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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5321, 21/5546)

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5548 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5321, 21/5546) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5548 21. Wahlperiode 22.04.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Christian Reck, Georg Schroeter, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Marcel Queckemeyer, Diana Zimmer, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Alexis L. Giersch, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Jörn König, Manuel Krauthausen, Sergej Minich, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/5321, 21/5546 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die anhaltend hohen Kraftstoffpreise stellen eine erhebliche Belastung für private Haushalte, Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen dar. Insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und steigender Energiepreise ist es erforderlich, kurzfristig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren und die wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Steuern und Abgaben machen einen erheblichen Anteil des Kraftstoffpreises aus. Gleichzeitig zeigen Marktanalysen, dass sich die Differenz zwischen Rohölpreisen und den Abgabepreisen für Kraftstoffe teilweise deutlich ausgeweitet hat. Vor diesem Hintergrund besteht politischer Handlungsbedarf. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um a) die Energiesteuer auf Kraftstoffe, neben Diesel insbesondere Benzin, durch eine Änderung des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) unverzüglich und dauerhaft auf das europäische Mindestmaß gemäß Richtlinie 2003/96/EG abzusenken, um den Benzinpreis noch weiter um rund 18 Cent je Liter zu senken; b) die nationale CO₂-Bepreisung für Kraftstoffe im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) abzuschaffen, insbesondere auf Benzin und Diesel, um die Diesel- und Benzinpreise um rund 15 bis 19 Cent je Liter zu senken; c) begrenzt auf mindestens sechs Monate den Umsatzsteuersatz auf Benzin und Diesel auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent zu senken durch eine entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG); d) die im Rahmen der §§ 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgelegte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe abzuschaffen, um die Diesel- und Kraftstoffpreise noch weiter um rund 10 bis 15 Cent je Liter zu senken; 2. einen Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr vorzulegen, in dem die durch die Umsetzung des in Nummer 1 vorgesehenen Entlastungspakets entstehenden Einnahmeausfälle des Bundes mit entsprechenden Ausgabenkürzungen im Klima- und Transformationsfonds, bei der internationalen Klimafinanzierung, bei der Entwicklungshilfe, bei den parteinahen Stiftungen oder anderen freiwilligen Leistungen ausgeglichen werden. Berlin, den 20. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der kurzfristigen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft. Die hohen Treibstoffpreise erhöhen auch die Kosten der Logistikketten und treiben somit die Inflation auch in anderen Bereichen, insbesondere bei Lebensmitteln. Die Senkung der Energiesteuer auf das EU-Mindestmaß nutzt den bestehenden europäischen Rechtsrahmen voll aus. Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung senken die Energiesteuer nur bei Diesel auf das EU- Rechtliche Minimum, bei Benzin wird in Deutschland weiter deutlich mehr besteuert, als die EU als minimale Besteuerung vorgibt. Die Bepreisung von CO2 aus Kraftstoffen im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist (noch) nicht durch EU-Recht vorgeschrieben und verteuert Kraftstoffe in Deutschland künstlich. Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent ist notwendig, um den inflationsgetriebenen Anstieg der Lebenshaltungskosten abzufedern sowie die krisenbedingten Steuermehreinnahmen des Staates entfallen zu lassen. Die Senkung steuerlicher Belastungen wirkt unmittelbar preisreduzierend und stärkt die Kaufkraft. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gemäß der §§ 37a ff. BImSchG verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, die Treibhausgasemissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten fossilen Kraftstoffe jährlich um einen gesetzlich steigenden Prozentsatz zu mindern. Zur Erfüllung dieser Quote müssen Unternehmen entweder teure Biokraftstoffe beimischen oder Emissionszertifikate von Dritten (z. B. Betreibern von Ladesäulen) erwerben. Durch den Wegfall der Verpflichtung für Raffinerien und Mineralölunternehmen wird eine unmittelbare Entlastung der Gestehungskosten von Diesel und Benzin erreicht, die direkt an die Verbraucher weitergegeben werden kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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