polradar

Der Ausbaustopp der Deutschen Nationalbibliothek und die gesetzliche Pflicht zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes (Antwort zu Drs. 21/5151)

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5426 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Der Ausbaustopp der Deutschen Nationalbibliothek und die gesetzliche Pflicht zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes (Antwort zu Drs. 21/5151) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5426 21. Wahlperiode 16.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5151 – Der Ausbaustopp der Deutschen Nationalbibliothek und die gesetzliche Pflicht zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist die Deutsche Nationalbibliothek zur Sammlung, Bewahrung und Zugänglichmachung des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes Deutschlands in seiner veröffentlichten Form verpflichtet. Zu diesem Zweck sind in Deutschland erscheinende Medienwerke in körperlicher Form in zweifacher Ausfertigung abzuliefern (§ 14 Absatz 1 DNBG). Da die Lagerkapazitäten auf absehbare Sicht erschöpft sein werden, plant die Deutsche Nationalbibliothek zur Sicherstellung ihrer Pflichterfüllung seit 2018 einen Erweiterungsbau in Leipzig, der Platz für 35,5 Millionen Bücher schaffen und mit Baukosten schätzungsweise in Höhe von 100 Mio. Euro rund 30 Mio. Euro unter den ursprünglich bewilligten Kosten liegen soll (www.stern.de/news/absage-weimers-an-erweiterungsb au-fuer-nationalbibliothek-stoesst-auf-kritik-37219240.html). Nachdem im August 2025 ein Planungskonzept abgestimmt wurde, hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram Weimer, nun gegen die Realisierung des Erweiterungsbaus in Leipzig entschieden. Zur Begründung des Ausbaustopps führt Dr. Wolfram Weimer an, „die Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein sei nicht mehr zeitgemäß“ (www.dnb.de/DE/Ueber-uns/Presse/Aktuelle PM/20260312FinanzierungEB5.html). Diese Einschätzung wird in einer Pressemitteilung der Deutschen Nationalbibliothek als zu kurz greifend bewertet (a. a. O.). Der Baustopp durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ändere nichts an der gesetzlichen Verpflichtung der Deutschen Nationalbibliothek zur Aufnahme zweier Exemplare physischer Medienwerke sowie der nahezu ausgeschöpften Magazinfläche in Leipzig. Zudem werden auch bei einer digitalen Sicherung Betriebskosten für klimatisierte Serverräume und die ständige Sicherung der Daten entstehen. Die Bewertung der Deutschen Nationalbibliothek wird auch durch die seit einigen Jahren wieder zunehmende Gewohnheit, Bücher in gedruckter statt digitaler Form zu lesen, bestätigt. Gaben im Jahr 2021 noch 53 Prozent der Befragten an, Bücher in gedruckter Form zu präferieren, waren es im Jahr 2025 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 15. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bereits 65 Prozent (www.twosides.info/documents/research/2025/2025-Europ ean-Trend-Tracker-Summary-4pg-English.pdf, S. 3). In Dänemark – lange Zeit ein Vorreiter in Sachen Digitalisierung – führt ein von der dänischen Gesundheitsbehörde in Auftrag gegebener Bericht eine mangelnde Konzentrationsfähigkeit der Schüler auf die Nutzung von Bildschirmen im Unterricht zurück (www.morgenpost.de/politik/article40693372 6/daenemark-zieht-die-notbremse-bei-digitalem-unterricht.html). Das dänische Ministerium für Kinder und Bildung empfiehlt, die Bildschirmzeiten im Unterricht zu reduzieren und analogen Lernmethoden, sprich der Nutzung gedruckter Bücher, wieder mehr Raum einzuräumen (https://uvm.dk/aktuelt/nyh eder/2024/februar/240205anbefalinger-om-skaermbrug-klar-til-grundskoler-o g-fritidstilbud). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat seit der deutschen Wiedervereinigung Standorte in Frankfurt/Main und Leipzig. An beiden Standorten gibt es regelmäßig die Notwendigkeit zur baulichen Optimierung, insbesondere um die seit 1913 gesammelte Literatur angemessen zu verwahren und zugänglich zu machen. Dabei stellt der regelmäßige Zugang an körperlichen Medienwerken eine besondere Herausforderung dar. Zugleich wächst der Zugang an elektronischen Werken stark an. Vor diesem Hintergrund kommt dem aus dem Sammlungsauftrag sich ergebenden stets wachsenden Flächenbedarf auch in Leipzig besondere Bedeutung zu. Da die Bauplanungen für den fünften Erweiterungsbau in Leipzig noch nicht endgültig abgeschlossen sind, stehen die erforderlichen Kosten derzeit noch nicht abschließend fest. Hierfür sind noch einige Schritte erforderlich, u. a. die abschließende Prüfung durch die zuständige Bauverwaltung. Die für die Erweiterung notwendigen Mittel werden bei Etatreife im Haushaltsaufstellungsverfahren eingebracht. Bund und DNB werden weiterhin gemeinsam sicherstellen, dass die Unterbringung aller eingehenden Medienwerke möglich ist. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen und im Dezember 2025 beschlossenen Modernisierungsagenda arbeitet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aktuell an einem Entwurf für eine Reform des DNB-Gesetzes, um die Tätigkeit der DNB an technische Entwicklungen und aktuelle Gegebenheiten anzupassen.  1. Aus welchen Ausgaben setzen sich die bisherigen Kosten von 7 Mio. Euro bei der Planung des fünften Erweiterungsbaus der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig zusammen (www.dnb.de/DE/Ueber-uns/Presse/ AktuellePM/20260312FinanzierungEB5.html)? Die bisher aufgelaufenen Kosten setzen sich nach Angaben der Bauverwaltung wie folgt zusammen: Wettbewerbskosten 556 TEuro Planungskosten 5.813 TEuro Kosten der Bauverwaltung 1.059 TEuro  2. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erklärten Baustopp des Erweiterungsbaus?  3. Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung die Realisierung des fünften Erweiterungsbaus ab?  4. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Pflichterfüllung der Deutschen Nationalbibliothek vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage und der beinahe ausgeschöpften Magazinfläche sicherzustellen?  5. Welche Erkenntnisse liegen der Prognose des BKM zugrunde, dass „die Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein nicht mehr zeitgemäß sei“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung lehnt die Realisierung des fünften Erweiterungsbaus nicht ab (auf die Vorbemerkung Bundesregierung und die Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. März 2026 wird verwiesen).  6. Sieht die Bundesregierung in gedruckten Medien einen Wert, der über die reine textliche und grafische Gestaltung hinausgeht und sich nicht digitalisieren lässt (bitte Position erläutern)?  7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das System der Deutschen Nationalbibliothek auf die vom BKM prognostizierte digitale Sicherung umzustellen?  8. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung im Rahmen einer Umstellung auf die gesteigerte digitale Sicherung der Medienwerke?  9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den steigenden Energie- und CO2- Verbrauch durch eine vor allem auf digitale Sicherung der Medienwerke ausgerichtete Aufbewahrungsform ein? 10. Wie gedenkt die Bundesregierung, mit einer potenziell gesteigerten Gefährdung des digital gesicherten Wissens- und Kulturgutes durch Angriffe auf die (digitale) Infrastruktur oder einen Ausfall ebendieser umzugehen? Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Diese Fragen werden aktuell vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vorgesehenen und im Dezember 2025 beschlossenen Modernisierungsagenda erörtert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen