Der Ausbaustopp der Deutschen Nationalbibliothek und die gesetzliche Pflicht zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes (Antwort zu Drs. 21/5151)
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Der Ausbaustopp der Deutschen Nationalbibliothek und die gesetzliche Pflicht zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes (Antwort zu Drs. 21/5151)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5426
21. Wahlperiode 16.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming,
Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5151 –
Der Ausbaustopp der Deutschen Nationalbibliothek und die gesetzliche Pflicht
zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist die
Deutsche Nationalbibliothek zur Sammlung, Bewahrung und Zugänglichmachung
des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes Deutschlands in seiner
veröffentlichten Form verpflichtet. Zu diesem Zweck sind in Deutschland erscheinende
Medienwerke in körperlicher Form in zweifacher Ausfertigung abzuliefern
(§ 14 Absatz 1 DNBG). Da die Lagerkapazitäten auf absehbare Sicht
erschöpft sein werden, plant die Deutsche Nationalbibliothek zur Sicherstellung
ihrer Pflichterfüllung seit 2018 einen Erweiterungsbau in Leipzig, der Platz
für 35,5 Millionen Bücher schaffen und mit Baukosten schätzungsweise in
Höhe von 100 Mio. Euro rund 30 Mio. Euro unter den ursprünglich
bewilligten Kosten liegen soll (www.stern.de/news/absage-weimers-an-erweiterungsb
au-fuer-nationalbibliothek-stoesst-auf-kritik-37219240.html).
Nachdem im August 2025 ein Planungskonzept abgestimmt wurde, hat sich
der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM),
Dr. Wolfram Weimer, nun gegen die Realisierung des Erweiterungsbaus in
Leipzig entschieden. Zur Begründung des Ausbaustopps führt Dr. Wolfram
Weimer an, „die Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft
hinein sei nicht mehr zeitgemäß“ (www.dnb.de/DE/Ueber-uns/Presse/Aktuelle
PM/20260312FinanzierungEB5.html).
Diese Einschätzung wird in einer Pressemitteilung der Deutschen
Nationalbibliothek als zu kurz greifend bewertet (a. a. O.). Der Baustopp durch den
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ändere nichts an der
gesetzlichen Verpflichtung der Deutschen Nationalbibliothek zur Aufnahme
zweier Exemplare physischer Medienwerke sowie der nahezu ausgeschöpften
Magazinfläche in Leipzig.
Zudem werden auch bei einer digitalen Sicherung Betriebskosten für
klimatisierte Serverräume und die ständige Sicherung der Daten entstehen.
Die Bewertung der Deutschen Nationalbibliothek wird auch durch die seit
einigen Jahren wieder zunehmende Gewohnheit, Bücher in gedruckter statt
digitaler Form zu lesen, bestätigt. Gaben im Jahr 2021 noch 53 Prozent der
Befragten an, Bücher in gedruckter Form zu präferieren, waren es im Jahr 2025
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 15. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bereits 65 Prozent (www.twosides.info/documents/research/2025/2025-Europ
ean-Trend-Tracker-Summary-4pg-English.pdf, S. 3).
In Dänemark – lange Zeit ein Vorreiter in Sachen Digitalisierung – führt ein
von der dänischen Gesundheitsbehörde in Auftrag gegebener Bericht eine
mangelnde Konzentrationsfähigkeit der Schüler auf die Nutzung von
Bildschirmen im Unterricht zurück (www.morgenpost.de/politik/article40693372
6/daenemark-zieht-die-notbremse-bei-digitalem-unterricht.html). Das
dänische Ministerium für Kinder und Bildung empfiehlt, die Bildschirmzeiten im
Unterricht zu reduzieren und analogen Lernmethoden, sprich der Nutzung
gedruckter Bücher, wieder mehr Raum einzuräumen (https://uvm.dk/aktuelt/nyh
eder/2024/februar/240205anbefalinger-om-skaermbrug-klar-til-grundskoler-o
g-fritidstilbud).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat seit der deutschen
Wiedervereinigung Standorte in Frankfurt/Main und Leipzig. An beiden Standorten gibt es
regelmäßig die Notwendigkeit zur baulichen Optimierung, insbesondere um die
seit 1913 gesammelte Literatur angemessen zu verwahren und zugänglich zu
machen. Dabei stellt der regelmäßige Zugang an körperlichen Medienwerken
eine besondere Herausforderung dar. Zugleich wächst der Zugang an
elektronischen Werken stark an. Vor diesem Hintergrund kommt dem aus dem
Sammlungsauftrag sich ergebenden stets wachsenden Flächenbedarf auch in Leipzig
besondere Bedeutung zu.
