Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Termine, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen
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Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Termine, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen
[Bundesrat zu Drucksache 111/25 (Beschluss)
30.06.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der
Termine, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen
an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die
Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen
C(2025) 4408 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 26.6.2025
C(2025) 4408 final
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien
(EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Termine, ab denen die
Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und
die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen (COM(2025) 80 final).
Dieser Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets von Vereinfachungsmaßnahmen,
mit denen das Vorhaben der Kommission, den Berichterstattungsaufwand zu verringern
und EU-Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen, verwirklicht werden soll. Zu
diesem Zweck hielt die Kommission gezielte Änderungen der Richtlinien (EU) 2022/2464
und (EU) 2024/1760 für erforderlich. Mit diesen Änderungen sollen die oben genannten
Ziele erreicht und gleichzeitig die übergeordneten politischen Ziele des europäischen
Grünen Deals gewahrt werden.
Am 26. Februar legte die Kommission einen Legislativvorschlag vor, um den
Geltungsbeginn der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick
auf Nachhaltigkeit und einiger Bestimmungen der Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aufzuschieben. Dieser sogenannte
„Stop-the-Clock“-Vorschlag wurde von den beiden gesetzgebenden Organen
angenommen und am 16. April 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Er trat kurz danach in
Kraft, wodurch die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der
entsprechenden Richtlinie für diejenigen Unternehmen, die im Jahr 2025 nicht mit der
Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 beginnen mussten, wirksam um zwei Jahre
aufgeschoben wurden. Außerdem wurden die Umsetzungsfrist und der Geltungsbeginn
der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf
Nachhaltigkeit für die erste Unternehmensgruppe um ein Jahr aufgeschoben.
Der Vorschlag zum materiellen Inhalt der Anforderungen an die
Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten, der gleichzeitig mit dem
angenommenen „Stop-the-Clock“-Vorschlag vorgelegt wurde und diesen ergänzt, wird
zu Drucksache 111/25 (Beschluss)
derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen, dem Europäischen Parlament und dem
Rat, geprüft.
Die Kommission nimmt ferner die Anmerkungen des Bundesrates zur Überarbeitung der
Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten zur Kenntnis. Die
Kommission plant, im vierten Quartal 2025 einen Vorschlag zur Überarbeitung eben
dieser Verordnung anzunehmen, nachdem eine Folgenabschätzung gemäß den Leitlinien
für eine bessere Rechtssetzung durchgeführt wurde. Unter anderem könnten durch die
Überarbeitung die Offenlegungspflichten der unterschiedlichen Rechtsrahmen
aufeinander abgestimmt und nach Möglichkeit vereinfacht werden.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Hochachtungsvoll
Stéphane Séjourné Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission
zu Drucksache 111/25 (Beschluss) - 2 -]
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