Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
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Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 465/2/26
22.09.26
Antrag
des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im
Verkehrsbereich
Punkt 51 der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:
Zu Artikel 9a - neu - (§ 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 GVFG)
Nach Artikel 9 ist der folgende Artikel 9a einzufügen:
‚Artikel 9a
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vom 28. Januar 1988 (BGBl. I S. 100),
das zuletzt durch Artikel 323 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
„Für Vorhaben nach § 2 Absatz 3 sowie für Elektrifizierungsmaßnahmen an
bestehenden Schienenstrecken ist ein gesamtwirtschaftlicher Nachweis entbehrlich.“ ‘
Begründung:
Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist, dass Elektrifizierungsmaßnahmen
grundsätzlich entbürokratisiert werden. Denn für diese wird der
gesamtwirtschaftliche Nachweis als gegeben angenommen und die Anwendung der bisher
vereinfachten Verfahrensanleitung kann eingespart werden. Dies allein über
eine Verfahrensanleitung zu regeln, erscheint nicht rechtssicher. Deshalb
bedarf es der Änderung des GVFG in Form einer weiteren Ausnahmeregelung in
§ 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 als Ergänzung zu der in Artikel 9 Nummer 1
Buchstabe c des Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderung des BSWAG.
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