Der Ausbaustopp der Deutschen Nationalbibliothek und die gesetzliche Pflicht zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes
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Der Ausbaustopp der Deutschen Nationalbibliothek und die gesetzliche Pflicht zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5151
21. Wahlperiode 01.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner,
Ronald Gläser, Nicole Hess, Sven Wendorf, Tobias Teich, Dr. Alexander Gauland
und der Fraktion der AfD
Der Ausbaustopp der Deutschen Nationalbibliothek und die gesetzliche Pflicht
zur Bewahrung des nationalen Kulturerbes
Nach dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist die
Deutsche Nationalbibliothek zur Sammlung, Bewahrung und Zugänglichmachung
des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes Deutschlands in seiner
veröffentlichten Form verpflichtet. Zu diesem Zweck sind in Deutschland erscheinende
Medienwerke in körperlicher Form in zweifacher Ausfertigung abzuliefern
(§ 14 Absatz 1 DNBG). Da die Lagerkapazitäten auf absehbare Sicht erschöpft
sein werden, plant die Deutsche Nationalbibliothek zur Sicherstellung ihrer
Pflichterfüllung seit 2018 einen Erweiterungsbau in Leipzig, der Platz für
35,5 Millionen Bücher schaffen und mit Baukosten schätzungsweise in Höhe
von 100 Mio. Euro rund 30 Mio. Euro unter den ursprünglich bewilligten
Kosten liegen soll (www.stern.de/news/absage-weimers-an-erweiterungsbau-fuer-n
ationalbibliothek-stoesst-auf-kritik-37219240.html).
Nachdem im August 2025 ein Planungskonzept abgestimmt wurde, hat sich der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram
Weimer, nun gegen die Realisierung des Erweiterungsbaus in Leipzig
entschieden. Zur Begründung des Ausbaustopps führt Dr. Wolfram Weimer an, „die
Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein sei nicht
mehr zeitgemäß“ (www.dnb.de/DE/Ueber-uns/Presse/AktuellePM/20260312Fi
nanzierungEB5.html).
Diese Einschätzung wird in einer Pressemitteilung der Deutschen
Nationalbibliothek als zu kurz greifend bewertet (a. a. O.). Der Baustopp durch den
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ändere nichts an der
gesetzlichen Verpflichtung der Deutschen Nationalbibliothek zur Aufnahme
zweier Exemplare physischer Medienwerke sowie der nahezu ausgeschöpften
Magazinfläche in Leipzig.
Zudem werden auch bei einer digitalen Sicherung Betriebskosten für
klimatisierte Serverräume und die ständige Sicherung der Daten entstehen.
Die Bewertung der Deutschen Nationalbibliothek wird auch durch die seit
einigen Jahren wieder zunehmende Gewohnheit, Bücher in gedruckter statt
digitaler Form zu lesen, bestätigt. Gaben im Jahr 2021 noch 53 Prozent der Befragten
an, Bücher in gedruckter Form zu präferieren, waren es im Jahr 2025 bereits
65 Prozent (www.twosides.info/documents/research/2025/2025-European-Tren
d-Tracker-Summary-4pg-English.pdf, S. 3).
In Dänemark – lange Zeit ein Vorreiter in Sachen Digitalisierung – führt ein
von der dänischen Gesundheitsbehörde in Auftrag gegebener Bericht eine
mangelnde Konzentrationsfähigkeit der Schüler auf die Nutzung von Bildschirmen
im Unterricht zurück (www.morgenpost.de/politik/article406933726/daenemar
k-zieht-die-notbremse-bei-digitalem-unterricht.html). Das dänische
Ministerium für Kinder und Bildung empfiehlt, die Bildschirmzeiten im Unterricht zu
reduzieren und analogen Lernmethoden, sprich der Nutzung gedruckter Bücher,
wieder mehr Raum einzuräumen (https://uvm.dk/aktuelt/nyheder/2024/februar/
240205anbefalinger-om-skaermbrug-klar-til-grundskoler-og-fritidstilbud).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Ausgaben setzen sich die bisherigen Kosten von 7 Mio. Euro
bei der Planung des fünften Erweiterungsbaus der Deutschen
Nationalbibliothek in Leipzig zusammen (www.dnb.de/DE/Ueber-uns/Presse/Aktuell
ePM/20260312FinanzierungEB5.html)?
2. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien erklärten Baustopp des Erweiterungsbaus?
3. Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung die Realisierung des
fünften Erweiterungsbaus ab?
4. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Pflichterfüllung der Deutschen
Nationalbibliothek vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage und der
beinahe ausgeschöpften Magazinfläche sicherzustellen?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Prognose des BKM zugrunde, dass „die
Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein nicht
mehr zeitgemäß sei“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Sieht die Bundesregierung in gedruckten Medien einen Wert, der über die
reine textliche und grafische Gestaltung hinausgeht und sich nicht
digitalisieren lässt (bitte Position erläutern)?
7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das
System der Deutschen Nationalbibliothek auf die vom BKM
prognostizierte digitale Sicherung umzustellen?
8. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung im Rahmen
einer Umstellung auf die gesteigerte digitale Sicherung der Medienwerke?
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den steigenden Energie- und CO2-
Verbrauch durch eine vor allem auf digitale Sicherung der Medienwerke
ausgerichtete Aufbewahrungsform ein?
10. Wie gedenkt die Bundesregierung, mit einer potenziell gesteigerten
Gefährdung des digital gesicherten Wissens- und Kulturgutes durch Angriffe
auf die (digitale) Infrastruktur oder einen Ausfall ebendieser umzugehen?
Berlin, den 30. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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