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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284.439 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 "Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe"

dip / drucksache 11.04.2025 · WP 21 · 175/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284.439 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 "Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe" [Bundesrat Drucksache 175/25 11.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284.439 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ Bundesministerium Berlin, 11. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 HG 2024 i. V. m. § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 284.439 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026: bis zu 36.087 T Euro 2027: bis zu 90.445 T Euro 2028: bis zu 121.487 T Euro 2029: bis zu 24.270 T Euro 2030: bis zu 10.350 T Euro 2031: bis zu 450 T Euro 2032: bis zu 450 T Euro 2033: bis zu 450 T Euro 2034: bis zu 450 T Euro Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der beiden Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ (im Folgenden: EEW) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWK reichen die Mittel noch bis Mitte April 2025. Ein Förderstopp bei der EEW würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung im Industriebereich zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen geboten. Auf die zeitgleiche Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages wird – mangels eines bereits konstituierten Ausschusses – ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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