Wirksamkeit der Bundesmaßnahmen zur Nahversorgung
Text
Wirksamkeit der Bundesmaßnahmen zur Nahversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5112
21. Wahlperiode 31.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter
Felser, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Stefan Schröder, Lars
Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos und
der Fraktion der AfD
Wirksamkeit der Bundesmaßnahmen zur Nahversorgung
Mit dem Organisationserlass der Bundesregierung vom 6. Mai 2025 wurden
dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
neue Zuständigkeiten im Bereich der Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse sowie der regionalen Kultur übertragen (Bundestagsdrucksache 21/1062).
Ziel dieses Zuschnitts war es wohl, auf Bundesebene eine gebündelte
Verantwortung für zentrale Fragen der Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen
Zusammenhalts zu schaffen, insbesondere mit Blick auf ländliche und
strukturschwache Räume.
Ein zentraler Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse ist die
Sicherstellung einer verlässlichen Nahversorgung. In zahlreichen ländlichen Regionen
Deutschlands ist diese jedoch zunehmend gefährdet. Der fortschreitende
Rückzug des stationären Einzelhandels, die Schließung von Dorfläden, Apotheken
und Arztpraxen sowie eingeschränkte Mobilitätsangebote führen dazu, dass die
wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und grundlegenden
Dienstleistungen für viele Bürger nur noch eingeschränkt oder mit erheblichem
zusätzlichem Aufwand möglich ist.
Nach Darstellung der Bundesregierung sollen Maßnahmen zur Stärkung
ländlicher Räume und zur Sicherung der Nahversorgung maßgeblich über das
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung
(BULEplus) umgesetzt werden (www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderung
en-Auftraege/BULE/BULE_node.html). Dieses Programm setzt überwiegend
auf zeitlich befristete Modell- und Pilotvorhaben. In welchem Umfang diese
Instrumente auf klar definierten Zielsetzungen beruhen, systematisch
ausgewertet werden und zu nachhaltigen Verbesserungen der Versorgungslage beitragen,
ist in den Augen der Fragesteller bislang nicht hinreichend transparent.
Vor dem Hintergrund der sich weiter verschärfenden Versorgungslage hat auch
die Agrarministerkonferenz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Sicherung der Nahversorgung eine zentrale Herausforderung für ländliche Räume
darstellt, und den Bund aufgefordert, entsprechende Fragestellungen im
Rahmen von BULEplus vertieft zu prüfen und belastbare Handlungsempfehlungen
abzuleiten (Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz vom 13. September
2024, www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotok
oll-amk-13092024-oberhof.pdf).
Zugleich wies der Haushaltsbericht des Deutschen Bundestages darauf hin,
dass sich der neue Zuständigkeitszuschnitt des BMLEH im Bereich
gleichwertiger Lebensverhältnisse bislang nicht eindeutig im Bundeshaushalt 2025
widergespiegelt hat (Bundestagsdrucksache 21/1062). Dies wirft bei den
Fragestellern Fragen nach der tatsächlichen Prioritätensetzung, der finanziellen
Unterlegung sowie der Wirksamkeit der eingesetzten Förderinstrumente auf.
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
erhebliches parlamentarisches Interesse daran, nachvollziehbar darzulegen, welche
Zielvorgaben der Bund im Bereich der Nahversorgung verfolgt, welche
Maßnahmen hierfür ergriffen wurden, wie diese ausgestaltet und finanziert sind und
in welchem Umfang sie tatsächlich zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen beigetragen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche messbaren Zielvorgaben (einschließlich Zielwerte, Zeiträume und
Indikatoren) hat die Bundesregierung für die Sicherung der
Nahversorgung im Zuständigkeitsbereich des BMLEH festgelegt, und seit welchem
Zeitpunkt gelten diese Zielsetzungen?
2. Welche eindeutig benannten Maßnahmen, Förderlinien oder
Modellvorhaben verfolgt die Bundesregierung derzeit überwiegend oder ausschließlich
zur Sicherung der Nahversorgung, und welche dieser Maßnahmen wurden
seit dem 6. Mai 2025 neu eingeführt oder inhaltlich angepasst (www.bl
e.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/BULE/BULE_nod
e.html)?
3. Wie viele Projekte mit dem Schwerpunkt Nahversorgung wurden seit
2020 bundesweit beantragt, bewilligt, abgeschlossen oder vorzeitig
beendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. In welchen Bundesländern und Regionen wurden diese Projekte
umgesetzt, und wie stellt sich die räumliche Verteilung der Fördermittel dar?
5. Nach welchen festgelegten Auswahlmaßstäben (z. B. Förderrichtlinien,
Bewertungsmatrizen, Punktesysteme) erfolgt die Auswahl der geförderten
Nahversorgungsprojekte, und an welcher Stelle sind diese Maßstäbe
veröffentlicht oder dokumentiert?
6. Welche Versorgungsbereiche (z. B. Lebensmittelgrundversorgung,
medizinische Versorgung, Apotheken, soziale Infrastruktur) wurden vorrangig
berücksichtigt, und welche Bereiche blieben unberücksichtigt?