Da die Bauplanungen für den fünften Erweiterungsbau in Leipzig noch nicht
endgültig abgeschlossen sind, stehen die erforderlichen Kosten derzeit noch
nicht abschließend fest. Hierfür sind noch einige Schritte erforderlich, u. a. die
abschließende Prüfung durch die zuständige Bauverwaltung. Die für die
Erweiterung notwendigen Mittel werden bei Etatreife im
Haushaltsaufstellungsverfahren eingebracht.
Bund und DNB werden weiterhin gemeinsam sicherstellen, dass die
Unterbringung aller eingehenden Medienwerke möglich ist.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vorgesehenen und im Dezember 2025 beschlossenen
Modernisierungsagenda arbeitet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) aktuell an einem Entwurf für eine Reform des DNB-Gesetzes,
um die Tätigkeit der DNB an technische Entwicklungen und aktuelle
Gegebenheiten anzupassen.
1. Aus welchen Ausgaben setzen sich die bisherigen Kosten von 7 Mio.
Euro bei der Planung des fünften Erweiterungsbaus der Deutschen
Nationalbibliothek in Leipzig zusammen (www.dnb.de/DE/Ueber-uns/Presse/
AktuellePM/20260312FinanzierungEB5.html)?
Die bisher aufgelaufenen Kosten setzen sich nach Angaben der Bauverwaltung
wie folgt zusammen:
Wettbewerbskosten 556 TEuro
Planungskosten 5.813 TEuro
Kosten der Bauverwaltung 1.059 TEuro
2. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem durch den Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien erklärten Baustopp des Erweiterungsbaus?
3. Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung die Realisierung des
fünften Erweiterungsbaus ab?
4. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Pflichterfüllung der Deutschen
Nationalbibliothek vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage und
der beinahe ausgeschöpften Magazinfläche sicherzustellen?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Prognose des BKM zugrunde, dass „die
Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein
nicht mehr zeitgemäß sei“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung lehnt die Realisierung des fünften Erweiterungsbaus nicht
ab (auf die Vorbemerkung Bundesregierung und die Pressemitteilung des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. März 2026
wird verwiesen).
6. Sieht die Bundesregierung in gedruckten Medien einen Wert, der über
die reine textliche und grafische Gestaltung hinausgeht und sich nicht
digitalisieren lässt (bitte Position erläutern)?
7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das
System der Deutschen Nationalbibliothek auf die vom BKM
prognostizierte digitale Sicherung umzustellen?
8. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung im Rahmen
einer Umstellung auf die gesteigerte digitale Sicherung der
Medienwerke?
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den steigenden Energie- und CO2-
Verbrauch durch eine vor allem auf digitale Sicherung der Medienwerke
ausgerichtete Aufbewahrungsform ein?
10. Wie gedenkt die Bundesregierung, mit einer potenziell gesteigerten
Gefährdung des digital gesicherten Wissens- und Kulturgutes durch
Angriffe auf die (digitale) Infrastruktur oder einen Ausfall ebendieser
umzugehen?
Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Diese Fragen werden aktuell vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag
vorgesehenen und im Dezember 2025 beschlossenen Modernisierungsagenda
erörtert.
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ISSN 0722-8333
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