polradar

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

dip / drucksache 12.06.2025 · WP 21 · 144/2/25 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen [Bundesrat Drucksache 144/2/25 12.06.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Freistaates Bayern Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen COM(2025) 81 final; Ratsdok. 6596/25 Punkt 9 der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025 Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt die im Arbeitsprogramm der Kommission angekündigten Initiativen zum Bürokratieabbau. Er teilt die Feststellung der Kommission, die in ihrer kürzlich veröffentlichten Binnenmarktstrategie übermäßige komplexe EU-Regeln als ein zentrales wirtschaftliches Problem benannt hat. 2. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem ersten Omnibuspaket zur Nachhaltigkeit eine Serie von Entbürokratisierungsmaßnahmen gestartet wurde. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass gerade die in diesem Paket adressierten Rechtsakte zum Teil Webfehler enthalten, die nur durch eine Rücknahme der Rechtsakte behoben werden können. 3. Die Lieferketten-Richtlinie ist bereits in ihrer Grundstruktur problematisch und der Menschenrechtslage weltweit sogar abträglich. Europäische Unternehmen werden sich aus Drittstaaten zurückziehen, andere Akteure mit geringen Standards treten an ihre Stelle. Daher sollte eine Aufhebung der Richtlinie erfolgen. 4. Die bestehenden EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bringen erhebliche bürokratische und finanzielle Belastungen für die Wirtschaft mit sich, ohne einen ansatzweise vergleichbaren Mehrwert zu schaffen. Es bedarf daher eines noch weitergehenden, grundlegenden Paradigmenwechsels und Rückbaus überflüssiger Regulierung. Daher sind die zu Grunde liegenden Regelungen zurückzunehmen. 5. Der Bundesrat bittet die Kommission, über die bisher vorgelegten und angekündigten Maßnahmen hinaus sämtliche Rechtsakte zu Nachhaltigkeitsthemen einer grundlegenden und umfassenden Überarbeitung zu unterziehen. 6. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]

Relationen