Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284,439 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 "Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe"
Text
Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284,439 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 686 08 "Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/49
21. Wahlperiode 11.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und
Transformationsfonds (KTF) 2025;
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284,439 Mio. Euro
bei Kapitel 6092 Titel 686 08 „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2025
II B 3 – AF 0205/00186/005/002
Entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024)
i. V. m. § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass
das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 284,439 Mio. Euro
erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2026: bis zu 36,087 Mio. Euro
2027: bis zu 90,445 Mio. Euro
2028: bis zu 121,487 Mio. Euro
2029: bis zu 24,270 Mio. Euro
2030: bis zu 10,350 Mio. Euro
2031: bis zu 450.000 Euro
2032: bis zu 450.000 Euro
2033: bis zu 450.000 Euro
2034: bis zu 450.000 Euro.
Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende
Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen
worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die
Fördertätigkeit im Rahmen der beiden Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie-
und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ und
„Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ (im
Folgenden: EEW) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025
unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWK
reichen die Mittel noch bis Mitte April 2025. Ein Förderstopp bei der EEW würde das
Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klima- und energiepolitischen Ziele der
Bundesregierung im Industriebereich zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen
erheblich beeinträchtigen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen
geboten.
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