Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 305.062 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 "Transformation Wärmenetze"
Text
Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 305.062 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 "Transformation Wärmenetze"
[Bundesrat Drucksache 160/25
08.04.25
Fz
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und
Transformationsfonds (KTF) 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt
305.062 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 „Transformation
Wärmenetze“
Bundesministerium Berlin, 8. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 HG 2024 i. V. m. § 37 Absatz 4
Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38
Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von insgesamt bis zu 305.062 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2026: bis zu 91.266 T Euro
2027: bis zu 136.265 T Euro
2028: bis zu 42.265 T Euro
2029: bis zu 35.266 T Euro
Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende
Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch
genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze“ (BEW) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr
2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des
BMWK reichen die Mittel noch bis Ende März 2025. Um einen Förderstopp zu
vermeiden, benötigt BMWK daher die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
unmittelbar, um dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die
zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der BEW
würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der
Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich
beeinträchtigen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen
geboten.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des
Haushaltsausschusses bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages wird - mangels
eines bereits konstituierten Ausschusses - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
Relationen
- authored ← Bundesministerium der Finanzen
- part_of_vorgang → Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis z (Unterrichtung)