Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen
Text
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen
[Bundesrat Drucksache 144/2/25
12.06.25
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Antrag
des Freistaates Bayern
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU,
(EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte
Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die
Sorgfaltspflichten von Unternehmen
COM(2025) 81 final; Ratsdok. 6596/25
Punkt 9 der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025
Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung
nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt die im Arbeitsprogramm der Kommission
angekündigten Initiativen zum Bürokratieabbau. Er teilt die Feststellung der Kommission,
die in ihrer kürzlich veröffentlichten Binnenmarktstrategie übermäßige
komplexe EU-Regeln als ein zentrales wirtschaftliches Problem benannt hat.
2. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem ersten Omnibuspaket zur Nachhaltigkeit
eine Serie von Entbürokratisierungsmaßnahmen gestartet wurde. Gleichzeitig
gibt er zu bedenken, dass gerade die in diesem Paket adressierten Rechtsakte
zum Teil Webfehler enthalten, die nur durch eine Rücknahme der Rechtsakte
behoben werden können.
3. Die Lieferketten-Richtlinie ist bereits in ihrer Grundstruktur problematisch und
der Menschenrechtslage weltweit sogar abträglich. Europäische Unternehmen
werden sich aus Drittstaaten zurückziehen, andere Akteure mit geringen
Standards treten an ihre Stelle. Daher sollte eine Aufhebung der Richtlinie
erfolgen.
4. Die bestehenden EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bringen
erhebliche bürokratische und finanzielle Belastungen für die Wirtschaft mit
sich, ohne einen ansatzweise vergleichbaren Mehrwert zu schaffen. Es bedarf
daher eines noch weitergehenden, grundlegenden Paradigmenwechsels und
Rückbaus überflüssiger Regulierung. Daher sind die zu Grunde liegenden
Regelungen zurückzunehmen.
5. Der Bundesrat bittet die Kommission, über die bisher vorgelegten und
angekündigten Maßnahmen hinaus sämtliche Rechtsakte zu Nachhaltigkeitsthemen
einer grundlegenden und umfassenden Überarbeitung zu unterziehen.
6. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]
Relationen
- authored ← Bayern
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 (Plenarantrag)