Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284.439 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 "Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe"
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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284.439 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 "Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe"
[Bundesrat Drucksache 175/25
11.04.25
Fz
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Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und
Transformationsfonds (KTF) 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284.439
T Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 „Energieeffizienz in Industrie
und Gewerbe“
Bundesministerium Berlin, 11. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 HG 2024 i. V. m. § 37 Absatz 4
Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38 Absatz 1
Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
insgesamt bis zu 284.439 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2026: bis zu 36.087 T Euro
2027: bis zu 90.445 T Euro
2028: bis zu 121.487 T Euro
2029: bis zu 24.270 T Euro
2030: bis zu 10.350 T Euro
2031: bis zu 450 T Euro
2032: bis zu 450 T Euro
2033: bis zu 450 T Euro
2034: bis zu 450 T Euro
Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende
Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch
genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der beiden Förderrichtlinien
„Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft –
Zuschuss und Kredit“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ (im Folgenden: EEW) während der
vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei
aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWK reichen die Mittel
noch bis Mitte April 2025. Ein Förderstopp bei der EEW würde das Vertrauen in
die Ernsthaftigkeit der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung im
Industriebereich zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich
beeinträchtigen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen
geboten.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des
Haushaltsausschusses bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages wird
– mangels eines bereits konstituierten Ausschusses – ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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