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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 305.062 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 "Transformation Wärmenetze"

dip / drucksache 08.04.2025 · WP 21 · 160/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 305.062 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 "Transformation Wärmenetze" [Bundesrat Drucksache 160/25 08.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 305.062 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 „Transformation Wärmenetze“ Bundesministerium Berlin, 8. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 HG 2024 i. V. m. § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 305.062 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026: bis zu 91.266 T Euro 2027: bis zu 136.265 T Euro 2028: bis zu 42.265 T Euro 2029: bis zu 35.266 T Euro Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWK reichen die Mittel noch bis Ende März 2025. Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt BMWK daher die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der BEW würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen geboten. Auf die zeitgleiche Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages wird - mangels eines bereits konstituierten Ausschusses - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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