7. Welche Bundesmittel wurden seit 2020 jährlich für
Nahversorgungsprojekte bereitgestellt und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln; vgl. Bundeshaushalt, Einzelplan 10: www.bundeshaushalt.de)?
8. Welche Unter- und Obergrenzen galten für Eigenanteile der Projektträger,
und in welchem Umfang wurden hiervon Abweichungen zugelassen?
9. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen, Gutachten oder Evaluationen
zur Nahversorgung wurden seit 2020 durch das BMLEH ggf. beauftragt
oder gefördert, welche finanziellen Aufwendungen sind hierfür
angefallen, und wann wurden die Ergebnisse vorgelegt?
10. In welchem Umfang enthalten diese in Frage 9 erfragten möglichen
Untersuchungen räumliche Differenzierungen oder Auswertungen nach
Raumtypen (z. B. ländlich, strukturschwach, peripher)?
11. Welche nachprüfbaren Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus
den ggf. vorliegenden Untersuchungen (vgl. Fragen 9 und 10) gezogen,
und welche dieser Schlussfolgerungen wurden bislang in Förderpraxis
oder Programmausrichtung umgesetzt?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in unmittelbarer Reaktion
auf die Beschlüsse und Empfehlungen der Agrarministerkonferenz vom
13. September 2024 zur Nahversorgung ergriffen, und welche
Empfehlungen wurden nicht aufgegriffen (www.agrarministerkonferenz.de/document
s/endgueltiges-ergebnisprotokoll-amk-13092024-oberhof.pdf)?
13. Welche Bewertungsmaßstäbe und Kennzahlen (einschließlich
Erhebungsmethodik und Erhebungszeitpunkt) nutzt die Bundesregierung zur
Erfolgskontrolle von Nahversorgungsprojekten, und seit wann werden diese
systematisch angewandt?
14. In wie vielen Fällen wurden geförderte Nahversorgungsprojekte nach
Kenntnis der Bundesregierung über den Förderzeitraum hinaus
fortgeführt, und in wie vielen Fällen kam es zur Beendigung?
15. Welche benannten Ursachen hat die Bundesregierung bei eingestellten
oder gescheiterten Nahversorgungsprojekten festgestellt, und in welchem
Umfang waren Förderkonzeption, Förderrichtlinien oder
Verwaltungsanforderungen hierfür mitverantwortlich?
16. Welche maßgeblichen Hindernisse für die Sicherung der Nahversorgung
in ländlichen Räumen identifiziert die Bundesregierung derzeit (z. B.
Bürokratie, Fachkräftemangel, rechtliche Vorgaben, Kostensteigerungen)?
17. Welche terminierten Schritte plant die Bundesregierung zur Verbesserung
der Nahversorgung, welche Haushaltsmittel sind hierfür vorgesehen, und
in welchem Haushaltsjahr sollen diese wirksam werden?
18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durchschnittlichen
Verwaltungsaufwand für Projektträger ein (z. B. Antrags-, Nachweis- und
Prüfpflichten), und welche Maßnahmen zur Entlastung wurden seit 2025
umgesetzt?
19. Wie stellt sich die Bearbeitungsdauer von Förderanträgen im Bereich
Nahversorgung dar (Ober- und Untergrenze, Durchschnittswert), und
welche Verfahrensänderungen wurden vorgenommen, um diese zu
verkürzen?
20. In welcher Form organisiert die Bundesregierung die ressortübergreifende
Abstimmung sowie die Zusammenarbeit mit den Ländern zur Sicherung
der Nahversorgung, und welche verbindlichen Formate bestehen hierfür?
21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung digitalen Instrumenten und
Anwendungen bei der Sicherung der Nahversorgung bei, und welche
Projekte wurden bislang gefördert (vgl. Haushaltstitel „Digitalisierung in
ländlichen Räumen“, Einzelplan (EP) 10; www.bundeshaushalt.de)?
22. Welche Weiterentwicklungen der Förderinstrumente zur Nahversorgung
beabsichtigt die Bundesregierung, um die Versorgungslage in ländlichen
Räumen dauerhaft und überprüfbar zu verbessern?
Berlin, den 4. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Bernd Schattner (Kleine Anfrage)
- asked ← Bernd Schuhmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Reck (Kleine Anfrage)
- asked ← Danny Meiners (Kleine Anfrage)
- asked ← Dario Seifert (Kleine Anfrage)
- asked ← Enrico Komning (Kleine Anfrage)
- asked ← Julian Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Lars Schieske (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Blos (Kleine Anfrage)
- asked ← Peter Felser (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Schröder (Kleine Anfrage)
- asked ← Steffen Janich (Kleine Anfrage)
- asked ← Stephan Protschka (Kleine Anfrage)
- authored ← Danny Meiners
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Stephan Protschka
- part_of_vorgang → Wirksamkeit der Bundesmaßnahmen zur Nahversorgung (Kleine Anfrage)