polradar

Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284,439 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 "Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe"

dip / drucksache 11.04.2025 · WP 21 · 21/49 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284,439 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 "Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe" [Deutscher Bundestag Drucksache 21/49 21. Wahlperiode 11.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284,439 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2025 II B 3 – AF 0205/00186/005/002 Entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) i. V. m. § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 284,439 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026: bis zu 36,087 Mio. Euro 2027: bis zu 90,445 Mio. Euro 2028: bis zu 121,487 Mio. Euro 2029: bis zu 24,270 Mio. Euro 2030: bis zu 10,350 Mio. Euro 2031: bis zu 450.000 Euro 2032: bis zu 450.000 Euro 2033: bis zu 450.000 Euro 2034: bis zu 450.000 Euro. Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der beiden Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ (im Folgenden: EEW) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWK reichen die Mittel noch bis Mitte April 2025. Ein Förderstopp bei der EEW würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung im Industriebereich zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen geboten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen