Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen - Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung
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Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen - Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7739
21. Wahlperiode 26.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin
Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke,
Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in
Ratingen – Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher
Förderung
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss am 13.
November 2025 mit der Mehrheit der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD, das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) in Ratingen mit
870 000 Euro für die Erneuerung seiner Dauerausstellung zu fördern. Die
Mittel sind für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vorgesehen. Grundlage war dabei
offenbar ein Konzept des Museums für die Neugestaltung der Dauerausstellung
zwecks Attraktivitätssteigerung und Modernisierung seines Standorts (vgl.
Oberschlesisches Landesmuseum | Klare Entscheidung für Ratingen:
Bundesmittel sichern Zukunft des Oberschlesischen Landesmuseums). Diese
Entscheidung kam für Beobachter durchaus überraschend, denn einerseits hatte sich der
Bund 2001, also nur kurz nach der Eröffnung im Jahre 1998, aus der Förderung
zurückgezogen und auch der private Betreiber des OSLM, die 1970 in Bonn
gegründete Stiftung Haus Oberschlesien, hatte sich kurz vor der
Förderentscheidung noch für eine Verlagerung des Museumsbetriebs von Ratingen und
eine Eingliederung in das Ruhrmuseum in Essen ausgesprochen.
Der Standort und die zukünftige Ausrichtung des Oberschlesischen
Landesmuseums sind seit Jahrzehnten Gegenstand öffentlicher, fachpolitischer und
haushaltspolitischer Diskussionen. Bereits der Bundesrechnungshof stellte in
seinem Bericht aus dem Jahr 1997 erhebliche strukturelle Mängel der
Standortentscheidung fest, verwies insbesondere auf dauerhaft geringe Besucherzahlen und
vermochte das gestiegene Bundesinteresse an dem Neubau nicht zu erkennen.
Diese Einschätzung führte nach einer Evaluierung im Jahr 2001 zum Ausstieg
des Bundes aus der institutionellen Förderung der Stiftung, wovon auch der
Museumsbetrieb betroffen war.
In der Folge übernahm das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die
institutionelle Finanzierung des Betriebs des Oberschlesischen Landesmuseums; die
Stiftung Haus Oberschlesien blieb Zuwendungsnehmerin. Eine nachhaltige
strukturelle Konsolidierung des Museumsbetriebs wurde jedoch auch in den
darauffolgenden Jahren nicht erreicht.
Im Jahr 2024 traten die bekannten strukturellen Defizite erneut offen zutage. In
der regionalen und überregionalen Berichterstattung wurde wiederholt auf
stagnierende bzw. niedrige Besucherzahlen, einen erheblichen baulichen
Investitionsbedarf an den Immobilien sowie auf einen strukturell unter Druck
geratenen Museumshaushalt hingewiesen. Vor diesem Hintergrund wurden
alternative Entwicklungsperspektiven für eine zukunftsfähige Ausrichtung des
Museums diskutiert. Nach übereinstimmenden Medienberichten verliefen
insbesondere Gespräche mit der Stiftung Zollverein in Essen, auf Vermittlung des
Landes NRW, konstruktiv und eröffneten die Möglichkeit, das Museum in
einen kulturell, bildungspolitisch und touristisch deutlich stärker frequentierten
Standort zu integrieren.
Diese Überlegungen fanden nach Presseangaben auch innerhalb der
Trägerstrukturen des Museums Unterstützung. Sowohl der Vorstand der Stiftung Haus
Oberschlesien als auch der Stifter, die Landsmannschaft der Oberschlesier e. V.
(Bundesverband), sollen sich mehrheitlich bzw. einstimmig für eine
Verlagerung des Museums nach Essen ausgesprochen haben. Als Gründe wurden
insbesondere die angespannte wirtschaftliche Lage der Trägerstiftung, der
erhebliche Sanierungs- und Investitionsbedarf am bisherigen Standort sowie
fortbestehende strukturelle Defizite benannt.
In der „Rheinischen Post“ (RP; Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) wurde
zudem über einen „erheblichen Finanzskandal“ aufgrund von
Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsführung des Museums berichtet, der seit 2019
aufgearbeitet werde und bis heute andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
sowie Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge haben
soll. Diese Vorgänge werfen grundlegende Fragen zur Kontrolle der
Verwendung öffentlicher Mittel, zur Verantwortung privater Trägerstrukturen sowie zur
Rolle des Bundes bei der Finanzierung kultureller Einrichtungen auf.
Am 14. Juli 2025 beschloss der Stiftungsvorstand der Trägerstiftung des OSLM
mit 3 : 2 Stimmen, den Museumsbetrieb in Ratingen zum 31. Dezember 2025
einzustellen (vgl. https://landsmannschaft-schlesien.de/neuigkeiten-zum-obersc
hlesischen-landesmuseum/) und nach Essen zu verlagern. Die Landsmannschaft
der Oberschlesier e. V. (Bundesverband) schloss sich dem Votum an.
Ausweislich öffentlicher Medienberichterstattung fanden in der Folgezeit Gespräche
von Vertretern der CDU/CSU-Gruppe der Vertriebenen und der
Bundesregierung mit Stiftungsgremien und der Landesregierung NRW statt. Im September
2025 beschloss der Vorstand der Trägerstiftung erneut grundsätzlich die
Bereitschaft, die Verlagerung des Museumsbetriebs nach Essen zu vollziehen,
getragen von der Zustimmung der Landsmannschaft der Oberschlesier als Stifterin.
Lediglich der Stiftungsrat äußerte, die Stiftung habe keine problematische
finanzielle Situation und es gebe keinen kurz- oder mittelfristigen
Sanierungsbedarf am Standort Ratingen. Das entsprechende Veto des Stiftungsrates soll der
Vorstand allerdings zurückgewiesen haben.
Vor diesem Hintergrund ist die medial als „Rettung“ dargestellte Entscheidung
der Bundesregierung, das OSLM erneut mit erheblichen Bundesmitteln zu
unterstützen und faktisch am bisherigen Standort festzuhalten, aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller in besonderem Maße erklärungsbedürftig. Dies
gilt insbesondere angesichts der fortbestehenden strukturellen Probleme, der
bekannten wirtschaftlichen Risiken sowie der Tatsache, dass selbst die privaten
Trägerstrukturen zwischenzeitlich eine alternative Standortlösung als
vorzugswürdig erachtet haben. Zumal offenbar wird, dass die bauliche und strukturelle
Debatte mit der Förderentscheidung nicht vom Tisch ist. Wie die „Rheinische
Post“ berichtete, soll vor einem Mitteleinsatz des Bundes zur Modernisierung
der Dauerausstellung „zunächst das Gebäude selbst unter die Lupe genommen
werden.“ Dies ginge aus einer Mitteilung der Stiftung Haus Oberschlesien
hervor, „nachdem BdV-Präsident [BdV = Bund der Vertriebenen] Stephan Mayer
MdB [Mitglied des Deutschen Bundestages] das Haus besucht hat“ (RP vom
20. Juli 2026). Auch eine Machbarkeitsstudie müsse erst noch erarbeitet
werden (ebd.).
Am 20. Februar 2026 berichtete die „Rheinische Post“, dass es zwischen
Stiftungsvorstand und OSLM, aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die
Ausrichtung des Museums, zu einem Zerwürfnis gekommen ist. Laut eigener
Satzung ist die Stiftung nie angetreten, um ein Museum zu betreiben.
Stattdessen soll sie sich an einem Standort […] „zu einem europäischen Kultur- und
Begegnungszentrum weiterentwickeln.“ (zit. nach: RP vom 20. Februar 2026).
Mit Bescheid vom 2. Juli 2026 hat zudem die Bezirksregierung Düsseldorf die
Streichung einer Schlüsselstelle des OSLM beschlossen: Künftig werden die
Personalkosten der Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung im OSLM
nicht mehr im Rahmen der institutionellen Förderung übernommen (vgl.
https://unser-ratingen.com/mein-ratingen/aktuelles/rueckschlag-fuer-kulturerb
e-land-streicht-digitalisierungsstelle-am-museum-in-hoesel-id2562).
Die Entscheidung der Bundesregierung scheint sich nach Ansicht der
Fragestellenden, nach dem Wechsel der Zuständigkeit vom Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hin zum Bundesministerium des
Innern (BMI) mit Antritt der aktuellen Bundesregierung, aber einzureihen in eine
generelle neue Linie hin zu einer verstärkten Förderung von kulturellen
Einrichtungen im Rahmen des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG),
deren Haushaltsansätze im Bundesregierungsentwurf für den Haushaltsentwurf
2027 allesamt erhöht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten neuen tatsächlichen oder rechtlichen Erkenntnisse
haben die Bundesregierung dazu veranlasst, von der kritischen Bewertung
des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 1997 (vgl.
Bundestagsdrucksache 13/8550) abzuweichen und erneut erhebliche Bundesmittel für das
Oberschlesische Landesmuseum bereitzustellen?
2. In welcher Höhe wurden seit dem erneuten Einstieg des Bundes
Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum bewilligt oder in Aussicht
gestellt (bitte nach Haushaltsjahren, Förderinstrumenten und Titeln
aufschlüsseln)?
3. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz erheblicher
Bundesmittel für eine kulturelle Einrichtung in privater Trägerschaft, deren
wirtschaftliche Tragfähigkeit und der Standort seit Jahrzehnten öffentlich,
selbst vom Land Nordrhein-Westfalen, in Zweifel gezogen werden?
4. Wieso blieb bei der Förderentscheidung der Bundesregierung die Tatsache
offenbar unberücksichtigt, dass sich der Vorstand der privaten
Trägerstiftung sowie die Stifterin selbst öffentlich für eine alternative
Standortlösung ausgesprochen hatten?
5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob das OSLM
langfristig an einem zentralen Standort in Nordrhein-Westfalen untergebracht
werden kann oder untergebracht werden sollte, wenn ja, von wem wurde
diese Prüfung unternommen, welches Ergebnis hatte sie, und inwieweit ist
dieses Prüfungsergebnis in die Entscheidung einer Bundesförderung am
Standort Ratingen eingeflossen?
6. Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer
Förderung des OSLM ein Gutachten über den Zustand des Museumsgebäudes
vor, wenn ja, von wem wurde es durchgeführt, und zu welchem Ergebnis
kam es?
7. Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer
Förderung des OSLM ein Konzept zur Neugestaltung der Dauerausstellung
im OSLM samt thematischer Gliederung und Kostenkalkulation vor, wenn
ja, von wem wurde es zu welchem Zeitpunkt erstellt, mit welchen Kosten
wird darin kalkuliert, und erfolgte auf dieser Grundlage bereits eine
entsprechende Antragstellung beim Bund und Land?
8. Wurde der wissenschaftliche Beirat, der die Konzeption begleiten sollte,
bereits gegründet, wenn ja, wann ist dies geschehen, wer gehört ihm an,
wenn nein, warum nicht, und hält die Bundesregierung seine Einsetzung
vor einer Mittelvergabe für erforderlich (bitte begründen)?
9. Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
maßgeblichen Beschlussfassung zur wirtschaftlichen Lage, zum
Sanierungsbedarf sowie zur strukturellen Finanzierung des Museums und seiner
Trägerstiftung vor, und wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedliche
Einschätzung von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat in der Sache?
10. Auf welcher fachlichen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Grundlage
kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass der
Museumsbetrieb am Standort Ratingen langfristig tragfähig ist?
11. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder
privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und bzw. oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und
der Bundesministerien haben im Vorfeld der Förderentscheidung mit
Vertretern der Stiftung Haus Oberschlesien und des OSLM stattgefunden
(bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema
aufführen)?
12. Inwieweit liegt ein gestiegenes Bundesinteresse an der Förderung des
Museumsbetriebs der Stiftung Haus Oberschlesien durch das
Bundesministerium des Innern vor, das die Wiederaufnahme der Finanzierung
rechtfertigte?
13. Mit welchen konkreten Kontroll-, Auflagen- oder Sanktionsmechanismen
stellt die Bundesregierung sicher, dass die eingesetzten Bundesmittel den
Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit
entsprechen?
14. Welche vertraglichen, finanziellen oder sonstigen Vereinbarungen
bestehen in diesem Zusammenhang zwischen der Bundesregierung und dem
Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche
dauerhafte Mitfinanzierung?
15. Trifft es zu, dass mehrere Gesprächsrunden zwischen dem
Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und der
nordrhein-westfälischen Ministerin für Kultur und Wissenschaft zum
OSLM stattgefunden haben, und wenn ja:
a) Welche Gesprächsrunden fanden konkret statt (bitte nach Datum und
Teilnehmern aufführen)?
b) Welche alternativen Investitions- oder Entwicklungskonzepte wurden
dabei konkret erörtert?
c) Aus welchen Gründen wurden diese Alternativen nicht weiterverfolgt?
16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. November
2025 (Landtagsdrucksache APr 18/1063) der Standort Ratingen weiterhin
als nachteilig bewertet und eine positive Entwicklung einzig an ein
verstärktes Engagement des Bundes geknüpft wurde, und wenn ja:
a) Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund?
b) Ist eine Rückkehr des Bundes in eine dauerhafte institutionelle
Förderung des Oberschlesischen Landesmuseums vorgesehen, und wenn ja,
unter welchen finanziellen, strukturellen und haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen?
c) Wird der Bund die Finanzierung der vom Land gestrichenen Stelle für
Digitalisierung und Bestandssicherung im OSLM künftig
übernehmen?
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über einen „erheblichen
Finanzskandal“ im Jahr 2019 vor, über den die „Rheinische Post“
(Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) berichtet und der bis heute andauernde
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Rückforderungsansprüche
öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge haben soll?
a) Liegen der Bundesregierung Informationen zum aktuellen Stand
dieser Ermittlungen vor?
b) In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber gegenüber der
Trägerstiftung?
c) Welche Auswirkungen hätte die vollständige Durchsetzung dieser
Rückforderungen auf die wirtschaftliche Existenz der Trägerstiftung
und den Fortbestand des Museumsbetriebs?
d) Inwieweit waren diese Sachverhalte der Bundesregierung zum
Zeitpunkt der Förderentscheidung bekannt?
18. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte nach Bundesministerien,
Bundeszentrale für politische Bildung, Bund der Vertriebenen etc.
auflisten) haben in den letzten zehn Jahren (bitte einzeln nach
Zuwendungszweck, Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber und nach Jahren
aufführen) folgende Einrichtungen erhalten:
a) Stiftung Haus Oberschlesien,
b) Eichendorff-Verein,
c) Eichendorff-Gesellschaft,
d) Gustav-Freytag-Gesellschaft,
e) Oberschlesischer Heimatverlag (Dülmen),
f) Hilfswerk Oberschlesien,
g) Eichendorff-Institut an der Universität Düsseldorf,
h) Landsmannschaft der Oberschlesier und
i) Oberschlesische Jugend?
19. Welche institutionelle Förderung bzw. Zuschüsse an Einrichtungen gemäß
§ 26 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) haben in den letzten
zehn Jahren folgende Einrichtungen erhalten:
a) Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V.,
b) Adalbert Stifter Verein e. V.,
c) Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie,
d) Ostpreußisches Landesmuseum,
e) Pommersches Landesmuseum,
f) Schlesisches Museum zu Görlitz,
g) Westpreußisches Landesmuseum,
h) Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek,
i) Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa
e. V.,
j) Donauschwäbisches Zentralmuseum und
k) Deutsches Kulturforum östliches Europa
(bitte einzeln nach Zuwendungsempfänger, Jahren und nach
Zuwendungshöhe aufführen)?
Berlin, den 18. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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