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Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 465/2/26 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 465/2/26 22.09.26 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich Punkt 51 der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen: Zu Artikel 9a - neu - (§ 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 GVFG) Nach Artikel 9 ist der folgende Artikel 9a einzufügen: ‚Artikel 9a Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vom 28. Januar 1988 (BGBl. I S. 100), das zuletzt durch Artikel 323 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Für Vorhaben nach § 2 Absatz 3 sowie für Elektrifizierungsmaßnahmen an bestehenden Schienenstrecken ist ein gesamtwirtschaftlicher Nachweis entbehrlich.“ ‘ Begründung: Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist, dass Elektrifizierungsmaßnahmen grundsätzlich entbürokratisiert werden. Denn für diese wird der gesamtwirtschaftliche Nachweis als gegeben angenommen und die Anwendung der bisher vereinfachten Verfahrensanleitung kann eingespart werden. Dies allein über eine Verfahrensanleitung zu regeln, erscheint nicht rechtssicher. Deshalb bedarf es der Änderung des GVFG in Form einer weiteren Ausnahmeregelung in § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 als Ergänzung zu der in Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c des Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderung des BSWAG.

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