellt werden, dass verbindliche, schriftliche Lieferverträge die Verhandlungsposition der Landwirte gegenüber Verarbeiter und Lebensmitteleinzelhandel stärken und Planungssicherheit für die Betriebe schaffen. Zudem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf Ebene der EU für verpflichtende, schriftliche Lieferverträge mit klaren Preisbildungsmechanismen in der landwirtschaftlichen Lieferkette nach Maßgabe der Artikel 148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass damit kein unverhältnismäßiger zusätzlicher Bürokratieaufwand für landwirtschaftliche Betriebe verbunden ist. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 21. Sitzung am 14. Januar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3043 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 22. Sitzung am 14. Januar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3043 abzulehnen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 15. Sitzung am 14. Januar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3043 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3043 in seiner 14. Sitzung am 14. Januar 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, der Antrag bringe den Betrieben nichts, außer neuer Bürokratie. Generelle Verpflichtungen in Form von staatlich vorgeschriebenen Vertragsmodellen führten zumindest hier nur dazu, dass die unternehmerische Freiheit der Landwirte weiter eingeschränkt werde, was nicht gewollt sein könne. Starre Vorgaben passten in den seltensten Fällen zu allen Produktions- und Betriebsgrößen sowie zu den Lebensrealitäten. Die bestehenden Herausforderungen würden nicht durch Vertragsformate, sondern durch funktionierenden Wettbewerb gelöst. Zum Schutz der Landwirte in der Lieferkette werde eine Ombudsstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geschaffen, die sich um die Themen Preisbildung und Lieferverträge kümmern werde. Die Fraktion sage ja zu Freiwilligkeit und deswegen nein zu den im Antrag geforderten Verpflichtungen. Die Fraktion der AfD führte aus, der Lebensmitteleinzelhandel habe in den letzten Jahren immer mehr Marktmacht gewonnen und die landwirtschaftlichen Erzeuger hätten immer weniger Einfluss auf die Preisfeststellungen. In der Wertschöpfungskette bestehe eine strukturelle Unterlegenheit der Erzeuger. Landwirte produzierten unter hohen Auflagen, trügen das Wetter-, Markt- und Preisrisiko, erführen mittlerweile aber sehr häufig erst im Nachhinein, zu welchen Konditionen ihre Waren abgenommen würden. Dies sei marktwirtschaftlich nicht fair ausbalanciert und langfristig nicht tragfähig. In vielen Bereichen der Landwirtschaft gebe es keine verbindlichen schriftlichen Lieferverträge mit klaren Regelungen zu Preis, Menge, Laufzeit und Kündigungsfristen. Stattdessen dominierten kurzfristige Abnahmezusagen, einseitige Preisfestsetzungen über den Lebensmitteleinzelhandel und nachträgliche Anpassungen zu Ungunsten der Landwirte. Dies gehe zu Lasten der Erzeuger. Hier setze der Antrag an. Über verbindliche Lieferverträge sollten Transparenz, Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit für Erzeuger geschaffen werden. Damit werde den landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht, Investitionen zu planen, Kredite aufzunehmen und betriebliche Entscheidungen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Das sei eine Mindestvoraussetzung für funktionierende Märkte. Dabei gehe es nicht um staatliche Preisfestsetzungen. Die Preise sollten weiterhin am Markt entstehen, müssten aber vorab vertraglich vereinbart werden und nicht erst bei Lieferung. Das würde die Verhandlungsposition der Landwirte gegenüber Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel massiv stärken. Andere EU-Mitgliedstaaten setzen sich bereits dafür ein. Auch die gemeinsame Marktorganisation der EU biete Spielräume, um verpflichtende Lieferverträge einzuführen. Deshalb solle die Bundesregierung aufgefordert werden, diese Möglichkeiten zu nutzen und sich auf europäischer Ebene entsprechend zu positionieren. „Landschaft verbindet Deutschland e. V.“, die freien Bauern und eine Vielzahl der landwirtschaftlichen Interessensvertretungen möchten dies umgesetzt sehen. Die Fraktion der SPD erklärte, jeder Austausch von Waren gegen Geld solle auf Basis schriftlicher Verträge erfolgen. Was in allen Bereichen der Wirtschaft gelte, könne im Agrarsektor nicht grundsätzlich anders sein. Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) habe dazu ausgeführt, dass mehr Planungssicherheit in der Landwirtschaft durch Vertragsabschlüsse erforderlich wäre. Allerdings orientiere Deutschland sich nicht nur national, sondern befinde sich mit seinen Produkten auf dem Weltmarkt. Wenn Verarbeiter in langfristig geltenden Verträgen Risikoabschläge einführten, werde das Preisniveau absinken. Wirklich gebraucht werde eine Stärkung von Landwirten und Verarbeitern gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, wie das aktuelle Sondergutachten der Monopolkommission eindrucksvoll belege. Die Möglichkeiten zur Stärkung der Erzeuger müssten mit allen Beteiligten gemeinsam ausgelotet und dazu sinnvolle Instrumente entwickelt werden. Dabei helfe eine grundsätzliche Ablehnung von Änderungen in der Gemeinsamen Marktorganisation wenig. Die letzten Vorschläge zur Anpassung von Artikel 148 GMO seien jedoch zu kompliziert und zu komplex und erforderten daher noch eine genauere Betrachtung. Das ausgerechnet die Fraktion der AfD, die sonst vor dem angeblichen EU-Verordnungswahn immer warne, eine schnelle Umsetzung einer EU-Verordnung fordere, sei ein Manöver, dessen Ernsthaftigkeit nicht anzunehmen sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, grundsätzlich befürworte sie schriftliche Lieferverträge und fordere dies seit Langem. Auf EU-Ebene seien entsprechende Regelungen bereits zugelassen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle, dass dies national umgesetzt werde. Darauf gehe der Antrag der Fraktion der AfD nicht ein. Die Fraktion Die Linke machte geltend, für den Antrag sei aus dem Antrag der Fraktion Die Linke vom 26. September 2023 abgeschrieben worden. Grundsätzlich begrüße die Fraktion zwar, wenn ihre Forderungen von Dritten übernommen würden, sie glaube der Fraktion der AfD jedoch nicht, wenn sie einerseits von Brüssel als „Deutschlandvernichter“ spreche, hier aber darauf poche, dass EU-Recht umgesetzt werde. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/3043 abzulehnen. Berlin, den 14. Januar 2026 Caroline Bosbach Berichterstatterin Bernd Schattner Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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