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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer zweiten überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 914,453 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 10 "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich"

dip / drucksache 04.06.2025 · WP 21 · 21/385 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer zweiten überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 914,453 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 10 "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich" [Deutscher Bundestag Drucksache 21/385 21. Wahlperiode 04.06.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer zweiten überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 914,453 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 10 „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juni 2025 II B 3 – AF 0205/00186/007/002 Entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) i. V. m. § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 914,453 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 595,864 Mio. Euro, 2027 bis zu 206,332 Mio. Euro, 2028 bis zu 49,152 Mio. Euro, 2029 bis zu 41,79 Mio. Euro, 2030 bis zu 8,15 Mio. Euro, 2031 bis zu 7,005 Mio. Euro und 2032 bis zu 6,16 Mio. Euro. Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 bis zur Höhe von insgesamt 2.380,329 Mio. Euro und die bereits erteilte überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 1.220,791 Mio. Euro nahezu vollständig in Anspruch genommen worden ist, wird die beantragte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWE reichen die Mittel noch maximal bis Anfang Juni 2025. Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt das BMWE die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem üblichen Vorlauf die zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der BEG würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen geboten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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